| 05.08.2025 |
Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 gilt |
Zehn Aufnahmen, acht Streichungen. Seither gelten unter anderem Algerien, Kenia, Libanon, Monaco und Venezuela als Drittländer mit hohem Risiko. |
| 29.01.2026 |
Delegierte Verordnungen (EU) 2026/46 und (EU) 2026/83 gelten |
Russische Föderation, Bolivien und Britische Jungferninseln aufgenommen; Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika und Tansania gestrichen. |
| 19.06.2026 |
FATF-Erklärungen zu Aufruf zum Handeln und verstärkter Beobachtung |
Bosnien und Herzegowina sowie Irak aufgenommen, Algerien und Namibia gestrichen. Keine unmittelbare Rechtsfolge nach § 15 GwG, aber Anlass zur Aktualisierung der Risikoanalyse. |
| 13.07.2026 |
BaFin-Rundschreiben 07/2026 (GW) |
Ersetzt die vorherigen Rundschreiben zu den Länderlisten und schreibt die Verwaltungspraxis zu Nordkorea, Iran, Myanmar und Afghanistan fort. |
| 10.07.2027 |
Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2024/1624 |
Das Länderrisiko wird unmittelbar geltendes EU-Recht und in mehrere Kategorien mit unterschiedlichen Maßnahmen ausdifferenziert. |
| Laufend |
FATF-Plenarsitzungen im Februar, Juni und Oktober |
Jede Sitzung kann eine Änderung der EU-Liste auslösen. Zwischen FATF-Beschluss und Geltung des delegierten Rechtsakts liegen erfahrungsgemäß mehrere Monate. |