Betretungs- und Besichtigungsrecht/Duldungspflicht
Betretungs- und Besichtigungsrecht/Duldungspflicht
Die Bediensteten der Aufsichtsbehörde und die sonstigen Personen, der sich die Aufsichtsbehörde zur Durchführung ihrer Prüfung nach § 51 Abs. 3 GwG bedient, haben im Rahmen ihrer Prüfung das Recht, die Geschäftsräume des...
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