| FunktionGeschäftsleitung | Normbezug§ 43 WpIG, AT 3 | Was gefordert istGesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation: Geschäfts- und Risikostrategie mit Risikoappetit, klare Zuständigkeiten, angemessene personelle und technische Ausstattung, rechtzeitige Reaktion auf Mängel. Aufgaben dürfen delegiert werden, die Gesamtverantwortung bleibt. | Typischer NachweisStrategiebeschluss, Ressourcenentscheidungen, Protokolle zur Befassung mit Risikoberichten |
| FunktionAufsichts- oder Verwaltungsorgan | Normbezug§ 44 WpIG, § 21 WpIG | Was gefordert istWirksame Kontrolle der Geschäftsleitung. Dafür braucht es rechtzeitige, verständliche und entscheidungsrelevante Informationen. Umfangreiche Berichte genügen nicht, wenn wesentliche Risiken, Grenzwertverletzungen oder Umsetzungsdefizite darin nicht erkennbar sind. | Typischer NachweisSitzungsunterlagen, dokumentierte Nachfragen und Eskalationen, Sachkundenachweise |
| FunktionCompliance-Funktion | NormbezugAT 4.4, Abgrenzung zur MaComp | Was gefordert istEinzurichten, unabhängig von den operativen Bereichen und grundsätzlich unmittelbar den Geschäftsleitern unterstellt. Die BaFin grenzt Wohlverhaltens- und Solvenzpflichten bewusst nicht ab. Die Aufgabe des Compliance-Beauftragten kann auch ein Geschäftsleiter wahrnehmen. | Typischer NachweisFunktionsbeschreibung, Berichtsweg, mindestens jährlicher Bericht an die Geschäftsleiter mit Weiterleitung an die Interne Revision |
| FunktionRisikomanagement-Funktion | NormbezugAT 4.4 | Was gefordert istEinzurichten, soweit angemessen und verhältnismäßig. Bei Verwaltung von Kundengeldern oder Kundenwertpapieren, beim Vertrieb komplexer Produkte oder beim Betrieb eines MTF oder OTF ist eine unabhängige Funktion in der Regel angemessen und verhältnismäßig. | Typischer NachweisProportionalitätsbegründung, Mandat, Ressourcen- und Vertretungsregelung |
| FunktionInterne Revision | NormbezugAT 4.4 | Was gefordert istEinzurichten, soweit angemessen und verhältnismäßig; andernfalls kann ein Geschäftsleiter die Aufgabe wahrnehmen oder sie entfällt. Von Unverhältnismäßigkeit wird regelmäßig bei weniger als zehn Mitarbeitern ausgegangen, nicht jedoch bei Kundengeld- oder Wertpapierverwahrung, komplexen Produkten oder MTF-/OTF-Betrieb. | Typischer NachweisJährlich genehmigter risikoorientierter Prüfungsplan, Jahresbericht an die Geschäftsleiter |
| FunktionAuslagerungsmanagement | Normbezug§ 40 WpIG, AT 9 | Was gefordert istZentrales Auslagerungsmanagement mit Auslagerungsregister, Risikoanalyse zur Bestimmung wesentlicher Auslagerungen, laufende Leistungsüberwachung, Regelungen zu Weiterverlagerungen und zur Beendigung. Leitungsaufgaben der Geschäftsleiter sind nicht auslagerbar. | Typischer NachweisRegister, Risikoanalysen mit Aktualisierungsanlässen, Vertrags- und Exit-Dokumentation |
| FunktionKapitalplanung und Risikotragfähigkeit | Normbezug§ 39 WpIG, AT 4.1 | Was gefordert istMehrjährige Kapitalplanung für Kleine und Mittlere Institute, mit mindestens einem adversen Szenario neben dem Planszenario und im Einklang mit der operativen Geschäftsplanung. Das Risikotragfähigkeitskonzept richtet sich an Mittlere Institute. | Typischer NachweisPlanungsrechnung mit Szenarien, Genehmigung durch die Geschäftsleiter |