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Ausgelagerte Kontrollfunktion · EU-KI-Verordnung · ISO/IEC 42001

Auslagerung AI Compliance Officer

KI ist in Ihrem Haus längst im Einsatz – die Nachweise fehlen häufig. S+P Compliance richtet für Sie eine unabhängige AI-Governance-Funktion ein: KI-Inventar, Rollen- und Risikoeinstufung, Kennzeichnungs- und Freigabeprozesse, Monitoring und Berichterstattung an die Geschäftsleitung.

In der Praxis arbeitet unser AI Compliance Officer als AI Governance Officer: Er bündelt AI Compliance, AI Risk und AI Ethics in einer Funktion und hält die Schnittstellen zu Datenschutz, Informationssicherheit und IKT-Risikomanagement sauber getrennt. Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) schreibt keine Funktion mit diesem Namen vor. Sie verlangt aber Prozesse, Zuständigkeiten und Nachweise – und genau dafür braucht es eine benannte, unabhängige Stelle.

Der Zeitplan hat sich im Juli 2026 verschoben, nicht aufgelöst: Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO gelten seit dem 2. August 2026. Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wurden durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 auf den 2. Dezember 2027 verschoben, produkteingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028. Wer die gewonnene Zeit nicht nutzt, verliert sie.

  • Unabhängige zweite Verteidigungslinie, getrennt von Entwicklung und Betrieb
  • KI-Inventar, AI Risk Register und Freigabeakten in prüffähiger Form
  • Vertreterregelung, definierte Erreichbarkeit und Eskalationswege im Vertrag
  • Anschlussfähig an ISO 37301, ISO/IEC 27001, MaRisk und DORA

Rechtsgrundlagen und Nachweise

Rechtlicher Rahmen der Funktion

  • Verordnung (EU) 2024/1689 – KI-Verordnung
  • Verordnung (EU) 2026/1744 – Digital Omnibus zur KI
  • KI-MIG – nationale Marktaufsicht
  • ISO/IEC 42001 – KI-Managementsystem
  • § 25b KWG i. V. m. AT 9 MaRisk – Auslagerung

Hinweis zum Prüfungsbezug

Die KI-Verordnung kennt keine Pflichtfunktion „AI Compliance Officer“. Maßgeblich ist, ob Risikosteuerung, Kennzeichnung, Freigabe, Beobachtung und Meldung organisatorisch zugewiesen und belegt sind. Genau diese Nachweise bauen wir auf und halten sie aktuell. Rechtsstand dieser Seite: September 2026.

Warum S+P Compliance für Sicherheit und Qualität

IDW PS 951 & ISAE 3402

Unsere ausgelagerten Funktionen sind auf die Anforderungen dienstleistungsbezogener Prüfungen ausgelegt und werden entsprechend geprüft.

ISO 9001 & ISO/IEC 27001

Zertifiziertes Qualitätsmanagement und zertifizierte Informationssicherheit – relevant, weil KI-Governance mit sensiblen Daten arbeitet.

ESG-Rating bestätigt

Ein extern bestätigtes ESG-Rating ergänzt die Nachweislage für Ihr Auslagerungs- und Lieferantenmanagement.

Die zugehörigen Unterlagen – Berichte, Zertifikate und Ratingnachweis – stellen wir Ihrem Auslagerungsmanagement, Ihrer Internen Revision und Ihrem Abschlussprüfer auf Anforderung bereit.

Verantwortungsabgrenzung: Wir bereiten vor, Sie entscheiden

Das übernimmt S+P Compliance

  • Aufbau und Pflege von KI-Inventar, AI Risk Register und Kontrollkatalog
  • Rollenbestimmung als Anbieter oder Betreiber und Risikoeinstufung je System
  • Vorbereitung von Freigabeunterlagen, Ethics Reviews und Kennzeichnungskonzepten
  • Kritische Würdigung der Bewertungen aus der ersten Verteidigungslinie
  • Entwurf von Meldungen, Berichten und Stellungnahmen einschließlich Dokumentation
  • Laufende Beobachtung, Quartalsberichte und Ad-hoc-Information der Geschäftsleitung

Das bleibt in Ihrem Unternehmen

  • Entscheidung über Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Abschaltung eines KI-Systems
  • Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung in der Rolle als Anbieter
  • Meldung schwerwiegender Vorfälle nach Art. 73 KI-VO an die zuständige Behörde
  • Freigabe von Szenarien, Schwellenwerten und Risikoakzeptanz
  • Bei GwG-Verpflichteten: Verdachtsmeldung nach § 43 GwG, Sanktionssperre und Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister nach § 23a GwG
  • Ressourcen, Zugriffsrechte und Mitwirkung der Fachbereiche

Grundsatz: Die Auslagerung verlagert die Ausführung, nicht die Verantwortung. Die Pflichten aus der KI-Verordnung treffen weiterhin Ihr Unternehmen als Anbieter oder Betreiber – S+P Compliance bereitet vor, prüft und dokumentiert, die Entscheidung trifft Ihre Geschäftsleitung.

Warum eine ausgelagerte AI-Governance-Funktion

Der häufigste Befund in Erstgesprächen ist nicht fehlende Technik, sondern fehlende Zuordnung. Modelle werden im Fachbereich eingekauft, Assistenzsysteme über bestehende Softwarelizenzen aktiviert, generative Werkzeuge im Marketing genutzt. Niemand führt die Systeme zentral, niemand hält fest, wer Anbieter und wer Betreiber ist. Wenn die Marktaufsicht oder die Interne Revision fragt, fehlt die Grundlage für eine belastbare Antwort.

Wer KI-Systeme entwickelt, beschafft oder betreibt, sollte die eigene Arbeit nicht selbst kontrollieren. Eine unabhängige Funktion in der zweiten Verteidigungslinie löst diesen Interessenkonflikt strukturell – konsequent nach dem Three-Lines-Modell und bei Finanzunternehmen anschlussfähig an die Anforderungen aus MaRisk und DORA. Der externe Funktionsträger hat keine Ergebnisverantwortung für Entwicklung, Beschaffung oder Betrieb und kann deshalb kritisch hinterfragen.

Hinzu kommt die Personalfrage. Profile, die KI-Technik, Regulatorik und Managementsysteme gleichzeitig abdecken, sind am Markt selten. Eine ausgelagerte Funktion bringt diese Kompetenz gebündelt, mit vertraglich geregelter Vertretung und ohne dass Urlaub, Krankheit oder ein Wechsel die Kontrollfunktion unterbricht. Wichtig bleibt: Die Auslagerung verlagert die Ausführung, nicht die Verantwortung.

Sechs Punkte, an denen KI-Governance in der Praxis scheitert

Schatten-KI im Fachbereich

KI-Funktionen werden über bestehende Lizenzen aktiviert oder als Add-on gebucht, ohne Einkaufsprozess und ohne Meldung an Compliance. Das Inventar bildet dann nur einen Teil der Realität ab. Wer nicht weiß, was im Einsatz ist, kann weder einstufen noch kennzeichnen.

Rolle unklar: Anbieter oder Betreiber

Die Pflichtenlage hängt an der Rolle nach Art. 3 KI-VO, nicht am Etikett der Software. Wer ein zugekauftes Modell im eigenen Produkt bereitstellt, kann Anbieter und Betreiber zugleich sein. Ohne saubere Rollenzuordnung je System bleibt jede Maßnahmenplanung unscharf.

Kennzeichnung nach Art. 50 im Tagesgeschäft

Seit dem 2. August 2026 müssen Interaktionen mit KI erkennbar, generierte Inhalte maschinenlesbar markiert und Deepfakes gekennzeichnet sein. Das betrifft Servicebots, Bildgeneratoren und veröffentlichte Texte. Sprachliche Überarbeitung befreit einen KI-Text nicht von der Kennzeichnung.

Verschobene Fristen als falsche Entwarnung

Die Digital-Omnibus-Verordnung hat die Hochrisiko-Pflichten um 16 Monate verschoben, nicht gestrichen. Verbote, KI-Kompetenz, GPAI- und Transparenzpflichten gelten unverändert. Wer den Aufbau jetzt stoppt, muss ihn 2027 unter Zeitdruck nachholen.

Zugekaufte Modelle und die GPAI-Lieferkette

Verantwortlichkeiten in der KI-Wertschöpfungskette sind vertraglich oft nicht abgebildet. Informationen zu Trainingsdaten, Kennzeichnungsfunktionen und Vorfallmeldungen fehlen. Ohne belastbare Klauseln tragen Sie Risiken, die beim Anbieter liegen sollten.

Doppelstrukturen zu Datenschutz und Informationssicherheit

Datenschutzbeauftragter, CISO und IKT-Risikomanagement decken Teilaspekte ab, aber keine der Rollen führt das KI-Portfolio. Ohne abgestimmte Schnittstellen entstehen entweder Lücken oder redundante Bewertungen desselben Systems.

Leistungen der ausgelagerten AI-Governance-Funktion

Acht Leistungsblöcke, die sich einzeln oder als Gesamtmandat beauftragen lassen. Umfang und Tiefe richten sich nach Ihrer KI-Landschaft, Ihrem Risikoprofil und Ihrer Rolle als Anbieter oder Betreiber.

1 · AI Compliance Management System

  • Aufbau des KI-Managementsystems entlang der Kapitel 4 bis 10 der ISO/IEC 42001
  • AI Policy, Nutzungsrichtlinie und Verhaltensregeln für generative Systeme
  • Kontrollkatalog mit Zuordnung zu den Pflichten der KI-Verordnung
  • Abgrenzung zu ISO 37301, ISO/IEC 27001 und bestehendem Risikomanagement
  • Rollen- und Gremienmodell einschließlich AI Governance Board
  • Funktions- und Stellenbeschreibung für Officer und Stellvertretung
  • Regulatory Monitoring zu KI-VO, delegierten Rechtsakten und Leitlinien
  • Jährliche Überprüfung und Einbindung in die Managementbewertung nach Kap. 9.3
  • Dokumentenlenkung mit Versionierung und Freigabehistorie

2 · KI-Inventar, Rollen und Risikoeinstufung

  • Systematische Erhebung aller KI-Systeme über Fachbereiche, IT und Einkauf
  • Aufnahme von Owner, Einsatzzweck, Datenbezug und Betroffenengruppen
  • Rollenbestimmung als Anbieter oder Betreiber nach Art. 3 KI-VO je System
  • Prüfung auf verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO
  • Einstufung als Hochrisiko nach Art. 6 i. V. m. Anhang III oder Anhang I
  • Erneute Bewertung bestehender Einstufungen nach der engeren Definition des Sicherheitsbauteils in Art. 3 Nr. 14
  • Identifikation transparenzpflichtiger Systeme nach Art. 50 KI-VO
  • Aufnahmeprozess für neue Systeme mit Meldeweg aus dem Fachbereich
  • Halbjährlicher Abgleich mit Lizenz-, Vertrags- und Systembeständen

3 · Risikomanagement und AI Risk Register

  • Risikobewertung in Anlehnung an Art. 9 KI-VO über den KI-Lebenszyklus
  • Methodik mit definierten Bewertungskriterien und dokumentierten Schwellenwerten
  • AI Risk Register mit Maßnahmen, Fristen, Verantwortlichen und Status
  • Bewertung von Restrisiken und Vorbereitung der Risikoakzeptanz-Entscheidung
  • Eskalationsmechanismus bei Schwellenwertüberschreitung
  • Verzahnung mit dem unternehmensweiten Risikoinventar
  • Bei Finanzunternehmen: Anschluss an MaRisk-Risikosteuerung und DORA-IKT-Risiko
  • Nachverfolgung offener Maßnahmen bis zum Wirksamkeitsnachweis
  • Abgrenzung: Wir bewerten und schlagen vor – Risikoakzeptanz und Schwellenwerte gibt Ihre Geschäftsleitung frei

4 · Transparenz und Kennzeichnung nach Art. 50

  • Erhebung aller Systeme mit Offenlegungs- oder Kennzeichnungspflicht
  • Hinweistexte für Chatbots und Assistenzsysteme nach Art. 50 Abs. 1
  • Konzept zur maschinenlesbaren Markierung generierter Inhalte nach Art. 50 Abs. 2
  • Information betroffener Personen bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung nach Art. 50 Abs. 3
  • Kennzeichnungsregeln für Deepfakes und veröffentlichte KI-Texte nach Art. 50 Abs. 4
  • Berücksichtigung der Kommissions-Leitlinien zu Art. 50 vom Juli 2026
  • Verankerung des Kennzeichnungs-Workflows in Marketing, Kommunikation und Kundenservice
  • Beobachtung der Übergangsfrist bis Dezember 2026 für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden
  • Stichprobenkontrollen auf tatsächliche Umsetzung in den Kanälen

5 · Ethics, Fairness und Grundrechte

  • Ethics Review für sensible und entscheidungsrelevante Anwendungsfälle
  • Fairness- und Bias-Betrachtung entlang der Daten-Governance nach Art. 10 KI-VO
  • Ausgestaltung der menschlichen Aufsicht nach Art. 14 KI-VO
  • Vorbereitung der Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO
  • Abstimmung mit der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO
  • Prüfung auf Überverlass auf automatisierte Ergebnisse in Entscheidungsprozessen
  • Standardisierte Review-Vorlagen mit dokumentierter Entscheidungsgrundlage
  • Beteiligung von Fachbereich, Datenschutz und Arbeitnehmervertretung, soweit erforderlich
  • Ablage der Reviews als Bestandteil der Freigabeakte

6 · Freigabe und Lifecycle-Management

  • Pre-Deployment Check vor Inbetriebnahme eines KI-Systems
  • Vollständigkeitsprüfung der technischen Dokumentation
  • Begleitung der Konformitätsbewertung nach Art. 43 KI-VO in der Anbieterrolle
  • Vorbereitung von Konformitätserklärung und Registrierungsunterlagen
  • Change-Prozess und Re-Assessment bei wesentlichen Änderungen
  • Bewertung von Modellwechseln, Prompt- und Parameteränderungen
  • Freigabeakte mit Audit Trail über den gesamten Lebenszyklus
  • Geordneter Ausstieg und Abschaltung nicht mehr tragfähiger Systeme
  • Abgrenzung: Die Freigabeentscheidung und die Inbetriebnahme verantwortet Ihr Unternehmen

7 · Monitoring, Reporting und Incident Management

  • Beobachtung nach dem Inverkehrbringen in Anlehnung an Art. 72 KI-VO
  • Kennzahlen zu Modellgüte, Drift, Beschwerden und Eingriffen der Aufsicht
  • Incident Register mit Bewertung, Eskalationsweg und Korrekturmaßnahmen
  • Vorbereitung von Meldungen schwerwiegender Vorfälle nach Art. 73 KI-VO
  • Quartalsbericht an Geschäftsleitung und AI Governance Board
  • Ad-hoc-Information bei wesentlichen Feststellungen
  • Zuarbeit für Interne Revision, Abschlussprüfer und Marktaufsicht
  • Lessons Learned und Anpassung von Kontrollen nach Vorfällen
  • Abgrenzung: Wir bereiten Meldungen vor und dokumentieren – abgegeben werden sie durch Ihr Unternehmen

8 · Drittanbieter-Governance und KI-Kompetenz

  • Due Diligence für KI-Dienstleister und Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
  • Einordnung der Verantwortlichkeiten in der Wertschöpfungskette nach Art. 25 und Art. 53 bis 55 KI-VO
  • Auswertung von Transparenzangaben und Informationen zu Trainingsdaten
  • Vertragsklauseln zu Kennzeichnung, Information, Vorfallmeldung und Prüfrechten
  • Einbindung in das zentrale Auslagerungsmanagement und – bei Finanzunternehmen – in das DORA-Informationsregister
  • Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO in der seit Juli 2026 geltenden Fassung
  • Rollenbasierte Schulungen und eLearnings mit Teilnahme- und Wirksamkeitsnachweis
  • Kompetenzmatrix für Entwicklung, Betrieb, Fachbereich und Führungsebene
  • Neutrale Betrachtung der Systemlandschaft: Wir bewerten Anforderungen und Nachweise, nicht Produkte einzelner Anbieter, und bleiben von Herstellern unabhängig

Setzen Sie KI in Kontroll- und Überwachungsprozessen ein – etwa in der Transaktionsüberwachung oder im Sanktionsscreening – gilt die Abgrenzung besonders deutlich: Wir bewerten Szenarien, Schwellenwerte und Trefferqualität und dokumentieren die Ergebnisse. Die Freigabe der Szenarien und Schwellenwerte, die Verdachtsmeldung nach § 43 GwG, die Sanktionssperre und die Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG bleiben Aufgabe Ihres Unternehmens und der dort bestellten Funktionsträger.

Vertrag und Steuerung der Auslagerung

Eine ausgelagerte Kontrollfunktion ist selbst eine Auslagerung und muss entsprechend gesteuert werden. Bei Instituten richtet sich das nach § 25b KWG in Verbindung mit AT 9 MaRisk, bei IKT-bezogenen Leistungen zusätzlich nach den Vorgaben der DORA-Verordnung.

Auslagerungsvertrag

Leistungsumfang, Servicezeiten, Berichtsrhythmus, Mitwirkungspflichten und Kündigungsregeln werden schriftlich festgelegt – einschließlich der Aufgaben, die ausdrücklich bei Ihnen verbleiben.

Informations- und Prüfrechte

Uneingeschränkte Auskunfts-, Einsichts- und Prüfrechte für Ihre Interne Revision, Ihren Abschlussprüfer und die zuständigen Behörden werden vertraglich zugesichert.

Eskalation und Berichtslinie

Direkte Berichtslinie an die Geschäftsleitung, definierte Eskalationsstufen und eine benannte Stellvertretung sorgen dafür, dass die Funktion auch bei Ausfällen erreichbar bleibt.

Dokumentation und Exit

Alle Register, Freigabeakten und Berichte werden in einer übergabefähigen Struktur geführt. Bei Beendigung erhalten Sie den vollständigen Bestand in verwertbarer Form.

Das passende Mandat für Ihre KI-Governance

Einstieg

AI Governance Assessment

Für Unternehmen am Anfang oder vor einem größeren KI-Rollout: KI-Inventur, Gap-Analyse zu KI-Verordnung und ISO/IEC 42001, Zielbild und priorisierte Roadmap mit Aufwandsschätzung.

Aufbau

AI Governance Build

Für Unternehmen mit Pilotprojekten und wachsender Nutzung: Aufbau von Framework, Rollenmodell, Registern, Policies, Kennzeichnungsprozess und Freigabeverfahren bis zur Betriebsreife.

Dauerbetrieb

AI Governance Officer as a Service

Für Unternehmen mit laufendem KI-Einsatz: dauerhafte Governance-, Monitoring- und Berichtsfunktion mit Vertreterregelung, Quartalsbericht und Ad-hoc-Eskalation.

Vertiefung

AI Risk & Ethics Add-on

Für sensible, datenintensive oder hochrisikonahe Anwendungsfälle: vertiefte Risikoprüfung, Ethics Review, Fairness- und Bias-Betrachtung sowie Vorbereitung der Grundrechte-Folgenabschätzung.

In vier Schritten zur ausgelagerten AI-Governance-Funktion

  1. Anfrage und Scoping

    Wir erfassen KI-Landschaft, Anwendungsfälle, Rollen als Anbieter oder Betreiber und die vorhandenen Governance-Strukturen. Ergebnis ist ein abgestimmter Leistungsschnitt.

  2. Angebot und Funktionsbeschreibung

    Sie erhalten ein Angebot mit Funktions- und Stellenbeschreibung, RACI-Matrix, Vertreterregelung durch den Deputy AI Compliance Officer und klarer Abgrenzung der verbleibenden Entscheidungen.

  3. Vertrag und Onboarding

    Mit dem Auslagerungsvertrag starten Bestandsaufnahme und Aufbau: KI-Inventar, Risikoeinstufung, Policies, Kennzeichnungs- und Freigabeprozesse werden eingerichtet.

  4. Laufender Betrieb

    Die Funktion arbeitet im vereinbarten Rhythmus: Kontrollhandlungen, Pflege der Register, Quartalsberichte, Ad-hoc-Eskalation und jährliche Überprüfung des Managementsystems.

Wer entscheidet was

Eine ausgelagerte Kontrollfunktion funktioniert nur, wenn die Trennlinie zwischen Vorbereitung und Entscheidung von Anfang an schriftlich feststeht. Wir halten sie in der Funktionsbeschreibung und in der RACI-Matrix fest und wiederholen sie in jedem Quartalsbericht.

Die folgende Übersicht zeigt die vier Punkte, an denen die Abgrenzung in der Praxis am häufigsten strittig wird. Sie gilt unabhängig vom gewählten Mandatsmodell.

Thema S+P Compliance Ihr Unternehmen
KI-Inventar und Risikoeinstufung Erhebung, Rollenbestimmung, Einstufung, Dokumentation und Pflege Meldung neuer Systeme, Bereitstellung von Unterlagen, Bestätigung der Einstufung
Freigabe und Inbetriebnahme Pre-Deployment Check, Freigabeunterlagen, Empfehlung mit Begründung Freigabeentscheidung, Inbetriebnahme, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung als Anbieter
Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO Konzept, Textbausteine, Kontrollhandlungen und Feststellungsbericht Technische Umsetzung in Produkten und Kanälen, Freigabe der Hinweistexte
Meldungen an Behörden Sachverhaltsaufbereitung, Entwurf und Dokumentation der Meldung Abgabe der Meldung nach Art. 73 KI-VO sowie – bei GwG-Verpflichteten – Verdachtsmeldung nach § 43 GwG, Sanktionssperre und Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG

Was Sie davon haben

Nachweisbare KI-Governance

KI-Inventar, Risk Register, Freigabeakten und Audit Trail liegen in einer Form vor, mit der Marktaufsicht, Abschlussprüfer und Interne Revision arbeiten können.

Evidenz

Unabhängige Kontrolle

Die Funktion sitzt strukturell getrennt von Entwicklung, Beschaffung und Betrieb und kann Bewertungen der ersten Verteidigungslinie kritisch hinterfragen.

Funktionstrennung

Verfügbarkeit ohne Lücken

Vertreterregelung, definierte Servicezeiten und dokumentierte Prozesse halten die Kontrollfunktion auch bei Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel handlungsfähig.

Kontinuität

Planbarer Aufwand

Leistungsumfang, Berichtsrhythmus und Mandatsmodell werden vertraglich festgelegt. Sie tragen keine Fixkosten für Rekrutierung und Weiterbildung einer schwer zu besetzenden Rolle.

Steuerbarkeit

Aktueller Rechtsstand

Regulatory Monitoring zu KI-Verordnung, Digital-Omnibus-Änderungen, Leitlinien der Kommission und nationaler Aufsichtspraxis ist Teil des Mandats.

Monitoring

Keine Doppelstrukturen

Die Funktion wird an Datenschutz, Informationssicherheit, IKT-Risikomanagement und das bestehende Compliance-Management-System angedockt statt daneben aufgebaut.

Integration

Für wen die Funktion gedacht ist

  • Kreditinstitute und Zweigniederlassungen
  • Wertpapierinstitute nach WpIG
  • Zahlungs- und E-Geld-Institute nach ZAG
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften nach KAGB
  • FinTechs mit KWG- oder ZAG-Lizenz
  • Kryptoverwahr- und Kryptodienstleister
  • Versicherungsunternehmen
  • Leasing- und Factoring-Gesellschaften
  • Nicht-Finanzunternehmen mit entscheidungsrelevanter KI

Besonders relevant wird die Funktion dort, wo KI in Entscheidungen über Menschen einfließt – etwa in der Bonitätsbewertung natürlicher Personen, in der Risikobewertung und Preisbildung bei Lebens- und Krankenversicherungen oder in der Bewerberauswahl. Diese Anwendungsfälle fallen nach Anhang III der KI-Verordnung in den Hochrisikobereich; Systeme zur Aufdeckung von Finanzbetrug sind dort ausdrücklich ausgenommen. Maßgeblich ist der konkrete Verwendungszweck, nicht die Produktbezeichnung.

S+P Compliance auf einen Blick

Ausgelagerte Funktionen

Auslagerung Geldwäschebeauftragter

Ausgelagerte Geldwäsche-Officer-Funktion mit Risikoanalyse, Monitoring-Steuerung und Berichtswesen – Meldeentscheidungen bleiben im Institut.

Ausgelagerte Funktionen

Auslagerung Compliance Officer

Überwachung der Regelkonformität, Kontrollhandlungen und Berichterstattung an die Geschäftsleitung als dauerhafte Funktion.

Ausgelagerte Funktionen

Auslagerung Interne Revision

Unabhängige Prüfungen mit risikoorientierter Prüfungsplanung und praxisnahen Empfehlungen als dritte Verteidigungslinie.

Paket

S+P Compliance Package

Der Überblick über alle ausgelagerten Kontrollfunktionen und ihre Kombination zu einem abgestimmten Gesamtmandat.

Governance

Three-Lines-Modell

Wie sich erste, zweite und dritte Verteidigungslinie sauber trennen lassen – die Grundlage jeder unabhängigen Kontrollfunktion.

Technologie

Compliance Technology Services

Auswahl, Parametrierung und Wirksamkeitsnachweis von Compliance-Systemen – herstellerneutral und mit dokumentierter Methodik.

Steuerung

Compliance Cockpit

Kennzahlen, Maßnahmenverfolgung und Berichtswesen für Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan in einer Oberfläche.

Betrieb

Screening Operations

Sanktions- und PEP-Screening im laufenden Betrieb, einschließlich Trefferbearbeitung und Qualitätssicherung.

Betrieb

AML Operations

Operative Unterstützung in der Geldwäscheprävention – von der Alert-Bearbeitung bis zur Dokumentation der Fallakte.

Betrieb

First Line Services

Entlastung der ersten Verteidigungslinie bei Kundenprozessen, Prüfungen und Dokumentation – mit klarer Trennung zur Kontrollfunktion.

DORA

DORA Register Operations

Aufbau und Pflege des Informationsregisters zu IKT-Drittdienstleistern – die Schnittstelle für extern bezogene KI-Dienste.

Qualifizierung

C-Level Compliance Seminare

Qualifizierung für Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan – auch zur Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO.

Häufige Fragen zur Auslagerung des AI Compliance Officers

Schreibt die KI-Verordnung einen AI Compliance Officer vor?

Nein. Die Verordnung (EU) 2024/1689 kennt keine Pflichtfunktion mit dieser Bezeichnung. Sie verlangt aber Risikomanagement, Daten-Governance, menschliche Aufsicht, Betreiberpflichten, Transparenz sowie Beobachtungs- und Meldeprozesse. Diese Aufgaben müssen organisatorisch zugewiesen, durchgeführt und belegt sein. In der Praxis ist eine benannte, unabhängige Funktion der einfachste Weg, das nachzuweisen – und bei Instituten der Weg, der zur bestehenden Aufbauorganisation nach dem Three-Lines-Modell passt.

Welche Fristen der KI-Verordnung gelten aktuell?

Verbotene Praktiken und die Vorgaben zur KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025, die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025. Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026; für generative Systeme, die vor diesem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, läuft die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung bis zum 2. Dezember 2026. Durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 wurden die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und für produkteingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028 verschoben. Zwei zusätzliche Verbote nach Art. 5 greifen ab dem 2. Dezember 2026. Rechtsstand: September 2026.

Kann die AI-Governance-Funktion überhaupt ausgelagert werden?

Ja. Da die KI-Verordnung die Funktion nicht als solche vorschreibt, steht es Ihnen frei, die Aufgaben intern wahrzunehmen oder extern zu vergeben. Bei Instituten ist die Vergabe als Auslagerung nach § 25b KWG in Verbindung mit AT 9 MaRisk zu behandeln, bei IKT-bezogenen Leistungen zusätzlich nach den Vorgaben der DORA-Verordnung. Entscheidend ist die vertragliche Ausgestaltung: Leistungsumfang, Berichtslinie, Prüfrechte, Vertretung und Exit müssen geregelt sein. Und es gilt unverändert: Die Auslagerung verlagert die Ausführung, nicht die Verantwortung.

Was übernimmt der ausgelagerte AI Compliance Officer nicht?

Er trifft keine unternehmerischen Entscheidungen. Bei uns bleiben Vorbereitung, Bewertung und Dokumentation; bei Ihnen bleiben die Entscheidung über Inverkehrbringen und Inbetriebnahme, die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung in der Anbieterrolle, die Freigabe von Szenarien, Schwellenwerten und Risikoakzeptanz sowie die Meldung schwerwiegender Vorfälle nach Art. 73 KI-VO. Setzen Sie KI in geldwäscherechtlichen Kontrollprozessen ein, gilt das gleiche Muster: Verdachtsmeldung nach § 43 GwG, Sanktionssperre und Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG verantworten Ihr Unternehmen und die dort bestellten Funktionsträger.

Wir haben bereits einen Datenschutzbeauftragten und einen CISO – entstehen Doppelstrukturen?

Nur wenn die Schnittstellen nicht definiert sind. Der Datenschutzbeauftragte betrachtet die Verarbeitung personenbezogener Daten, der CISO die Informationssicherheit, das IKT-Risikomanagement die Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme. Keine dieser Rollen führt das KI-Portfolio oder verantwortet die Einstufung nach der KI-Verordnung. Wir legen die Zuständigkeiten in einer RACI-Matrix fest, nutzen vorhandene Bewertungen mit und führen beispielsweise Grundrechte- und Datenschutz-Folgenabschätzung inhaltlich zusammen, statt sie doppelt zu erstellen.

Reicht eine Zertifizierung nach ISO/IEC 42001 für die Anforderungen der KI-Verordnung?

Nein. ISO/IEC 42001 ist eine Managementsystem-Norm und strukturiert Governance, Prozesse und Nachweise sehr gut. Sie ist jedoch keine harmonisierte Norm im Sinne der KI-Verordnung und begründet damit keine Konformitätsvermutung. Die rechtlichen Pflichten aus der KI-Verordnung und dem nationalen Durchführungsrecht bestehen unabhängig von einer Zertifizierung fort. Sinnvoll ist die Kombination: Das Managementsystem liefert die Struktur, die Pflichtenzuordnung liefert den rechtlichen Nachweis.

KI steuerbar machen – dokumentiert, nachvollziehbar, prüffähig

Die verschobenen Hochrisiko-Fristen verschaffen Zeit, keine Entwarnung. Wer jetzt Inventar, Rollenzuordnung, Kennzeichnung und Freigabeprozesse aufbaut, geht 2027 mit einem eingespielten System in die nächste Stufe statt mit einem Projekt unter Zeitdruck. S+P Compliance stellt die unabhängige Funktion, führt die Register, bereitet Entscheidungen auf und dokumentiert sie – entschieden wird in Ihrem Haus. Rechtsstand dieser Seite: September 2026.

Achim Schulz
Ihr Ansprechpartner

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance

Achim Schulz verantwortet die S+P Compliance Services. Da S+P als Dienstleister für regulierte Institute fortlaufend von Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden geprüft wird, ist die Prüfungsexpertise seines Teams immer auf dem neuesten Stand. Ihr Vorteil: Er weiß aus der täglichen Praxis exakt, welche Nachweise und Kontrollen in aktuellen Audits zwingend gefordert werden. Diese tagesaktuelle Expertise fließt direkt in Ihre Auslagerung ein. Sie profitieren von zertifizierten Prozessen (IDW PS 951, ISO), die jedem Audit durch die BaFin oder Ihren Abschlussprüfer absolut sicher standhalten.

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