Belege ohne Asset-Bezug
Kaufvertrag, Zahlungsbeleg, Finanzierungsunterlage und Gesellschafterbeschluss liegen in getrennten Systemen und Verantwortlichkeiten. Für die Mitwirkung nach § 52f Abs. 1 ZollKrimBG-E zählt jedoch die Rekonstruktion je Vermögensgegenstand. Wenn du nach Aktenordnern statt nach Vermögenswerten suchst, verlierst du Zeit. Die Vollständigkeit einzelner Ablagen ersetzt die Zusammenführung nicht.

