Financial Crime & Customer Operations
KYC-Onboarding, Reviews, Screening-Alerts, UBO-Daten und Fraud-Fälle operativ bearbeiten.
Projektbasierte Beratung für die gesamte Compliance-Landschaft: von Geldwäscheprävention und Wertpapier-Compliance über MaRisk-Governance bis zu DORA und Auslagerung.
S+P Compliance analysiert Ihre Ausgangslage, bereitet Entscheidungsvorlagen vor und dokumentiert Konzepte, Maßnahmenpläne und Nachweise so, dass Geschäftsleitung, interne Revision und Prüfer sie nachvollziehen können. Die Entscheidung über Umsetzung, Freigabe und Meldungen bleibt beim Institut.
Advisory ist befristet und projektbezogen. Wenn Sie Aufgaben dauerhaft verlagern möchten, finden Sie die operativen Leistungen unter First-Line-Services und in den Auslagerungsmodellen des S+P Compliance Package. Dabei wird die Ausführung verlagert, nicht die Verantwortung.
GwG und AMLR, KWG und MaRisk, WpHG sowie DORA und Auslagerung in einem Projektzuschnitt.
Analysen, Konzepte und Maßnahmenpläne liegen in einer Form vor, die Revision und Prüfer nachvollziehen können.
S+P Compliance bereitet vor und dokumentiert, das Institut entscheidet.
Projektzuschnitt mit definiertem Umfang, Meilensteinen und strukturierter Übergabe.
Rechtsstand: Oktober 2026. Normbezüge werden vor Veröffentlichung geprüft. Maßgeblich sind die amtlichen Fassungen.
Compliance Advisory bereitet Entscheidungen vor. Die Entscheidungen selbst und die Verantwortung dafür bleiben beim Institut.
S+P Compliance bereitet vor und dokumentiert, das Institut entscheidet. Bei einer Auslagerung wird die Ausführung verlagert, nicht die Verantwortung. Compliance Advisory ist keine Rechtsberatung.
Mehrere Regelwerke ändern sich gleichzeitig. Die EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 gilt im Regelfall ab Juli 2027, DORA gilt seit Januar 2025, und die neunte MaRisk-Novelle wurde im Juni 2026 als Rundschreiben 06/2026 (BA) veröffentlicht. Für jedes Institut stellt sich die Frage, welche Anforderungen es betreffen und in welcher Reihenfolge es sie umsetzt.
Beratung schafft dafür eine belastbare Grundlage: eine strukturierte Ist-Aufnahme, ein Zielbild je Regelwerk und einen Maßnahmenplan, der Abhängigkeiten zwischen den Projekten sichtbar macht. So lässt sich doppelter Aufwand durch parallele Einzelprojekte reduzieren.
Zugleich muss nachvollziehbar bleiben, wer entscheidet. Deshalb trennen wir in jedem Projekt zwischen Vorbereitung und Dokumentation durch S+P Compliance und der Freigabe durch das Institut. Das erleichtert die Prüfung durch interne Revision und externe Prüfer.
AMLR, DORA und MaRisk laufen mit unterschiedlichen Stichtagen. Fachbereiche und Compliance greifen auf dieselben Ressourcen zu. Ohne gemeinsamen Plan entstehen Doppelarbeiten und Lücken zwischen den Projekten.
Aufgaben zwischen erster, zweiter und dritter Verteidigungslinie sind nicht immer eindeutig zugeordnet. Das zeigt sich bei Kontrollen, Eskalationen und Berichtswegen. Ein dokumentiertes Zuordnungsmodell schafft hier eine Grundlage.
Prüfer fragen nach Nachweisen, nicht nur nach Regelwerken. Daten liegen in mehreren Systemen, Stände weichen ab, und Kontrollen sind nicht durchgängig dokumentiert. Das erschwert die Prüfungsvorbereitung.
Die neunte MaRisk-Novelle stuft Anforderungen stärker nach Größe, Komplexität und Risikoprofil ab. Institute müssen prüfen, welche Erleichterungen für sie gelten und was sie weiterhin nachweisen müssen.
Gruppen und Auslandsbanken müssen deutsche Anforderungen mit Vorgaben der Muttergesellschaft abstimmen. Unterschiedliche Standards, Sprachen und Berichtslinien erschweren eine einheitliche Steuerung.
Fachwissen zu mehreren Regelwerken liegt in vielen Instituten bei wenigen Personen. Projekte neben dem laufenden Betrieb binden diese Kapazität und verzögern Entscheidungen.
Acht Leistungsfelder decken die Compliance-Landschaft eines BaFin-regulierten Instituts ab. Sie können einzelne Felder beauftragen oder mehrere in einem Programm bündeln.
Strukturierter Abgleich zwischen Anforderungen und Ist-Stand.
Aufbau und Überarbeitung des Regelwerks bis auf Arbeitsanweisungsebene.
Nachvollziehbare Methodik statt Einzelbewertungen.
Zielbild und Prozessdesign für Onboarding, Überwachung und Screening.
Die Verdachtsmeldung nach § 43 GwG, die Sanktionssperre, die Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister (§ 23a GwG) sowie die Freigabe von Szenarien und Schwellenwerten entscheidet das Institut. S+P Compliance bereitet vor und dokumentiert.
Klare Zuordnung von Aufgaben, Kontrollen und Berichtswegen.
Konzepte für Register, Bewertung und Steuerung von Dienstleistern.
Aufarbeitung von Feststellungen mit nachvollziehbarem Maßnahmenplan.
Anforderungen, Daten und Betrieb von Compliance-Anwendungen.
Szenarien und Schwellenwerte werden von S+P Compliance vorbereitet und dokumentiert; die Freigabe erteilt das Institut. S+P Compliance ist unabhängig von Systemherstellern und beschreibt Systemlandschaften neutral.
Jedes Projekt endet mit dokumentierten Ergebnissen, die Sie intern weiterverwenden und Prüfern vorlegen können.
Strukturierte Bestandsaufnahme von Prozessen, Kontrollen, Daten und Zuständigkeiten.
Beschreibung des Soll-Zustands je Regelwerk, abgestimmt auf Größe und Risikoprofil.
Priorisierte Maßnahmen mit Verantwortlichen, Terminen und Abhängigkeiten.
Dokumentation der Ergebnisse für Geschäftsleitung, Revision und Prüfer.
Der Zuschnitt richtet sich nach Thema, Größe und Struktur Ihres Instituts. Die Modelle lassen sich kombinieren.
Ein klar abgegrenztes Thema, zum Beispiel eine Gap-Analyse oder die Überarbeitung des Regelwerks, mit definiertem Ergebnis und Übergabe.
BefristetBegleitung mehrerer Regulierungsprojekte mit gemeinsamem Plan, Statusberichten und Abstimmung mit den Fachbereichen.
MehrstufigAbgestimmte Beratung für mehrere Institute oder Standorte einer Gruppe mit einheitlicher Methodik und getrennten Verantwortlichkeiten je Einheit.
GruppeNach dem Projekt kann die laufende Ausführung einzelner Aufgaben in den First-Line-Services oder in einer Auslagerung erfolgen. Die Verantwortung bleibt beim Institut.
BetriebWir klären Umfang, Regelwerke, Beteiligte und Ergebnisse. Das Institut legt Prioritäten und Entscheidungswege fest.
Wir nehmen Prozesse, Kontrollen und Daten auf und bewerten Abweichungen. Die Fachbereiche prüfen die Feststellungen.
Wir erarbeiten Zielbild, Entwürfe und Maßnahmenplan als Entscheidungsvorlage. Das Institut entscheidet über die Umsetzung.
Wir übergeben Ergebnisse und Dokumentation an Fachbereiche und Revision. Auf Wunsch folgt ein Übergang in den Betrieb.
Im Projekt arbeiten Mitarbeitende Ihres Instituts und S+P Compliance zusammen. Die Rollen werden vorab im Projektauftrag schriftlich festgelegt.
Die Tabelle zeigt die Aufteilung in typischen Advisory-Projekten. Abweichungen regeln Sie mit uns im Projektauftrag.
| Aufgabe | Institut | S+P Compliance |
|---|---|---|
| Ziele und Umfang | Legt Ziele, Prioritäten und Budget fest. | Schlägt den Projektzuschnitt vor und dokumentiert ihn. |
| Analyse und Konzept | Stellt Informationen und Zugänge bereit und prüft die Ergebnisse. | Analysiert, bereitet Sachverhalte auf und erstellt Entwürfe. |
| Freigabe und Entscheidung | Entscheidet, auch über Meldungen, Sperren, Szenarien und Schwellenwerte. | Bereitet Entscheidungsvorlagen vor und dokumentiert. |
| Umsetzung und Nachweis | Setzt um und verantwortet die Nachweise gegenüber Aufsicht und Prüfern. | Unterstützt bei Maßnahmenplan und Dokumentation. |
Ein abgestimmter Plan ersetzt parallele Einzelprojekte.
PlanungKonzepte und Nachweise liegen in einer Form vor, die Prüfer nachvollziehen können.
NachweisAufgaben, Freigaben und Berichtswege sind eindeutig zugeordnet.
GovernanceDie Geschäftsleitung erhält priorisierte Optionen mit Aufwand und Abhängigkeiten.
SteuerungAnalyse und Aufbereitung übernimmt das Projektteam, die Fachbereiche prüfen und entscheiden.
KapazitätErgebnisse lassen sich in den laufenden Betrieb oder in eine Auslagerung überführen.
BetriebWelche Anforderungen für Ihr Institut gelten, hängt von Erlaubnis, Größe und Geschäftsmodell ab.
Advisory-Ergebnisse lassen sich mit den operativen Leistungen und Fachseiten von S+P Compliance verknüpfen.
Financial Crime & Customer Operations
KYC-Onboarding, Reviews, Screening-Alerts, UBO-Daten und Fraud-Fälle operativ bearbeiten.
Regulatory Data & Governance Operations
Datenkontrollen, Quality Rules, Governance-Register, Maßnahmen und Prüfungsnachweise steuern.
DORA, Outsourcing & Third-Party Operations
Informationsregister, IKT-Nachweise, Auslagerungsdaten und Drittparteien laufend pflegen.
Securities, Credit & Reporting Operations
WpHG-Unterlagen, MiFIR-Transaktionsdaten und wirtschaftliche Unterlagen strukturiert aufbereiten.
Aufarbeitung von Prüfungsfeststellungen mit Maßnahmenplan und Nachweisen.
Getrennte Teams, Berechtigungen und Berichtslinien über die Verteidigungslinien.
Compliance Technology Services
Anforderungen, Datenqualität und Betrieb von Compliance-Anwendungen, herstellerunabhängig.
Übersicht zu Kennzahlen, Maßnahmen und Nachweisen in der Compliance-Steuerung.
Seminare für Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane zu Compliance-Themen.
Compliance Advisory ist befristet und projektbezogen: S+P Compliance analysiert, erstellt Konzepte und dokumentiert Ergebnisse. Bei einer Auslagerung wird die laufende Ausführung einer Funktion verlagert. In beiden Fällen bleibt die Verantwortung beim Institut; die Ausführung wird verlagert, nicht die Verantwortung.
Nein. Compliance Advisory umfasst keine Rechtsberatung. Rechtliche Bewertungen im Einzelfall, etwa zu Vertragsinhalten oder zur Auslegung von Normen, nehmen Ihre Rechtsabteilung oder von Ihnen beauftragte Rechtsanwälte vor. S+P Compliance bereitet fachliche Grundlagen vor und dokumentiert sie.
Das Institut. Die Verdachtsmeldung nach § 43 GwG, die Sanktionssperre, die Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister nach § 23a GwG sowie die Freigabe von Szenarien und Schwellenwerten liegen in der Entscheidung des Instituts. S+P Compliance bereitet Sachverhalte und Entscheidungsvorlagen vor und dokumentiert sie.
Die Beratung umfasst Geldwäscheprävention nach GwG und AMLR, Risikomanagement und Governance nach KWG und MaRisk, Wertpapier-Compliance nach WpHG sowie DORA und Auslagerung. Welche Regelwerke für Ihr Institut gelten, hängt von Erlaubnis, Größe und Geschäftsmodell ab. Rechtsstand: Oktober 2026. Die AMLR gilt im Regelfall ab Juli 2027, DORA seit Januar 2025; die neunte MaRisk-Novelle wurde im Juni 2026 als Rundschreiben 06/2026 (BA) veröffentlicht.
Das ist je nach Mandat möglich. Wo S+P Compliance mehrere Mandate für dasselbe Institut führt, sind Teams, Berechtigungen und Berichtslinien getrennt. Interessenkonflikte werden je Mandat bewertet und dokumentiert. Über Zuschnitt und Kombination entscheidet das Institut.
Ein Projekt besteht aus Scoping, Analyse, Konzept mit Maßnahmenplan sowie Übergabe mit Nachweisen. Sie erhalten dokumentierte Ergebnisse, etwa Gap-Analyse, Zielbild, priorisierte Maßnahmenliste und Entscheidungsvorlagen. Umfang, Laufzeit und Berichtswege werden im Projektauftrag festgelegt.
Wir klären gemeinsam mit Ihnen Umfang, Regelwerke und Einsatzmodell und legen fest, welche Entscheidungen beim Institut bleiben. S+P Compliance bereitet vor und dokumentiert, das Institut entscheidet.
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