Was die Auslagerung von AML/CFT-Funktionen nach Artikel 18 bedeutet
Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1624 erlaubt Verpflichteten, Aufgaben
aus der Verordnung an Dienstleister auszulagern. Eine Genehmigung ist nicht vorgesehen, eine Anzeige
schon: Du teilst deinem Aufseher die Auslagerung mit, bevor der Dienstleister die
ausgelagerte Aufgabe ausführt.
Artikel 18 Absatz 2 zieht daraus zwei Folgen. Der Dienstleister gilt bei der
Wahrnehmung dieser Aufgaben als Teil des Verpflichteten, und du haftest in vollem
Umfang für jede Handlung und jede Unterlassung im Zusammenhang mit den ausgelagerten Aufgaben. Hinzu
tritt eine Nachweispflicht, die in der Praxis unterschätzt wird: Für jede ausgelagerte Aufgabe musst
du dem Aufseher nachweisen können, dass du die Hintergründe der Tätigkeiten und den verfolgten Ansatz
verstehst und dass diese Tätigkeiten die spezifischen Risiken deines Hauses mindern.
Was ausdrücklich keine Auslagerung ist
Erwägungsgrund 47 zieht eine Grenze, die dir Aufwand erspart. Verfahren oder
Vereinbarungen, die zur Erfüllung einer Anforderung beitragen, bei denen die Erfüllung selbst aber
nicht durch einen Dienstleister erfolgt, werden nicht als Auslagerung betrachtet.
Genannt sind die Nutzung oder der Erwerb von Software Dritter, der Zugang zu Datenbanken und der
Zugang zu Screening-Diensten.
Derselbe Erwägungsgrund hält fest, dass Dienstleistern, die nicht selbst unter die
AML-Anforderungen fallen, Pflichten allein aus dem Vertrag erwachsen, nicht aus der Verordnung. Die
Verantwortung verbleibt gänzlich beim Verpflichteten.
Der Maßstab für jede Zweifelsfrage
Erwägungsgrund 48 formuliert den Gedanken, an dem sich jede Abgrenzungsfrage messen
lässt: Um das Verständnis des Verpflichteten sicherzustellen, sollen die endgültigen
Entscheidungen über Maßnahmen, die sich auf die Umsetzung von Strategien, Verfahren und
Kontrollen auswirken, stets beim Verpflichteten liegen. Ein Erwägungsgrund ist kein
Normbefehl, aber er erklärt, warum die Sperrliste in Absatz 3 so zugeschnitten ist, wie sie
zugeschnitten ist.
Was die Anzeige bewirkt — und was nicht
Erwägungsgrund 49 nimmt eine verbreitete Erwartung zurück. Die Meldung einer
Auslagerungsvereinbarung an den Aufseher bedeutet nicht, dass die Vereinbarung
akzeptiert wird. Die Informationen können aber in die Bewertung deiner Systeme und Kontrollen, in die
Festlegung deines Restrisikoprofils und in die Vorbereitung von Inspektionen einfließen —
insbesondere bei der Auslagerung kritischer Funktionen und bei systematischer Auslagerung.