Vertretung nicht geregelt
§ 7 Abs. 1 GwG verlangt für den Geldwäschebeauftragten einen Stellvertreter. Häufig steht der Name im Organigramm, Einarbeitung und Erreichbarkeit im Vertretungsfall sind aber nicht dokumentiert.
Compliance as a Service · C-Level Compliance
C-Level Compliance heißt: Funktionen besetzen, steuern und gegenüber der Aufsicht vertreten. S+P Compliance zeigt dir, was ein externer Dienstleister je Funktion übernimmt und wo die Qualifizierung deiner eigenen Führung ansetzt.
Wir unterscheiden je Funktion zwischen der Bearbeitung, die sich übernehmen lässt, und der Entscheidung, die bei deinem Institut bleibt. Das betrifft acht Funktionen von Compliance über Geldwäscheprävention und Auslagerung bis zu IT-Governance und Transformation. Die Qualifizierung deiner Führungskräfte liegt bei S+P Seminare und ist je Funktion verlinkt.
Einordnung im S+P Leistungsmodell: Die Funktionen gehören zu Compliance as a Service (ausgelagerte Beauftragtenfunktionen, zweite Verteidigungslinie) und zu den 1st Line Services (operative Bearbeitung nach deinen Vorgaben). Die 1st Line Services sind organisatorisch und personell von der Beauftragtenfunktion der zweiten Linie getrennt.
PrüfungshinweisRechtsstand: Oktober 2026. Gleiche die Normverweise vor internen Freigaben gegen die jeweils aktuelle amtliche Fassung ab. Anwendungsbereich und Pflichten hängen von Institutsart und Größe ab.
Funktionen der Führungsebene berühren Entscheidungen, die nicht delegierbar sind. Wir halten die Trennung zwischen Vorbereitung und Entscheidung in jedem Arbeitspaket sichtbar und dokumentieren sie in deinem Nachweispfad.
Die Auslagerung verlagert die Aufgabe, nicht die aufsichtsrechtliche Verantwortung; sie bleibt in deinem Institut. Ausgelagert wird die Bearbeitung, nicht die Entscheidung und nicht die Haftung.
Die Geschäftsleiter sind nach § 25a Abs. 1 Satz 2 KWG für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Instituts verantwortlich. Welche Funktionen dafür im Haus liegen und welche ein Dienstleister bearbeitet, ist deshalb keine reine Kostenfrage, sondern eine Entscheidung der Geschäftsleitung.
Wer eine Funktion auslagert, braucht intern Personen, die Ergebnisse bewerten, freigeben und gegenüber der Aufsicht vertreten. Wer sie im Haus aufbaut, braucht Qualifikation und Vertretung: § 7 Abs. 1 GwG verlangt für den Geldwäschebeauftragten eine Bestellung auf Führungsebene und zusätzlich einen Stellvertreter.
Auslagern und Qualifizieren schließen sich deshalb nicht aus. Diese Seite beschreibt die Seite der Bearbeitung. Wie deine Führungskräfte eine Funktion verantworten lernen, beschreibt S+P Seminare; die Verweise stehen je Funktion unten, eine Gesamtübersicht bietet die Programmübersicht von S+P Seminare.
Die Muster begegnen uns unabhängig von Größe und Geschäftsmodell. Sie bilden den typischen Ausgangspunkt und ersetzen keine Einzelfallprüfung in deinem Haus.
§ 7 Abs. 1 GwG verlangt für den Geldwäschebeauftragten einen Stellvertreter. Häufig steht der Name im Organigramm, Einarbeitung und Erreichbarkeit im Vertretungsfall sind aber nicht dokumentiert.
Bei Auslagerungen bleibt unklar, welche Entscheidungen im Institut verbleiben. Dann verschwimmen Vorbereitung und Entscheidung in der Akte.
Ein Dienstleister liefert Ergebnisse, im Haus fehlt die Qualifikation, sie zu bewerten und freizugeben. Auslagerung ersetzt diese Kompetenz nicht.
Nach § 7 Abs. 4 GwG muss die Bestellung auf Verlangen der Aufsichtsbehörde widerrufen werden, wenn die Person nicht die erforderliche Qualifikation oder Zuverlässigkeit aufweist. Nachweise liegen oft verstreut vor.
Compliance, Geldwäscheprävention, Auslagerung, IT und Resilienz teilen Themen wie Meldewege und Dienstleistersteuerung. Ohne Schnittstellenregelung entstehen Doppelarbeit und Lücken.
Die Geschäftsleitung erhält Berichte je Funktion, aber keine vergleichbare Sicht. Der Entscheidung über Auslagerung oder Aufbau fehlt damit die Grundlage.
Acht Funktionen, je Funktion klar getrennt: Du kannst die Bausteine einzeln beauftragen oder zu einem Aufbauprojekt verbinden. Grundsatz in allen Paketen: S+P Compliance bereitet vor und dokumentiert, dein Institut entscheidet.
Funktion 01
Die Compliance-Funktion sichert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Institut. Wir bearbeiten, was sich nach deinen Vorgaben bearbeiten lässt.
Qualifizierung bei S+P Seminare
Wer die Funktion auslagert, braucht intern jemanden, der Ergebnisse bewertet und freigibt. Lehrgang Chief Compliance Officer
Leistungsseite: Auslagerung Compliance Officer
Funktion 02
Der Geldwäschebeauftragte steht auf Führungsebene und hat einen Stellvertreter (§ 7 Abs. 1 GwG). Wir bereiten vor, was Meldungen und Zustimmungen tragen.
Qualifizierung bei S+P Seminare
Die Entscheidung über Meldungen bleibt im Institut, die Qualifizierung stärkt genau diese Rolle. Lehrgang Chief Anti Money Laundering Officer
Leistungsseite: Auslagerung Geldwäschebeauftragter
Funktion 03
Financial Crime verbindet Geldwäsche, Sanktionen und Betrug. Die Fallbearbeitung lässt sich übernehmen, die Steuerung nicht.
Qualifizierung bei S+P Seminare
Bearbeitung lässt sich übernehmen, Steuerung und Freigabe nicht. Lehrgang Chief Financial Crime Officer
Leistungsseite: AML Operations · Screening Operations
Funktion 04
Auslagerungen gelten im Institut nur, wenn sie gesteuert werden. Wir bereiten die Steuerungsunterlagen vor, den Dienstleister steuerst du.
Qualifizierung bei S+P Seminare
Auslagerungssteuerung erfordert eigene Kompetenz gegenüber dem Dienstleister. Lehrgang Chief Outsourcing Officer
Leistungsseite: 1st Line Services
Funktion 05
Resilienz entsteht in Registern, Analysen und Tests. Diese Dokumentation ist operativ, die Verantwortung dafür bleibt bei der Leitung.
Qualifizierung bei S+P Seminare
Register und Dokumentation sind operativ, die Resilienzverantwortung nicht. Lehrgang Chief Resilience Officer
Leistungsseite: DORA Register Operations
Funktion 06
IT-Governance bündelt Strategie, Anbieter und Datenhaushalt. Wir arbeiten anbieterneutral und empfehlen keine Produkte.
Qualifizierung bei S+P Seminare
Anbieterneutrale Unterstützung beim Datenhaushalt ersetzt keine Führungskompetenz in der IT. Lehrgang Chief Information Officer
Leistungsseite: Compliance Technology Services
DORA/BSIG-Weichenstellung: Nach § 28 Abs. 5 BSIG gelten bestimmte BSIG-Pflichten nicht für Finanzunternehmen nach Art. 2 Abs. 2 DORA und für Unternehmen, für die DORA-Anforderungen aufgrund von § 1a Abs. 2 und 2a KWG oder § 293 Abs. 5 VAG gelten. Für sie steht der DORA-Pfad im Vordergrund; außerhalb des DORA-Anwendungsbereichs ist der BSIG-Pfad zu prüfen. Welcher Pfad je Rechtseinheit gilt, klärst du im Einzelfall, wir bereiten die Einordnung vor.
Funktion 07
Die Geschäftsleiter sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verantwortlich (§ 25a Abs. 1 Satz 2 KWG). Wir liefern die Sicht, auf der sie entscheiden.
Qualifizierung bei S+P Seminare
Die Geschäftsleitung entscheidet und braucht dafür die Kennzahlensicht. Lehrgang Geschäftsleiter im Finanz- und Wertpapierinstitut
Leistungsseite: Compliance Cockpit · Three-Lines-Modell
Funktion 08
Remediation-Programme brauchen Kapazität und Führung. Die Kapazität lässt sich übernehmen, die Projektführung bleibt im Haus.
Qualifizierung bei S+P Seminare
Projekte mit Remediation-Charakter brauchen interne Projektführung. Lehrgang Chief Transformation & Project Officer
Leistungsseite: KYC Remediation
Vier Bereiche bleiben bei deiner Führung. Hier setzt die Qualifizierung an, nicht die Bearbeitung.
Wie deine Führungskräfte führen und Entscheidungen verantworten, vermittelt S+P Seminare. Lehrgang Chief Leadership Officer.
Meldungen, Sperren, Freigaben und Zustimmungen bleiben bei deinem Institut. Wir bereiten sie vor und dokumentieren sie.
Die Kommunikation mit Aufsicht und Behörden liegt bei deinem Institut. Wir stellen die Unterlagen zusammen.
Die Qualifikation weist dein Institut nach (§ 7 Abs. 4 GwG). Eine Übersicht der Programme bietet die Programmübersicht von S+P Seminare.
Vom Funktionscheck bis zum laufenden Betrieb. Der Zuschnitt richtet sich nach deiner Ressourcenlage, dem Prüfungsdruck und dem Umfang der Funktionen.
Bestandsaufnahme je Funktion: Was ist besetzt, was ist vertreten, was lässt sich übernehmen? Du erhältst Befund, Priorisierung und Maßnahmenplan für die Geschäftsleitung.
Bestandsaufnahme
Einführung der Auslagerung je Funktion mit Rollenmodell, Vorlagen, Berichtswesen und Übergabe. Die Entscheidungsgrenzen sind vor dem Start dokumentiert.
Implementierung
Übernahme der Bearbeitung im vereinbarten Umfang: Pflege der Akten, Fristenüberwachung, Qualitätssicherung und regelmäßiges Reporting.
Dauerhaft
Unterstützung bei Ausfall, Vertretung, Prüfungsfeststellungen oder Rückständen mit kurzfristig verfügbarer Kapazität und definierter Übergabe.
Ad hoc
Jeder Schritt endet mit einem übergabefähigen Ergebnis und einer dokumentierten Entscheidung deines Instituts.
Welche Funktionen bestehen, wer vertritt sie, welche Aufgaben sind operativ? Du erhältst einen Befund je Funktion mit benannten Lücken.
Je Funktion legst du fest, was ausgelagert wird, was im Haus bleibt und wo Qualifizierung ansetzt. Bearbeitung, Entscheidung und Qualifizierung sind getrennt dokumentiert.
Übergabe der Unterlagen, Aufbau von Vorlagen, Eskalationspfad und Fristenkontrolle. Die Vertretung wird abgebildet und getestet.
Laufende Bearbeitung mit Kennzahlen für Geschäftsleitung und Überwachungsorgan. Entscheidungen bleiben nachvollziehbar beim Institut dokumentiert.
Die Auslagerung verlagert die Aufgabe, nicht die aufsichtsrechtliche Verantwortung. Geldwäschebeauftragter, Compliance-Funktion und Geschäftsleitung bleiben Träger der Entscheidungen; wir liefern die Grundlage, auf der du entscheidest, und dokumentieren beides nachvollziehbar.
Die Übersicht hält für vier entscheidungsnahe Themen fest, wer vorbereitet und wer entscheidet. Sie ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung und wird in deinem Auslagerungsvertrag gespiegelt.
| Thema | S+P Compliance bereitet vor | Dein Institut entscheidet | Bezug |
|---|---|---|---|
| Verdachtsmeldung | Sachverhaltsaufnahme, Entwurf der Meldung, Begründung, Anlagen, Fristenüberwachung | Abgabe oder Nichtabgabe der Meldung und deren Dokumentation | § 43 GwG |
| Sanktionstreffer | Trefferaufbereitung, Struktur- und Kontrollprüfung, Bewertungsvorschlag | Sperre, Freigabe oder Fortführung der Transaktion | SanktDG |
| Hochrisiko-Fälle | Entscheidungsvorlage mit Risikobewertung und Informationskategorien | Zustimmung der Führungsebene und Fortführung der Geschäftsbeziehung | § 15 Abs. 5 Nr. 2 GwG |
| Szenarien und Schwellenwerte | Fachliche Herleitung, Test, Wirkungsanalyse, Dokumentation | Freigabe und Inbetriebnahme der Parameter | § 6 GwG |
Die Aufteilung zahlt auf Nachweisfähigkeit ein, die ohnehin verlangt wird.
Bearbeitung, Entscheidung und Qualifizierung sind je Funktion getrennt dokumentiert.
Governance
Deine Funktionsträger gewinnen Kapazität für Bewertung und Entscheidung statt für Aktenarbeit.
Ressourcen
Die Vertretung ist abgebildet, die Einarbeitung dokumentiert und die Erreichbarkeit geregelt.
Betrieb
Geschäftsleitung und Überwachungsorgan erhalten eine vergleichbare Kennzahlensicht über alle Funktionen.
Reporting
Jede Bewertung ist auf Beleg, Bearbeiter, Zeitpunkt und Entscheidung zurückführbar.
Revision
Wer auslagert, kann Führungskräfte gezielt dort qualifizieren, wo Entscheidungen im Haus bleiben.
Qualifizierung
Adressiert sind Häuser, in denen Funktionen der Führungsebene besetzt, vertreten und gegenüber der Aufsicht verantwortet werden müssen.
Die Funktionen greifen in deine bestehenden Prozesse ein. Diese Bausteine schließen an; die Qualifizierung ergänzt S+P Seminare.
Laufende Bearbeitung von Kundenannahme, Sorgfaltspflichten und Aktenpflege, auch für die Funktionen Geldwäscheprävention und Financial Crime.
Bearbeitung von Auffälligkeiten, Fallakten und Meldeentwürfen entlang der Geldwäscheprävention mit klarer Entscheidungsgrenze zum Institut.
Trefferbearbeitung im Sanktions- und PEP-Screening, Listenpflege und Dokumentation der Eigentums- und Kontrollprüfung.
Pflege und Qualitätssicherung des Informationsregisters als operative Grundlage der Resilienzfunktion.
Anbieterneutrale Unterstützung bei Datenhaushalt, Schnittstellen und Auswertbarkeit der Systemlandschaft, ohne Bindung an ein Produkt.
Governance-, Maßnahmen- und Evidenzregister an einem Ort, in deiner bestehenden Microsoft- oder SharePoint-Umgebung.
Bestellung, Vertretung und Ausfallsicherheit der Funktion nach § 7 GwG mit dokumentiertem Mandat und geregelter Eskalation.
Operative Bearbeitung datenintensiver und fristgebundener Fachprozesse nach den Vorgaben deines Instituts.
Die Perspektive der Qualifizierung: Was dein Team wissen und können muss, um die Funktion selbst zu verantworten.
Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Gemeint sind die Funktionen, die eine Geschäftsleitung für ihr Institut besetzen, steuern und gegenüber der Aufsicht vertreten muss: Compliance, Geldwäscheprävention, Financial Crime, Auslagerung, Resilienz, IT-Governance und Transformation. S+P Compliance übernimmt je Funktion die Bearbeitung nach deinen Vorgaben und bereitet Entscheidungen vor. Die Entscheidungen selbst bleiben bei deinem Institut.
Abgabe oder Nichtabgabe der Verdachtsmeldung nach § 43 GwG, Sperre oder Freigabe von Transaktionen im Sanktionskontext, Abgabe der Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister, Freigabe von Szenarien und Schwellenwerten sowie die Zustimmung der Führungsebene nach § 15 Abs. 5 Nr. 2 GwG. Die Auslagerung verlagert die Aufgabe, nicht die aufsichtsrechtliche Verantwortung; sie bleibt in deinem Institut.
Das entscheidet die Geschäftsleitung je Funktion. Für die Auslagerung spricht, wenn Kapazität, Vertretung oder Spezialwissen im Haus fehlen. Für den Aufbau spricht, wenn die Funktion eng mit Geschäftsentscheidungen verbunden ist. Beides lässt sich kombinieren: Die Bearbeitung liegt extern, Steuerung und Entscheidung bleiben bei qualifizierten Führungskräften im Institut.
Für den Geldwäschebeauftragten verlangt § 7 Abs. 1 GwG eine Bestellung auf Führungsebene sowie einen Stellvertreter. Bestellung und Entpflichtung sind der Aufsichtsbehörde nach § 7 Abs. 4 GwG vorab anzuzeigen. Wie die Vertretung bei einer Auslagerung abgebildet wird, regelt der Auslagerungsvertrag mit deinem Institut.
Nach § 28 Abs. 5 BSIG gelten bestimmte BSIG-Pflichten nicht für Finanzunternehmen nach Art. 2 Abs. 2 DORA und für Unternehmen, für die DORA-Anforderungen aufgrund von § 1a Abs. 2 und 2a KWG oder § 293 Abs. 5 VAG gelten. Für sie steht der DORA-Pfad im Vordergrund. Welche Pflichten je Rechtseinheit verbleiben, ist im Einzelfall zu prüfen. S+P Compliance bereitet die Einordnung vor, die Entscheidung trifft dein Institut.
Die Qualifizierung erbringt S+P Seminare, nicht S+P Compliance. Je Funktion verlinkt diese Seite den passenden Lehrgang, eine Gesamtübersicht bietet die Programmübersicht von S+P Seminare. Inhalte, Termine und Preise stehen dort.
Alle Aussagen zu Normen lassen sich an den folgenden amtlichen Quellen nachvollziehen.
Hinweis zum Rechtsstand: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gleiche sämtliche Normverweise, Anwendungsbereiche und Fristen gegen die jeweils aktuelle amtliche Fassung ab.
C-Level Compliance gelingt, wenn Bearbeitung, Entscheidung und Qualifizierung getrennt geplant werden. S+P Compliance übernimmt die Bearbeitung nach deinen Vorgaben, dokumentiert jeden Schritt und hält die Entscheidungen dort, wo sie hingehören: in deinem Institut. Die Qualifizierung deiner Führungskräfte findest du bei S+P Seminare.
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