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Financial Crime Compliance · EU-Geldwäscheverordnung

AMLR Roadmap bis Juli 2027: in vier Phasen zum Regelbetrieb

Eine AMLR Roadmap ordnet die Zeit bis zum Anwendungsbeginn am 10. Juli 2027 in vier Phasen, von der Standortbestimmung bis zum erprobten Regelbetrieb. Ob sie trägt, entscheidet sich nicht am Richtlinientext, sondern daran, ob Daten, Prozesse, Systeme und Nachweise zum Stichtag zusammenpassen.

Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar. Bis dahin muss deine Planung verbindliche Pflichten sauber von AMLA-Entwürfen trennen, die Bestandsbereinigung früh starten und den Regelbetrieb vor dem Stichtag erproben.

  • Rechtsstand September 2026
  • Anwendung AMLR 10.07.2027
  • AMLA-Standards teils Entwurf
  • Lesezeit 16 Min.

Das Wichtigste in Kürze

1

Rechtsrahmen

Die Verordnung gilt unmittelbar

Nach Art. 90 AMLR gilt die Verordnung ab dem 10. Juli 2027 in allen Mitgliedstaaten, ohne nationalen Umsetzungsakt. Für Fußballvermittler und Profifußballvereine beginnt die Anwendung erst am 10. Juli 2029. Das GwG bleibt dort maßgeblich, wo nationales Organisations-, Melde- und Aufsichtsrecht fortbesteht.

2

Konkretisierung

AMLA-Entwürfe sind kein geltendes Recht

Die AMLA hat im Februar 2026 RTS-Entwürfe nach Art. 28 Abs. 1 AMLR zur Kundensorgfalt und im Juni 2026 Leitlinienentwürfe nach Art. 26 Abs. 5 AMLR zur laufenden Überwachung konsultiert. Beide Konsultationen sind geschlossen. Deine Roadmap arbeitet mit diesen Ständen, kennzeichnet sie aber als Entwurf.

3

Engpass

Der Bestand bestimmt das Tempo

Richtlinien lassen sich in Wochen anpassen, Kundenakten und UBO-Nachweise nicht. Nachforderungen, Review-Rückstände und Datenlücken binden operative Kapazität über Monate. Wer die Bereinigung an das Ende der Planung stellt, trägt die Lücken in das neue Regime.

4

Nachweis

Geprüft wird die Übereinstimmung

In einer Prüfung zählt nicht der Richtlinientext allein, sondern ob Regelwerk, Prozess, System und Fallakte dasselbe sagen. Jede Phase der Roadmap endet deshalb mit einem dokumentierten Übergabekriterium statt mit einem Terminhaken.

Einordnung Dieser Fachbeitrag beschreibt, wie eine Roadmap bis zum Stichtag aufgebaut ist. Wie S+P Compliance Gap-Analyse, Zielbetriebsmodell, Bestandsbereinigung und Regelbetrieb als Leistung erbringt, steht auf der Seite AMLR-Readiness.

Welcher Rechtsrahmen die AMLR Roadmap bestimmt

Die AMLR verlagert die materiellen Pflichten zur Geldwäscheprävention aus dem nationalen Recht in ein unmittelbar anwendbares europäisches Regelwerk. Das Geldwäschegesetz verschwindet damit nicht. Es bleibt überall dort maßgeblich, wo die Verordnung Spielräume lässt oder wo nationale Organisations-, Aufsichts-, Melde- und Verfahrensregeln weiter gebraucht werden.

Deine Roadmap braucht deshalb als Fundament ein dokumentiertes Mapping, das jede heutige Anforderung anhand von drei Fragen einordnet:

  1. Wird die bisherige GwG-Anforderung durch die AMLR ersetzt, überlagert oder fortgeführt?
  2. Welche AMLR-Pflicht verlangt eine Änderung an Governance, Prozess, Daten oder IT?
  3. Welche nationale oder aufsichtliche Vorgabe bleibt zusätzlich bestehen?
EbeneRechtsaktRegelungsgegenstandFolge für die Roadmap
EU-VerordnungVerordnung (EU) 2024/1624 (AMLR)Sorgfaltspflichten, laufende Überwachung, interne Verfahren, GruppenanforderungenPrimärer Maßstab für die Zielprozesse ab 10. Juli 2027
EU-RichtlinieRichtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD6)Nationale Aufsichtsstrukturen, Register, FIU-Zusammenarbeit, SanktionenUmsetzung grundsätzlich bis 10. Juli 2027 nach Art. 78; nationale Gesetzgebung beobachten
EU-BehördeVerordnung (EU) 2024/1620 (AMLA-VO)Errichtung, Aufgaben und Befugnisse der AMLAQuelle der RTS und Leitlinien, die die Zielprozesse konkretisieren
Level 2 und 3RTS und Leitlinien der AMLAEinzuholende Informationen, Nachweise, Methodik der ÜberwachungStatusklasse je Vorgabe führen, Entwürfe nicht als Recht behandeln
NationalGwG, Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFinVerdachtsmeldewesen, Zuständigkeiten, VerwaltungspraxisFortgeltende Pflichten im Mapping getrennt ausweisen

Ohne dieses Mapping laufen Institute in zwei Richtungen falsch: Sie setzen europäische Anforderungen zu spät um, oder sie führen nationale Regeln weiter, die im neuen Rahmen nicht mehr ausreichen. Die Bewertung einzelner Lücken gegen das Mapping ist Gegenstand einer AMLR Gap-Analyse.

Fristen und Zeitpunkte bis zum Stichtag

Die Chronologie trennt geltende Daten von Verfahrensständen. Rechtsakte sind tagesgenau angegeben, laufende Verfahren monatsgenau. Rot markierte Schritte sind offen.

  • 09.07.2024Inkrafttreten der AMLR am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt, Art. 90 AMLR.
  • Feb. 2026AMLA-Konsultation zu RTS-Entwürfen nach Art. 28 Abs. 1 AMLR (Kundensorgfalt) und nach Art. 19 Abs. 9 AMLR (Abgrenzung von Geschäftsbeziehung, Gelegenheitstransaktion und verbundenen Transaktionen), geschlossen im Mai 2026.
  • Juni 2026AMLA-Konsultation zu Leitlinien nach Art. 26 Abs. 5 AMLR zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen, geschlossen im September 2026.
  • Juli 2026Vorlage der finalen RTS-Entwürfe durch die AMLA an die Kommission war bis Juli 2026 vorgesehen. Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt vor internen Freigaben prüfen.
  • offenFinale Leitlinien zur laufenden Überwachung nach Art. 26 Abs. 5 AMLR: Veröffentlichung nach Auswertung der Konsultation.
  • 10.07.2027Anwendungsbeginn der AMLR für die meisten Verpflichteten nach Art. 90 AMLR; zugleich allgemeine Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2024/1640 nach deren Art. 78.
  • 10.07.2029Anwendungsbeginn für Fußballvermittler und Profifußballvereine nach Art. 90 in Verbindung mit Art. 3 Nr. 3 Buchst. n und o AMLR.

Vier Statusklassen für jede Maßnahme

StatusklasseBedeutungUmgang in der Roadmap
VerbindlichHeute geltendes Recht und Verwaltungspraxis, etwa GwG und BaFin-HinweiseBis zum Stichtag weiter erfüllen und prüfbar halten
Final, noch nicht anwendbarAMLR-Pflichten ab 10. Juli 2027 und im Amtsblatt veröffentlichte StandardsZielprozesse verbindlich darauf ausrichten, Einführung terminieren
KonsultationsentwurfRTS und Leitlinien der AMLA vor Annahme oder VeröffentlichungAls Planungsannahme nutzen, Architektur änderungsfest halten, Abweichungen nachziehen
Zu beobachtenAngekündigte Mandate und die nationale Umsetzung der AMLD6Beobachtungsliste mit Verantwortlichem und Prüftermin führen

Aufgaben in der Roadmap nach Funktion

Eine Roadmap ohne Rollenmodell wird zur Aufgabenliste der Compliance-Funktion. Die Übersicht ordnet jeder Funktion ihre Aufgabe, ihren Entscheidungspunkt und den Nachweis zu, den eine Prüfung verlangen wird.

FunktionAufgabe in der RoadmapEntscheidungspunktNachweis
GeschäftsleitungProgramm beauftragen, Ressourcen und Budget zuweisen, Fortschritt quartalsweise steuernFreigabe von Roadmap, Risikoanalyse, Richtlinien und RestrisikenBeschlüsse, Gremienvorlagen, Ressourcenentscheidungen
Erste LinieKundenakten bereinigen, fehlende UBO-Nachweise anfordern, Reviews und Alerts bearbeitenEskalation nicht klärbarer Fälle an die zweite LinieBearbeitungshistorie, Fristenlisten, Fallakten
Zweite LinieMapping und Standards führen, Kontrollplan aufsetzen, Umsetzung challengenVorschlag von Szenarien, Schwellenwerten und Risikoklassen zur FreigabeRichtlinien, Kontrollberichte, Qualitätsprüfungen
Dritte LinieProgramm und Wirksamkeit unabhängig prüfenFeststellungen und deren NachverfolgungPrüfberichte, Validierung der Maßnahmen

Nach geltendem Recht ist ein zu benennendes Mitglied der Leitungsebene für das Risikomanagement verantwortlich; Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen bedürfen seiner Genehmigung, § 4 Abs. 3 GwG. Diese Person ist der naheliegende Auftraggeber der Roadmap. Wie sich erste, zweite und dritte Linie abgrenzen, erläutert das Three-Lines-Modell.

Sechs typische Schwachstellen auf dem Weg zum Stichtag

Die Belastung entsteht selten durch eine einzelne Norm, sondern durch das Zusammenspiel von Regelwerk, Bestandsdaten, Systemlogik und Bearbeitungskapazität.

Art. 26 AMLR

Veraltete Kundendaten

Die laufende Überwachung nach Art. 26 AMLR verlangt ein aktuelles Verständnis der Geschäftsbeziehung. Fehlende oder unstrukturierte Angaben führen zu falschen Risikoklassen und verhindern eine belastbare Steuerung der Reviews.

Art. 22 AMLR

Ungeklärte UBO-Strukturen

Art. 22 AMLR regelt die Identifizierung und Überprüfung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten. Mehrstufige Beteiligungen ohne dokumentierte Kontrollkette sind ein häufiger Grund, warum Kundenakten trotz vorhandener Unterlagen als unvollständig gelten.

Art. 26 AMLR

Review-Rückstände ohne Priorität

Überfällige periodische und anlassbezogene Überprüfungen wandern ohne Abbauplan in das neue Regime. Ohne Altersstruktur und Priorisierung nach Risiko lässt sich der Rückstand weder steuern noch gegenüber der Prüfung erklären.

Art. 26 Abs. 5 AMLR

Unkalibrierte Szenarien

Der Leitlinienentwurf der AMLA betont Governance, Dokumentation und menschliche Aufsicht beim Einsatz von Analysewerkzeugen. Szenarien ohne Backtesting und versioniertes Rulebook erzeugen Alert-Volumen, aber keinen Nachweis der Wirksamkeit.

Art. 28 Abs. 1 AMLR

Entwürfe als Recht behandelt

Wer Inhalte aus dem RTS-Entwurf zur Kundensorgfalt ungekennzeichnet in Arbeitsanweisungen übernimmt, muss nach der Annahme nachsteuern und erklären, auf welcher Grundlage bisher gearbeitet wurde. Die Statusklasse gehört an jede Maßnahme.

§ 6 GwG

Richtlinie und Betrieb laufen auseinander

Interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG wirken nur, wenn sie im Tagesgeschäft ankommen. Überarbeitet die zweite Linie Richtlinien, während die erste Linie mit alten Checklisten arbeitet und Systeme neue Datenfelder nicht kennen, entsteht der typische Prüfungsbefund.

Quick-Check: Wie stichtagsfähig ist dein Haus?

Fünf Prüffelder mit je drei Antwortoptionen. Die Empfehlung erscheint direkt unter deiner Auswahl; es wird nichts gespeichert oder übertragen.

1. Liegt ein dokumentiertes Mapping von AMLR, AMLA-Vorgaben und GwG vor?Bezug: Art. 90 AMLR, GwG
ErfülltHalte das Mapping versioniert und verknüpfe jede Zeile mit Owner und Maßnahme. Prüfe es nach jeder AMLA-Veröffentlichung.
Teilweise erfülltSchließe zuerst die Bereiche mit direktem Kundenbezug: Sorgfaltspflichten, laufende Überwachung, wirtschaftlich Berechtigte.
OffenBeginne hier. Ohne Mapping lässt sich keine Lücke bewerten und keine Maßnahme priorisieren; alle weiteren Phasen bauen darauf auf.
2. Trägt jede Maßnahme eine Statusklasse von verbindlich bis zu beobachten?Bezug: Art. 28 Abs. 1, Art. 26 Abs. 5 AMLR
ErfülltLege je Entwurfsposition einen Prüftermin fest und dokumentiere, wann eine Annahme die Planung geändert hat.
Teilweise erfülltErgänze die Statusklasse zuerst bei Maßnahmen, die auf AMLA-Entwürfen beruhen. Dort ist das Änderungsrisiko am höchsten.
OffenKennzeichne Entwurfsinhalte, bevor sie in Arbeitsanweisungen oder Systemanforderungen einfließen. Eine nachträgliche Trennung kostet ein Vielfaches.
3. Ist die Bereinigung von KYC-Akten und UBO-Nachweisen gestartet und nach Risiko priorisiert?Bezug: Art. 22, Art. 26 AMLR
ErfülltMiss den Abbau monatlich nach Risikoklasse und Alter. Plane Puffer für Nachforderungen mit langer Antwortzeit.
Teilweise erfülltPriorisiere Hochrisikokunden und komplexe Beteiligungsstrukturen. Lege für Nachforderungen Fristen und Eskalationswege fest.
OffenStarte mit einer Bestandsaufnahme der Rückstände. Die Bereinigung ist der längste Arbeitsstrom und gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
4. Sind Szenarien und Screening-Regeln versioniert, begründet und per Backtesting geprüft?Bezug: Art. 26 AMLR
ErfülltHalte Änderungsanlass, Datenbasis, Test und Freigabe je Version fest. Plane eine Wirksamkeitsanalyse nach dem Stichtag.
Teilweise erfülltErgänze fehlende Begründungen und Testnachweise zuerst für die Szenarien mit dem höchsten Alert-Volumen.
OffenBaue ein Rulebook auf, bevor Parameter geändert werden. Ohne dokumentierte Ausgangslage lässt sich keine Kalibrierung belegen.
5. Ist der Regelbetrieb mit Kapazität, Service-Levels und Managementinformationen erprobt?Bezug: § 6 GwG
ErfülltFühre vor dem Stichtag einen Probebetrieb mit echten Fällen durch und berichte die Ergebnisse an die Geschäftsleitung.
Teilweise erfülltDefiniere Service-Levels für Alerts, Reviews und Eskalationen und prüfe, ob die Kapazität sie unter Umstellungslast hält.
OffenPlane den Regelbetrieb als eigene Phase mit Testfenster. Ein abgeschlossenes Projekt ist noch kein funktionierender Betrieb.

Die vier Phasen im Detail

Jede Phase hat ein Ziel, feste Liefergegenstände und ein Übergabekriterium. Die Phasen überlappen: Die Bestandsbereinigung beginnt bereits während der Standortbestimmung.

1

Standortbestimmung

Ziel: Belastbarer Befund des Ausgangszustands gegen AMLR, AMLA-Entwürfe und fortgeltendes deutsches Recht.

Liefergegenstände

  • Mapping von AMLR, AMLA-Vorgaben und GwG mit Statusklasse je Anforderung
  • Gap-Bewertung mit Owner, Frist und Abhängigkeiten
  • Heatmap für Governance, Daten, Prozesse, Technologie und Operations
  • Bestandsaufnahme von KYC-Rückständen, Screening-Backlogs und offenen Feststellungen
  • Schätzung von Personal-, Budget- und Technologiebedarf

Übergabekriterium: Die Geschäftsleitung hat Befund und Priorisierung beschlossen.

2

Zielbild und Konzeption

Ziel: Aus dem Rechtsrahmen ein operatives Steuerungsmodell machen.

Liefergegenstände

  • Fortgeschriebene Risikoanalyse auf Unternehmens- und gegebenenfalls Gruppenebene
  • Zielprozesse für Onboarding sowie periodische und anlassbezogene Reviews
  • Risikoklassen mit Review-Zyklen und Triggern
  • UBO-Standard für mehrstufige Eigentums- und Kontrollstrukturen
  • Rulebook für Szenarien und Schwellenwerte mit Änderungs-Governance
  • Kontrollplan und Nachweislandkarte

Übergabekriterium: Richtlinien und Fachkonzepte sind freigegeben, Entwurfsanteile gekennzeichnet.

3

Umsetzung und Bestandsbereinigung

Ziel: Wirksamkeit zum Stichtag herstellen, nicht erst danach.

Liefergegenstände

  • Nachforderung fehlender Dokumente und UBO-Angaben mit Fristen
  • Abbau offener Reviews nach Risiko und Alter
  • Einführung und Test neuer Datenfelder, Trigger und Schnittstellen
  • Kalibrierung und Backtesting von Szenarien und Screening-Parametern
  • Schulung von Geschäftsleitung, Kontrollfunktion und Operations

Übergabekriterium: Fachliche und technische Tests sind bestanden, die Rückstände liegen unter der beschlossenen Schwelle.

4

Stabilisierung des Regelbetriebs

Ziel: Die neuen Anforderungen im Tagesgeschäft anwenden können.

Liefergegenstände

  • Bearbeitungskapazität für KYC, Screening und Monitoring
  • Service-Levels für Alerts, Reviews und Eskalationen
  • Laufende Qualitätskontrollen und Managementinformationen
  • Nachvollziehbare Bearbeitungs- und Entscheidungshistorien
  • Regelmäßige Wirksamkeitsanalyse des Rulebooks

Übergabekriterium: Ein Probebetrieb mit echten Fällen ist abgeschlossen und an die Geschäftsleitung berichtet.

Reihenfolge nach Vorlaufzeit, nicht nach Aufwand

Nicht jede Lücke wiegt gleich. Vier Dimensionen bestimmen die Reihenfolge:

  • Verbindlichkeit der Anforderung und Nähe zum Anwendungsbeginn
  • Auswirkung auf Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken sowie auf das Meldewesen
  • Umsetzungsaufwand mit Abhängigkeiten von Daten, IT, Gruppenfunktionen und Freigaben
  • Exponierung gegenüber BaFin, Abschlussprüfung und Interner Revision

Eine Systemanpassung mit großem Kundenbestand und langer Vorlaufzeit startet deshalb vor einer redaktionellen Richtlinienänderung ohne Prozesswirkung.

No-Regret-Maßnahmen, die unabhängig von den finalen Standards tragen

Diese Schritte bleiben richtig, gleich wie die AMLA-Standards am Ende lauten.

Datenverantwortung festlegen

Benenne für Kunden-, UBO-, Risiko-, Screening- und Monitoringdaten je einen fachlich Verantwortlichen. Ohne Owner bleibt jede Datenqualitätsregel folgenlos.

Rückstände messen

Erfasse offene Reviews nach Risikoklasse und Alter. Die Kennzahl ist die Grundlage jeder Kapazitätsplanung.

UBO-Nachweise nachfordern

Belege zu Eigentums- und Kontrollstrukturen sind nach jedem Standard erforderlich. Nachforderungen mit langer Antwortzeit gehören an den Anfang.

Rulebook versionieren

Dokumentiere für jede Parameteränderung Anlass, Datenbasis, Test, Freigabe und Produktivdatum. Das gilt unabhängig vom Inhalt der Leitlinien.

Statusklassen einführen

Kennzeichne jede Maßnahme als verbindlich, final, Entwurf oder zu beobachten. Die Trennung verhindert späteren Nachsteuerungsaufwand.

Gremienberichte aufsetzen

Berichte Umsetzungsgrad, Rückstände und Restrisiken quartalsweise an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan.

Kennzahlen für die Programmsteuerung

KennzahlWas sie zeigt
Anteil vollständiger und aktueller KYC-AktenDatenqualität des Bestands
Offene periodische Reviews nach AlterGröße und Struktur des Rückstands
Überfällige anlassbezogene ReviewsReaktionsfähigkeit auf Trigger
Kunden mit ungeklärter UBO-StrukturRestrisiko bei wirtschaftlich Berechtigten
False-Positive-Rate und Durchlaufzeit im ScreeningKalibrierung und Kapazität
Alert-Alter und Eskalationsquote im MonitoringBearbeitungsqualität
Umsetzungsgrad der Maßnahmen je StatusklasseFortschritt gegen den Stichtag
Offene PrüfungsfeststellungenExponierung gegenüber der Prüfung

Werte die Kennzahlen nach Kundensegment, Produkt, Einheit und System aus. Erst dann sieht die Geschäftsleitung, wo das Haus nicht stichtagsfähig wird.

Fazit: Was eine AMLR Roadmap leisten muss

  • Die AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar; das GwG bleibt für die nationalen Teile maßgeblich.
  • AMLA-Entwürfe fließen als gekennzeichnete Planungsannahme ein, nicht als geltendes Recht.
  • Die Bestandsbereinigung ist der längste Arbeitsstrom und beginnt in der ersten Phase.
  • Jede Phase endet mit einem Übergabekriterium, das die Geschäftsleitung beschließt.
  • Der Regelbetrieb wird vor dem Stichtag mit echten Fällen erprobt.

Häufige Fragen zur AMLR Roadmap

Die Antworten geben den Rechtsstand vom September 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Welche Phasen gehören in eine AMLR Roadmap?

Vier Phasen haben sich bewährt: Standortbestimmung, Zielbild und Konzeption, Umsetzung mit Bestandsbereinigung sowie Stabilisierung des Regelbetriebs. Sie überlappen, weil die Bereinigung von Kundenakten und UBO-Nachweisen am längsten dauert und deshalb schon während der Standortbestimmung beginnen sollte. Jede Phase endet mit einem Übergabekriterium, das die Geschäftsleitung beschließt.

Wie gehe ich mit AMLA-Konsultationsentwürfen in der Planung um?

Nutze sie als Planungsannahme, aber kennzeichne sie. Die AMLA hat im Februar 2026 RTS-Entwürfe nach Art. 28 Abs. 1 AMLR und im Juni 2026 Leitlinienentwürfe nach Art. 26 Abs. 5 AMLR konsultiert. Solange die Standards nicht angenommen oder veröffentlicht sind, gehört jede darauf gestützte Maßnahme in die Statusklasse Konsultationsentwurf, mit Verantwortlichem und Prüftermin.

Warum beginnt die Bestandsbereinigung schon in der ersten Phase?

Weil sie operative Kapazität über Monate bindet und von Antworten der Kunden abhängt. Richtlinien lassen sich kurzfristig anpassen, fehlende Dokumente und Nachweise zu wirtschaftlich Berechtigten nicht. Wer erst nach der Konzeption startet, erreicht den 10. Juli 2027 mit Rückständen, die dann an den Anforderungen der AMLR gemessen werden.

Welche Fristen gelten neben dem 10. Juli 2027?

Die AMLR ist am 9. Juli 2024 in Kraft getreten. Für Fußballvermittler und Profifußballvereine nach Art. 3 Nr. 3 Buchst. n und o AMLR gilt sie erst ab dem 10. Juli 2029. Die Richtlinie (EU) 2024/1640 ist nach ihrem Art. 78 grundsätzlich bis zum 10. Juli 2027 umzusetzen; für einzelne Artikel gelten frühere oder spätere Termine.

Welche Kennzahlen zeigen, ob ein Institut stichtagsfähig ist?

Aussagekräftig sind der Anteil vollständiger KYC-Akten, offene und überfällige Reviews nach Alter, Kunden mit ungeklärter UBO-Struktur, die False-Positive-Rate im Screening, das Alert-Alter im Monitoring und der Umsetzungsgrad der Maßnahmen je Statusklasse. Entscheidend ist die Auswertung nach Segment, Produkt, Einheit und System.

Wer verabschiedet die AMLR Roadmap im Institut?

Die Geschäftsleitung. Nach § 4 Abs. 3 GwG ist ein zu benennendes Mitglied der Leitungsebene für das Risikomanagement verantwortlich; es ist der naheliegende Auftraggeber des Programms. Die zweite Linie bereitet Mapping, Befund und Priorisierung vor, die Geschäftsleitung beschließt Roadmap, Ressourcen und Restrisiken und lässt sich den Fortschritt regelmäßig berichten.

Quellen und weiterführende Dokumente

Amtliche Rechtstexte stehen an erster Stelle, danach Veröffentlichungen der AMLA.

  1. Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR), EUR-Lex, deutsche FassungVerordnungstext; maßgeblich für Art. 22, 26, 28 und 90 mit Inkrafttreten und Anwendungsbeginn.eur-lex.europa.eu
  2. Verordnung (EU) 2024/1624, EUR-Lex, ELI-FassungArt. 90 mit dem Anwendungsbeginn 10. Juli 2027 und der Ausnahme für Art. 3 Nr. 3 Buchst. n und o.eur-lex.europa.eu
  3. EUR-Lex: Zusammenfassung der Verordnung (EU) 2024/1624Amtliche Kurzdarstellung von Zweck, Pflichten und Geltungsbeginn.eur-lex.europa.eu
  4. Geldwäschegesetz, § 4 RisikomanagementVerantwortung eines zu benennenden Mitglieds der Leitungsebene nach § 4 Abs. 3 GwG.gesetze-im-internet.de
  5. AMLA: Consultation on the draft RTS on Customer Due DiligenceKonsultation zu RTS nach Art. 28 Abs. 1 AMLR, Februar bis Mai 2026, Status geschlossen.amla.europa.eu
  6. AMLA: Consultation Paper, Draft RTS under Article 28(1) AMLREntwurfstext zu Informationen und Unterlagen bei allgemeinen, vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten. PDF.amla.europa.eu, PDF [PDF]
  7. AMLA: Meldung zur Konsultation der Leitlinien zur laufenden ÜberwachungEinordnung der Leitlinien nach Art. 26 Abs. 5 AMLR für Finanz- und Nichtfinanzsektor.amla.europa.eu
  8. AMLA: Consultation Paper, Draft Guidelines under Article 26(5) AMLREntwurf zu Aktualisierung von Kundeninformationen, Transaktions- und Aktivitätsüberwachung, Governance und Dokumentation. PDF.amla.europa.eu, PDF [PDF]

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Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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