Zum Hauptinhalt springen
AMLA & AMLR Readiness

Ihr Weg zum EU Single Rulebook bis zum 10. Juli 2027

Mit der Verordnung (EU) 2024/1624 entsteht ein unmittelbar geltendes europäisches Regelwerk für die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zentrale Anforderungen gelten ab dem 10. Juli 2027 in allen Mitgliedstaaten direkt.

Parallel konkretisiert die europäische Geldwäschebehörde AMLA die praktische Umsetzung durch technische Regulierungsstandards und Leitlinien. S+P Compliance unterstützt Sie dabei, AMLR und AMLA nicht nur rechtlich einzuordnen, sondern wirksam in Governance, Risikoanalyse, KYC-Prozesse, Screening- und Monitoring-Systeme, Datenhaushalte, operative Bearbeitung und Prüfungsnachweise zu überführen. Von der Gap-Analyse über das Zielbetriebsmodell bis zum laufenden Betrieb nach dem Stichtag.

Direkt zu den Leistungen

Was Sie erhalten

  • Gap-Analyse gegen AMLR und AMLA-Standards mit priorisierter Roadmap
  • Zielbetriebsmodell für KYC, UBO, Screening und Monitoring
  • Operative Umsetzung von Bestandsbereinigung bis Kalibrierung
  • Laufender Betrieb ab Juli 2027 mit klarer Linientrennung
AMLR (EU) 2024/1624 AMLD6 (EU) 2024/1640 AMLA-VO (EU) 2024/1620 Geltung ab 10.07.2027 GwG

Prüfungssicher für BaFin und Abschlussprüfer

Verantwortungsabgrenzung im Projekt

Was S+P übernimmt

  • Regulatorisches Mapping von AMLR, AMLA-Standards und nationalem Recht
  • Gap-Analyse, Maßnahmenplan und Zielbetriebsmodell
  • Entwürfe für Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Kontrollpläne
  • Fachliche Kalibrierung von Szenarien, Schwellenwerten und Screening-Logik
  • Operative Bearbeitung und Bestandsbereinigung in der ersten Verteidigungslinie

Was beim Institut bleibt

  • Verabschiedung von Richtlinien, Risikoanalyse und Kontrollrahmen
  • Genehmigung von Szenarien, Schwellenwerten und wesentlichen Änderungen
  • Entscheidung über Verdachtsmeldungen nach § 43 GwG
  • Entscheidung über Sanktionssperren und die Beendigung von Geschäftsbeziehungen
  • Verantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation insgesamt

S+P analysiert, konzipiert, kalibriert und bearbeitet operativ. Die Verabschiedung des Rahmenwerks und jede Entscheidung mit Melde- oder Sperrwirkung verbleiben beim Institut.

Warum AMLR und AMLA jetzt Priorität haben

Die AMLR ersetzt für die meisten Verpflichteten wesentliche Teile der bislang national geprägten Anforderungen durch unmittelbar anwendbare EU-Regeln. Das heißt nicht, dass deutsche Vorgaben verschwinden: Aufsicht, Strafrecht, FIU-Prozesse, organisationsrechtliche Anforderungen und die nationale Umsetzung der sechsten Geldwäscherichtlinie bleiben relevant. Neu ist, dass die zentralen Sorgfalts-, Überwachungs- und Dokumentationspflichten europaweit einheitlich ausgestaltet werden.

Die praktische Wirkung entsteht nicht durch den Verordnungstext allein, sondern durch die Konkretisierung über technische Regulierungsstandards und Leitlinien. Genau diese Ebene bestimmt, welche Informationen erhoben, wie Risikoklassen gebildet, wann Reviews ausgelöst und wie Überwachungsergebnisse dokumentiert werden müssen. Wer erst nach Vorliegen aller finalen Standards beginnt, verliert die Zeit, die für Datenbereinigung, Systemanpassung und Bestandsaufarbeitung erforderlich ist.

Hinzu kommt die Bearbeitungsdimension. AMLR-Readiness ist kein reines Rechtsprojekt: Sie betrifft Governance, Datenhaushalte, Prozesse, Systeme, Rollen, Kontrollen, Fachressourcen und die operative Bearbeitung im Tagesgeschäft. Institute, die heute bereits Rückstände bei Reviews oder offene Datenlücken haben, tragen diese in das neue Regime hinein — unter verschärften Nachweisanforderungen.

Was sich für Verpflichtete verändert

Sechs Entwicklungen, die Governance, Prozesse und Systeme betreffen.

Einheitlichere europäische Anforderungen

Die AMLR gilt unmittelbar und schafft ein europaweit einheitliches Regelwerk. Institute richten ihre Organisation künftig nicht mehr allein an nationalen Vorgaben aus, sondern an einem sich weiterentwickelnden europäischen Rahmen. Interpretationsspielräume verschieben sich von der nationalen auf die europäische Ebene.

Höhere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten

Identifizierung, Verifizierung, Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten, das Verständnis der Geschäftsbeziehung und die Risikoklassifizierung werden stärker harmonisiert. Welche Informationen zu erheben sind und welche Quellen als verlässlich gelten, wird durch technische Standards konkretisiert.

Laufende Überwachung rückt in den Mittelpunkt

Die Sorgfaltspflicht endet nicht mit dem Onboarding. Aktualität der Kundeninformationen, periodische und anlassbezogene Überprüfungen sowie die Überwachung von Transaktionen und Aktivitäten werden als zusammenhängendes Rahmenwerk verstanden — mit entsprechendem Nachweisbedarf.

Gruppenweite Governance gewinnt Gewicht

Internationale Gruppen, EU-Mutterunternehmen, deutsche Tochtergesellschaften und Niederlassungen benötigen konsistente Gruppenstandards, klare Rollen und belastbare Informationsflüsse. Der Gruppenstandard muss lokal umsetzbar bleiben und lokale Anforderungen abdecken.

Technologie und Datenqualität werden zum Engpass

Screening, Transaktionsmonitoring, KYC-Workflows, UBO-Daten und Case Management müssen nicht nur vorhanden, sondern fachlich kalibriert, mit belastbaren Daten versorgt, getestet und nachvollziehbar dokumentiert sein. Datenlücken werden im neuen Regime schneller sichtbar.

Die Aufsicht wird europäischer

AMLA soll ab 2028 ausgewählte Verpflichtete im Finanzsektor unmittelbar beaufsichtigen; die nationalen Aufsichtsbehörden bereiten die Zusammenarbeit vor. Für betroffene Institute bedeutet das zusätzliche Erwartungen an Dokumentation, Datenlieferfähigkeit und Berichtsqualität.

S+P AMLR Readiness Services

Sechs Leistungsfelder, einzeln oder als durchgängiges Programm.

Governance und Risikoanalyse

Weiterentwicklung von Organisationsmodell, Risikoanalyse und Kontrollrahmen entlang der neuen Anforderungen.

  • Regulatorisches Mapping von AMLR, AMLA-Standards und nationalem Recht
  • Risikoanalyse auf Unternehmensebene fortschreiben
  • Risiko- und Kontrollinventar aufbauen
  • Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Kompetenzordnung anpassen
  • Rollen, Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen festlegen
  • Gruppenweite Governance und Berichtslinien abstimmen
  • Kontrollplan und Qualitätssicherungsmodell definieren
  • Berichterstattung an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan aufsetzen
  • Schulungen für Geschäftsleitung, Fachfunktion und Operations

KYC, UBO und Customer Lifecycle

Risikoorientierte Kundenprozesse vom Onboarding über die laufende Überwachung bis zur Bestandsbereinigung.

  • Onboarding und allgemeine Sorgfaltspflichten neu ausrichten
  • Verstärkte Sorgfaltspflichten und Hochrisikoprozesse ausgestalten
  • Kundenrisikoklassifizierung und Review-Zyklen überarbeiten
  • Periodische und anlassbezogene Überprüfungen operationalisieren
  • Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter und Eigentumsstrukturen
  • Abgleich mit dem Transparenzregister und Unstimmigkeitsprozess
  • Datenqualität im Kundenbestand analysieren und bereinigen
  • Rückstände bei Reviews strukturiert abbauen
  • Evidenz- und Fristenmanagement etablieren

Screening, Monitoring und Technologie

Fachkonzeption und Kalibrierung der Systeme, mit denen die laufende Überwachung tatsächlich stattfindet.

  • Screening-Policy für PEP, Sanktionen, Embargos und Adverse Media
  • Matching-Logik, Trefferklassifizierung und Alert-Triage
  • Szenariokatalog, Indizien und Schwellenwerte fachlich herleiten
  • Kundensegmentierung und Profilbildung überarbeiten
  • Rulebook und Änderungs-Governance dokumentieren
  • Backtesting und Wirksamkeitsanalyse durchführen
  • Qualitätssicherung für Alerts und Fallakten aufbauen
  • Datenmodell und Datenverantwortung festlegen
  • Fachliche Implementierung und Testfälle für die Systeme

Szenarien, Schwellenwerte und wesentliche Änderungen werden von S+P fachlich vorbereitet und begründet; die Genehmigung erfolgt durch das Institut. Die Entscheidung über eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG sowie über Sanktionssperren verbleibt bei der hierfür autorisierten Stelle.

Audit Readiness, Evidenzen und Remediation

Prüfungsfähigkeit herstellen, Feststellungen abarbeiten und die Mängelbeseitigung belegen.

  • Nachweislandkarte für AMLR-relevante Anforderungen aufbauen
  • Prüfungsräume und Unterlagenstruktur vorbereiten
  • KYC-, Screening- und Fallakten auf Vollständigkeit prüfen
  • Prüfungsanfragen koordinieren und beantworten
  • Feststellungen in Maßnahmen mit Fristen überführen
  • Remediation-Roadmaps aufsetzen und nachhalten
  • Abschlussnachweise und Restrisikodokumentation erstellen
  • Aufsichtsanfragen fachlich unterstützen
  • Berichterstattung zum Umsetzungsstand an die Gremien

Gruppen-Governance und Auslandsbanken

Gruppenstandards, deutsche Regulierung und künftige AMLR-Anforderungen konsistent zusammenführen.

  • Gruppenweite Richtlinien mit lokalen Anforderungen abgleichen
  • Lokale Umsetzbarkeit von Gruppenvorgaben prüfen
  • Rollen zwischen Head Office, Mutterunternehmen und Einheit klären
  • Informationsflüsse und Eskalationswege definieren
  • Deutsche Anforderungen für das Head Office aufbereiten
  • Lokale Richtlinien und Arbeitsanweisungen erstellen
  • Zweisprachige Berichterstattung aufsetzen
  • Prüfungsunterlagen für lokale und gruppenweite Prüfungen
  • Abstimmung mit gruppenweiten Programmen und Zeitplänen

Laufender Betrieb ab Juli 2027

Nach dem Stichtag zählt die Bearbeitung im Tagesgeschäft — mit ausgelagerter Fach- und Operationsleistung.

  • Ausgelagerter Geldwäschebeauftragter als Kontrollfunktion
  • KYC Operations und Bestandsbereinigung
  • Alert-Bearbeitung in Monitoring und Screening
  • Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter und Registerpflege
  • Laufende Kalibrierung und Wirksamkeitsanalyse
  • Compliance Monitoring und Qualitätssicherung
  • Fortlaufende Audit Readiness und Maßnahmenverfolgung
  • Kennzahlen zu Beständen, Durchlaufzeiten und Eskalationen
  • Berichterstattung an Management, Gremien und Gruppe

Stand der europäischen Rechtsetzung

Die für die Umsetzung maßgeblichen Konkretisierungen entstehen laufend.

Geltung der AMLR

Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt für die meisten Verpflichteten ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Parallel überführen die Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/1640 in nationales Recht.

Standards zur Sorgfaltspflicht

AMLA konsultierte ab Februar 2026 Entwürfe technischer Regulierungsstandards nach Art. 28 Abs. 1 AMLR zu den bei allgemeinen, vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten zu erhebenden Informationen.

Abgrenzung von Transaktionen

Ein weiterer Entwurf nach Art. 19 Abs. 9 AMLR betrifft die Kriterien zur Abgrenzung von Geschäftsbeziehungen, Gelegenheitstransaktionen und verbundenen Transaktionen — und damit die Frage, wann Sorgfaltspflichten überhaupt greifen.

Leitlinien zur laufenden Überwachung

Seit Juni 2026 konsultiert AMLA Leitlinien nach Art. 26 Abs. 5 AMLR zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen, gegliedert in Aktualität der Kundeninformationen und Rahmenwerk für Transaktions- und Aktivitätsüberwachung.

Der Rechtsetzungsprozess ist nicht abgeschlossen. Entwurfsstände können sich bis zur finalen Fassung ändern. Wir berücksichtigen den jeweils aktuellen Stand und weisen im Projekt aus, welche Anforderungen final und welche noch im Entwurf sind.

Vier Einsatzmodelle

Abhängig davon, wo Ihr Vorhaben steht.

Projekt

Gap-Analyse

Bewertung des bestehenden Rahmenwerks gegen AMLR, AMLA-Standards und nationale Anforderungen. Ergebnis sind Gap-Matrix, priorisierte Heatmap, Maßnahmenplan, Zielbild und eine Einschätzung zum Bedarf an Personal, Daten und Technologie.

Transformation

Zielbetriebsmodell

Entwicklung des Zielbetriebsmodells: Rollenmodell über alle drei Verteidigungslinien, Kundenlebenszyklus, Screening- und Monitoring-Modell, Rulebook, Case-Management, Datenverantwortung und Kontrollplan.

Auf Zeit

Umsetzung

Operative Umsetzung: Richtlinien und Arbeitsanweisungen anpassen, Kundenbestände bereinigen, Rückstände abbauen, Workflows optimieren, Szenarien kalibrieren, Schulungen durchführen und Nachweise aufbauen.

Laufend

Regelbetrieb

Betrieb nach dem Stichtag: ausgelagerte Kontrollfunktion, KYC-, Alert- und Screening-Operations, Registerpflege, Qualitätssicherung, Audit Readiness und Berichterstattung an Gremien und Gruppe.

Zeitplan bis zum Stichtag

  1. 1

    Standortbestimmung

    Gap-Analyse und Zielbild. Je früher der Befund vorliegt, desto belastbarer lassen sich Budget, Personalbedarf und Systemanpassungen planen.

  2. 2

    Konzeption

    Zielbetriebsmodell, Richtlinien und Rulebook. Entwürfe werden gegen den jeweils aktuellen Stand der europäischen Standards geführt und bei Änderungen nachgezogen.

  3. 3Umsetzung

    Datenbereinigung, Bestandsaufarbeitung, Systemanpassung, Kalibrierung, Tests und Schulungen. Der Bestand muss zum Stichtag belastbar sein, nicht erst danach.

  4. 4

    Betrieb ab 10. Juli 2027

    Wirksame Anwendung im Tagesgeschäft mit laufender Überwachung, Qualitätssicherung, Nachweisführung und Berichterstattung.

AMLR-Readiness im Three-Lines-Modell

AMLR-Readiness ist kein Projekt der Compliance-Funktion allein. Sie betrifft die operative Bearbeitung, die unabhängige Überwachung, die unabhängige Prüfung und die Verantwortung der Geschäftsleitung gleichermaßen.

Werden mehrere dieser Rollen von S+P unterstützt, bleiben operative Bearbeitung, Überwachung und Prüfung durch getrennte Teams, Rollen, Berechtigungen, Berichtswege und Kompetenzordnungen voneinander getrennt.

EbeneRolle bei der AMLR-UmsetzungS+P-Unterstützung
Geschäftsleitung Verabschiedet Risikoanalyse, Richtlinien und Kontrollrahmen, verantwortet die Umsetzung Entscheidungsvorlagen, Management Summary, Schulung
Erste Linie Kundendaten pflegen, Alerts bearbeiten, Nachweise und Fristen führen KYC-, AML-, Screening- und Registeroperations, Bestandsbereinigung
Zweite Linie Standards setzen, Risiken überwachen, challengen und eskalieren Geldwäschebeauftragter, Risikoanalyse, Kontrollplan, Monitoring
Dritte Linie Umsetzung, Kontrollen und Governance unabhängig prüfen Interne Revision, Prüfungsplanung und Nachverfolgung

Nutzen einer frühen Vorbereitung

Planbarer Umsetzungspfad

Aufwand, Personalbedarf und Systemanpassungen werden früh sichtbar und budgetierbar.

Planung

Bereinigter Bestand

Datenlücken und Rückstände werden vor dem Stichtag abgebaut statt danach beanstandet.

Daten

Belegbare Umsetzung

Entscheidungen und Kontrollhandlungen sind dokumentiert und gegenüber Prüfern belegbar.

Nachweis

Wirksame Systeme

Kalibrierte Szenarien und Screening-Regeln halten das Alert-Volumen beherrschbar.

Wirksamkeit

Konsistenz in der Gruppe

Gruppenstandard und lokale Anforderungen greifen ineinander statt nebeneinander.

Governance

Kapazität zum Stichtag

Bearbeitungskapazität steht bereit, wenn Umstellung und Tagesgeschäft zusammenfallen.

Kapazität

Besonders betroffen

  • Kreditinstitute nach KWG
  • Zahlungs- und E-Geld-Institute
  • Wertpapierinstitute nach WpIG
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • Kryptoverwahrer und Kryptodienstleister
  • Versicherungsunternehmen
  • Auslandsbanken mit deutscher Niederlassung
  • Leasing- und Factoringgesellschaften
  • Weitere Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz

Vertiefung und passende Leistungen

AMLR Gap-Analyse

Bewertung des bestehenden Rahmenwerks gegen AMLR und AMLA-Standards mit Gap-Matrix, Heatmap und Maßnahmenplan.

Zur AMLR Gap-Analyse

AMLR Group Governance

Gruppenstandards, lokale Umsetzbarkeit, Rollen zwischen Head Office und Einheit sowie Informationsflüsse.

Zur AMLR Group Governance

AMLR Technology & Operations

Kalibrierung von Screening und Monitoring, Datenmodell, Testfälle und operative Bearbeitung.

Zu AMLR Technology & Operations

Geldwäschebeauftragter

Ausgelagerte Kontrollfunktion der zweiten Linie mit Risikoanalyse, Monitoring und Berichterstattung.

Zum Geldwäschebeauftragten

KYC Operations

Kundenakten vollständig führen, Reviews bearbeiten und Nachweise dokumentieren.

Zu KYC Operations

KYC Remediation

Befristete Aufarbeitung von Rückständen und Feststellungen im Kundenbestand.

Zu KYC Remediation

AML Operations

Alerts vorbearbeiten, Fallakten strukturieren und Wiedervorlagen fristgerecht steuern.

Zu AML Operations

Screening Operations

Treffer aus Sanktions-, PEP- und Embargolisten sichten, zuordnen und dokumentieren.

Zu Screening Operations

Interne Revision

Unabhängige Prüfung der AMLR-Umsetzung, der Kontrollen und der Governance.

Zur Internen Revision

Auslandsbanken und agree21

Systemnahe Operations für internationale Institute und Banken außerhalb der Verbundorganisation.

Zu den Auslandsbanken-Services

Three-Lines-Modell

Die fachliche Einordnung, wie sich erste, zweite und dritte Verteidigungslinie abgrenzen.

Zur fachlichen Einordnung

Häufige Fragen

Ab wann gilt die AMLR?

Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt für die meisten Verpflichteten ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Eine nationale Umsetzung ist dafür nicht erforderlich. Parallel überführen die Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/1640 in nationales Recht.

Ersetzt die AMLR das Geldwäschegesetz vollständig?

Nein. Die AMLR harmonisiert zentrale Anforderungen europaweit, nationale Vorschriften bleiben aber in verschiedenen Bereichen relevant — etwa bei der Aufsicht, im Strafrecht, bei den Strukturen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, bei ergänzenden organisationsrechtlichen Vorgaben und bei der Umsetzung der sechsten Geldwäscherichtlinie.

Was ist AMLA?

AMLA ist die europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit Sitz in Frankfurt am Main, errichtet durch die Verordnung (EU) 2024/1620. Sie entwickelt technische Regulierungsstandards, Leitlinien und Aufsichtsmethoden. Ab 2028 soll sie ausgewählte Verpflichtete im Finanzsektor unmittelbar beaufsichtigen.

Warum sollten wir nicht bis 2027 warten?

Weil die Umsetzung Vorlaufzeit braucht. Betroffen sind Governance, Richtlinien, Kundenprozesse, Daten, Screening, Monitoring, Technologie, Operations und Nachweise. Datenbereinigung und Bestandsaufarbeitung binden Kapazität über Monate, und Systemanpassungen folgen den Release-Zyklen Ihrer Anbieter. Wer erst kurz vor dem Stichtag beginnt, trägt bestehende Rückstände in das neue Regime hinein.

Welche Unternehmen sind besonders betroffen?

Insbesondere Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Kryptodienstleister, Versicherungsunternehmen sowie weitere Verpflichtete mit Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Umfang der Anpassungen hängt vom Geschäftsmodell, der Kundenstruktur und dem Reifegrad des bestehenden Rahmenwerks ab.

Kann S+P Readiness und laufenden Betrieb gemeinsam abdecken?

Ja. Gap-Analyse, Governance, Risikoanalyse, Richtlinien, Kundenprozesse, Technologie, operative Bearbeitung, Audit Readiness und Mängelbeseitigung lassen sich verbinden. Dabei bleiben die Aufgaben der ersten, zweiten und dritten Verteidigungslinie getrennt: durch getrennte Teams, Rollen, Berechtigungen und Berichtswege. Entscheidungen mit Melde- oder Sperrwirkung verbleiben beim Institut.

AMLR-Readiness jetzt starten

AMLR und AMLA verändern die europäische Geldwäscheprävention nachhaltig. Wer Governance, Prozesse, Daten, Technologie und operative Kapazität frühzeitig vorbereitet, reduziert Umsetzungsrisiken und schafft eine belastbare Grundlage für den laufenden Betrieb ab Juli 2027. S+P Compliance begleitet Sie mit einer pragmatischen, risikoorientierten und prüfungsfähigen Roadmap.

AMLA & AMLR Readiness