Zum Hauptinhalt springen

Aufsichtliches Meldewesen nach Art. 99 CRR und Durchführungsverordnung (EU) 2021/451

Auslagerung des XBRL-Meldewesens

S+P Compliance übernimmt die technische Umsetzung Ihres FINREP- und COREP-Meldewesens – von der Datenübernahme über die XBRL-Konvertierung bis zur fristgerechten Einreichung.

Institute müssen nach Art. 99 CRR aufsichtliche Meldungen zu ihren Eigenmittelanforderungen einreichen; die Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 konkretisiert die Meldebögen für FINREP und COREP sowie das dabei zu verwendende XBRL-Format nach der jeweils gültigen EBA-Taxonomie. Grundlage für die Organisation dieses Meldeprozesses ist zusätzlich § 25a Abs. 1 KWG. Die Einreichung erfolgt über das Bundesbank-ExtraNet, seit dem 1. Juli 2025 über das PRISMA-Postfach.

Diese technische Umsetzung lässt sich auslagern, die Verantwortung nicht: Die Auslagerung darf nicht zu einer Übertragung der Verantwortung der Geschäftsleiter an das Auslagerungsunternehmen führen. Das Institut bleibt für die Einhaltung der Meldepflichten verantwortlich und gibt die finalen Meldungen inhaltlich frei. Wir richten den Meldeprozess so ein, dass diese Freigabe jederzeit dokumentiert ist.

  • Datenübernahme, XBRL-Konvertierung und mehrstufige Validierung aus einer Hand.
  • Fristgerechte Einreichung über das Bundesbank-ExtraNet mit dokumentiertem Eingangsstatus.
  • Laufendes Taxonomie-Management bei EBA- und Bundesbank-Release-Wechseln.
  • Vorbereitung der Meldung zur inhaltlichen Freigabe, ohne dass die Verantwortung der Geschäftsleitung verlagert wird.

Rechtsgrundlagen und Prüfungsnachweise

  • Art. 99 CRR
  • DVO (EU) 2021/451
  • § 25a Abs. 1 KWG
  • § 25b KWG
  • Bundesbank-ExtraNet (PRISMA)

Prüfungshinweis: Jeder Meldelauf wird versioniert, mit Zeitstempel und Freigabevermerk abgelegt. Prüfer erhalten auf Anforderung einen lückenlosen Audit-Trail von der Rohdatenerstellung bis zur Einreichung.

Wer sein Meldewesen auslagert, muss das Auslagerungsunternehmen überwachen und die Überwachung belegen können. S+P Compliance stellt dafür geprüfte Nachweise bereit, die Ihr Abschlussprüfer, Ihre Interne Revision und Ihre Aufsicht unmittelbar verwerten können. Sie verkürzen Ihre eigene Prüfungshandlung, ersetzen sie aber nicht: Die Auslagerung verlagert die technische Umsetzung, nicht die Verantwortung.

IDW PS 951

Das interne Kontrollsystem von S+P Compliance ist nach dem Prüfungsstandard des IDW für Dienstleistungsunternehmen geprüft. Der Bericht beschreibt Kontrollziele, Kontrollen und deren Wirksamkeit und kann in Ihre Beurteilung der Auslagerung einbezogen werden.

Auslagerungsprüfung

ISAE 3402

Für Häuser mit ausländischer Muttergesellschaft oder international tätigem Gruppenprüfer liegt der Nachweis nach dem internationalen Pendant vor. Damit entfällt die Diskussion darüber, ob ein rein nationaler Standard für die Gruppenprüfung ausreicht.

International

ISO 9001

Das Qualitätsmanagementsystem ist zertifiziert. Prozesse, Zuständigkeiten, Dokumentenlenkung und Korrekturmaßnahmen sind festgeschrieben und werden regelmäßig auditiert – die Grundlage dafür, dass vereinbarte Meldetermine und Prüfläufe eingehalten werden.

Qualitätsmanagement

ISO 27001

Das Informationssicherheits-Managementsystem ist zertifiziert. Für Sie relevant, weil bei der Auslagerung des Meldewesens Ihre Finanzdaten, Rohdaten und Meldedateien außerhalb Ihres Hauses verarbeitet werden und dieser Punkt regelmäßig geprüft wird.

Informationssicherheit

ESG-Rating

S+P Compliance verfügt über ein bestätigtes ESG-Rating. Das erleichtert Ihnen die Bewertung im Rahmen der Lieferantenprüfung und die Aufnahme des Dienstleisters in Ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Nachhaltigkeit

Bereitstellung der Unterlagen

Prüfungsberichte und Zertifikate stellen wir auf Anforderung bereit – auch direkt gegenüber Ihrem Abschlussprüfer oder Ihrer Aufsicht. Die Bereitstellung wird im Auslagerungsvertrag als Informations- und Prüfungsrecht verankert.

Auf Anforderung

Was ausgelagert wird – und was im Institut bleibt

Eine Auslagerung ist nur dann tragfähig, wenn die Entscheidungsrechte vorher schriftlich geklärt sind. Wir arbeiten nach einem festen Grundsatz: S+P Compliance konvertiert und validiert, das Institut verantwortet und entscheidet.

S+P Compliance konvertiert und validiert

  • Datenübernahme und Mapping der Rohdaten auf die XBRL-Taxonomie-Positionen
  • Technische Konvertierung in das aktuell gültige XBRL-Format
  • Mehrstufige technische und fachliche Validierung vor der Einreichung
  • Fristgerechte Einreichung über das Bundesbank-ExtraNet
  • Laufendes Taxonomie-Management bei EBA- und Bundesbank-Updates

Das Institut verantwortet und entscheidet

  • Inhaltliche Richtigkeit der gelieferten Rohdaten
  • Inhaltliche Freigabe der finalen Meldung durch die Geschäftsleitung
  • Entscheidung über die Behebung inhaltlicher Fehler aus dem Fachbereich
  • Letztverantwortung für die fristgerechte und korrekte Einhaltung der Meldepflichten
  • Genehmigung von Ausnahmen oder Sonderfällen im Meldeprozess

Die Auslagerung darf nicht zu einer Übertragung der Verantwortung der Geschäftsleiter an das Auslagerungsunternehmen führen; das Institut bleibt für die Einhaltung der Meldepflichten verantwortlich (§ 25b Abs. 2 KWG). Die finalen Meldungen werden von der Geschäftsleitung inhaltlich freigegeben. Die Auslagerung verlagert die technische Umsetzung, nicht die Verantwortung.

Warum Institute das Meldewesen auslagern

Drei Entwicklungen treffen das Meldewesen gleichzeitig – jede für sich ließe sich intern abfangen, in der Summe wird es eng.

  1. Eine Taxonomie, die sich laufend ändert

    Die EBA und die Deutsche Bundesbank veröffentlichen regelmäßig neue Taxonomieversionen, XBRL Filing Rules und Validierungsregeln für FINREP und COREP. Jede Version muss vor dem nächsten Meldetermin analysiert, getestet und produktiv umgesetzt sein – für ein kleines Team neben dem Tagesgeschäft eine wiederkehrende Belastung.

    EBA-Taxonomie – laufende Release-Wechsel
  2. Ein Meldeweg, der sich technisch verschoben hat

    Zum 1. Juli 2025 hat die Deutsche Bundesbank die Einreichung im ExtraNet auf das neue PRISMA-Postfach umgestellt. Institute, die ihre Einreichungsprozesse nicht rechtzeitig angepasst haben, liefen Gefahr, Meldungen an ein nicht mehr gültiges Postfach zu adressieren.

    01.07.2025 – Umstellung auf PRISMA im Bundesbank-ExtraNet
  3. Ein Ausfallrisiko, das die Frist nicht kennt

    Meldefristen gelten unabhängig davon, ob der Meldewesen-Spezialist verfügbar ist. Ein angemessenes Notfallkonzept für das Meldewesen gehört zu den Organisationspflichten nach § 25a Abs. 1 KWG – in der Praxis ist es aber oft das erste, was bei Krankheit oder Kündigung tatsächlich fehlt.

    § 25a Abs. 1 KWG – Notfallkonzept für das Meldewesen

Sechs Punkte, an denen es in der Praxis klemmt

Die folgenden Befunde tauchen in Prüfungsberichten regelmäßig auf. Sie beschreiben typische Muster, keine konkreten Häuser.

Fristversäumnis bei Personalausfall

Krankheit oder Kündigung des Meldewesen-Spezialisten treffen einen Prozess, der starre Termine kennt. Eine kurzfristige interne Vertretung ist mit der komplexen Taxonomie-Logik meist überfordert.

Taxonomie-Updates zu spät umgesetzt

Neue EBA-Taxonomien werden erst kurz vor dem Meldetermin analysiert, statt frühzeitig getestet zu werden. Fehler fallen dann erst bei der technischen Validierung kurz vor Fristablauf auf.

Daten nicht mit der Buchführung abstimmbar

Gemeldete Werte weichen von der internen Buchführung ab, ohne dass die Differenz dokumentiert oder erklärt ist. Genau diese Abstimmbarkeit prüft die Aufsicht zuerst.

Audit-Trail lückenhaft

Der Weg von der Rohdatenerstellung bis zur Einreichung lässt sich nicht lückenlos nachvollziehen. Bei Rückfragen von Prüfern fehlt die Dokumentation, welcher Wert wann wie entstanden ist.

Notfallkonzept für das Meldewesen fehlt

Ein Ausfallkonzept für den Meldeprozess existiert nur auf dem Papier oder gar nicht. Bei tatsächlichem Personalausfall zeigt sich das erst, wenn es zu spät ist.

Inhaltliche Freigabe nicht dokumentiert

Die Geschäftsleitung gibt Meldungen frei, ohne dass diese Freigabe schriftlich festgehalten wird. Im Prüfungsfall lässt sich dann nicht belegen, wer die Meldung inhaltlich verantwortet hat.

Leistungsumfang der Auslagerung

Der Umfang wird im Auslagerungsvertrag festgelegt. Sie können das gesamte Meldewesen übertragen oder einzelne Meldebögen ergänzend zu einer internen Lösung beauftragen.

Datenübernahme und Mapping

Rohdaten aus Ihren Quellsystemen, sauber zugeordnet.

  • Annahme der Rohdaten aus Ihren Quellsystemen, zum Beispiel Excel oder CSV
  • Definition individueller Schnittstellen passend zu Ihrer IT-Landschaft
  • Zuordnung der Rohdaten zu den XBRL-Taxonomie-Positionen
  • Plausibilitätsprüfung der Rohdaten vor der Konvertierung
  • Abstimmung mit Controlling und Rechnungswesen zu Datenquellen
  • Dokumentation der Mapping-Logik für die Prüfungsfestigkeit
  • Anpassung der Schnittstellen bei Änderungen Ihrer Quellsysteme
  • Übergabedokumentation bei Beginn und Beendigung des Mandats

XBRL-Konvertierung

Umwandlung nach der jeweils gültigen EBA-Taxonomie.

  • Umwandlung der validierten Daten in das XBRL-Format
  • Anwendung der jeweils aktuell gültigen EBA-Taxonomie
  • Einsatz zertifizierter Melde-Software
  • Technische Validierung der erzeugten XBRL-Dateien
  • Berücksichtigung institutsspezifischer Meldegrößenklassen
  • Versionierung jeder erzeugten Meldedatei
  • Dokumentation des Konvertierungsprozesses
  • Neutrale Beschreibung eingesetzter Systeme ohne Bindung an einen Anbieter

Validierung und Fehler-Reporting

Prüfung, die Fehler vor der Einreichung findet, nicht danach.

  • Mehrstufige technische Prüfung gegen die EBA-Validierungsregeln
  • Fachliche Plausibilitätsprüfung der gemeldeten Werte
  • Abgleich der Meldedaten mit Ihrer Buchführung
  • Fehler-Report an Ihre Fachabteilung bei Auffälligkeiten
  • Nachverfolgung der Fehlerbehebung bis zur finalen Freigabe
  • Dokumentation aller Prüfläufe für den Audit-Trail
  • Abstimmung mit Interner Revision zur Vermeidung von Doppelprüfungen
  • Regelmäßige Auswertung wiederkehrender Fehlerquellen

Einreichung und Monitoring

Von der technischen Einreichung bis zur bestätigten Annahme.

  • Fristgerechte Einreichung der finalen XBRL-Meldung über das Bundesbank-ExtraNet
  • Übernahme des technischen Einreichungsprozesses als Dritteinreicher
  • Monitoring des Eingangsstatus und der Rückmeldungen
  • Sofortige Information bei Ablehnung oder Fehlermeldung
  • Fristenüberwachung für alle relevanten Meldetermine
  • Dokumentation von Einreichungszeitpunkt und Bestätigung
  • Vorbereitung von Nachmeldungen bei nachträglich festgestellten Fehlern
  • Abstimmung mit der Geschäftsleitung vor jeder Einreichung

Abgrenzung: S+P Compliance bereitet die Meldung vor, validiert und reicht sie technisch ein. Die inhaltliche Freigabe der finalen Meldung trifft die Geschäftsleitung.

Taxonomie-Management

Release-Wechsel, die getestet sind, bevor sie produktiv werden.

  • Laufende Beobachtung neuer EBA- und Bundesbank-Taxonomien
  • Frühzeitige Analyse der Auswirkungen auf Ihre Meldungen
  • Proaktive Umsetzung von Taxonomie- und Release-Wechseln
  • Test der neuen Taxonomie vor dem produktiven Einsatz
  • Sicherstellung der Kompatibilität mit Ihrer Meldehistorie
  • Dokumentation der Umstellung für die Prüfungsfestigkeit
  • Information Ihres Fachbereichs über relevante Änderungen
  • Abstimmung mit dem zentralen Auslagerungsmanagement, soweit vorhanden

Berichtswesen und Audit-Trail

Dokumentation, die von der Rohdatenerstellung bis zur Einreichung reicht.

  • Lückenlose Dokumentation von der Rohdatenerstellung bis zur Einreichung
  • Prüfungsfeste Berichte für Geschäftsleitung und Aufsicht
  • Aufbereitung von Unterlagen für Jahresabschluss- und Sonderprüfungen
  • Vorbereitung der Kommunikation mit BaFin und Bundesbank
  • Begleitung von Prüfungen und Aufbereitung von Rückfragen
  • Auswertung der Meldequalität über mehrere Perioden
  • Nachverfolgung von Prüfungsfeststellungen bis zur dokumentierten Erledigung
  • Bereitstellung von Auszügen für Revision und externe Prüfung

Auslagerungsvertrag und laufende Steuerung

Eine Auslagerung wird nicht durch die Leistung tragfähig, sondern durch ihre Steuerung. Die folgenden vier Elemente regeln wir vor dem Start.

Vertrag und Zuständigkeiten

Leistungsumfang, Meldetermine und die Zuständigkeit für die inhaltliche Freigabe werden schriftlich fixiert, damit die Verantwortung des Instituts belegbar bleibt.

Informationsrechte

Die Geschäftsleitung behält die Steuerungsmöglichkeit. Vereinbart werden Zugriffs-, Auskunfts- und Prüfungsrechte für Institut, Interne Revision, Abschlussprüfer und Aufsicht.

Vertretung und Erreichbarkeit

Neben dem benannten Team ist eine eingearbeitete Vertretung vertraglich hinterlegt. Reaktionszeiten bei kritischen Meldeterminen sind Bestandteil der Vereinbarung, nicht der Absprache.

Exit und Rückverlagerung

Für Kündigung, Wechsel oder Rückverlagerung liegt ein Verfahren vor: Datenherausgabe, Übergabedokumentation und Einarbeitung der Nachfolge sind vorab beschrieben.

Vier Einsatzmodelle

Welches Modell passt, hängt von Meldeumfang, Institutsgröße und vorhandener interner Besetzung ab. Die Modelle lassen sich im Zeitverlauf wechseln.

Vollmandat

S+P Compliance übernimmt das gesamte XBRL-Meldewesen. Die Geschäftsleitung behält die inhaltliche Freigabe, die sie nicht abgeben kann.

Managed Service

Ergänzung einzelner Meldungen

Die interne Lösung bleibt bestehen, S+P Compliance übernimmt einzelne Meldebögen oder Meldearten, für die intern die Tiefe fehlt.

Ergänzung

Interim

Befristete Besetzung bei Vakanz oder Aufbau eines neuen Meldeprozesses, verbunden mit strukturierter Übergabe an die interne Nachfolge.

Übergangszeitraum

Taxonomie-Support

Unterstützung ausschließlich bei Taxonomie- und Release-Wechseln, ohne laufendes Mandat, ergänzend zu einer bestehenden internen Lösung.

Ohne Mandat

In vier Schritten zum ausgelagerten Meldewesen

Der Zeitbedarf hängt davon ab, wie vollständig Ihre Meldehistorie und Ihre Quellsysteme dokumentiert sind.

1

Anforderungen klären

Meldeumfang, Quellsysteme, bestehende Prozesse und offene Feststellungen werden aufgenommen. Ergebnis ist eine Bestandsaufnahme mit Prioritäten.

2

Schnittstellenanalyse und Angebot

Wir bewerten Ihre IT-Landschaft und Datenquellen und legen ein Angebot mit definiertem Leistungsumfang und Meldeterminplan vor.

3

Vertrag, Testeinreichung, Freigabeprozess

Auslagerungsvertrag wird abgeschlossen, eine Testeinreichung sichert die Schnittstellen ab, der Freigabeprozess mit der Geschäftsleitung wird festgelegt.

4

Betrieb, Einreichung, Monitoring

Laufender Betrieb mit dokumentierten Prüfläufen, fristgerechter Einreichung und Monitoring des Eingangsstatus.

Rollenverteilung bei haftungsrelevanten Entscheidungen

Vier Vorgänge entscheiden im Prüfungsfall darüber, ob eine Auslagerung sauber aufgesetzt war. Für jeden dieser Vorgänge halten wir schriftlich fest, wer konvertiert und validiert und wer entscheidet. Diese Zuordnung ist Bestandteil des Auslagerungsvertrags und wird nicht im Tagesgeschäft ausgehandelt.

Der Grundsatz gilt durchgängig: S+P Compliance konvertiert und validiert, das Institut verantwortet und entscheidet. Die Auslagerung darf nicht zu einer Übertragung der Verantwortung der Geschäftsleiter führen – sie verlagert die technische Umsetzung, nicht die Verantwortung.

Vorgang S+P Compliance konvertiert und validiert Entscheidung und Verantwortung des Instituts Anknüpfungspunkt
Rohdaten Abstimmung der Schnittstellen, Plausibilitätsprüfung Inhaltliche Richtigkeit der gelieferten Daten § 25a Abs. 1 KWG
XBRL-Konvertierung und Validierung Konvertierung, technische und fachliche Validierung Freigabe bei Rückfragen aus dem Fehler-Report DVO (EU) 2021/451
Finale Meldung Vorbereitung, technische Einreichung über das Bundesbank-ExtraNet Inhaltliche Freigabe durch die Geschäftsleitung § 25b Abs. 2 KWG
Taxonomie-Umstellung Analyse, Umsetzung, Test der neuen Taxonomie Freigabe der umgestellten Meldelogik Art. 99 CRR

Passt eine Auslagerung zu Ihrer Konstellation?

Im ersten Gespräch klären wir Meldeumfang, Ihre Quellsysteme und offene Feststellungen aus der letzten Prüfung. Ergebnis ist eine Einschätzung, welches Einsatzmodell trägt und wie der Freigabeprozess mit Ihrer Geschäftsleitung aussieht.

Erstgespräch anfragenEinsatzmodelle vergleichen

Was sich damit im Haus verändert

Funktion durchgängig besetzt

Melde-Team und Vertretung sind vertraglich geregelt, eingearbeitet und erreichbar – auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten.

Kontinuität

Fristsicherheit strukturell abgesichert

Meldetermine, Vertretung und Eskalationswege sind vertraglich fixiert und von Personalverfügbarkeit entkoppelt.

Zuverlässigkeit

Prüfungsfeste Berichte

Der Audit-Trail von der Rohdatenerstellung bis zur Einreichung liegt lückenlos vor, statt erst bei der nächsten Prüfung rekonstruiert zu werden.

Dokumentation

Planbarer Aufwand

Leistungsumfang und Vergütung sind vertraglich definiert. Lizenz-, Wartungs- und Schulungskosten für eigene Melde-Software entfallen.

Kalkulierbar

Aktuelle Taxonomie

Neue EBA- und Bundesbank-Releases werden vor dem produktiven Einsatz getestet, statt erst bei der Einreichung Fehler zu zeigen.

Aktualität

Klare Rollen

Wer konvertiert, wer validiert und wer entscheidet, ist schriftlich geregelt. Das reduziert Rückfragen in Revision und Prüfung.

Governance

Für wen die Auslagerung in Frage kommt

Adressiert sind Institute, die nach Art. 99 CRR und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 FINREP- oder COREP-Meldungen einreichen müssen.

  • Kreditinstitute
  • Wertpapierinstitute
  • Zahlungsinstitute
  • E-Geld-Institute
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • Kryptoverwahrer und Kryptodienstleister
  • FinTechs mit KWG- oder ZAG-Erlaubnis
  • Zweigniederlassungen ausländischer Institute
  • Finanzunternehmen mit KWG-Lizenz

Weitere Auslagerungsleistungen von S+P Compliance

Die Auslagerung des XBRL-Meldewesens lässt sich mit weiteren Kontrollfunktionen kombinieren. Alle Mandate folgen derselben Rollenlogik: technische Umsetzung extern, Verantwortung im Institut.

Kontrollfunktion

Auslagerung Geldwäsche Officer

Geldwäscheprävention nach § 6 und § 7 GwG, mit Verdachtsmeldewesen und Transaktionsmonitoring.

Zur Leistung
Kontrollfunktion

Auslagerung Compliance Officer

Allgemeine Compliance-Funktion nach AT 4.4.2 MaRisk mit Überwachung, Beratung und Berichtswesen.

Zur Leistung
Dritte Verteidigungslinie

Auslagerung Interne Revision

Unabhängige Prüfungen nach risikoorientiertem Prüfungsplan, mit Feststellungen und umsetzbaren Empfehlungen.

Zur Leistung
Auslagerungssteuerung

Zentrales Auslagerungsmanagement

Steuerung und Kontrolle aller Auslagerungen einschließlich Auslagerungsregister, Risikoanalysen und Berichtswesen.

Zur Leistung
Operativer Betrieb

AML Operations

Operative Unterstützung bei Alert-Bearbeitung, Fallabschluss und Rückstandsabbau – auch kurzfristig und skalierbar.

Zur Leistung
Operativer Betrieb

KYC Operations

Kundensorgfaltspflichten im laufenden Betrieb: Onboarding, periodische Aktualisierung und Nachbearbeitung offener Fälle.

Zur Leistung
English

Outsourcing Internal Audit

Independent audits nach risikoorientiertem Prüfungsplan mit englischsprachiger Berichterstattung für internationale Häuser.

Zur Leistung

Häufige Fragen zum XBRL Managed Service

Was ist XBRL und warum müssen Institute melden?

XBRL (Extensible Business Reporting Language) ist das von der EBA vorgeschriebene Datenformat für aufsichtliche Meldungen. Institute müssen nach Art. 99 CRR Meldungen zu ihren Eigenmittelanforderungen einreichen; die Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 konkretisiert die Meldebögen für FINREP und COREP und schreibt dafür das XBRL-Format nach der jeweils gültigen EBA-Taxonomie vor. Die Einreichung erfolgt in Deutschland über das Bundesbank-ExtraNet.

Welche Aufgaben übernimmt S+P als externer XBRL Managed Service?

S+P Compliance übernimmt Ihre Rohdaten, ordnet sie den XBRL-Taxonomie-Positionen zu, konvertiert sie in das gültige XBRL-Format, prüft sie mehrstufig technisch und fachlich, reicht die Meldung fristgerecht über das Bundesbank-ExtraNet ein und überwacht neue EBA- und Bundesbank-Taxonomien. Der genaue Umfang wird im Auslagerungsvertrag festgelegt.

Für welche Unternehmen eignet sich die Auslagerung?

In Betracht kommen Institute, die nach Art. 99 CRR und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 FINREP- oder COREP-Meldungen einreichen müssen: Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Kryptoverwahrer und FinTechs mit KWG- oder ZAG-Erlaubnis. Sinnvoll ist die Auslagerung vor allem dort, wo das Know-how an wenige Personen gebunden ist und Taxonomie-Updates intern kaum zu bewältigen sind.

Bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der Meldung beim Institut?

Ja. Die Auslagerung darf nicht zu einer Übertragung der Verantwortung der Geschäftsleiter an das Auslagerungsunternehmen führen; das Institut bleibt für die Einhaltung der Meldepflichten verantwortlich. Die inhaltliche Richtigkeit der gelieferten Rohdaten sowie die inhaltliche Freigabe der finalen Meldung durch die Geschäftsleitung bleiben Aufgaben des Instituts – auch wenn die technische Umsetzung ausgelagert ist.

Was ist das Problem mit „Taxonomie-Updates“?

Die EBA und die Deutsche Bundesbank veröffentlichen regelmäßig neue Taxonomieversionen mit geänderten Meldepositionen und Validierungsregeln. Jede Version muss vor dem nächsten Meldetermin analysiert, in die Melde-Software eingespielt und gegen historische Daten getestet werden. Wird ein Update übersehen oder zu spät umgesetzt, führt das zu technisch abgelehnten oder fachlich fehlerhaften Meldungen.

Was bedeuten die Zertifizierungen (ISO 27001, IDW PS 951) für mich?

IDW PS 951 ist ein Prüfungsstandard, nach dem das interne Kontrollsystem von S+P Compliance extern geprüft ist – das gibt Ihrem Abschlussprüfer eine geprüfte Grundlage für die Beurteilung der Auslagerung. ISO 27001 ist eine Zertifizierung für Informationssicherheitsmanagement, relevant, weil bei der Meldewesen-Auslagerung Ihre Finanzdaten extern verarbeitet werden. Beide Nachweise stellen wir Ihnen und Ihrer Aufsicht auf Anforderung zur Verfügung.

Auslagerung mit klarer Rollentrennung

Ein ausgelagertes XBRL-Meldewesen trägt dann, wenn zwei Dinge zusammenkommen: ein Meldeprozess, der jede Taxonomie-Änderung vor dem Meldetermin abbildet, und eine Rollenverteilung, die im Prüfungsfall belegbar ist. S+P Compliance richtet beides gemeinsam mit Ihnen ein – die technische Umsetzung wird verlagert, die Verantwortung bleibt bei Ihrem Institut.

Lösung für die Auslagerung des XBRL-Meldewesen
Achim Schulz
Ihr Ansprechpartner

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance

Achim Schulz verantwortet die S+P Compliance Services. Da S+P als Dienstleister für regulierte Institute fortlaufend von Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden geprüft wird, ist die Prüfungsexpertise seines Teams immer auf dem neuesten Stand. Ihr Vorteil: Er weiß aus der täglichen Praxis exakt, welche Nachweise und Kontrollen in aktuellen Audits zwingend gefordert werden. Diese tagesaktuelle Expertise fließt direkt in Ihre Auslagerung ein. Sie profitieren von zertifizierten Prozessen (IDW PS 951, ISO), die jedem Audit durch die BaFin oder Ihren Abschlussprüfer absolut sicher standhalten.

LinkedIn-Profil → · Redaktion & Experten → · S+P Compliance Services →
Bekannt aus

S+P Compliance Services – Medien & Thought Leadership

Handelsblatt WirtschaftsWoche Süddeutsche Zeitung FOCUS DerStandard Frankfurter Rundschau Berliner Morgenpost FNP