DORA Register Operations
Aufbau und laufende Pflege des Informationsregisters zu IKT-Drittdienstleistern, einschließlich Registerauszügen für Aufsichtsanfragen.
Zur LeistungZweite Verteidigungslinie nach Art. 6 Abs. 4 DORA
S+P Compliance übernimmt die IKT-Risikokontrollfunktion als unabhängige zweite Linie – getrennt von IT-Betrieb und Interner Revision, mit dokumentierten Kontrollen und einem Berichtsweg direkt zum Leitungsorgan.
Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt, übertragen die Zuständigkeit für das Management und die Überwachung des IKT-Risikos an eine Kontrollfunktion und stellen ein angemessenes Maß an Unabhängigkeit dieser Kontrollfunktion sicher, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Zugleich ist für eine angemessene Trennung von IKT-Risikomanagement, Kontrollfunktion und Interner Revision zu sorgen – nach dem Modell der drei Verteidigungslinien oder einem gleichwertigen internen Modell (Art. 6 Abs. 4 DORA).
Genau an dieser Trennung scheitert es in kleineren und mittleren Häusern häufig: Wer die IKT-Systeme betreibt, kann sie nicht unabhängig kontrollieren. Eine externe Besetzung der zweiten Linie löst dieses Problem strukturell. Sie verlagert allerdings nur die Ausführung: Das Leitungsorgan trägt die letztendliche Verantwortung für das Management der IKT-Risiken (Art. 5 Abs. 2 Buchst. a DORA).
Prüfungshinweis: Risikoinventar, Kontrollhandlungen, Feststellungen und Berichte werden versioniert und mit Zeitstempel abgelegt. Nach Art. 6 Abs. 3 DORA müssen Sie der Aufsicht auf Anfrage vollständige und aktuelle Informationen zu Ihrem IKT-Risikomanagementrahmen vorlegen können.
Wer eine Kontrollfunktion auslagert, muss den Dienstleister überwachen und diese Überwachung belegen können. S+P Compliance stellt dafür geprüfte Nachweise bereit, die Ihr Abschlussprüfer, Ihre Interne Revision und Ihr Auslagerungsmanagement unmittelbar verwerten können. Sie verkürzen Ihre eigene Prüfungshandlung, ersetzen sie aber nicht: Die Auslagerung verlagert die Ausführung, nicht die Verantwortung.
Das interne Kontrollsystem von S+P Compliance ist nach dem Prüfungsstandard des IDW für Dienstleistungsunternehmen geprüft. Der Bericht beschreibt Kontrollziele, Kontrollen und deren Wirksamkeit und kann in Ihre Beurteilung der Auslagerung einbezogen werden.
AuslagerungsprüfungFür Häuser mit ausländischer Muttergesellschaft oder international tätigem Gruppenprüfer liegt der Nachweis nach dem internationalen Pendant vor. Damit entfällt die Diskussion darüber, ob ein rein nationaler Standard für die Gruppenprüfung ausreicht.
InternationalDas Qualitätsmanagementsystem ist zertifiziert. Prozesse, Zuständigkeiten, Dokumentenlenkung und Korrekturmaßnahmen sind festgeschrieben und werden regelmäßig auditiert – die Grundlage dafür, dass vereinbarte Reaktionszeiten und Berichtsrhythmen eingehalten werden.
QualitätsmanagementDas Informationssicherheits-Managementsystem ist zertifiziert. Bei der Auslagerung einer IKT-Kontrollfunktion werden Schwachstellenberichte, Vorfalldokumentationen und Risikobewertungen außerhalb Ihres Hauses verarbeitet – ein Punkt, den Prüfer regelmäßig aufgreifen.
InformationssicherheitS+P Compliance verfügt über ein bestätigtes ESG-Rating. Das erleichtert Ihnen die Bewertung im Rahmen der Lieferantenprüfung und die Aufnahme des Dienstleisters in Ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung.
NachhaltigkeitPrüfungsberichte und Zertifikate stellen wir auf Anforderung bereit – auch direkt gegenüber Ihrem Abschlussprüfer oder Ihrer Internen Revision. Die Bereitstellung wird im Auslagerungsvertrag als Informations- und Prüfungsrecht verankert.
Auf AnforderungDORA regelt die Grenze ausdrücklich: Lagert ein Finanzunternehmen die Überprüfung der Einhaltung der IKT-Risikomanagement-Anforderungen aus, bleibt es dafür uneingeschränkt verantwortlich (Art. 6 Abs. 10 DORA). Wir arbeiten deshalb nach einem festen Grundsatz: S+P Compliance bereitet vor und berät, Ihr Leitungsorgan entscheidet.
Das Leitungsorgan trägt die letztendliche Verantwortung für das Management der IKT-Risiken (Art. 5 Abs. 2 Buchst. a DORA). Die Auslagerung verlagert die Ausführung, nicht die Verantwortung.
Drei Gründe tauchen in den Gesprächen immer wieder auf – jeder für sich lösbar, in der Summe der Anlass für eine Auslagerung.
In kleineren Häusern liegen IT-Betrieb, Informationssicherheit und Risikocontrolling häufig bei denselben ein bis zwei Personen. Wer Systeme betreibt oder Änderungen freigibt, kann dieselben Systeme nicht unabhängig kontrollieren. DORA verlangt aber genau diese Trennung von IKT-Risikomanagement, Kontrollfunktion und Interner Revision. Eine externe Besetzung der zweiten Linie löst den Konflikt organisatorisch, ohne dass eine zusätzliche interne Stelle geschaffen werden muss.
Art. 6 Abs. 4 DORA – drei VerteidigungslinienDer IKT-Risikomanagementrahmen ist mindestens einmal jährlich zu dokumentieren und zu überprüfen – zusätzlich nach schwerwiegenden Vorfällen sowie nach aufsichtlichen Feststellungen oder Erkenntnissen aus Resilienztests. Hinzu kommen das Informationsregister zu IKT-Drittdienstleistern und die Berichtswege an das Leitungsorgan. Das ist keine Projektaufgabe, sondern ein Betrieb mit festen Terminen.
Art. 6 Abs. 5 DORA – jährliche ÜberprüfungNeben DORA und den ergänzenden technischen Regulierungsstandards wirkt die 9. MaRisk-Novelle vom 30. Juni 2026 auf die IT- und Auslagerungsanforderungen ein; bestimmte Auslagerungssachverhalte, die unter DORA fallen, sind dort nicht mehr Teil des Anwendungsbereichs. Beide Regelwerke sauber aufeinander abzustimmen, ist Daueraufgabe – ein ausgelagertes Mandat bündelt diese Beobachtung an einer Stelle.
30.06.2026 – 9. MaRisk-Novelle (Rundschreiben 06/2026 (BA))Die folgenden Befunde tauchen in Prüfungen und Gap-Analysen regelmäßig auf. Sie beschreiben typische Muster, keine konkreten Häuser.
Die Funktion ist benannt, aber bei einer Person angesiedelt, die zugleich IKT-Systeme betreibt oder Änderungen freigibt. Damit ist der Interessenkonflikt angelegt, den Art. 6 Abs. 4 DORA gerade vermeiden will – und im Prüfungsgespräch schwer zu erklären.
IKT-Assets sind erfasst, aber nicht mit Geschäftsprozessen, kritischen oder wichtigen Funktionen und Drittdienstleistern verknüpft. Damit lässt sich weder eine belastbare Risikobewertung noch eine Auswirkungsanalyse ableiten.
Vorfälle werden aufgenommen, aber Klassifizierung, Wesentlichkeitsprüfung und Meldefristen sind nicht durchgängig geregelt. Unter Zeitdruck entscheidet dann die Verfügbarkeit einzelner Personen darüber, ob eine Meldung rechtzeitig auf den Weg kommt.
Das Register zu den Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern wurde einmal befüllt und danach nicht mehr gepflegt. Vertragsänderungen, neue Unterauftragnehmer und Wechsel bei kritischen oder wichtigen Funktionen laufen daran vorbei.
Das Leitungsorgan erhält Statuslisten statt einer Einschätzung: Welche Risiken liegen über der Toleranzschwelle, welche Maßnahmen sind überfällig, welche Entscheidung wird erwartet. Ohne diese Zuspitzung ist die Governance-Pflicht aus Art. 5 DORA nur formal erfüllt.
Dieselbe Stelle steuert Risiken und prüft anschließend die eigene Steuerung. Die interne Revision des IKT-Risikomanagementrahmens nach Art. 6 Abs. 6 DORA verlangt aber ausreichende Unabhängigkeit von der kontrollierenden Einheit.
Der Umfang wird im Auslagerungsvertrag festgelegt. Sie können die Funktion vollständig übertragen oder einzelne Bausteine ergänzend zu einer internen Besetzung beauftragen.
Benannte Funktion mit fester Ansprechperson und geregelter Vertretung.
Abgrenzung: S+P Compliance stellt die Funktion und deren Vertretung gemeinsam als Mandat. Eine reine Stellvertretung für eine intern besetzte IKT-Risikokontrollfunktion bieten wir nicht an. Bestehen im selben Haus weitere S+P-Mandate in der ersten oder dritten Linie, werden Teams, Berechtigungen und Berichtswege getrennt geführt; eine Person übernimmt nicht zwei Linien im selben Mandat.
Ein Rahmen, der Teil Ihres Gesamtrisikomanagements ist – nicht ein Regelwerk daneben.
Abgrenzung: Die Toleranzschwelle für IKT-Risiken und die Strategie für die digitale operationale Resilienz legt das Leitungsorgan fest und genehmigt sie (Art. 5 Abs. 2 Buchst. d DORA). Wir liefern Methodik, Datenbasis und Entscheidungsvorlage.
Die eigentliche Arbeit der zweiten Linie: hinterfragen, prüfen, nachhalten.
Klare Trennung zwischen Aufbereitung, Bewertung und Meldung.
Abgrenzung: S+P Compliance klassifiziert den Vorfall und bereitet die Meldung vor. Die Freigabe und die Abgabe der Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle an die zuständige Behörde nach Art. 19 DORA verantwortet Ihr Haus.
Der gesamte Lebenszyklus – von der Vorabanalyse bis zur Ausstiegsstrategie.
Abgrenzung: Die Leitlinie zu Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern genehmigt das Leitungsorgan (Art. 5 Abs. 2 Buchst. h DORA); über Abschluss und Kündigung einzelner Verträge entscheidet Ihr Haus.
Berichte, mit denen das Leitungsorgan tatsächlich entscheiden kann.
Eine Auslagerung wird nicht durch die Leistung tragfähig, sondern durch ihre Steuerung. Die folgenden vier Elemente regeln wir vor dem Start.
Leistungsumfang, Berichtsweg und die Trennung von Entwicklung, Betrieb und Wartung werden schriftlich fixiert. Bei Mandaten über mehrere Verteidigungslinien kommt ein Rollen- und Berechtigungskonzept hinzu, das die Trennung belegbar macht.
Vereinbart werden Zugriffs-, Auskunfts- und Prüfungsrechte für Ihr Haus, die Interne Revision, den Abschlussprüfer und die Aufsicht – einschließlich der Zusammenarbeit bei Vor-Ort-Prüfungen.
Neben der von S+P Compliance benannten Person ist eine eingearbeitete Vertretung aus demselben Mandatsteam vertraglich hinterlegt. Erreichbarkeitsfenster und Eskalationswege sind Bestandteil der Vereinbarung.
Für Kündigung, Wechsel oder Rückverlagerung liegt ein Verfahren vor: Datenherausgabe, Übergabe von Risikoinventar und Findings-Tracker sowie Einarbeitung der Nachfolge sind vorab beschrieben.
Welches Modell passt, hängt von Größe, Risikoprofil, IKT-Landschaft und vorhandener interner Besetzung ab. Die Modelle lassen sich im Zeitverlauf wechseln. Eine reine Stellvertretung für eine intern besetzte Funktion gehört nicht zum Angebot – wir übernehmen die Funktion entweder als Mandat oder unterstützen fachlich ohne Benennung.
S+P Compliance stellt die IKT-Risikokontrollfunktion und deren Vertretung. Das Leitungsorgan behält die Genehmigungs- und Entscheidungsrechte, die es nach Art. 5 DORA nicht abgeben kann.
Zweite LinieDie Funktion wird gemeinsam mit einer weiteren Kontrollfunktion übertragen, etwa der MaRisk-Compliance-Funktion. Ob eine Bündelung für Ihr Haus zulässig und konfliktfrei ist, prüfen wir vor der Benennung.
Mehrere FunktionenBefristete Besetzung bei Vakanz, Nachbesetzung oder Aufbau der Funktion, verbunden mit strukturierter Übergabe von Risikoinventar, Kontrollplan und offenen Feststellungen an die interne Nachfolge.
ÜbergangszeitraumUnterstützung einzelner Aufgaben – etwa Informationsregister, Kontrollplan oder Vorfallklassifizierung – ohne Benennung als Kontrollfunktion oder Vertretung, ergänzend zu einer bestehenden internen Besetzung.
Ohne BenennungS+P Compliance ist in allen drei Verteidigungslinien tätig: operative Unterstützung in der ersten Linie, Kontrollfunktionen in der zweiten Linie und Interne Revision in der dritten. Innerhalb des Hauses sind diese Bereiche mit eigenständigen Teams, getrennten Berechtigungen und getrennten Berichtswegen besetzt. Eine Person übernimmt nicht zwei Linien im selben Mandat.
Damit lassen sich mehrere Linien für dasselbe Institut abdecken. Wo S+P Compliance zugleich die IKT-Risikokontrollfunktion und die Interne Revision stellt, wird die Konstellation im Einzelfall geprüft: Der Prüfungsumfang der Revision klammert die eigene Kontrollfunktion aus oder wird durch eine unabhängige Instanz abgedeckt. Die gewählte Lösung wird vor Mandatsbeginn schriftlich festgehalten – die Interne Revision prüft in keinem Fall die eigene Leistung.
Die Systematik und die Schutzmechanismen sind im Three-Lines-Modell im Einzelnen beschrieben.
Der Zeitbedarf hängt davon ab, wie vollständig Risikoinventar, Register und Dokumentation bereits vorliegen.
Geschäftsmodell, IKT-Landschaft, Drittdienstleister, bestehende Besetzung und offene Feststellungen werden aufgenommen. Ergebnis ist eine Bestandsaufnahme mit Prioritäten.
Wir bewerten Abdeckung, Unabhängigkeit und Schnittstellen gegen die Anforderungen aus Kapitel II DORA und legen ein Angebot mit Leistungsumfang, Reaktionszeiten und Berichtsrhythmus vor.
Auslagerungsvertrag, Funktions- und Stellenbeschreibung sowie Benennung werden abgeschlossen. Berichtswege und Meldepflichten gegenüber der Funktion werden intern bekannt gemacht.
Laufender Betrieb mit dokumentierten Kontrollen, Registerpflege, Quartals- und Ad-hoc-Berichten sowie jährlicher Überprüfung des IKT-Risikomanagementrahmens.
Vier Vorgänge entscheiden im Prüfungsfall darüber, ob eine Auslagerung sauber aufgesetzt war. Für jeden dieser Vorgänge halten wir schriftlich fest, wer aufbereitet, wer berät und wer entscheidet. Diese Zuordnung ist Bestandteil des Auslagerungsvertrags und wird nicht im Tagesgeschäft ausgehandelt.
Der Grundsatz gilt durchgängig: S+P Compliance bereitet vor und berät, das Leitungsorgan entscheidet. Auch bei ausgelagerter Überprüfung bleibt Ihr Haus uneingeschränkt verantwortlich (Art. 6 Abs. 10 DORA) – die Auslagerung verlagert die Ausführung, nicht die Verantwortung.
| Vorgang | S+P Compliance bereitet vor und berät | Entscheidung und Verantwortung im Institut | Anknüpfungspunkt |
|---|---|---|---|
| Resilienzstrategie und Risikotoleranzschwelle | Entwurf der Strategie, Methodik zur Schwellenbestimmung, Kennzahlenvorschlag | Festlegung der Toleranzschwelle sowie Genehmigung der Strategie durch das Leitungsorgan | Art. 5 Abs. 2 Buchst. d, Art. 6 Abs. 8 Buchst. b DORA |
| Schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle | Klassifizierung, Wesentlichkeitsprüfung, Meldeentwurf, Fristenüberwachung | Freigabe und Abgabe der Meldung an die zuständige Behörde | Art. 17 bis 19 DORA |
| Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern | Vorabanalyse, Vertragsprüfung, Registerpflege, laufende Überwachung | Genehmigung der Leitlinie sowie Entscheidung über Abschluss und Kündigung | Art. 5 Abs. 2 Buchst. h, Art. 28, Art. 30 DORA |
| Feststellungen und Maßnahmen | Aufbereitung der Feststellungen, Maßnahmenvorschlag, Nachverfolgung der Umsetzung | Genehmigung des IKT-Revisionsplans, Entscheidung über Maßnahmen und Risikoakzeptanz | Art. 5 Abs. 2 Buchst. f, Art. 6 Abs. 6 und 7 DORA |
Im ersten Gespräch klären wir Anwendungsbereich, bestehende Besetzung der zweiten Linie und offene Feststellungen aus der letzten Prüfung. Ergebnis ist eine Einschätzung, welches Einsatzmodell trägt und welche Entscheidungen beim Leitungsorgan bleiben müssen.
Die zweite Linie ist personell von IT-Betrieb, Entwicklung und Wartung getrennt. Die Trennung steht im Vertrag und muss nicht im Einzelfall begründet werden.
FunktionstrennungBenannte Person und Vertretung kommen aus demselben Mandatsteam, sind eingearbeitet und erreichbar – auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten.
KontinuitätRisikoinventar, Kontrollnachweise, Registerauszüge und Überprüfungsbericht liegen in einer Form vor, die auf Anfrage kurzfristig herausgegeben werden kann.
DokumentationLeistungsumfang und Vergütung sind vertraglich definiert. Rekrutierung, Einarbeitung und laufende Fortbildung entfallen als Einzelposten.
KalkulierbarDas Informationsregister zu IKT-Drittdienstleistern wird laufend gepflegt statt vor einer Abfrage rekonstruiert – einschließlich Unterauftragsvergaben und Vertragsänderungen.
DrittparteienrisikoWer aufbereitet, wer berät und wer entscheidet, ist schriftlich geregelt. Das reduziert Rückfragen in Revision und Prüfung.
GovernanceAdressiert sind Finanzunternehmen im Anwendungsbereich der DORA-Verordnung, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt. Für Unternehmen unter dem vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen nach Art. 16 DORA gelten abweichende Anforderungen; das klären wir vorab.
Die IKT-Risikokontrollfunktion lässt sich mit weiteren Kontrollfunktionen und operativen Leistungen kombinieren. Alle Mandate folgen derselben Rollenlogik: Ausführung extern, Verantwortung im Institut.
Aufbau und laufende Pflege des Informationsregisters zu IKT-Drittdienstleistern, einschließlich Registerauszügen für Aufsichtsanfragen.
Zur LeistungWie sich erste, zweite und dritte Verteidigungslinie sauber voneinander abgrenzen lassen – die Grundlage der Anforderung aus Art. 6 Abs. 4 DORA.
Zur LeistungCompliance-Funktion nach AT 4.4.2 MaRisk und § 80 WpHG – häufig kombiniert mit der IKT-Risikokontrollfunktion.
Zur LeistungFokussiertes Mandat für die MaRisk-konforme Umsetzung und Überwachung, einschließlich Rechtsmonitoring.
Zur LeistungWertpapier-Compliance nach § 80 WpHG mit Überwachung, Beratung und Berichten an die Geschäftsleitung.
Zur LeistungUnabhängige Prüfungen nach risikoorientiertem Prüfungsplan – als dritte Linie mit eigenem Team, getrennt von der Kontrollfunktion der zweiten Linie.
Zur LeistungGeldwäscheprävention nach § 6 und § 7 GwG, mit Verdachtsmeldewesen und Transaktionsmonitoring.
Zur LeistungAuswahl, Einführung und Betrieb von Compliance-Systemen – anbieterneutral bewertet und an Ihre Prozesse angebunden.
Zur LeistungOperative Unterstützung in der ersten Linie, etwa bei Registerpflege und Nachweisdokumentation – mit eigenem Team, getrennt von der Kontrollfunktion.
Zur LeistungKennzahlen, Fristen und offene Maßnahmen aus allen Kontrollfunktionen in einer Übersicht für Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan.
Zur LeistungSchulungen für Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan – auch zur Pflicht, IKT-Kenntnisse aktiv auf dem neuesten Stand zu halten (Art. 5 Abs. 4 DORA).
Zur LeistungAlle auslagerbaren Beauftragten- und Kontrollfunktionen im Überblick, mit den jeweiligen Rollen- und Entscheidungsgrenzen.
Zur ÜbersichtSie übernimmt das Management und die Überwachung des IKT-Risikos als zweite Verteidigungslinie: Aufbau und Pflege des IKT-Risikoinventars, Bewertung und laufende Überwachung von IKT- und Cyberrisiken, kritische Würdigung der Risikobewertungen und Kontrollen der ersten Linie, Mitwirkung an Vorfallbehandlung und Meldeprozess, Überwachung des IKT-Drittparteienrisikos sowie Berichterstattung an das Leitungsorgan. Grundlage ist Art. 6 Abs. 4 DORA; der IKT-Risikomanagementrahmen selbst ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 und 2 DORA.
Nach Art. 6 Abs. 4 DORA trifft die Pflicht Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt. In der Praxis betrifft das Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Kryptodienstleister, FinTechs mit KWG- oder ZAG-Erlaubnis, Zweigniederlassungen ausländischer Institute sowie Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen im Anwendungsbereich der Verordnung. Unternehmen, die dem vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen nach Art. 16 DORA unterliegen, sind von einzelnen dieser Anforderungen ausgenommen – ob das für Ihr Haus gilt, prüfen wir vorab.
DORA verlangt ein angemessenes Maß an Unabhängigkeit der Kontrollfunktion, um Interessenkonflikte zu vermeiden, sowie eine angemessene Trennung von IKT-Risikomanagement, Kontrollfunktion und Interner Revision nach dem Modell der drei Verteidigungslinien oder einem gleichwertigen internen Modell. Bei einer externen Besetzung ist die Trennung von Entwicklung, Betrieb und Wartung Ihrer IKT-Systeme personell vorhanden und wird im Auslagerungsvertrag festgehalten – zusammen mit dem unmittelbaren Berichtsweg an die Geschäftsleitung. Übernimmt S+P Compliance zugleich operative IKT- oder Revisionsaufgaben in Ihrem Haus, wird die Vereinbarkeit vor der Benennung geprüft und dokumentiert.
Die IKT-Risikokontrollfunktion ist die zweite Linie: Sie steuert und überwacht laufend. Die Interne Revision ist die dritte Linie und unterzieht den IKT-Risikomanagementrahmen nach Art. 6 Abs. 6 DORA einer regelmäßigen Prüfung – dieselbe Person darf deshalb nicht beide Rollen wahrnehmen. S+P Compliance kann beide Linien für dasselbe Institut stellen, weil sie intern mit eigenständigen Teams, getrennten Berechtigungen und getrennten Berichtswegen besetzt sind; der Prüfungsumfang der Revision wird dann so zugeschnitten, dass keine Selbstprüfung entsteht, oder eine unabhängige Prüfungsinstanz eingesetzt. Der Informationssicherheitsbeauftragte ist in DORA nicht eigenständig geregelt; nach Auffassung der Aufsicht ähnelt die IKT-Risikokontrollfunktion dem Informationssicherheitsbeauftragten aus BAIT und VAIT in Stellung und Unabhängigkeit, ist aber nicht identisch ausgestaltet. Eine gemeinsame Wahrnehmung ist denkbar, solange die Unabhängigkeit nach Art. 6 Abs. 4 DORA gewahrt bleibt.
Ja. Das Leitungsorgan trägt die letztendliche Verantwortung für das Management der IKT-Risiken (Art. 5 Abs. 2 Buchst. a DORA). Lagert ein Finanzunternehmen die Überprüfung der Einhaltung der IKT-Risikomanagement-Anforderungen an gruppeninterne oder externe Unternehmen aus, bleibt es dafür uneingeschränkt verantwortlich (Art. 6 Abs. 10 DORA). Nicht übertragbar sind insbesondere die Festlegung der Risikotoleranzschwelle, die Genehmigung der Strategie für die digitale operationale Resilienz und der Leitlinie zu IKT-Drittdienstleistern, die Zuweisung der Budgetmittel sowie die Abgabe der Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle nach Art. 19 DORA. Die Auslagerung verlagert die Ausführung, nicht die Verantwortung.
Über den gesamten Lebenszyklus: Vorabanalyse und Kritikalitätseinstufung, Sorgfaltsprüfung bei der Auswahl, Prüfung der wesentlichen Vertragsbestimmungen nach Art. 30 DORA, Pflege des Informationsregisters nach Art. 28 DORA sowie laufende Überwachung von Dienstleistungsgüte, Informationssicherheit, Unterauftragsvergaben und Vorfallmeldungen. Zu beachten ist, dass Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, nach Art. 5 Abs. 3 DORA zusätzlich eine Funktion zur Überwachung dieser Vereinbarungen einrichten oder ein Mitglied der Geschäftsleitung dafür benennen müssen; wie beides zueinander steht, legen wir im Auslagerungsvertrag fest. Stand der dargestellten Rechtslage ist September 2026.
Eine ausgelagerte IKT-Risikokontrollfunktion trägt dann, wenn zwei Dinge zusammenkommen: fachliche Arbeit, die der IKT-Landschaft und dem Risikoprofil folgt, und eine Rollenverteilung, die im Prüfungsfall belegbar ist. S+P Compliance richtet beides gemeinsam mit Ihnen ein – die Ausführung wird verlagert, die Verantwortung bleibt bei Ihrem Leitungsorgan.
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