Warum Third-Party Management neu gedacht werden muss
Klassische Auslagerungsregister erfassen häufig nur solche Dienstleisterbeziehungen, die
ausdrücklich als Auslagerung eingestuft wurden. In der Praxis entstehen Risiken jedoch auch aus
weiteren externen Abhängigkeiten: Cloud-Services, Software-as-a-Service, Datenanbieter,
Payment-Provider, Vertriebsplattformen, Beratungsleistungen, Marktinfrastrukturen, operative
Dienstleister und konzerninterne Servicegesellschaften.
Der regulatorische Rahmen wird erweitert
Die EBA hat am 8. Juli 2025 ein Konsultationspapier zu Leitlinien für das solide Management von
Drittparteienrisiken veröffentlicht (EBA/CP/2025/12); die Konsultation endete am 8. Oktober 2025.
Die Leitlinien sollen die EBA-Outsourcing-Leitlinien von 2019 ablösen und gehen über klassische
Auslagerungen hinaus: Erfasst werden Vereinbarungen, bei denen Dienstleister Funktionen
wiederkehrend erbringen oder unterstützen. Der Fokus liegt dabei auf Nicht-IKT-Dienstleistungen —
IKT-Drittparteien bleiben im Anwendungsbereich von DORA. Vorgesehen ist eine Umsetzung nach dem
Grundsatz „comply or explain“ mit einem Übergangszeitraum von zwei Jahren.
Stand dieser Seite: Die Leitlinien liegen weiterhin im Entwurf vor. Die endgültige Fassung und der
Anwendungszeitpunkt sind maßgeblich.
DORA bildet bereits einen umfassenden Rahmen für IKT-Drittparteien. Für Nicht-IKT-Dienstleister
zielt der EBA-Ansatz auf vergleichbare Transparenz, Governance, Vertragsqualität, Risikobewertung,
Überwachung und Exit-Fähigkeit ab. S+P unterstützt Sie dabei, diese Informationen nicht nur
konzeptionell zu erfassen, sondern im laufenden Betrieb vollständig, aktuell und prüfungsfähig zu
steuern.