Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit sind in Kraft. Mit VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 werden die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor geregelt. Die EU Verordnung 2019/2088 gilbt gilt seit dem 10. März 2021.
Gemäß Artikel 3 haben Finanzberater...
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