| Geschäftsleitung | Was zum Stichtag stehen mussGesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Festlegung der Zuständigkeiten und der Ressourcen, Kenntnisnahme und Bewertung der Risikoberichte. | Woran es sich belegen lässtBeschlüsse, Protokolle, Ressourcenentscheidungen und die dokumentierte Befassung mit offenen Maßnahmen. | Bezug5. Kapitel Abschnitt 1 WpIG |
| Compliance-Funktion | Was zum Stichtag stehen mussWahrnehmung der Aufgaben über die Wohlverhaltenspflichten hinaus. Die BaFin grenzt die Compliance-Aufgaben zwischen Wohlverhaltens- und Solvenzpflichten bewusst nicht ab und ermöglicht damit eine einheitliche Compliance-Funktion. | Woran es sich belegen lässtMandat, Informationsrechte, Berichtswege und ein Überwachungsplan, der beide Bereiche abdeckt. | BezugAnschreiben, Ziffer I |
| Risikomanagement-Funktion | Was zum Stichtag stehen mussEinrichtung nach Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte. Der Verzicht auf eine eigenständige Einheit ist keine freie Organisationsentscheidung, sondern begründungspflichtig. | Woran es sich belegen lässtProportionalitätsbegründung je Funktion, Vertretungsregelung, Nachweis der Unabhängigkeit. | BezugWpI MaRisk, Allgemeiner Teil |
| Interne Revision | Was zum Stichtag stehen mussDas Rundschreiben arbeitet mit Regelbeispielen, bei denen die Aufsicht von erhöhten Anforderungen ausgeht. Vertreibt ein Institut komplexe Produkte, ist eine unabhängige Revisionseinheit in der Regel angemessen. | Woran es sich belegen lässtPrüfungsplanung, Abweichungen vom Regelbeispiel mit Begründung im Einzelfall. | BezugAnschreiben, Ziffer IV |
| Auslagerungsmanagement | Was zum Stichtag stehen mussKlassifikation sämtlicher Fremdbezüge, Risikoanalyse, Überwachung, Weiterverlagerungen und der Nachweis, dass Steuerungs- und Kontrollfähigkeit im Institut verbleiben. | Woran es sich belegen lässtAuslagerungsregister, Risikoanalysen, Vertragsrechte, Ausstiegsvorkehrungen. | BezugAT 9 WpI MaRisk, Art. 28 ff. DORA |