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Compliance Monitoring

S+P IntegrityMonitoring: Geschäftspartner und Transaktionen laufend überwachen

Ausgelagerte Überwachung von Vertragspartnern, Transaktionen, Sanktions- und Embargolisten sowie politisch exponierten Personen — mit vollständiger Dokumentation und lückenlosem Prüfpfad.

Die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen bindet Kapazität, die in kleineren Compliance-Teams nicht dauerhaft vorhanden ist. Listen ändern sich täglich, Treffer müssen fristgerecht bearbeitet und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden. S+P Compliance übernimmt die Sichtung, Vorbearbeitung und Dokumentation als Auslagerungsleistung nach Ihren Vorgaben — die Entscheidung über Sperren, Meldungen und die Beendigung von Geschäftsbeziehungen bleibt bei Ihnen.

Direkt zu den Leistungen

Was Sie erhalten

  • Laufende Überwachung Ihrer Vertragspartner und Transaktionen
  • Abgleich mit Sanktions-, Embargo- und PEP-Listen
  • Vollständige digitale Dokumentation und Prüfpfad
  • Abrechnung nach bearbeiteten Treffern, 35 € je Treffer
§ 6 GwG § 10 GwG § 25b KWG EU-Sanktionsrecht DSGVO

Prüfungssicher für BaFin und Abschlussprüfer

Verantwortungsabgrenzung

Was S+P übernimmt

  • Laufender Abgleich von Vertragspartnern und Transaktionen mit den vereinbarten Listen
  • Sichtung und Vorbearbeitung von Treffern nach Ihrem Regelwerk
  • Recherche und Aufbereitung des Sachverhalts zur Entscheidungsvorlage
  • Dokumentation von Fehltreffern mit nachvollziehbarer Begründung
  • Digitale Aktenführung, Prüfpfad und regelmäßige Berichterstattung

Was bei Ihnen bleibt

  • Festlegung von Prüfumfang, Risikokriterien und Schwellenwerten
  • Entscheidung über Sanktionssperren und Zahlungszurückhaltung
  • Entscheidung über Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG
  • Entscheidung über die Beendigung von Geschäftsbeziehungen
  • Anzeige der Auslagerung gegenüber der Aufsicht

S+P sichtet, recherchiert und dokumentiert. Jede Entscheidung mit Sperr-, Melde- oder Beendigungswirkung trifft die dafür autorisierte Stelle Ihres Unternehmens.

Warum laufende Überwachung an der Kapazität scheitert

Die Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen ist unstrittig. Die Schwierigkeit liegt in der Taktung: Sanktions- und Embargolisten ändern sich laufend, jede Änderung erzeugt potenziell Treffer, und jeder Treffer muss innerhalb kurzer Frist gesichtet, bewertet und dokumentiert werden — unabhängig davon, ob gerade Urlaubszeit ist oder ein Projekt die Fachabteilung bindet.

In kleineren und mittleren Unternehmen trifft diese Anforderung auf Teams, die die Aufgabe neben anderen Pflichten tragen. Das Ergebnis ist selten ein bewusster Verzicht, sondern eine schleichende Lücke: Der Abgleich läuft, aber die Bearbeitung staut sich; Treffer werden geschlossen, aber die Begründung ist nicht festgehalten; die Listen sind aktuell, aber der Vertragspartnerbestand ist es nicht.

Genau an dieser Stelle setzt die Auslagerung an. Nicht bei der Entscheidung, die ohnehin bei Ihnen bleiben muss, sondern bei der Regelmäßigkeit: dem verlässlichen Abgleich, der fristgerechten Vorbearbeitung und der Dokumentation, die im Prüfungsfall trägt. Die Kosten sind dabei planbar und richten sich nach der Anzahl Ihrer Vertragspartner.

Typische Ausgangslagen

Sechs Situationen, in denen eine ausgelagerte Überwachung entlastet.

Listenänderungen laufen der Bearbeitung davon

Sanktions- und Embargolisten werden fortlaufend angepasst. Jede Änderung kann Treffer im Bestand erzeugen, die kurzfristig zu bewerten sind. Ohne feste Bearbeitungsroutine entsteht ein Rückstand, der sich nicht mehr aufholen lässt.

Fehltreffer binden die Fachabteilung

Namensähnlichkeiten erzeugen einen hohen Anteil an Treffern ohne Relevanz. Deren Sichtung kostet Zeit, die für die tatsächlich risikorelevanten Fälle fehlt. Eine strukturierte Vorbearbeitung nach klaren Regeln löst den Engpass.

Der Vertragspartnerbestand ist nicht aktuell

Neue Partner werden erfasst, ausgeschiedene bleiben im Bestand, Namen und Sitze ändern sich unbemerkt. Ein Abgleich gegen einen veralteten Bestand erzeugt Sicherheit, die es nicht gibt.

Die Bearbeitung ist nicht belegbar

Der Treffer wurde geprüft und als unbedenklich eingestuft — dokumentiert ist das nirgends. In der Prüfung zählt aber nicht die Entscheidung selbst, sondern ihre Nachvollziehbarkeit einschließlich Zeitpunkt und Bearbeiter.

Vertretung und Urlaubszeiten

Die Überwachung hängt an einer Person. Fällt sie aus, ruht der Prozess oder wird von jemandem übernommen, der die Kriterien nicht kennt. Eine dauerhafte Leistung braucht eine Vertretung, die eingearbeitet ist.

Kein belastbares Berichtsbild

Geschäftsleitung und Prüfer fragen nach Trefferzahlen, Bearbeitungsständen und offenen Fällen. Wenn diese Zahlen erst mühsam zusammengetragen werden müssen, fehlt die Steuerungsgrundlage im laufenden Betrieb.

Leistungen im Überblick

Sechs Bausteine, im Paket oder in Teilen beauftragbar.

Geschäftspartnerüberwachung

Fortlaufende Überwachung Ihrer Vertragspartner auf Auffälligkeiten und Veränderungen.

  • Aufnahme und Pflege des Vertragspartnerbestands
  • Erfassung von Stammdaten, Sitzland und Beteiligungsstrukturen
  • Laufender Abgleich in vereinbarter Frequenz
  • Erkennung von Namens-, Sitz- und Statusänderungen
  • Anlassbezogene Nachprüfung bei relevanten Ereignissen
  • Nachhalten fehlender Angaben und Nachforderungen
  • Aktualisierung bei Zu- und Abgängen im Bestand
  • Kennzeichnung risikorelevanter Partner nach Ihren Kriterien
  • Dokumentation jedes Prüfvorgangs mit Zeitstempel

Transaktionsüberwachung

Sichtung von Geschäftsvorfällen auf Auffälligkeiten nach den mit Ihnen abgestimmten Kriterien.

  • Übernahme der Transaktionsdaten in vereinbartem Format
  • Abgleich gegen die festgelegten Auffälligkeitskriterien
  • Prüfung von Gegenparteien und Zahlungsbeteiligten
  • Bewertung von Länderbezug und Zahlungswegen
  • Vorbearbeitung auffälliger Vorgänge und Fallaufbau
  • Zusammenstellung der zugehörigen Partner- und Vertragsinformationen
  • Aufbereitung des Sachverhalts zur Entscheidungsvorlage
  • Nachverfolgung offener Rückfragen und Fristen
  • Berichterstattung zu Volumen, Bearbeitungsstand und Auffälligkeiten

Die Entscheidung über eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG trifft ausschließlich die dafür autorisierte Stelle Ihres Unternehmens. S+P bereitet Fallakte, Nachweise und Meldungsunterlagen vor.

Sanktions- und Embargoprüfung

Abgleich Ihrer Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit den einschlägigen Listen.

  • Festlegung des Listenumfangs gemeinsam mit Ihnen
  • Abgleich mit den EU-Sanktionslisten
  • Berücksichtigung weiterer Listen nach Ihrem Geschäftsmodell
  • Prüfung von Vertragspartnern, Beteiligten und Gegenparteien
  • Sichtung von Treffern und Abgrenzung von Namensgleichheiten
  • Recherche zur Verifizierung oder Entkräftung eines Treffers
  • Unverzügliche Eskalation bestätigter oder unklarer Treffer
  • Dokumentation von Fehltreffern mit Begründung
  • Erneute Prüfung bei Listenaktualisierung

Bei einem bestätigten oder nicht ausräumbaren Treffer eskaliert S+P unverzüglich. Die Entscheidung über Sperre, Zahlungszurückhaltung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung treffen ausschließlich Sie.

PEP- und SIP-Prüfung

Feststellung, ob Geschäftspartner als politisch exponierte Personen oder als Personen mit besonderem Risikobezug geführt werden.

  • Abgleich gegen die vereinbarten Datenquellen
  • Berücksichtigung von Angehörigen und nahestehenden Personen
  • Prüfung von Vertretungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten
  • Sichtung und Plausibilisierung der Treffer
  • Recherche zu Funktion, Zeitraum und Relevanz
  • Aufbereitung für die Entscheidung über verstärkte Sorgfaltspflichten
  • Kennzeichnung im Bestand und Wiedervorlage
  • Erneute Prüfung bei Datenaktualisierung
  • Dokumentation der Bewertung je Einzelfall

Dokumentation und Prüfpfad

Jeder Prüfvorgang wird digital festgehalten, sodass er im Nachhinein rekonstruierbar bleibt.

  • Digitale Aktenführung je Vertragspartner und Vorgang
  • Lückenloser Prüfpfad mit Zeitpunkt und Bearbeiter
  • Ablage der herangezogenen Quellen und Rechercheergebnisse
  • Begründungstexte nach einheitlichem Aufbau
  • Nachweis der Listenstände zum Prüfzeitpunkt
  • Versionierung von Bewertungen und Statusänderungen
  • Aufbewahrung nach den vereinbarten Fristen
  • Bereitstellung von Auszügen für Prüfungen
  • Übergabe des Bestands bei Beendigung der Zusammenarbeit

Berichterstattung

Regelmäßige Berichte, die Geschäftsleitung und Prüfern ein belastbares Bild geben.

  • Turnusbericht in vereinbarter Frequenz
  • Kennzahlen zu geprüften Partnern und Transaktionen
  • Trefferzahlen nach Kategorie und Bearbeitungsstand
  • Übersicht der eskalierten Fälle und deren Status
  • Offene Punkte, Rückfragen und Fristen
  • Hinweise auf Datenlücken im Bestand
  • Ad-hoc-Meldung bei bestätigten Treffern
  • Jahresübersicht für die Prüfungsvorbereitung
  • Auf Wunsch zweisprachige Aufbereitung

Preismodell

Abgerechnet wird nach bearbeiteten Treffern: 35 € je Treffer für Analyse, Bewertung und Dokumentation. Da das Trefferaufkommen von Bestandsstruktur, Länderbezug und Namenslage abhängt, sind die folgenden Werte Orientierungsgrößen für die Monatskosten typischer Bestände — keine Pauschalen. Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer.

bis 50 Vertragspartner

ca. 1.775 €

Orientierungswert je Monat

51 bis 100 Vertragspartner

ca. 2.275 €

Orientierungswert je Monat

101 bis 150 Vertragspartner

ca. 3.310 €

Orientierungswert je Monat

ab 151 Vertragspartner

individuell

Angebot nach Bestandsgröße und Prüfumfang

Maßgeblich für die Abrechnung ist die Zahl der tatsächlich bearbeiteten Treffer. Vor Vertragsbeginn ermitteln wir anhand eines Erstabgleichs Ihres Bestands das zu erwartende Aufkommen und die daraus abgeleitete monatliche Größenordnung. Nicht enthalten sind Leistungen außerhalb der laufenden Überwachung, etwa eine einmalige Bestandsbereinigung oder die Aufarbeitung von Prüfungsfeststellungen.

Einsatzmodelle

Vier Zuschnitte, abhängig von Bestandsgröße und Prüftiefe.

Laufend

Partnerüberwachung

Fortlaufender Abgleich des Vertragspartnerbestands gegen Sanktions-, Embargo- und PEP-Listen, mit Vorbearbeitung der Treffer und Turnusbericht.

Erweitert

Partner und Transaktionen

Zusätzlich zur Partnerüberwachung die Sichtung von Geschäftsvorfällen nach abgestimmten Auffälligkeitskriterien mit Fallaufbau und Eskalation.

Projekt

Bestandsprüfung

Einmalige Durchsicht des gesamten Bestands, etwa vor einer Prüfung, nach einer Feststellung oder beim Aufbau des laufenden Betriebs.

Individuell

Erweiterter Umfang

Ab 151 Vertragspartnern oder bei besonderem Prüfumfang: Zuschnitt auf Bestandsgröße, Frequenz, Listenumfang und Berichtsanforderungen.

In vier Schritten zum laufenden Betrieb

  1. 1

    Anfrage

    Sie schildern uns Bestandsgröße, Geschäftsmodell, gewünschten Listenumfang und Prüffrequenz. Wir klären offene Punkte im Gespräch.

  2. 2

    Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit Leistungsumfang, Frequenz, Berichtsformat und Preis nach der passenden Staffel.

  3. 3

    Auslagerungsvertrag

    Der Vertrag regelt Leistungsumfang, Kompetenzgrenzen, Eskalationswege, Weisungsrechte, Prüfungsrechte und Kündigungsmodalitäten. Die Unterlagen für die Anzeige gegenüber der Aufsicht bereiten wir vor; die Anzeige erstattet Ihr Unternehmen.

  4. 4

    Betriebsaufnahme

    Bestandsübernahme, Abstimmung der Prüfkriterien und Erstabgleich. Danach läuft die Überwachung in der vereinbarten Taktung.

Rollenverteilung im Betrieb

Die Auslagerung verlagert die Ausführung, nicht die Verantwortung. Ihr Unternehmen bleibt gegenüber der Aufsicht für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verantwortlich und muss die ausgelagerte Leistung steuern und beurteilen können. Der Vertrag verankert dafür Berichtswege, Kennzahlen und Prüfungsrechte.

S+P arbeitet in der ersten Verteidigungslinie: sichten, recherchieren, dokumentieren, vorlegen. Die Bewertung wesentlicher Sachverhalte und jede Entscheidung mit Außenwirkung bleiben bei Ihrer Kontrollfunktion.

EbeneAufgabeWer
Erste Linie Abgleich durchführen, Treffer sichten, recherchieren, dokumentieren, vorlegen S+P im Rahmen des Auslagerungsvertrags
Zweite Linie Prüfkriterien festlegen, Sachverhalte bewerten, entscheiden, überwachen Kontrollfunktion Ihres Unternehmens
Geschäftsleitung Rahmen verabschieden, Auslagerung steuern, Entscheidungen verantworten Ihr Unternehmen
Dritte Linie Prozess und Auslagerung unabhängig prüfen Interne Revision Ihres Unternehmens oder beauftragter Dritter

Ihr Nutzen

Verlässliche Taktung

Der Abgleich läuft unabhängig von Urlaubszeiten, Krankheit und Projektspitzen weiter.

Kontinuität

Frühe Erkennung

Auffälligkeiten bei Partnern und Transaktionen werden sichtbar, solange noch gehandelt werden kann.

Risiko

Belegbare Bearbeitung

Jeder Vorgang ist mit Zeitpunkt, Quelle und Begründung dokumentiert und im Prüfungsfall abrufbar.

Nachweis

Kosten nach Aufwand

Abgerechnet wird, was tatsächlich bearbeitet wurde — kein Vorhalten interner Kapazität für Spitzen.

Budget

Entlastetes Team

Die Fachabteilung konzentriert sich auf Bewertung und Entscheidung statt auf Sichtung von Fehltreffern.

Kapazität

Klare Trennung

Bearbeitung und Entscheidung bleiben getrennt, die Kontrollfunktion behält ihre Unabhängigkeit.

Governance

Für wen sich die Leistung eignet

  • Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz
  • Zahlungs- und E-Geld-Institute
  • Finanzdienstleister und Vermögensverwalter
  • Leasing- und Factoringgesellschaften
  • Kryptoverwahrer und Kryptodienstleister
  • Unternehmen mit internationalen Lieferbeziehungen
  • Unternehmen mit Exportgeschäft und Embargobezug
  • Institute mit knapper Besetzung der Fachfunktion
  • Unternehmen nach Feststellungen zur laufenden Überwachung

Weiterführende Leistungen

Screening Operations

Treffer aus Sanktions-, PEP- und Embargolisten sichten, zuordnen und dokumentieren.

Zu Screening Operations

AML Operations

Alerts vorbearbeiten, Fallakten strukturieren und Wiedervorlagen fristgerecht steuern.

Zu AML Operations

KYC Operations

Kundenakten vollständig führen, Reviews bearbeiten und Nachweise dokumentieren.

Zu KYC Operations

Geldwäschebeauftragter

Ausgelagerte Kontrollfunktion der zweiten Linie mit Risikoanalyse und Berichterstattung.

Zum Geldwäschebeauftragten

S+P 1st Line Services

Operative Bearbeitungskapazität für datenintensive und dokumentationspflichtige Prozessschritte.

Zum Hub 1st Line Services

Three-Lines-Modell

Die fachliche Einordnung, wie sich erste, zweite und dritte Verteidigungslinie abgrenzen.

Zur fachlichen Einordnung

Häufige Fragen

Warum die Überwachung auslagern statt intern aufbauen?

Weil der Engpass selten das Fachwissen ist, sondern die Regelmäßigkeit. Listenänderungen erzeugen laufend Treffer, die kurzfristig zu bearbeiten sind — auch in Urlaubszeiten und Projektphasen. Eine ausgelagerte Bearbeitung mit eingearbeiteter Vertretung hält diese Taktung durchgängig und dokumentiert sie prüfungsfest.

Wie läuft die Auslagerung ab?

Sie schildern Ihren Bedarf, wir erstellen ein Angebot mit Leistungsumfang und Preis. Nach Vertragsabschluss stimmen wir die Prüfkriterien mit Ihrer Risikoanalyse ab und legen sie in einer Arbeitsanweisung fest. Die Unterlagen für die Anzeige der Auslagerung gegenüber der Aufsicht bereiten wir vor; die Anzeige selbst erstattet Ihr Unternehmen.

Wer entscheidet über Sperren und Verdachtsmeldungen?

Ausschließlich die dafür autorisierte Stelle Ihres Unternehmens. Das gilt für Sanktionssperren, Zahlungszurückhaltung, Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG und die Beendigung von Geschäftsbeziehungen. S+P sichtet, recherchiert, dokumentiert und legt den Sachverhalt entscheidungsreif vor; bei bestätigten oder unklaren Treffern erfolgt die Eskalation unverzüglich.

Wie sicher sind unsere Daten?

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach der Datenschutz-Grundverordnung, mit vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen, Zugriffsbeschränkung auf das eingesetzte Team und dokumentiertem Prüfpfad. S+P Compliance betreibt ein nach ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem.

Wie schnell kann der Betrieb starten?

Nach Vertragsabschluss folgen Bestandsübernahme, Abstimmung der Prüfkriterien und Erstabgleich. Der laufende Betrieb beginnt anschließend in der vereinbarten Taktung. Wie lange die Vorbereitung dauert, hängt vor allem von der Datenlage im Vertragspartnerbestand ab.

Lässt sich der Umfang anpassen?

Ja. Listenumfang, Prüffrequenz, Kriterien für die Vorbearbeitung, Eskalationsschwellen und Berichtsformate werden mit Ihnen abgestimmt und bei Bedarf angepasst. Ab 151 Vertragspartnern oder bei besonderem Prüfumfang erstellen wir ein individuelles Angebot.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft

S+P IntegrityMonitoring übernimmt die laufende Überwachung Ihrer Geschäftspartner und Transaktionen — mit verlässlicher Taktung, dokumentierter Bearbeitung und klarer Trennung zwischen Vorbereitung und Entscheidung. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen, die Arbeit nicht.

S+P IntegrityMonitoring: Geschäftspartner und Transaktionen laufend überwachen
Achim Schulz
Ihr Ansprechpartner

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance

Achim Schulz verantwortet die S+P Compliance Services. Da S+P als Dienstleister für regulierte Institute fortlaufend von Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden geprüft wird, ist die Prüfungsexpertise seines Teams immer auf dem neuesten Stand. Ihr Vorteil: Er weiß aus der täglichen Praxis exakt, welche Nachweise und Kontrollen in aktuellen Audits zwingend gefordert werden. Diese tagesaktuelle Expertise fließt direkt in Ihre Auslagerung ein. Sie profitieren von zertifizierten Prozessen (IDW PS 951, ISO), die jedem Audit durch die BaFin oder Ihren Abschlussprüfer absolut sicher standhalten.

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