Auslagerung Geldwäsche Officer
Geldwäscheprävention nach § 6 und § 7 GwG, mit Verdachtsmeldewesen und Transaktionsmonitoring.
Zur LeistungAufsichtliches Meldewesen nach Art. 99 CRR und Durchführungsverordnung (EU) 2021/451
S+P Compliance übernimmt die technische Umsetzung Ihres FINREP- und COREP-Meldewesens – von der Datenübernahme über die XBRL-Konvertierung bis zur fristgerechten Einreichung.
Institute müssen nach Art. 99 CRR aufsichtliche Meldungen zu ihren Eigenmittelanforderungen einreichen; die Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 konkretisiert die Meldebögen für FINREP und COREP sowie das dabei zu verwendende XBRL-Format nach der jeweils gültigen EBA-Taxonomie. Grundlage für die Organisation dieses Meldeprozesses ist zusätzlich § 25a Abs. 1 KWG. Die Einreichung erfolgt über das Bundesbank-ExtraNet, seit dem 1. Juli 2025 über das PRISMA-Postfach.
Diese technische Umsetzung lässt sich auslagern, die Verantwortung nicht: Die Auslagerung darf nicht zu einer Übertragung der Verantwortung der Geschäftsleiter an das Auslagerungsunternehmen führen. Das Institut bleibt für die Einhaltung der Meldepflichten verantwortlich und gibt die finalen Meldungen inhaltlich frei. Wir richten den Meldeprozess so ein, dass diese Freigabe jederzeit dokumentiert ist.
Prüfungshinweis: Jeder Meldelauf wird versioniert, mit Zeitstempel und Freigabevermerk abgelegt. Prüfer erhalten auf Anforderung einen lückenlosen Audit-Trail von der Rohdatenerstellung bis zur Einreichung.
Wer sein Meldewesen auslagert, muss das Auslagerungsunternehmen überwachen und die Überwachung belegen können. S+P Compliance stellt dafür geprüfte Nachweise bereit, die Ihr Abschlussprüfer, Ihre Interne Revision und Ihre Aufsicht unmittelbar verwerten können. Sie verkürzen Ihre eigene Prüfungshandlung, ersetzen sie aber nicht: Die Auslagerung verlagert die technische Umsetzung, nicht die Verantwortung.
Das interne Kontrollsystem von S+P Compliance ist nach dem Prüfungsstandard des IDW für Dienstleistungsunternehmen geprüft. Der Bericht beschreibt Kontrollziele, Kontrollen und deren Wirksamkeit und kann in Ihre Beurteilung der Auslagerung einbezogen werden.
AuslagerungsprüfungFür Häuser mit ausländischer Muttergesellschaft oder international tätigem Gruppenprüfer liegt der Nachweis nach dem internationalen Pendant vor. Damit entfällt die Diskussion darüber, ob ein rein nationaler Standard für die Gruppenprüfung ausreicht.
InternationalDas Qualitätsmanagementsystem ist zertifiziert. Prozesse, Zuständigkeiten, Dokumentenlenkung und Korrekturmaßnahmen sind festgeschrieben und werden regelmäßig auditiert – die Grundlage dafür, dass vereinbarte Meldetermine und Prüfläufe eingehalten werden.
QualitätsmanagementDas Informationssicherheits-Managementsystem ist zertifiziert. Für Sie relevant, weil bei der Auslagerung des Meldewesens Ihre Finanzdaten, Rohdaten und Meldedateien außerhalb Ihres Hauses verarbeitet werden und dieser Punkt regelmäßig geprüft wird.
InformationssicherheitS+P Compliance verfügt über ein bestätigtes ESG-Rating. Das erleichtert Ihnen die Bewertung im Rahmen der Lieferantenprüfung und die Aufnahme des Dienstleisters in Ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung.
NachhaltigkeitPrüfungsberichte und Zertifikate stellen wir auf Anforderung bereit – auch direkt gegenüber Ihrem Abschlussprüfer oder Ihrer Aufsicht. Die Bereitstellung wird im Auslagerungsvertrag als Informations- und Prüfungsrecht verankert.
Auf AnforderungEine Auslagerung ist nur dann tragfähig, wenn die Entscheidungsrechte vorher schriftlich geklärt sind. Wir arbeiten nach einem festen Grundsatz: S+P Compliance konvertiert und validiert, das Institut verantwortet und entscheidet.
Die Auslagerung darf nicht zu einer Übertragung der Verantwortung der Geschäftsleiter an das Auslagerungsunternehmen führen; das Institut bleibt für die Einhaltung der Meldepflichten verantwortlich (§ 25b Abs. 2 KWG). Die finalen Meldungen werden von der Geschäftsleitung inhaltlich freigegeben. Die Auslagerung verlagert die technische Umsetzung, nicht die Verantwortung.
Drei Entwicklungen treffen das Meldewesen gleichzeitig – jede für sich ließe sich intern abfangen, in der Summe wird es eng.
Die EBA und die Deutsche Bundesbank veröffentlichen regelmäßig neue Taxonomieversionen, XBRL Filing Rules und Validierungsregeln für FINREP und COREP. Jede Version muss vor dem nächsten Meldetermin analysiert, getestet und produktiv umgesetzt sein – für ein kleines Team neben dem Tagesgeschäft eine wiederkehrende Belastung.
EBA-Taxonomie – laufende Release-WechselZum 1. Juli 2025 hat die Deutsche Bundesbank die Einreichung im ExtraNet auf das neue PRISMA-Postfach umgestellt. Institute, die ihre Einreichungsprozesse nicht rechtzeitig angepasst haben, liefen Gefahr, Meldungen an ein nicht mehr gültiges Postfach zu adressieren.
01.07.2025 – Umstellung auf PRISMA im Bundesbank-ExtraNetMeldefristen gelten unabhängig davon, ob der Meldewesen-Spezialist verfügbar ist. Ein angemessenes Notfallkonzept für das Meldewesen gehört zu den Organisationspflichten nach § 25a Abs. 1 KWG – in der Praxis ist es aber oft das erste, was bei Krankheit oder Kündigung tatsächlich fehlt.
§ 25a Abs. 1 KWG – Notfallkonzept für das MeldewesenDie folgenden Befunde tauchen in Prüfungsberichten regelmäßig auf. Sie beschreiben typische Muster, keine konkreten Häuser.
Krankheit oder Kündigung des Meldewesen-Spezialisten treffen einen Prozess, der starre Termine kennt. Eine kurzfristige interne Vertretung ist mit der komplexen Taxonomie-Logik meist überfordert.
Neue EBA-Taxonomien werden erst kurz vor dem Meldetermin analysiert, statt frühzeitig getestet zu werden. Fehler fallen dann erst bei der technischen Validierung kurz vor Fristablauf auf.
Gemeldete Werte weichen von der internen Buchführung ab, ohne dass die Differenz dokumentiert oder erklärt ist. Genau diese Abstimmbarkeit prüft die Aufsicht zuerst.
Der Weg von der Rohdatenerstellung bis zur Einreichung lässt sich nicht lückenlos nachvollziehen. Bei Rückfragen von Prüfern fehlt die Dokumentation, welcher Wert wann wie entstanden ist.
Ein Ausfallkonzept für den Meldeprozess existiert nur auf dem Papier oder gar nicht. Bei tatsächlichem Personalausfall zeigt sich das erst, wenn es zu spät ist.
Die Geschäftsleitung gibt Meldungen frei, ohne dass diese Freigabe schriftlich festgehalten wird. Im Prüfungsfall lässt sich dann nicht belegen, wer die Meldung inhaltlich verantwortet hat.
Der Umfang wird im Auslagerungsvertrag festgelegt. Sie können das gesamte Meldewesen übertragen oder einzelne Meldebögen ergänzend zu einer internen Lösung beauftragen.
Rohdaten aus Ihren Quellsystemen, sauber zugeordnet.
Umwandlung nach der jeweils gültigen EBA-Taxonomie.
Prüfung, die Fehler vor der Einreichung findet, nicht danach.
Von der technischen Einreichung bis zur bestätigten Annahme.
Abgrenzung: S+P Compliance bereitet die Meldung vor, validiert und reicht sie technisch ein. Die inhaltliche Freigabe der finalen Meldung trifft die Geschäftsleitung.
Release-Wechsel, die getestet sind, bevor sie produktiv werden.
Dokumentation, die von der Rohdatenerstellung bis zur Einreichung reicht.
Eine Auslagerung wird nicht durch die Leistung tragfähig, sondern durch ihre Steuerung. Die folgenden vier Elemente regeln wir vor dem Start.
Leistungsumfang, Meldetermine und die Zuständigkeit für die inhaltliche Freigabe werden schriftlich fixiert, damit die Verantwortung des Instituts belegbar bleibt.
Die Geschäftsleitung behält die Steuerungsmöglichkeit. Vereinbart werden Zugriffs-, Auskunfts- und Prüfungsrechte für Institut, Interne Revision, Abschlussprüfer und Aufsicht.
Neben dem benannten Team ist eine eingearbeitete Vertretung vertraglich hinterlegt. Reaktionszeiten bei kritischen Meldeterminen sind Bestandteil der Vereinbarung, nicht der Absprache.
Für Kündigung, Wechsel oder Rückverlagerung liegt ein Verfahren vor: Datenherausgabe, Übergabedokumentation und Einarbeitung der Nachfolge sind vorab beschrieben.
Welches Modell passt, hängt von Meldeumfang, Institutsgröße und vorhandener interner Besetzung ab. Die Modelle lassen sich im Zeitverlauf wechseln.
S+P Compliance übernimmt das gesamte XBRL-Meldewesen. Die Geschäftsleitung behält die inhaltliche Freigabe, die sie nicht abgeben kann.
Managed ServiceDie interne Lösung bleibt bestehen, S+P Compliance übernimmt einzelne Meldebögen oder Meldearten, für die intern die Tiefe fehlt.
ErgänzungBefristete Besetzung bei Vakanz oder Aufbau eines neuen Meldeprozesses, verbunden mit strukturierter Übergabe an die interne Nachfolge.
ÜbergangszeitraumUnterstützung ausschließlich bei Taxonomie- und Release-Wechseln, ohne laufendes Mandat, ergänzend zu einer bestehenden internen Lösung.
Ohne MandatDer Zeitbedarf hängt davon ab, wie vollständig Ihre Meldehistorie und Ihre Quellsysteme dokumentiert sind.
Meldeumfang, Quellsysteme, bestehende Prozesse und offene Feststellungen werden aufgenommen. Ergebnis ist eine Bestandsaufnahme mit Prioritäten.
Wir bewerten Ihre IT-Landschaft und Datenquellen und legen ein Angebot mit definiertem Leistungsumfang und Meldeterminplan vor.
Auslagerungsvertrag wird abgeschlossen, eine Testeinreichung sichert die Schnittstellen ab, der Freigabeprozess mit der Geschäftsleitung wird festgelegt.
Laufender Betrieb mit dokumentierten Prüfläufen, fristgerechter Einreichung und Monitoring des Eingangsstatus.
Vier Vorgänge entscheiden im Prüfungsfall darüber, ob eine Auslagerung sauber aufgesetzt war. Für jeden dieser Vorgänge halten wir schriftlich fest, wer konvertiert und validiert und wer entscheidet. Diese Zuordnung ist Bestandteil des Auslagerungsvertrags und wird nicht im Tagesgeschäft ausgehandelt.
Der Grundsatz gilt durchgängig: S+P Compliance konvertiert und validiert, das Institut verantwortet und entscheidet. Die Auslagerung darf nicht zu einer Übertragung der Verantwortung der Geschäftsleiter führen – sie verlagert die technische Umsetzung, nicht die Verantwortung.
| Vorgang | S+P Compliance konvertiert und validiert | Entscheidung und Verantwortung des Instituts | Anknüpfungspunkt |
|---|---|---|---|
| Rohdaten | Abstimmung der Schnittstellen, Plausibilitätsprüfung | Inhaltliche Richtigkeit der gelieferten Daten | § 25a Abs. 1 KWG |
| XBRL-Konvertierung und Validierung | Konvertierung, technische und fachliche Validierung | Freigabe bei Rückfragen aus dem Fehler-Report | DVO (EU) 2021/451 |
| Finale Meldung | Vorbereitung, technische Einreichung über das Bundesbank-ExtraNet | Inhaltliche Freigabe durch die Geschäftsleitung | § 25b Abs. 2 KWG |
| Taxonomie-Umstellung | Analyse, Umsetzung, Test der neuen Taxonomie | Freigabe der umgestellten Meldelogik | Art. 99 CRR |
Im ersten Gespräch klären wir Meldeumfang, Ihre Quellsysteme und offene Feststellungen aus der letzten Prüfung. Ergebnis ist eine Einschätzung, welches Einsatzmodell trägt und wie der Freigabeprozess mit Ihrer Geschäftsleitung aussieht.
Melde-Team und Vertretung sind vertraglich geregelt, eingearbeitet und erreichbar – auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten.
KontinuitätMeldetermine, Vertretung und Eskalationswege sind vertraglich fixiert und von Personalverfügbarkeit entkoppelt.
ZuverlässigkeitDer Audit-Trail von der Rohdatenerstellung bis zur Einreichung liegt lückenlos vor, statt erst bei der nächsten Prüfung rekonstruiert zu werden.
DokumentationLeistungsumfang und Vergütung sind vertraglich definiert. Lizenz-, Wartungs- und Schulungskosten für eigene Melde-Software entfallen.
KalkulierbarNeue EBA- und Bundesbank-Releases werden vor dem produktiven Einsatz getestet, statt erst bei der Einreichung Fehler zu zeigen.
AktualitätWer konvertiert, wer validiert und wer entscheidet, ist schriftlich geregelt. Das reduziert Rückfragen in Revision und Prüfung.
GovernanceAdressiert sind Institute, die nach Art. 99 CRR und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 FINREP- oder COREP-Meldungen einreichen müssen.
Die Auslagerung des XBRL-Meldewesens lässt sich mit weiteren Kontrollfunktionen kombinieren. Alle Mandate folgen derselben Rollenlogik: technische Umsetzung extern, Verantwortung im Institut.
Geldwäscheprävention nach § 6 und § 7 GwG, mit Verdachtsmeldewesen und Transaktionsmonitoring.
Zur LeistungAllgemeine Compliance-Funktion nach AT 4.4.2 MaRisk mit Überwachung, Beratung und Berichtswesen.
Zur LeistungFokussiertes Mandat für die MaRisk-konforme Umsetzung und Überwachung, einschließlich Legal Inventory.
Zur LeistungWertpapier-Compliance nach § 80 WpHG mit Produktüberwachung und Beschwerdemanagement.
Zur LeistungUnabhängige Prüfungen nach risikoorientiertem Prüfungsplan, mit Feststellungen und umsetzbaren Empfehlungen.
Zur LeistungInformationssicherheitsbeauftragter nach BAIT und Art. 6 Abs. 4 DORA mit organisatorischer Unabhängigkeit.
Zur LeistungDatenschutzorganisation nach DSGVO mit Verarbeitungsverzeichnis, Beratung und prüfungsfester Dokumentation.
Zur LeistungSteuerung und Kontrolle aller Auslagerungen einschließlich Auslagerungsregister, Risikoanalysen und Berichtswesen.
Zur LeistungOperative Unterstützung bei Alert-Bearbeitung, Fallabschluss und Rückstandsabbau – auch kurzfristig und skalierbar.
Zur LeistungKundensorgfaltspflichten im laufenden Betrieb: Onboarding, periodische Aktualisierung und Nachbearbeitung offener Fälle.
Zur LeistungEnglischsprachiges Mandat für internationale Häuser mit deutscher Erlaubnis, inklusive Reporting an die Gruppe.
Zur LeistungIndependent audits nach risikoorientiertem Prüfungsplan mit englischsprachiger Berichterstattung für internationale Häuser.
Zur LeistungXBRL (Extensible Business Reporting Language) ist das von der EBA vorgeschriebene Datenformat für aufsichtliche Meldungen. Institute müssen nach Art. 99 CRR Meldungen zu ihren Eigenmittelanforderungen einreichen; die Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 konkretisiert die Meldebögen für FINREP und COREP und schreibt dafür das XBRL-Format nach der jeweils gültigen EBA-Taxonomie vor. Die Einreichung erfolgt in Deutschland über das Bundesbank-ExtraNet.
S+P Compliance übernimmt Ihre Rohdaten, ordnet sie den XBRL-Taxonomie-Positionen zu, konvertiert sie in das gültige XBRL-Format, prüft sie mehrstufig technisch und fachlich, reicht die Meldung fristgerecht über das Bundesbank-ExtraNet ein und überwacht neue EBA- und Bundesbank-Taxonomien. Der genaue Umfang wird im Auslagerungsvertrag festgelegt.
In Betracht kommen Institute, die nach Art. 99 CRR und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 FINREP- oder COREP-Meldungen einreichen müssen: Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Kryptoverwahrer und FinTechs mit KWG- oder ZAG-Erlaubnis. Sinnvoll ist die Auslagerung vor allem dort, wo das Know-how an wenige Personen gebunden ist und Taxonomie-Updates intern kaum zu bewältigen sind.
Ja. Die Auslagerung darf nicht zu einer Übertragung der Verantwortung der Geschäftsleiter an das Auslagerungsunternehmen führen; das Institut bleibt für die Einhaltung der Meldepflichten verantwortlich. Die inhaltliche Richtigkeit der gelieferten Rohdaten sowie die inhaltliche Freigabe der finalen Meldung durch die Geschäftsleitung bleiben Aufgaben des Instituts – auch wenn die technische Umsetzung ausgelagert ist.
Die EBA und die Deutsche Bundesbank veröffentlichen regelmäßig neue Taxonomieversionen mit geänderten Meldepositionen und Validierungsregeln. Jede Version muss vor dem nächsten Meldetermin analysiert, in die Melde-Software eingespielt und gegen historische Daten getestet werden. Wird ein Update übersehen oder zu spät umgesetzt, führt das zu technisch abgelehnten oder fachlich fehlerhaften Meldungen.
IDW PS 951 ist ein Prüfungsstandard, nach dem das interne Kontrollsystem von S+P Compliance extern geprüft ist – das gibt Ihrem Abschlussprüfer eine geprüfte Grundlage für die Beurteilung der Auslagerung. ISO 27001 ist eine Zertifizierung für Informationssicherheitsmanagement, relevant, weil bei der Meldewesen-Auslagerung Ihre Finanzdaten extern verarbeitet werden. Beide Nachweise stellen wir Ihnen und Ihrer Aufsicht auf Anforderung zur Verfügung.
Ein ausgelagertes XBRL-Meldewesen trägt dann, wenn zwei Dinge zusammenkommen: ein Meldeprozess, der jede Taxonomie-Änderung vor dem Meldetermin abbildet, und eine Rollenverteilung, die im Prüfungsfall belegbar ist. S+P Compliance richtet beides gemeinsam mit Ihnen ein – die technische Umsetzung wird verlagert, die Verantwortung bleibt bei Ihrem Institut.


Achim Schulz verantwortet die S+P Compliance Services. Da S+P als Dienstleister für regulierte Institute fortlaufend von Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden geprüft wird, ist die Prüfungsexpertise seines Teams immer auf dem neuesten Stand. Ihr Vorteil: Er weiß aus der täglichen Praxis exakt, welche Nachweise und Kontrollen in aktuellen Audits zwingend gefordert werden. Diese tagesaktuelle Expertise fließt direkt in Ihre Auslagerung ein. Sie profitieren von zertifizierten Prozessen (IDW PS 951, ISO), die jedem Audit durch die BaFin oder Ihren Abschlussprüfer absolut sicher standhalten.
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