Skip to main content

Erfüllung von Kundensorgfaltspflichten bei Bestandskunden – neues GwG

Erfüllung von Kundensorgfaltspflichten bei Bestandskunden

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.

 

Erfüllung von Kundensorgfaltspflichten bei Bestandskunden

Die Neuregelung in § 10 Abs. 3 Satz 3 GwG stellt klar, dass die Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten im Rahmen bereits bestehender Geschäftsbeziehungen bei entsprechendem Anlass zu wiederholen ist. Dies geht über die Aktualisierungsverpflichtung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG hinaus.

Anlass für eine solche Wiederholung besteht insbesondere bei Änderung der maßgeblichen Umstände in Bezug auf den Kunden. Dies kann insbesondere bei juristischen Personen als Vertragspartner der Fall sein (Änderung Gesellschaftsform; Unternehmensverschmelzung; Änderung der Eigentums- und Kontrollstruktur etc.).

 

Erfüllung von Kundensorgfaltspflichten bei Bestandskunden

 

 

Erfüllung von Kundensorgfaltspflichten bei Bestandskunden

Ein solcher Anlass kann jederzeit eintreten, also auch in engem zeitlichem Zusammenhang zu der ursprünglichen Vornahme der Sorgfaltspflichten.

In diesen Fällen hat eine erneute Erfüllung aller allgemeinen Sorgfaltspflichten und nicht nur eine Aktualisierung von Dokumenten, Daten oder Informationen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG zu erfolgen.

 

Erfüllung von Kundensorgfaltspflichten bei Bestandskunden

Die Erfüllung aller allgemeinen Sorgfaltspflichten kann auf risikobasierter Grundlage erfol-gen. Das bedeutet, dass bei einer erneuten Erfüllung der Sorgfaltspflichten wie von § 10 Abs 3 Satz 2 gefordert auch die Identifizierung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG risikobasiert erfolgen kann.

Für eine „Erstidentifizierung“ gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG nimmt die vergleichbare Regelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 GwG die Identifizierung von dieser Möglichkeit ausdrücklich aus.

 

Compliance & Geldwäschebeauftragter – Erfüllung von Kundensorgfaltspflichten bei Bestandskunden

Unsere Praxisseminare Geldwäsche und Fraud – BasisseminarGeldwäsche und Fraud – AufbauseminarGeldwäsche & Fraud – Update und Geldwäsche & Fraud – Forum verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen und unterstützen Sie dabei, Geldwäsche- und Betrugsstrukturen zu erkennen, zu bewerten und rechtzeitig zu verhindern. In den Compliance-Seminaren wie ComplianceCompliance für VertriebsbeauftragteNeue Compliance-Funktion gemäß MaRisk oder auch Compliance im Fokus der Bankenaufsicht werden Ihnen die Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen Compliance, Datenschutz, IT, Zentrale Stelle und Interner Revision näher gebracht. Auch die Mindestanforderungen zum Aufbau eines Gesamt-IKS werden hier beispielsweise näher erläutert.

Zudem haben Sie die Chance, nach Teilnahme der Seminare die Zertifizierungslehrgänge zum Compliance Officer, zum AML & Fraud Officer oder zum Geldwäsche-Beauftragter zu absolvieren.

 

Depot A Management und Asset Management – Erfüllung von Kundensorgfaltspflichten bei Bestandskunden

Bauen Sie für Ihr Unternehmen eine eigenständige Kreditanalyse zur verlässlichen Beurteilung Ihrer Emittenten- und Kontrahentenlimite auf! In den Seminaren Depot A im Fokus der BankenaufsichtDepot A Management: Kompaktwissen für die Niedrigzinsphase und Depot A Management erhalten Sie Leitlinien für eine aufsichts- und haftungsrechtlich sichere Kreditanalyse und Limiteinräumung bei Eigenanlagen. Darüber hinaus helfen Ihnen anerkannte Beurteilungsstandards, Checklisten und Musterbeschlüsse bei einer fundierten und zuverlässigen Kreditanalyse im Depot A.

Erfüllung von Kundensorgfaltspflichten bei Bestandskunden - neues GwG, Kundensorgfaltspflichten, neues GwG, Pflichten als Geldwäschebeauftragter

Kommentare (3)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert