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Schaffung von gruppenweiten Verfahren – §9 GwG – Auslegung zu neuem GwG

Schaffung von gruppenweiten Verfahren – §9 GwG

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.

 

Schaffung von gruppenweiten Verfahren – §9 GwG

Die Pflicht, gruppenweite Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismus-finanzierung zu schaffen, richtet sich an in Deutschland ansässige Verpflichtete, die Mutter-unternehmen einer Gruppe im Sinne von § 1 Abs. 16 GwG sind. Diese Verfahren werden in § 9 GwG konkretisiert.

 

Schaffung von gruppenweiten Verfahren - §9 GwG

 

Schaffung von gruppenweiten Verfahren – §9 GwG – Auslegung zu neuem GwG

Geldwäschegesetz 2017 – Änderungen auf einen Blick – 15 Punkte-Check für Ihre Praxis als Geldwäsche Officer – Top informiert: Hier kommen Sie auch direkt zu den aktuellen BaFin-Auslegungshinweisen März 2018.

Die wichtigsten Änderungen und Verschärfungen auf einen Blick – Geldwäschegesetz 2017 – Änderungen auf einen Blick

  • Benennung eines Mitglieds auf Leitungsebene
  • Keine Benachteiligung im Beschäftigungsverhältnis und Anbindung an die Führungsebene
  • Anforderungen an das Risikomanagement iSv §4 GwG mit Risikoanalyse und internen Sicherungsmaßnahmen
  • Risikoanalyse nach § 5 GwG – neue Verschärfungen erfordern grundlegende Überarbeitung
  • Neue Anforderungen an die Identitätsprüfung
  • Auftretende Person – Was gilt es im Vertriebsprozess zu beachten?
  • Neudefinitionen zu Güterhändlern Immobilienmaklern und Veranstaltern von Glückspiel
  • Einführung eines Transparenzregisters mit Meldepflichten
  • Fiktiver wirtschaftlich Berechtigter erfordert Überprüfung des Kundenbestands
  • Ein wirtschaftlich Berechtigter ist immer zu ermitteln!
  • Neue Regelungen zu Korrespondenzbeziehungen
  • Neufassung des PEP-Begriffs
  • Neue Zuständigkeiten bei Verdachtsmeldungen
  • 3 Tage-Regelung beim sog. Frist-Fall
  • Erweiterung der Aufzeichnungspflichten auf einen 5 Jahres Zeitraum
  • Neues Transparenzregister  – Compliance-Pflichten zur Meldung
  • Deutlich verschärfter Bußgeldkatalog
  • Verdachtsmeldungen §43 GwG – Was müssen Sie als Geldwäsche-Beauftragter zwingend beachten?

Hier kommen Sie zum neuen Geldwäschegesetz 2017 mit einem Klick. Informieren Sie sich auch über die ersten DK-Auslegungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz. Zu 10 wichtigen Themen wurden erste Hinweise verabschiedet.

Den Entwurf zu den BaFin-Auslegungshinweisen März 2018 finden Sie hier direkt zum Download. Detaillierte Informationen zur BaFin-Verwaltungspraxis erhalten Sie direkt in unserem Informationsblog BaFin-Auslegungshinweise März 2018.

Mit dem Steuerumgehungsgesetz vom 23.06.2017 erfolgte auch die Streichung des Bankkundengeheimnisses. Die erweiterten Identifizierungspflichten sowie Meldepflichten für Drittstaatengesellschaften finden Sie in unserem Info-Blog Neue Identifizierungspflichten §154 AO und Meldepflichten §138 AO.

 

 

Compliance & Geldwäschebeauftragter – Schaffung von gruppenweiten Verfahren – §9 GWG

Unsere Praxisseminare Geldwäsche und Fraud – BasisseminarGeldwäsche und Fraud – AufbauseminarGeldwäsche & Fraud – Update und Geldwäsche & Fraud – Forum verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen und unterstützen Sie dabei, Geldwäsche- und Betrugsstrukturen zu erkennen, zu bewerten und rechtzeitig zu verhindern. In den Compliance-Seminaren wie ComplianceCompliance für VertriebsbeauftragteNeue Compliance-Funktion gemäß MaRisk oder auch Compliance im Fokus der Bankenaufsicht werden Ihnen die Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen Compliance, Datenschutz, IT, Zentrale Stelle und Interner Revision näher gebracht. Auch die Mindestanforderungen zum Aufbau eines Gesamt-IKS werden hier beispielsweise näher erläutert.

Zudem haben Sie die Chance, nach Teilnahme der Seminare die Zertifizierungslehrgänge zum Compliance Officer, zum AML & Fraud Officer oder zum Geldwäsche-Beauftragter zu absolvieren.

 

Depot A Management und Asset Management – Schaffung von gruppenweiten Verfahren – §9 GWG

Bauen Sie für Ihr Unternehmen eine eigenständige Kreditanalyse zur verlässlichen Beurteilung Ihrer Emittenten- und Kontrahentenlimite auf! In den Seminaren Depot A im Fokus der BankenaufsichtDepot A Management: Kompaktwissen für die Niedrigzinsphase und Depot A Management erhalten Sie Leitlinien für eine aufsichts- und haftungsrechtlich sichere Kreditanalyse und Limiteinräumung bei Eigenanlagen. Darüber hinaus helfen Ihnen anerkannte Beurteilungsstandards, Checklisten und Musterbeschlüsse bei einer fundierten und zuverlässigen Kreditanalyse im Depot A.

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