Risikomanagement und –analyse – §§ 4 und 5 GwG – Auslegungshinweise BaFin
Risikomanagement und –analyse – §§ 4 und 5 GwG
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.
Allgemeine Grundsätze – Risikomanagement und –analyse – §§ 4 und 5 GwG – Auslegungshinweise BaFin
Nach § 4 GwG müssen die Verpflichteten über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das eine Risikoanalyse nach § 5 GwG und interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG umfasst. Diese Verpflichtung stellt den Kern eines risikobasierten Vorgehens in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar.
Risikomanagement und –analyse – §§ 4 und 5 GwG – Auslegungshinweise BaFin
Bei der Ausgestaltung des Risikomanagements sind gemäß § 4 Abs. 1 GwG Art und Umfang der Geschäftstätigkeit der Verpflichteten zu berücksichtigen. Das heißt, dass insbesondere an Verpflichtete, die nur einzelne Finanzprodukte oder –dienstleistungen anbieten, insofern geringere Anforderungen gestellt werden, als an international operierende Großbanken.
Es wird in diesem Zusammenhang empfohlen, die (nicht verbindlichen) Leitlinien der FATF zum risikobasierten Ansatz in verschiedenen Bereichen des Finanzsektors zu berücksichtigen (http://www.fatf- gafi.org/publications/?hf=10&b=0&r=%2Bf%2Ffatf_documenttype_en%2Frisk+based+approach&s=desc(fatf_releasedate).
Risikomanagement und –analyse – §§ 4 und 5 GwG – Auslegungshinweise BaFin
Auch das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Januar 2014 herausgegebene und zuletzt 2017 teilweise überarbeitete Dokument “Solides Management der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ (http://www.bis.org/publ/bcbs275_de.pdf) enthält bewährte Verfahren im Zusammenhang mit dem entsprechenden Risikomanagement.
Compliance & Geldwäschebeauftragter – Risikomanagement und –analyse – §§ 4 und 5 GwG – Auslegungshinweise BaFin
Unsere Praxisseminare Geldwäsche und Fraud – Basisseminar, Geldwäsche und Fraud – Aufbauseminar, Geldwäsche & Fraud – Update und Geldwäsche & Fraud – Forum verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen und unterstützen Sie dabei, Geldwäsche- und Betrugsstrukturen zu erkennen, zu bewerten und rechtzeitig zu verhindern. In den Compliance-Seminaren wie Compliance, Compliance für Vertriebsbeauftragte, Neue Compliance-Funktion gemäß MaRisk oder auch Compliance im Fokus der Bankenaufsicht werden Ihnen die Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen Compliance, Datenschutz, IT, Zentrale Stelle und Interner Revision näher gebracht. Auch die Mindestanforderungen zum Aufbau eines Gesamt-IKS werden hier beispielsweise näher erläutert.
Zudem haben Sie die Chance, nach Teilnahme der Seminare die Zertifizierungslehrgänge zum Compliance Officer, zum AML & Fraud Officer oder zum Geldwäsche-Beauftragter zu absolvieren.
Depot A Management und Asset Management – Risikomanagement und –analyse – §§ 4 und 5 GwG – Auslegungshinweise BaFin
Bauen Sie für Ihr Unternehmen eine eigenständige Kreditanalyse zur verlässlichen Beurteilung Ihrer Emittenten- und Kontrahentenlimite auf! In den Seminaren Depot A im Fokus der Bankenaufsicht, Depot A Management: Kompaktwissen für die Niedrigzinsphase und Depot A Management erhalten Sie Leitlinien für eine aufsichts- und haftungsrechtlich sichere Kreditanalyse und Limiteinräumung bei Eigenanlagen. Darüber hinaus helfen Ihnen anerkannte Beurteilungsstandards, Checklisten und Musterbeschlüsse bei einer fundierten und zuverlässigen Kreditanalyse im Depot A.
5. EU Geldwäscherichtlinie - Umsetzung bis 10. Januar 2020
[…] aus der supranationalen Risikobewertung – Grundsatz „Befolgen oder […]