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Next Level AFC: Moderne Strategien zur Bekämpfung von Finanzkriminalität

Finanzkriminalität entwickelt sich rasant weiter – von Geldwäsche und Betrug bis hin zu Cybercrime und Krypto-Assets. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, sich an neue regulatorische Vorgaben anzupassen und gleichzeitig effektive Schutzmechanismen zu implementieren.

➡️ Wie kann ein Anti Financial Crime Officer (AFCO) moderne Betrugsstrategien erkennen?
➡️ Welche technologischen Lösungen unterstützen eine effiziente Finanzkriminalitätsbekämpfung?
➡️ Wie lassen sich Risikomanagement und Compliance-Prozesse optimieren?

In diesem Artikel erfährst du, wie Next Level AFC-Strategien dein Unternehmen vor finanziellen und reputativen Schäden schützen.

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Effektive AFC-Strategien erfordern starke KYC-Prozesse, moderne Technologien und klare Compliance-Richtlinien zur Verhinderung von Finanzkriminalität.

Finanzkriminalität 2025: Die größten Herausforderungen für AFC-Officer

Die Methoden von Finanzbetrügern, Geldwäschern und Cyberkriminellen werden immer ausgefeilter. Besonders drei Entwicklungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen:

➡️ Technologische Betrugsstrategien: Deepfakes, automatisierte Geldwäsche-Netzwerke und KI-gestützte Betrugsmodelle erfordern intelligente Überwachungssysteme.
➡️ Krypto- und DeFi-Risiken: Kryptowährungen und dezentrale Finanzplattformen (DeFi) ermöglichen anonyme Transaktionen, die klassische AML-Kontrollen umgehen.
➡️ Verschärfte regulatorische Anforderungen: Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD 6) und das Single EU Rulebook für AML/CFT bringen neue Pflichten für Unternehmen.

Wie kann ein AFCO diese Herausforderungen meistern?

KI-gestützte Betrugsprävention: Chancen und Grenzen

Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert die Finanzkriminalitätsbekämpfung. Automatisierte Systeme helfen, auffällige Muster in Echtzeit zu erkennen und False Positives zu reduzieren.

➡️ Transaktionsüberwachung in Echtzeit: KI-Systeme analysieren riesige Datenmengen und identifizieren verdächtige Aktivitäten schneller als herkömmliche Regeln.
➡️ Behavioral Analytics: Moderne Lösungen erkennen ungewöhnliches Nutzerverhalten, das auf Betrug oder Geldwäsche hinweisen könnte.
➡️ Adverse Media Screening: KI durchforstet Nachrichtenquellen und soziale Medien nach negativen Berichten über Geschäftspartner oder Kunden.

Aber Achtung: KI ist kein Allheilmittel! Die Systeme sind nur so gut wie die Qualität der Trainingsdaten und müssen regelmäßig aktualisiert werden, um neue Betrugsmuster zu erkennen.

Best Practices für KYC, KYT und KYE

Ein effektives Know Your Customer (KYC)-System ist die Grundlage jeder Anti-Financial-Crime-Strategie. Doch für Next Level AFC braucht es mehr als das:

➡️ Know Your Transactions (KYT): Kontinuierliche Analyse von Transaktionsmustern, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen.
➡️ Know Your Employee (KYE): Identifizierung interner Risiken durch regelmäßige Mitarbeiterüberprüfungen und Schulungen.
➡️ Continuous KYC: Automatische Neubewertungen von Kundenrisiken, basierend auf aktualisierten Informationen und Verhaltensmustern.

Mit diesen Strategien kannst du sicherstellen, dass deine Compliance-Prozesse nicht nur auf gesetzliche Mindestanforderungen beschränkt sind, sondern echten Schutz bieten.

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RegTech & SupTech: Die Zukunft der AFC-Überwachung

Regulatory Technology (RegTech) und Supervisory Technology (SupTech) spielen eine immer größere Rolle in der Bekämpfung von Finanzkriminalität.

➡️ RegTech für Unternehmen: Compliance-Software automatisiert AML-Prüfungen, Screening-Prozesse und Verdachtsmeldungen.
➡️ SupTech für Aufsichtsbehörden: Regulierungsbehörden setzen auf KI-gestützte Risikoanalysen, um Finanzinstitute in Echtzeit zu überwachen.
➡️ Blockchain-Forensics: Neue Analysetools ermöglichen eine Nachverfolgung verdächtiger Krypto-Transaktionen.

Diese Technologien ermöglichen eine effektivere und ressourcenschonendere Überwachung, müssen jedoch sorgfältig in bestehende Systeme integriert werden.

Zukunftssicheres AFC-Management: Dein Next Level Plan

Um Finanzkriminalität effektiv zu bekämpfen, braucht es klare Strategien und moderne Technologien. Die wichtigsten Maßnahmen für AFC-Officer:

➡️ Automatisierte Transaktionsüberwachung mit KI einführen
➡️ KYC- und KYT-Prozesse kontinuierlich optimieren
➡️ Verdachtsfallbearbeitung beschleunigen durch Workflow-Automation
➡️ RegTech & SupTech-Lösungen für effizientere Compliance-Überwachung nutzen
➡️ Schulungen & Awareness-Programme zur Betrugsprävention im Unternehmen etablieren

Nur mit einem modernen, technologiegestützten AFC-System lassen sich die zunehmenden Risiken durch Finanzkriminalität effektiv bekämpfen.

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Anti Financial Crime Officer Lehrgang

S+P Lehrgang Z22 · Geldwäsche, Betrug und Wirtschafts­kriminalität

Anti-Fraud Officer & Chief Financial Crime Officer:
Betrug und Geldwäsche erkennen, Verdachts­fälle nachvollziehbar bearbeiten

Zwei Tage. Anti-Fraud und Geldwäscheprävention in einem Lehrgang.

Als Anti Financial Crime Officer verbindest du Betrugsprävention, Geldwäscheprävention und Sanktionsprüfung. Tag 1 baut dein Anti-Fraud-Management auf – von der Betrugsrisikoanalyse über Hinweise und interne Untersuchungen bis zum Strafverfahren. Tag 2 vertieft KYC, Risikoanalyse und Sanktionen nach GwG, mit Überleitung in die AMLR ab dem 10.07.2027.

Du verbindest Betrugs- und Geldwäscheprävention und bearbeitest Hinweise, Verdachtsfälle und Ermittlungen nachvollziehbar.

Für

  • Anti Financial Crime Officer
  • Geldwäsche- und Compliance-Beauftragte
  • Fraud- und AML-Fachkräfte
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • AMLR-Überleitung
  • Update 2026/2027

Referent: Achim Schulz · Rechtsstand 14.10.2026

Dein Lehrgang

09.15 bis 17.00 Uhr an beiden Tagen · Online

1860 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

  1. 01 Tag 1 · Anti-Fraud Betrug, Hinweise und Strafverfahren. Inhalte ansehen Module 1 bis 3 Anti-Fraud-Management Hinweise und interne Untersuchungen Strafverfahren begleiten Zum Programm
  2. 02 Tag 2 · AML KYC, Risikoanalyse und EU-Paket. Inhalte ansehen Module 4 bis 6 KYC und EDD Risikoanalyse und Sanktionen AMLR, AMLD 6 und AMLA Zum Programm
  3. 03 Nachweis Zertifikat, Digital Badge und optionale Prüfung. Inhalte ansehen Dein Nachweis S+P Teilnahmezertifikat mit 12,0 Zeitstunden Digital Badge für dein Profil Optional: Prüfung S+P Certified Zum Nachweis
2 Lehrgangstage
Anti-Fraud und AML, live online
12,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Richtlinie, Toolkits, Handbücher und Vorträge
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Zwei Lehrgangstage,
sechs Module

Tag 1 · Anti-Fraud: Betrug erkennen, Hinweise untersuchen, Strafverfahren begleiten

  1. 01

    Anti-Fraud-Management: Betrug erkennen und vorbeugen

    Betrug richtet sich oft gegen das eigene Unternehmen – von außen wie von innen. Ein Anti-Fraud-Management beginnt mit einer ehrlichen Analyse, wo dein Haus angreifbar ist. Dein Werkzeug: die Vorlage Betrugspräventions-Richtlinie und das Toolkit Betrugsrisikoanalyse.

    • Anforderungen an das Anti-Fraud-Management: für Institute § 25h Abs. 1 KWG, für andere Unternehmen § 91 Abs. 2 AktG und § 130 OWiG
    • Zentrale Stelle nach § 25h Abs. 7 KWG und Zusammenspiel mit dem Geldwäschebeauftragten
    • Betrugsrisikoanalyse entlang typischer Tatbestände: Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
    • Digitale Betrugsmuster: CEO-Fraud, Social Engineering und KI-gestützte Täuschung
    • ESG-Fraud: falsche Nachhaltigkeitsangaben als neues Risikofeld
    • Präventionsrichtlinie, Kontrollen und Know Your Employee im Unternehmen verankern
  2. 02

    Von der Meldung zur Maßnahme: Hinweise und interne Untersuchungen

    Ein Hinweis ist der Anfang, nicht das Ende. Entscheidend ist, dass du ihn vertraulich, zügig und nachvollziehbar bearbeitest. Dein Werkzeug: die Verdachtsmeldebögen.

    • Interne Meldestelle nach § 12 HinSchG: Eingangsbestätigung binnen sieben Tagen, Rückmeldung binnen drei Monaten (§ 17 HinSchG)
    • Vertraulichkeitsgebot (§ 8 HinSchG) und Schutz vor Repressalien (§ 36 HinSchG)
    • Interne Untersuchungen planen: Auftrag, Umfang, Beteiligte und Dokumentation
    • Befragungen fair führen, Betriebsrat und Datenschutz einbinden
    • Eskalation an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan, Abschlussbericht und Maßnahmen
    • Verdachtsmeldepflicht nach § 43 GwG prüfen, wenn ein Hinweis Geldwäsche betrifft
  3. 03

    Strafverfahren begleiten und rechtskonform handeln

    Wenn die Staatsanwaltschaft vor der Tür steht, zählt jede Minute. Wer die Rechte und Abläufe kennt, schützt Unternehmen und Beschäftigte vor Folgefehlern. Dein Werkzeug: das Handbuch für richtiges Verhalten bei Ermittlungs- und Strafverfahren.

    • Rechte und Pflichten von Beschuldigten (§ 136 StPO) und Zeugen (§ 55 StPO) unterscheiden
    • Durchsuchung und Beschlagnahme (§§ 94 ff., 102 ff. StPO): Ablauf und Verhalten am Tag der Durchsuchung
    • Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, internen Stakeholdern und Öffentlichkeit
    • Verbandsgeldbuße (§ 30 OWiG) und Aufsichtspflicht (§ 130 OWiG): was Compliance-Maßnahmen bewirken können
    • Zusammenarbeit mit Verteidigung und Unternehmensanwalt
    • Erkenntnisse aus dem Verfahren in Kontrollsystem und Richtlinien überführen

    Entwurf (BT-Drs. 21/6133): Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG bis 40 Mio. € bei Vorsatz und 20 Mio. € bei Fahrlässigkeit, Compliance-Maßnahmen als Bemessungskriterium (§ 30 Abs. 2a OWiG-E); noch nicht verabschiedet.

Tag 2 · AML: KYC, Risikoanalyse, Sanktionen und EU-Paket

  1. 04

    KYC vertieft: Risikofaktoren, Strukturen und Monitoring

    Die Sorgfaltspflichten sind das Herzstück der Geldwäscheprävention. Je komplexer Kunde und Struktur, desto wichtiger ist eine nachvollziehbare Risikobewertung. Dein Werkzeug: das Toolkit Know Your Customer mit dem Handbuch zur Umsetzung der KYC-Sorgfaltspflichten.

    • Risikofaktoren nach den EBA-Leitlinien EBA/GL/2021/02: Kunde, Produkt, Land und Vertriebsweg
    • Komplexe Strukturen und wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und verifizieren (§§ 3, 10 bis 13 GwG)
    • Verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG, PEPs und Drittländer mit hohem Risiko
    • Risikobasiertes Transaktionsmonitoring, für Institute nach § 25h Abs. 2 KWG
    • Screening-Systeme für PEPs, Sanktionen und Adverse Media regelmäßig auf Wirksamkeit prüfen
    • ESG-bezogene Risikofaktoren im KYC berücksichtigen

    Ab 10.07.2027 (AMLR): Art. 20 ff. (Sorgfaltsmaßnahmen) · Art. 26 (Aktualisierung der Kundendaten) · Art. 34 (verstärkte Sorgfalt) · Art. 42 bis 46 (PEPs) · Art. 51 bis 55 (wirtschaftliche Eigentümer).

  2. 05

    Risiko­management nach §§ 4 bis 6 GwG, Embargos und Sanktionen

    Die Risikoanalyse ist die Grundlage aller Sicherungsmaßnahmen. Sanktionen gelten dagegen unabhängig von jeder Risikoeinstufung. Dein Werkzeug: die AML-Guides.

    • Risikomanagement nach § 4 GwG und Verantwortung der Leitungsebene
    • Risikoanalyse nach § 5 GwG: Risikofaktoren, Klassifizierung und Dokumentation
    • Interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG risikoadäquat entwickeln
    • Länderrisiko: EU-Liste der Drittländer mit hohem Risiko auf dem Stand 29.01.2026
    • Embargos und Finanzsanktionen: Bereitstellungsverbot, Erfüllungsverbot und Altvertragsklauseln
    • Sanktionsstrafrecht nach § 18 AWG seit 06.02.2026

    Ab 10.07.2027 (AMLR): Art. 9 (interne Strategien, Verfahren und Kontrollen) · Art. 10 (Risikobewertung) · Art. 11 (Compliance-Manager und Geldwäschebeauftragter, Zuständigkeit für gezielte finanzielle Sanktionen nach Abs. 2) · Art. 20 Abs. 1 Buchst. d (Prüfung auf gezielte finanzielle Sanktionen).

  3. 06

    Geldwäsche­gesetz und EU-Paket: AMLR, AMLD 6 und AMLA

    Ab dem 10.07.2027 gilt die AMLR unmittelbar und ersetzt große Teile des GwG. Wer die Überleitung jetzt plant, hat später keinen Umbau unter Zeitdruck. Dein Werkzeug: die Working Papers zur Umsetzung der neuen EU-Regeln.

    • AMLR (VO (EU) 2024/1624) ab 10.07.2027: Single Rulebook statt Richtlinienumsetzung
    • AMLD 6 (RL (EU) 2024/1640) und schrittweiser Aufbau der AMLA (VO (EU) 2024/1620)
    • Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und wirtschaftlichen Eigentümern nach der AMLR
    • EU-weite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 € (Art. 80 AMLR)
    • GwG-Meldeverordnung seit 01.03.2026 und Meldung nach Art. 69 AMLR
    • EU-Antikorruptionsrichtlinie (EU) 2026/1021: was sich für die Korruptionsprävention ändert

    Seit 01.10.2026 · Entwurf: Die AMLA hat finale Entwürfe der technischen Regulierungsstandards zu Sorgfaltspflichten (Art. 28 Abs. 1 AMLR) an die Kommission übermittelt; Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt stehen aus.

Für wen

Für Anti Financial Crime Officer, Fraud- und AML-Verantwortliche, Geldwäsche- und Compliance-Beauftragte sowie Fach- und Führungskräfte in der Prävention von Finanzkriminalität – im Finanzsektor ebenso wie in anderen Unternehmen. Für eine reine Vertiefung der Geldwäscheprävention empfehlen wir den Lehrgang Geldwäschebeauftragter Z03.

Was mitbringen

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Hilfreich sind die aktuelle Risikoanalyse deines Hauses, deine Präventionsrichtlinien und anonymisierte Beispiele aus deiner Praxis. Bitte bringe keine personenbezogenen Kundendaten oder vertraulichen Originalunterlagen mit.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Lehrgangstag geltenden Rechtsstand. Bis zum 09.07.2027 ist das GwG geltendes Recht und die AMLR künftiges Recht; Termine ab dem 10.07.2027 behandeln die AMLR als geltendes Recht. Was nur für Institute gilt, etwa § 25h KWG, ist gekennzeichnet. Laufende Gesetzgebungsverfahren ordnen wir als Entwurf ein.

Regulatorisches Update · Stand 14.10.2026

Was sich für deine Prävention von Finanz­kriminalität konkret ändert.

Sieben Änderungen für Sanktionen, Länderrisiko, Meldewesen, Sorgfaltspflichten und Unternehmenssanktionen, sortiert nach Handlungsdruck – im Lehrgang an den jeweiligen Modulen eingeordnet, mit klarer Trennung von geltendem und künftigem Recht.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
Sanktions­strafrecht (AWG)Zahlreiche Verstöße gegen EU-Finanz-, Transaktions- und Investitionsverbote waren nur als Ordnungswidrigkeit nach § 19 AWG i. V. m. § 82 AWV erfasst. § 18 Abs. 11 AWG a. F. enthielt einen persönlichen Strafausschließungsgrund. Seit 06.02.2026Das Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU (BGBl. 2026 I Nr. 27) setzt die RL (EU) 2024/1226 um. Vorsätzliche Verstöße sind nach § 18 AWG n. F. Straftaten; der bisherige Strafausschließungsgrund ist entfallen. Neue Sanktionsakte sind unverzüglich auf Betroffenheit und Anwendungsbeginn zu prüfen.
Länder­risiko: EU-Liste der Drittländer mit hohem RisikoDie Liste der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 umfasste unter anderem Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika und Tansania. Russland war nicht gelistet. Seit 29.01.2026Mit den Delegierten Verordnungen (EU) 2026/46 und (EU) 2026/83 sind Russland, Bolivien und die Britischen Jungferninseln aufgenommen und die sechs genannten Staaten gestrichen. Bei Beteiligung eines gelisteten Drittlands sind die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG zu prüfen. Länderlisten, Screening und Risikoanalyse sind anzupassen.
Verdachts­meldung: Form und Mindest­angabenVerdachtsmeldungen nach § 43 GwG gingen elektronisch über goAML an die FIU, ohne verbindliche Vorgaben zu den Mindestangaben. Seit 01.03.2026Die GwG-Meldeverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 200) legt Form und erforderliche Angaben für Meldungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 GwG fest. Ab dem 10.07.2027 gilt für die Meldung Art. 69 AMLR, einschließlich der Antwortfrist von fünf Arbeitstagen auf Auskunftsersuchen der FIU.
Geldwäsche­recht: von der Richtlinie zur VerordnungDie Geldwäschebekämpfung beruhte auf nationalem Recht, vor allem dem GwG, das EU-Richtlinien umsetzt. Eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen gab es nicht. Ab 10.07.2027Die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) gilt nach Art. 90 ab dem 10.07.2027 unmittelbar. Händler dürfen dann Barzahlungen ab 10.000 € nicht mehr annehmen (Art. 80 AMLR). Die Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD 6) ist grundsätzlich bis zum 10.07.2027 umzusetzen. Die AMLA (VO (EU) 2024/1620) beaufsichtigt ab 2028 eine begrenzte Zahl grenzüberschreitend tätiger Kredit- und Finanzinstitute direkt; für alle übrigen Verpflichteten bleibt die nationale Aufsicht zuständig.
AMLA-Standards zu Sorgfalts­pflichtenInhalt und Umfang der Kundendaten richten sich nach §§ 10 bis 15 GwG und den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der Aufsicht. Seit 01.10.2026 · EntwurfDie AMLA hat am 01.10.2026 die finalen Entwürfe der technischen Regulierungsstandards zu Sorgfaltspflichten (Art. 28 Abs. 1 AMLR), zu Geschäftsbeziehung und verbundenen Transaktionen (Art. 19 Abs. 9) und zu Gruppenanforderungen an die Kommission übermittelt. Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt stehen aus.
Verbands­geldbuße nach § 30 OWiGDie Geldbuße gegen das Unternehmen beträgt nach § 30 Abs. 2 OWiG bis zu 10 Mio. € bei vorsätzlicher und bis zu 5 Mio. € bei fahrlässiger Straftat einer Leitungsperson. Ein Compliance-System kann nach der Rechtsprechung mildernd wirken (BGH, Urteil vom 09.05.2017, 1 StR 265/16). Gesetzentwurf · nicht verabschiedetDer Regierungsentwurf zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie (EU) 2024/1203 (BT-Drs. 21/6133) hebt das Höchstmaß für alle Anknüpfungstaten auf 40 Mio. € bei Vorsatz und 20 Mio. € bei Fahrlässigkeit an und nennt erstmals Bemessungskriterien, darunter Compliance-Maßnahmen (§ 30 Abs. 2a OWiG-E). Nach der ersten Lesung am 11.06.2026 ist das Gesetz zum Stand dieser Seite nicht verabschiedet.
EU-Anti­korruptions­richtlinieBestechung im geschäftlichen Verkehr ist nach §§ 299 ff. StGB strafbar, die Bestechung von Amtsträgern nach §§ 331 ff. StGB. Auf EU-Ebene galten der Rahmenbeschluss 2003/568/JI und das Übereinkommen von 1997. In Kraft seit 31.05.2026 · Umsetzung bis 01.06.2028Die Richtlinie (EU) 2026/1021 vom 29.04.2026 ersetzt beide Rechtsakte und harmonisiert Korruptionstatbestände und Sanktionen im öffentlichen und privaten Sektor. Die Mitgliedstaaten setzen die strafrechtlichen Vorgaben bis 01.06.2028 um. Ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt zum Stand dieser Seite nicht vor.

Dein Praxistransfer: Schreibe Länderliste, Risikoanalyse und Sanktions-Screening auf den Stand 29.01.2026 fort und prüfe, ob neue Sanktionslistungen ohne Verzögerung abgebildet werden. Lege eine Überleitungstabelle GwG → AMLR an und halte fest, wie dein Betrugspräventionsprogramm die Kriterien für eine wirksame Compliance im Bußgeldverfahren erfüllt.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Fälle ziehen sich durch den Lehrgang. An ihnen wendest du die Werkzeuge der Tool Box auf Fälle aus Betrugs- und Geldwäscheprävention an.

Fall 01 · Fraud (Tag 1)

Drei Rechnungen gingen auf ein neues Konto – und ein anonymer Hinweis nennt den Einkaufsleiter.

Per E-Mail wurde die Bankverbindung eines langjährigen Lieferanten geändert, drei Zahlungen sind bereits raus. Kurz darauf geht über die Meldestelle ein Hinweis ein, der Einkaufsleiter habe die Änderung veranlasst.

Deine Aufgabe: Lege mit dem Toolkit Betrugsrisikoanalyse Sofortmaßnahmen fest, plane die interne Untersuchung unter Wahrung der Vertraulichkeit nach dem HinSchG und entscheide, wann Geschäftsleitung, Versicherung und Ermittlungsbehörden informiert werden.

Fall 02 · Strafverfahren (Tag 1)

Um 7.30 Uhr steht die Staatsanwaltschaft mit einem Durchsuchungsbeschluss am Empfang.

Der Vorwurf lautet Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Die Geschäftsleitung ist auf Dienstreise, Mitarbeitende werden auf dem Flur angesprochen, die Presse hat bereits angefragt.

Deine Aufgabe: Lege mit dem Handbuch für Ermittlungs- und Strafverfahren fest, wer die Durchsuchung begleitet, wie Beschäftigte über ihre Rechte informiert werden und was dokumentiert wird. Entscheide, was intern und extern kommuniziert wird.

Fall 03 · Sanktionen (Tag 2)

Der Neukunde liefert über einen Zwischenhändler in ein Nachbarland Russlands.

Ein Neukunde mit Holding in einem Drittstaat bestellt Güter, die über einen Zwischenhändler weitergeliefert werden. Ein wirtschaftlich Berechtigter hat Verbindungen nach Russland, das seit dem 29.01.2026 auf der EU-Hochrisikoliste steht.

Deine Aufgabe: Prüfe mit dem KYC-Toolkit die Eigentums- und Kontrollstruktur, lege verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen nach § 15 GwG fest und bewerte das Umgehungsrisiko für Sanktionen. Entscheide über Annahme, Ablehnung oder Verdachtsmeldung und dokumentiere die Gründe.

Dein Ergebnis

Was du in zwei Tagen erreichst

  1. 01 Anti-Fraud-Management

    Du analysierst Betrugsrisiken und legst Präventionsrichtlinie und Kontrollen fest.

  2. 02 Hinweise und Untersuchungen

    Du bearbeitest Hinweise nach dem HinSchG fristgerecht und planst interne Untersuchungen nachvollziehbar.

  3. 03 Strafverfahren

    Du weißt, was bei einer Durchsuchung zu tun ist, und kennst die Rechte von Beschuldigten und Zeugen.

  4. 04 KYC und Sanktionen

    Du bewertest komplexe Kundenstrukturen, verstärkte Sorgfaltspflichten und Sanktionstreffer nachvollziehbar.

  5. 05 Risikoanalyse und AMLR

    Du baust die Risikoanalyse nach § 5 GwG auf und planst die Überleitung in die AMLR.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 12,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie wirksam ist deine
Prävention von Finanz­kriminalität?

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Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Lehrgang wirkt über die zwei Tage hinaus: mit der S+P Tool Box für deine Prävention und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, die Geldwäsche-, Fraud- und Sanktionsprävention im Jahresverlauf betreffen.

Vom Lehrgangswissen zur wirksamen Prävention.

01 · Direkt anwenden

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Dein Werkzeugkasten als Anti Financial Crime Officer.

Nutze die Lehrgangsinhalte direkt in deinem Unternehmen. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Lehrgangspreis enthalten und enthält die Arbeitshilfen beider Tage, mit denen du in den Modulen arbeitest.

  • Vorträge als PDF: die Lehrgangsinhalte beider Tage zum Nachschlagen.
  • Tag 1 · Anti-Fraud: Vorlage Betrugspräventions-Richtlinie, Toolkit Betrugsrisikoanalyse, Verdachtsmeldebögen und Handbuch für richtiges Verhalten bei Ermittlungs- und Strafverfahren.
  • Tag 2 · AML: Toolkit Know Your Customer mit Onboarding-Tool, Handbuch zur Umsetzung der KYC-Sorgfaltspflichten, AML-Guides und Working Papers zur Umsetzung der neuen EU-Regeln.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an dein Unternehmen, deine Prozesse und deine Berichtslinien an.

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02 · Aktuell bleiben

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Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Geldwäscherecht, Sanktionen und Anforderungen an die Betrugsprävention ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

  • Update-Events: ein Update pro Quartal, bei jeder Buchung enthalten.
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Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Lehrgang mit aktuellen Themen der Prävention von Finanzkriminalität und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

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Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

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Das steht auf deinem Teilnahme­zertifikat

Umfang
12,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Lehrgangsplanung.
Inhalte I
Fraud · Hinweise · Strafverfahren
Anti-Fraud-Management, Hinweisgeberschutz und interne Untersuchungen, Begleitung von Ermittlungs- und Strafverfahren.
Inhalte II
KYC · Risiko · Sanktionen
KYC und EDD, Risikoanalyse nach § 5 GwG, Embargos und Sanktionen, AMLR, AMLD 6 und AMLA.
Stand
Rechtsstand des Termins
Ausgewiesen wird der am Lehrgangstag geltende Stand der behandelten Vorschriften.

Optional: Prüfung S+P Certified

Die Prüfung S+P Certified ist ein zusätzliches, freiwilliges Angebot: eine Online-Multiple-Choice-Prüfung von rund 45 Minuten. Sie ist nicht Teil der Teilnahme am Lehrgang und wird nicht allein durch den Besuch der beiden Tage abgelegt.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmer­forum · Experte für Geldwäsche­prävention & Auslagerung der Geldwäsche­beauftragten-Funktion

  • Compliance Officer
  • CISO
  • IKT-Risiko­kontroll­funktion (DORA)

Achim Schulz ist selbst als Geldwäschebeauftragter (MLRO) für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Geldwäschebeauftragten-Funktion in der Praxis. Dieses Praxis- und Prüfungswissen fließt in den Lehrgang ein.

Zugleich ist er selbst als Compliance Officer für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt und übt die Funktionen CISO und IKT-Risikokontrolle nach DORA aus.

Rechtsstand dieser Seite: 14.10.2026

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Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Team ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

Erfahrungen von Teilnehmenden

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Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

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Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

Nächster Schritt

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wenn Entscheidungen nach­vollziehbar sind.

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