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Compliance as a Service · C-Level Compliance

C-Level Compliance: Funktionen auslagern und Führung qualifizieren

C-Level Compliance heißt: Funktionen besetzen, steuern und gegenüber der Aufsicht vertreten. S+P Compliance zeigt dir, was ein externer Dienstleister je Funktion übernimmt und wo die Qualifizierung deiner eigenen Führung ansetzt.

Wir unterscheiden je Funktion zwischen der Bearbeitung, die sich übernehmen lässt, und der Entscheidung, die bei deinem Institut bleibt. Das betrifft acht Funktionen von Compliance über Geldwäscheprävention und Auslagerung bis zu IT-Governance und Transformation. Die Qualifizierung deiner Führungskräfte liegt bei S+P Seminare und ist je Funktion verlinkt.

Einordnung im S+P Leistungsmodell: Die Funktionen gehören zu Compliance as a Service (ausgelagerte Beauftragtenfunktionen, zweite Verteidigungslinie) und zu den 1st Line Services (operative Bearbeitung nach deinen Vorgaben). Die 1st Line Services sind organisatorisch und personell von der Beauftragtenfunktion der zweiten Linie getrennt.

  • ✓Übersicht je Funktion: Bearbeitung, Entscheidung, Qualifizierung
  • ✓Klare Grenze zwischen Vorbereitung und Entscheidung
  • ✓Qualifizierung verlinkt statt doppelt beschrieben
  • ✓Dokumentation, die Prüfung und Revision standhält
  • § 7 GwG
  • § 43 GwG
  • § 15 Abs. 5 GwG
  • § 25a Abs. 1 KWG
  • Art. 5 DORA

PrüfungshinweisRechtsstand: Oktober 2026. Gleiche die Normverweise vor internen Freigaben gegen die jeweils aktuelle amtliche Fassung ab. Anwendungsbereich und Pflichten hängen von Institutsart und Größe ab.

Verantwortungs­abgrenzung: Wer bereitet vor, wer entscheidet

Funktionen der Führungsebene berühren Entscheidungen, die nicht delegierbar sind. Wir halten die Trennung zwischen Vorbereitung und Entscheidung in jedem Arbeitspaket sichtbar und dokumentieren sie in deinem Nachweispfad.

S+P Compliance bereitet vor und dokumentiert

  • Sachverhaltsaufnahme, Belegrecherche und Aufbau der Fallakte
  • Entwurf von Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG einschließlich Begründung und Anlagen
  • Aufbereitung von Treffern aus dem Sanktionsabgleich mit Bewertungsvorschlag
  • Vorbereitung von Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister mit Abweichungsnachweis
  • Fachliche Herleitung von Szenarien, Schwellenwerten und Parametern samt Testergebnissen
  • Entscheidungsvorlage zur Zustimmung der Führungsebene nach § 15 Abs. 5 Nr. 2 GwG
  • Fristenüberwachung, Protokollierung und revisionsfeste Ablage aller Arbeitsschritte

Dein Institut entscheidet

  • Abgabe oder Nichtabgabe der Verdachtsmeldung nach § 43 GwG
  • Sperre, Freigabe oder Fortführung von Transaktionen im Sanktionskontext
  • Abgabe der Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister
  • Freigabe von Szenarien, Schwellenwerten und Parametern im Monitoring
  • Zustimmung der Führungsebene nach § 15 Abs. 5 Nr. 2 GwG
  • Umfang und Inhalt der Kommunikation gegenüber Behörden und Aufsicht
  • Bestellung und Mandat der Funktionsträger sowie Eskalation an die Geschäftsleitung

Die Auslagerung verlagert die Aufgabe, nicht die aufsichtsrechtliche Verantwortung; sie bleibt in deinem Institut. Ausgelagert wird die Bearbeitung, nicht die Entscheidung und nicht die Haftung.

Warum C-Level Compliance eine Weichenstellung ist

Die Geschäftsleiter sind nach § 25a Abs. 1 Satz 2 KWG für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Instituts verantwortlich. Welche Funktionen dafür im Haus liegen und welche ein Dienstleister bearbeitet, ist deshalb keine reine Kostenfrage, sondern eine Entscheidung der Geschäftsleitung.

Wer eine Funktion auslagert, braucht intern Personen, die Ergebnisse bewerten, freigeben und gegenüber der Aufsicht vertreten. Wer sie im Haus aufbaut, braucht Qualifikation und Vertretung: § 7 Abs. 1 GwG verlangt für den Geldwäschebeauftragten eine Bestellung auf Führungsebene und zusätzlich einen Stellvertreter.

Auslagern und Qualifizieren schließen sich deshalb nicht aus. Diese Seite beschreibt die Seite der Bearbeitung. Wie deine Führungskräfte eine Funktion verantworten lernen, beschreibt S+P Seminare; die Verweise stehen je Funktion unten, eine Gesamtübersicht bietet die Programmübersicht von S+P Seminare.

Sechs Befunde aus der Prüfungs- und Beratungspraxis

Die Muster begegnen uns unabhängig von Größe und Geschäftsmodell. Sie bilden den typischen Ausgangspunkt und ersetzen keine Einzelfallprüfung in deinem Haus.

Vertretung nicht geregelt

§ 7 Abs. 1 GwG verlangt für den Geldwäschebeauftragten einen Stellvertreter. Häufig steht der Name im Organigramm, Einarbeitung und Erreichbarkeit im Vertretungsfall sind aber nicht dokumentiert.

Entscheidungen nicht benannt

Bei Auslagerungen bleibt unklar, welche Entscheidungen im Institut verbleiben. Dann verschwimmen Vorbereitung und Entscheidung in der Akte.

Steuerungskompetenz fehlt

Ein Dienstleister liefert Ergebnisse, im Haus fehlt die Qualifikation, sie zu bewerten und freizugeben. Auslagerung ersetzt diese Kompetenz nicht.

Qualifikation nicht belegt

Nach § 7 Abs. 4 GwG muss die Bestellung auf Verlangen der Aufsichtsbehörde widerrufen werden, wenn die Person nicht die erforderliche Qualifikation oder Zuverlässigkeit aufweist. Nachweise liegen oft verstreut vor.

Schnittstellen ungeklärt

Compliance, Geldwäscheprävention, Auslagerung, IT und Resilienz teilen Themen wie Meldewege und Dienstleistersteuerung. Ohne Schnittstellenregelung entstehen Doppelarbeit und Lücken.

Berichtswesen ohne Kennzahlen

Die Geschäftsleitung erhält Berichte je Funktion, aber keine vergleichbare Sicht. Der Entscheidung über Auslagerung oder Aufbau fehlt damit die Grundlage.

Leistungen je Funktion: übernehmen, entscheiden, qualifizieren

Acht Funktionen, je Funktion klar getrennt: Du kannst die Bausteine einzeln beauftragen oder zu einem Aufbauprojekt verbinden. Grundsatz in allen Paketen: S+P Compliance bereitet vor und dokumentiert, dein Institut entscheidet.

Funktion 01

Compliance Officer

Die Compliance-Funktion sichert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Institut. Wir bearbeiten, was sich nach deinen Vorgaben bearbeiten lässt.

Das übernimmt S+P Compliance

  • Funktionsübernahme im vereinbarten Umfang nach Auslagerungsvertrag
  • Erstellung und Pflege von Compliance-Risikoanalyse und Kontrollplan
  • Durchführung und Dokumentation der Kontrollhandlungen
  • Regulatory Monitoring: Änderungen aufbereiten und Umsetzungsbedarf benennen
  • Vorbereitung der Berichte an die Geschäftsleitung mit Kennzahlen
  • Begleitung von Prüfungen und Nachverfolgung von Feststellungen
  • Abstimmung der Schnittstellen zu Geldwäschebeauftragtem, Auslagerung und Interner Revision
  • Vertretung und Ausfallsicherheit der Funktion

Das bleibt bei deinem Institut

  • Bestellung und Mandat der Compliance-Funktion
  • Freigabe von Kontrollplan und Richtlinien
  • Umfang und Inhalt der Kommunikation gegenüber der Aufsicht
  • Eskalation an die Geschäftsleitung

Qualifizierung bei S+P Seminare

Wer die Funktion auslagert, braucht intern jemanden, der Ergebnisse bewertet und freigibt. Lehrgang Chief Compliance Officer

Funktion 02

AML Officer

Der Geldwäschebeauftragte steht auf Führungsebene und hat einen Stellvertreter (§ 7 Abs. 1 GwG). Wir bereiten vor, was Meldungen und Zustimmungen tragen.

Das übernimmt S+P Compliance
  • Funktionsübernahme im vereinbarten Umfang nach Auslagerungsvertrag
  • Erstellung und Pflege der Risikoanalyse einschließlich Dokumentation
  • Entwurf von Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG mit Begründung und Anlagen
  • Aufbereitung von Auffälligkeiten aus dem Monitoring mit Bewertungsvorschlag
  • Entscheidungsvorlage zur Zustimmung der Führungsebene nach § 15 Abs. 5 Nr. 2 GwG
  • Vorbereitung von Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister mit Abweichungsnachweis
  • Berichte, Fristenkontrolle und revisionsfeste Protokollierung
  • Abbildung der Stellvertretung mit dokumentierter Einarbeitung
Das bleibt bei deinem Institut
  • Abgabe oder Nichtabgabe der Verdachtsmeldung nach § 43 GwG
  • Zustimmung der Führungsebene nach § 15 Abs. 5 Nr. 2 GwG
  • Abgabe der Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister
  • Bestellung und Anzeige gegenüber der Aufsichtsbehörde (§ 7 Abs. 4 GwG)

Qualifizierung bei S+P Seminare

Die Entscheidung über Meldungen bleibt im Institut, die Qualifizierung stärkt genau diese Rolle. Lehrgang Chief Anti Money Laundering Officer

Funktion 03

Financial Crime

Financial Crime verbindet Geldwäsche, Sanktionen und Betrug. Die Fallbearbeitung lässt sich übernehmen, die Steuerung nicht.

Das übernimmt S+P Compliance
  • Bearbeitung von Fällen mit Fallakte und Fristenüberwachung
  • Trefferbearbeitung im Sanktions- und PEP-Screening
  • Prüfung und Dokumentation von Eigentums-, Kontroll- und Einflussstrukturen
  • Aufbereitung von Treffern mit Sachverhalt, Bewertung und Entscheidungsvorschlag
  • Herleitung und Test von Szenarien, Schwellenwerten und Parametern mit Wirkungsanalyse
  • Dokumentation von Zahlungswegen über mehrere Institute
  • Management Reporting zu Treffern, Bearbeitungszeiten und Eskalationen
  • Qualitätssicherung im Vier-Augen-Prinzip mit dokumentierter Zweitbewertung
Das bleibt bei deinem Institut
  • Sperre, Freigabe oder Fortführung von Transaktionen im Sanktionskontext
  • Freigabe von Szenarien, Schwellenwerten und Parametern im Monitoring
  • Abgabe der Verdachtsmeldung nach § 43 GwG
  • Abgabe der Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister

Qualifizierung bei S+P Seminare

Bearbeitung lässt sich übernehmen, Steuerung und Freigabe nicht. Lehrgang Chief Financial Crime Officer

Funktion 04

Auslagerung

Auslagerungen gelten im Institut nur, wenn sie gesteuert werden. Wir bereiten die Steuerungsunterlagen vor, den Dienstleister steuerst du.

Das übernimmt S+P Compliance
  • Dokumentation der Pre-Outsourcing-Analyse nach deinen Vorgaben (AT 9 MaRisk)
  • Aufbereitung der Vertragsanforderungen als Prüfraster
  • Kennzahlen und Kontrollplan für die Überwachung der Dienstleister
  • Dokumentation von Leistungskontrollen und Feststellungen
  • Zusammenführung von Notfall- und Exit-Unterlagen je Auslagerung
  • Berichte an Auslagerungsbeauftragten und Geschäftsleitung
  • Fristen und Wiedervorlagen für Überprüfungen
  • Abstimmung mit Notfallmanagement und IT-Governance
Das bleibt bei deinem Institut
  • Einstufung und Freigabe einer Auslagerung
  • Auswahl der Dienstleister und Vertragsabschluss
  • Entscheidung über Maßnahmen bei Leistungsmängeln
  • Kommunikation gegenüber der Aufsicht

Qualifizierung bei S+P Seminare

Auslagerungssteuerung erfordert eigene Kompetenz gegenüber dem Dienstleister. Lehrgang Chief Outsourcing Officer

Funktion 05

Resilienz

Resilienz entsteht in Registern, Analysen und Tests. Diese Dokumentation ist operativ, die Verantwortung dafür bleibt bei der Leitung.

Das übernimmt S+P Compliance
  • Dokumentation der Auswirkungsanalyse je kritischer oder wichtiger Funktion
  • Vorbereitung von Notfall- und Wiederanlaufplänen
  • Planung und Protokollierung von Tests und Übungen
  • Pflege des Informationsregisters und Prüfung der Datenqualität
  • Aufbereitung von IKT-Vorfällen für den Meldeprozess mit Entwurf und Fristenlauf
  • Maßnahmenverfolgung zu festgestellten Mängeln
  • Berichte zum Zustand des Notfallmanagements
  • Abstimmung der Meldewege zwischen Notfall-, Informationssicherheits- und Auslagerungsprozess
Das bleibt bei deinem Institut
  • Festlegung der kritischen oder wichtigen Funktionen
  • Meldeentscheidung bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen
  • Freigabe des Notfallkonzepts und Aktivierung des Krisenstabs
  • Verantwortung der Leitung für den Resilienzrahmen

Qualifizierung bei S+P Seminare

Register und Dokumentation sind operativ, die Resilienzverantwortung nicht. Lehrgang Chief Resilience Officer

Funktion 06

IT-Governance

IT-Governance bündelt Strategie, Anbieter und Datenhaushalt. Wir arbeiten anbieterneutral und empfehlen keine Produkte.

Das übernimmt S+P Compliance
  • Bestandsaufnahme von Datenhaushalt, Schnittstellen und Auswertbarkeit der Systemlandschaft
  • Anforderungsdokumente für Monitoring- und Screening-Systeme
  • Test und Wirkungsanalyse von Parametern vor der Freigabe
  • Neutrales Bewertungsraster für Anbieter ohne Produktempfehlung
  • Aufbereitung der Unterlagen zu IKT-Strategie und Governance-Rahmen
  • Kennzahlen für den Bericht an die Geschäftsleitung
  • Dokumentation für Prüfung und Revision
  • Abstimmung mit Informationssicherheit und IKT-Risikokontrolle
Das bleibt bei deinem Institut
  • IKT-Strategie, Architektur-, Cloud- und Anbieterentscheidungen
  • Freigabe von Parametern und Systemänderungen
  • Verantwortung des Leitungsorgans für das IKT-Risikomanagement (Art. 5 DORA)

Qualifizierung bei S+P Seminare

Anbieterneutrale Unterstützung beim Datenhaushalt ersetzt keine Führungskompetenz in der IT. Lehrgang Chief Information Officer

DORA/BSIG-Weichenstellung: Nach § 28 Abs. 5 BSIG gelten bestimmte BSIG-Pflichten nicht für Finanzunternehmen nach Art. 2 Abs. 2 DORA und für Unternehmen, für die DORA-Anforderungen aufgrund von § 1a Abs. 2 und 2a KWG oder § 293 Abs. 5 VAG gelten. Für sie steht der DORA-Pfad im Vordergrund; außerhalb des DORA-Anwendungsbereichs ist der BSIG-Pfad zu prüfen. Welcher Pfad je Rechtseinheit gilt, klärst du im Einzelfall, wir bereiten die Einordnung vor.

Funktion 07

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleiter sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verantwortlich (§ 25a Abs. 1 Satz 2 KWG). Wir liefern die Sicht, auf der sie entscheiden.

Das übernimmt S+P Compliance
  • Governance-, Maßnahmen- und Evidenzregister in deiner Microsoft- oder SharePoint-Umgebung
  • Kennzahlensicht über alle Funktionen auf einer Seite
  • Berichtsvorlagen für Geschäftsleitung und Überwachungsorgan
  • Dokumentation von Beschlüssen, Entscheidungen und Wiedervorlagen
  • Abbildung der drei Verteidigungslinien mit Zuständigkeiten
  • Maßnahmenverfolgung mit Verantwortlichen und Fristen
  • Fristenüberwachung für Berichte und Nachweise
  • Vorbereitung von Prüfungen mit geordneter Nachweisablage
Das bleibt bei deinem Institut
  • Gesamtverantwortung für die Geschäftsorganisation
  • Verteilung der Ressorts und Beschlüsse zu Auslagerungen
  • Bestellung der Funktionsträger und deren Mandat

Qualifizierung bei S+P Seminare

Die Geschäftsleitung entscheidet und braucht dafür die Kennzahlensicht. Lehrgang Geschäftsleiter im Finanz- und Wertpapierinstitut

Funktion 08

Transformation

Remediation-Programme brauchen Kapazität und Führung. Die Kapazität lässt sich übernehmen, die Projektführung bleibt im Haus.

Das übernimmt S+P Compliance
  • Operative Bearbeitung von Remediation-Beständen nach definierter Nachweistiefe
  • Priorisierung des Bestands nach Risiko und Fälligkeit
  • Qualitätssicherung im Vier-Augen-Prinzip
  • Fortschrittsberichte mit messbarem Abarbeitungsstand
  • Dokumentation der Maßnahmenverfolgung
  • Bereitstellung zusätzlicher Kapazität für Spitzen
  • Übergabe der Ergebnisse in den Regelbetrieb
  • Abstimmung mit Fachbereichen und Interner Revision
Das bleibt bei deinem Institut
  • Projektauftrag, Prioritäten und Budget
  • Abnahme der Ergebnisse
  • Steuerung des Programms durch die Projektleitung

Qualifizierung bei S+P Seminare

Projekte mit Remediation-Charakter brauchen interne Projektführung. Lehrgang Chief Transformation & Project Officer

Was keine Auslagerung ersetzt

Vier Bereiche bleiben bei deiner Führung. Hier setzt die Qualifizierung an, nicht die Bearbeitung.

Entscheidungen

Meldungen, Sperren, Freigaben und Zustimmungen bleiben bei deinem Institut. Wir bereiten sie vor und dokumentieren sie.

Aufsichtsdialog

Die Kommunikation mit Aufsicht und Behörden liegt bei deinem Institut. Wir stellen die Unterlagen zusammen.

Einsatzmodelle

Vom Funktionscheck bis zum laufenden Betrieb. Der Zuschnitt richtet sich nach deiner Ressourcenlage, dem Prüfungsdruck und dem Umfang der Funktionen.

Funktionscheck

Bestandsaufnahme je Funktion: Was ist besetzt, was ist vertreten, was lässt sich übernehmen? Du erhältst Befund, Priorisierung und Maßnahmenplan für die Geschäftsleitung.

Bestandsaufnahme

Aufbau

Einführung der Auslagerung je Funktion mit Rollenmodell, Vorlagen, Berichtswesen und Übergabe. Die Entscheidungsgrenzen sind vor dem Start dokumentiert.

Implementierung

Laufender Betrieb

Übernahme der Bearbeitung im vereinbarten Umfang: Pflege der Akten, Fristenüberwachung, Qualitätssicherung und regelmäßiges Reporting.

Dauerhaft

Anlassfall

Unterstützung bei Ausfall, Vertretung, Prüfungsfeststellungen oder Rückständen mit kurzfristig verfügbarer Kapazität und definierter Übergabe.

Ad hoc

Ablauf in vier Schritten

Jeder Schritt endet mit einem übergabefähigen Ergebnis und einer dokumentierten Entscheidung deines Instituts.

1

Funktionsaufnahme

Welche Funktionen bestehen, wer vertritt sie, welche Aufgaben sind operativ? Du erhältst einen Befund je Funktion mit benannten Lücken.

2

Aufteilung

Je Funktion legst du fest, was ausgelagert wird, was im Haus bleibt und wo Qualifizierung ansetzt. Bearbeitung, Entscheidung und Qualifizierung sind getrennt dokumentiert.

3

Übernahme

Übergabe der Unterlagen, Aufbau von Vorlagen, Eskalationspfad und Fristenkontrolle. Die Vertretung wird abgebildet und getestet.

4

Betrieb und Reporting

Laufende Bearbeitung mit Kennzahlen für Geschäftsleitung und Überwachungsorgan. Entscheidungen bleiben nachvollziehbar beim Institut dokumentiert.

Rollenverteilung im Detail

Die Auslagerung verlagert die Aufgabe, nicht die aufsichtsrechtliche Verantwortung. Geldwäschebeauftragter, Compliance-Funktion und Geschäftsleitung bleiben Träger der Entscheidungen; wir liefern die Grundlage, auf der du entscheidest, und dokumentieren beides nachvollziehbar.

Die Übersicht hält für vier entscheidungsnahe Themen fest, wer vorbereitet und wer entscheidet. Sie ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung und wird in deinem Auslagerungsvertrag gespiegelt.

Thema S+P Compliance bereitet vor Dein Institut entscheidet Bezug
Verdachtsmeldung Sachverhaltsaufnahme, Entwurf der Meldung, Begründung, Anlagen, Fristenüberwachung Abgabe oder Nichtabgabe der Meldung und deren Dokumentation § 43 GwG
Sanktionstreffer Trefferaufbereitung, Struktur- und Kontrollprüfung, Bewertungsvorschlag Sperre, Freigabe oder Fortführung der Transaktion SanktDG
Hochrisiko-Fälle Entscheidungsvorlage mit Risikobewertung und Informationskategorien Zustimmung der Führungsebene und Fortführung der Geschäftsbeziehung § 15 Abs. 5 Nr. 2 GwG
Szenarien und Schwellenwerte Fachliche Herleitung, Test, Wirkungsanalyse, Dokumentation Freigabe und Inbetriebnahme der Parameter § 6 GwG

Nutzen für Institut, Aufsicht und Prüfung

Die Aufteilung zahlt auf Nachweisfähigkeit ein, die ohnehin verlangt wird.

Klare Zuständigkeiten

Bearbeitung, Entscheidung und Qualifizierung sind je Funktion getrennt dokumentiert.

Governance

Entlastung der Funktionen

Deine Funktionsträger gewinnen Kapazität für Bewertung und Entscheidung statt für Aktenarbeit.

Ressourcen

Vertretung und Ausfallsicherheit

Die Vertretung ist abgebildet, die Einarbeitung dokumentiert und die Erreichbarkeit geregelt.

Betrieb

Berichtsfähigkeit

Geschäftsleitung und Überwachungsorgan erhalten eine vergleichbare Kennzahlensicht über alle Funktionen.

Reporting

Prüfungsfeste Dokumentation

Jede Bewertung ist auf Beleg, Bearbeiter, Zeitpunkt und Entscheidung zurückführbar.

Revision

Abgestimmte Qualifizierung

Wer auslagert, kann Führungskräfte gezielt dort qualifizieren, wo Entscheidungen im Haus bleiben.

Qualifizierung

Für wen die Leistung gedacht ist

Adressiert sind Häuser, in denen Funktionen der Führungsebene besetzt, vertreten und gegenüber der Aufsicht verantwortet werden müssen.

  • Kreditinstitute
  • Auslandsbanken und Zweigniederlassungen
  • Wertpapierinstitute
  • Zahlungs- und E-Geld-Institute
  • Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • Versicherungsunternehmen
  • Leasing- und Factoringgesellschaften
  • Family Offices und Holdingstrukturen

Weiterführende Leistungen

Die Funktionen greifen in deine bestehenden Prozesse ein. Diese Bausteine schließen an; die Qualifizierung ergänzt S+P Seminare.

KYC Operations

Laufende Bearbeitung von Kundenannahme, Sorgfaltspflichten und Aktenpflege, auch für die Funktionen Geldwäscheprävention und Financial Crime.

KYC Operations ansehen

AML Operations

Bearbeitung von Auffälligkeiten, Fallakten und Meldeentwürfen entlang der Geldwäscheprävention mit klarer Entscheidungsgrenze zum Institut.

AML Operations ansehen

Screening Operations

Trefferbearbeitung im Sanktions- und PEP-Screening, Listenpflege und Dokumentation der Eigentums- und Kontrollprüfung.

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DORA Register Operations

Pflege und Qualitätssicherung des Informationsregisters als operative Grundlage der Resilienzfunktion.

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Compliance Technology Services

Anbieterneutrale Unterstützung bei Datenhaushalt, Schnittstellen und Auswertbarkeit der Systemlandschaft, ohne Bindung an ein Produkt.

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Compliance Cockpit

Governance-, Maßnahmen- und Evidenzregister an einem Ort, in deiner bestehenden Microsoft- oder SharePoint-Umgebung.

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Auslagerung Geldwäschebeauftragter

Bestellung, Vertretung und Ausfallsicherheit der Funktion nach § 7 GwG mit dokumentiertem Mandat und geregelter Eskalation.

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1st Line Services

Operative Bearbeitung datenintensiver und fristgebundener Fachprozesse nach den Vorgaben deines Instituts.

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S+P Seminare: Programmübersicht

Die Perspektive der Qualifizierung: Was dein Team wissen und können muss, um die Funktion selbst zu verantworten.

Zur Programmübersicht

Häufige Fragen zu C-Level Compliance

Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was gehört zu C-Level Compliance, und was übernimmt S+P Compliance?+−

Gemeint sind die Funktionen, die eine Geschäftsleitung für ihr Institut besetzen, steuern und gegenüber der Aufsicht vertreten muss: Compliance, Geldwäscheprävention, Financial Crime, Auslagerung, Resilienz, IT-Governance und Transformation. S+P Compliance übernimmt je Funktion die Bearbeitung nach deinen Vorgaben und bereitet Entscheidungen vor. Die Entscheidungen selbst bleiben bei deinem Institut.

Welche Entscheidungen bleiben bei meinem Institut?+−

Abgabe oder Nichtabgabe der Verdachtsmeldung nach § 43 GwG, Sperre oder Freigabe von Transaktionen im Sanktionskontext, Abgabe der Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister, Freigabe von Szenarien und Schwellenwerten sowie die Zustimmung der Führungsebene nach § 15 Abs. 5 Nr. 2 GwG. Die Auslagerung verlagert die Aufgabe, nicht die aufsichtsrechtliche Verantwortung; sie bleibt in deinem Institut.

Wann ist die Auslagerung sinnvoll und wann der Aufbau im Haus?+−

Das entscheidet die Geschäftsleitung je Funktion. Für die Auslagerung spricht, wenn Kapazität, Vertretung oder Spezialwissen im Haus fehlen. Für den Aufbau spricht, wenn die Funktion eng mit Geschäftsentscheidungen verbunden ist. Beides lässt sich kombinieren: Die Bearbeitung liegt extern, Steuerung und Entscheidung bleiben bei qualifizierten Führungskräften im Institut.

Wie ist die Vertretung einer Funktion geregelt?+−

Für den Geldwäschebeauftragten verlangt § 7 Abs. 1 GwG eine Bestellung auf Führungsebene sowie einen Stellvertreter. Bestellung und Entpflichtung sind der Aufsichtsbehörde nach § 7 Abs. 4 GwG vorab anzuzeigen. Wie die Vertretung bei einer Auslagerung abgebildet wird, regelt der Auslagerungsvertrag mit deinem Institut.

Gilt für DORA-Institute zusätzlich das BSIG?+−

Nach § 28 Abs. 5 BSIG gelten bestimmte BSIG-Pflichten nicht für Finanzunternehmen nach Art. 2 Abs. 2 DORA und für Unternehmen, für die DORA-Anforderungen aufgrund von § 1a Abs. 2 und 2a KWG oder § 293 Abs. 5 VAG gelten. Für sie steht der DORA-Pfad im Vordergrund. Welche Pflichten je Rechtseinheit verbleiben, ist im Einzelfall zu prüfen. S+P Compliance bereitet die Einordnung vor, die Entscheidung trifft dein Institut.

Wo finde ich die Qualifizierung für Führungskräfte?+−

Die Qualifizierung erbringt S+P Seminare, nicht S+P Compliance. Je Funktion verlinkt diese Seite den passenden Lehrgang, eine Gesamtübersicht bietet die Programmübersicht von S+P Seminare. Inhalte, Termine und Preise stehen dort.

Quellen und weiterführende Dokumente

Alle Aussagen zu Normen lassen sich an den folgenden amtlichen Quellen nachvollziehen.

  1. Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA)Art. 5: Verantwortung des Leitungsorgans für das IKT-Risikomanagement.eur-lex.europa.eu
  2. Geldwäschegesetz (GwG), § 7 GeldwäschebeauftragterBestellung auf Führungsebene, Stellvertreter, Anzeige und Qualifikation (Abs. 1 und 4). Weitere Fundstellen im GwG: §§ 6, 15 und 43.gesetze-im-internet.de
  3. Kreditwesengesetz (KWG)§ 25a Abs. 1 Satz 2: Verantwortung der Geschäftsleiter für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.gesetze-im-internet.de
  4. BSI-Gesetz (BSIG), § 28Abs. 5: Ausnahme bestimmter BSIG-Pflichten für Finanzunternehmen im Anwendungsbereich von DORA.gesetze-im-internet.de
  5. BaFin: Rundschreiben 06/2026 (BA), MaRiskAT 9: Auslagerung. Neufassung der MaRisk. PDF.bafin.de, PDF [PDF]

Auslagern oder qualifizieren: Entscheide je Funktion

C-Level Compliance gelingt, wenn Bearbeitung, Entscheidung und Qualifizierung getrennt geplant werden. S+P Compliance übernimmt die Bearbeitung nach deinen Vorgaben, dokumentiert jeden Schritt und hält die Entscheidungen dort, wo sie hingehören: in deinem Institut. Die Qualifizierung deiner Führungskräfte findest du bei S+P Seminare.

C-Level Compliance: Funktionen auslagern und Führung qualifizieren