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Risikomanagement und –analyse – §§ 4 und 5 GwG – Auslegungshinweise BaFin

Risikomanagement und –analyse – §§ 4 und 5 GwG

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.

 

Risikomanagement und –analyse - §§ 4 und 5 GwG - Auslegungshinweise BaFin

 

Allgemeine Grundsätze – Risikomanagement und –analyse – §§ 4 und 5 GwG – Auslegungshinweise BaFin

Nach § 4 GwG müssen die Verpflichteten über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das eine Risikoanalyse nach § 5 GwG und interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG umfasst. Diese Verpflichtung stellt den Kern eines risikobasierten Vorgehens in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar.

 

Risikomanagement und –analyse – §§ 4 und 5 GwG – Auslegungshinweise BaFin

Bei der Ausgestaltung des Risikomanagements sind gemäß § 4 Abs. 1 GwG Art und Umfang der Geschäftstätigkeit der Verpflichteten zu berücksichtigen. Das heißt, dass insbesondere an Verpflichtete, die nur einzelne Finanzprodukte oder –dienstleistungen anbieten, insofern geringere Anforderungen gestellt werden, als an international operierende Großbanken.

Es wird in diesem Zusammenhang empfohlen, die (nicht verbindlichen) Leitlinien der FATF zum risikobasierten Ansatz in verschiedenen Bereichen des Finanzsektors zu berücksichtigen (http://www.fatf- gafi.org/publications/?hf=10&b=0&r=%2Bf%2Ffatf_documenttype_en%2Frisk+based+approach&s=desc(fatf_releasedate).

 

Risikomanagement und –analyse – §§ 4 und 5 GwG – Auslegungshinweise BaFin

Auch das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Januar 2014 herausgegebene und zuletzt 2017 teilweise überarbeitete Dokument “Solides Management der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ (http://www.bis.org/publ/bcbs275_de.pdf) enthält bewährte Verfahren im Zusammenhang mit dem entsprechenden Risikomanagement.

 

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Pflichten als Geldwäschebeauftragter, Risikomanagement GwG

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