Skip to main content
Mitwirkungspflichten – §52 GwG – Auslegungshinweise BaFin Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.   Mitwirkungspflichten – §52 GwG 52 GwG gilt in Bezug auf Verpflichtete unter der Aufsicht der BaFin nur, soweit sich ihre Aufsichtstätigkeit auf die in §...

Weiterlesen

 Informationsweitergabe – §47 GwG. Nach der ratio legis des § 47 GwG sollen grundsätzlich alle Informationen unterbleiben, die bei Bekanntwerden dem Betroffenen ermöglichen, sich und/oder betroffene Gelder rechtzeitig zu „schützen“. Das wird bei strenger Auslegung des § 47 Abs. 1 GwG laut BaFin Auslegungshinweisen auch dann zu bejahen...

Weiterlesen

Gruppenweite Risikoanalyse – § 9 GwG Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.   Gegenstand der Pflicht – Gruppenweite Risikoanalyse – § 9 GwG Um die bestehenden Risiken auf Gruppenebene vollumfänglich berücksichtigen und adressieren zu können, bedarf es einer...

Weiterlesen

Gruppenangehörige Unternehmen § 9 GwG Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.   Gruppenangehörige Unternehmen § 9 GwG Aus § 9 Abs. 1 Satz 3 GwG, der Artikel 45 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 umsetzt, ergibt sich, dass alle nachgeordneten Zweigstellen, Zweigniederlassungen...

Weiterlesen

Gruppenweite Umsetzung – §9 GwG Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.   Gruppenweite Umsetzung – §9 GwG Die nunmehr für alle Verpflichteten, die Mutterunternehmen einer Gruppe sind, geltende Pflicht zur gruppenweiten Umsetzung (§ 9 Abs. 1 GwG) entspricht inhaltlich...

Weiterlesen

Chaticon