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Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Abs. 8 Geldwäschegesetz

Neues Geldwäschegesetz – Auslegungshinweise BaFin – Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Abs. 8 Geldwäschegesetz – Die finalen Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin wurden zum neuen Geldwäschegesetz veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte finden Sie direkt in unserer Infothek.

 

Neues Geldwäschegesetz - Auslegungshinweise BaFin

 

Neues Geldwäschegesetz – Auslegungshinweise BaFin

Die neuen Auslegungshinweise umfassen Erläuterungen zu folgenden Regelungen des GwG:

Risikomanagement und –analyse, §§ 4 und 5 GwG 

  • Allgemeine Grundsätze
  • Verantwortlichkeit
  • Risikoanalyse

 

Interne Sicherungsmaßnahmen, § 6 GwG

  • Die Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen
  • Die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und seines Vertreters, § 7 GwG
  • Schaffung von gruppenweiten Verfahren, § 9 GwG
  • Verhinderung des Missbrauchs von neuen Produkten und Technologien
  • Überprüfung der Zuverlässigkeit
  • Unterrichtung der Beschäftigten
  • Überprüfung der zuvor genannten Grundsätze und Verfahren
  • Whistleblowing, § 6 Abs. 5 GwG
  • Sicherstellung der Auskunftsbereitschaft, § 6 Abs. 6 GwG
  • Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen, § 6 Abs. 7 GwG
  • Anordnungsbefugnis, § 6 Abs. 8 GwG

 

Auslöser allgemeiner Sorgfaltspflichten, § 10 GwG 

  • Begründung einer Geschäftsbeziehung, § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG
  • Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung, § 10 Abs. 3 Nr. 2 GwG
  • Definition Transaktion, § 1 Abs. 5 GwG
  • Geldtransfer
  • Schwellenwerte/Smurfing
  • Sonderregelungen
  • Transaktion im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
  • Zweifel an den Angaben der Identität
  • Erneute Erfüllung von Kundensorgfaltspflichten bei Bestandskunden

 

Kundenbezogene Sorgfaltspflichten 

  • Identifizierung des Vertragspartners und der für ihn auftretenden Person, § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG
  • Vertragspartner
  • Auftretende Person
  • Identifizierung natürlicher Personen, §§ 11 Abs. 4 Nr. 1, 12 Abs. 1, 13 GwG
  • Erhebung der Angaben, Überprüfung der Identität
  • Identifizierung juristischer Personen und Personengesellschaften, §§ 11 Abs. 4 Nr. 2, 12 Abs. 2 GwG
  • Erhebung der Angaben, Überprüfung der Identität
  • Berechtigungsprüfung bezüglich auftretender Personen, § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG
  • Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten, § 10 Abs. 1 Nr. 2 2. HS i.V.m. § 11 Abs. 5 GwG
  • Erleichterungen im Rahmen der Identifizierungspflicht

Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung, § 10 Abs. 1 Nr. 3 GwG

Abklärung, ob ein wirtschaftlich Berechtigter existiert und ggf. dessen Identifizierung, § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG

  • Definition wirtschaftlich Berechtigter, § 3 GwG – Grundlagen
  • Definition wirtschaftlich Berechtigter, § 3 GwG – Gesetzliche Konkretisierungsbeispiele
  • Juristische Personen und sonstige Gesellschaften
  • Fiktive wirtschaftlich Berechtigte, § 3 Abs. 2 Satz 5 GwG
  • Rechtsfähige Stiftungen und ähnliche Rechtsgestaltungen
  • Handeln auf Veranlassung, § 3 Abs. 4 GwG
  • Sorgfaltspflichten in Bezug auf wirtschaftlich Berechtigte, § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG
  • Abklärungspflicht, § 10 Abs. 1 Nr. 2 1. HS GwG
  • Identifizierungspflicht, § 10 Abs. 1 Nr. 2 1. HS i.V.m. § 11 Abs. 5 GwG
  • Eigentums- und Kontrollstruktur
  • Abklärung des PeP-Status, § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG
  • Bestimmung des PeP-Status
  • Verfahren zur Abklärung des PeP-Status

 

Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung sowie Aktualisierungspflicht, § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG

  • Kontinuierliche Überwachung
  • Aktualisierung
  • Umfang der Sorgfaltspflichten bei normalem Risiko, § 10 Abs. 2 GwG
  • Zeitpunkt der Identifizierung, § 11 Abs. 1 und 2 GwG, sowie Absehen von der Durchführung einer Identifizierung, § 11 Abs. 3 GwG
  • Nichtbegründung bzw. Beendigung von Geschäftsbeziehungen sowie Nichtdurchführung von Transaktionen, § 10 Abs. 9 GwG
  • Verhältnismäßigkeitsprinzip

 

Vereinfachte Sorgfaltspflichten, § 14 GwG

  • Faktoren für ein potentiell geringeres Risiko
  • Umfang der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten, § 14 Abs. 2 GwG

 

Verstärkte Sorgfaltspflichten, § 15 GwG 

  • PePs sowie deren Familienangehörige und ihnen bekanntermaßen nahestehende Personen, § 1 Abs. 12-14 i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 a), Abs. 4 GwG
  • Drittstaaten mit hohem Risiko, § 15 Abs. 3 Nr. 1 b) und Abs. 4 GwG
  • Hochrisiko-Transaktionen, § 15 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 5 GwG
  • Grenzüberschreitende Korrespondenzbeziehungen, § 15 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 6 GwG
  • Abklärung des PeP-Status, § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG

 

Vereinfachte Sorgfaltspflichten, § 14 GwG 

 

Verstärkte Sorgfaltspflichten, § 15 GwG

 

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Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Abs. 8 Geldwäschegesetz

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