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S+P Compliance Cockpit

Auslagerungs- & DORA-Register

IKT- und Non-IKT-Dienstleister — je nach Bedarf getrennt oder gemeinsam in einem Register geführt, nach MaRisk AT 9 (Fassung 10.0), den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen und den DORA-Anforderungen an IKT-Drittparteien. Mit Kritikalität, Recovery Time Objectives und DORA-Vertragsanforderungen behalten Sie Ihre gesamte Auslagerungslandschaft prüfungssicher im Blick — gemeinsam gepflegt in gewohnter Microsoft- oder SharePoint-Umgebung.

MaRisk AT 9 EBA-Leitlinien DORA BCM
Live-Demo anfragen
ICT & Non-ICTgetrennt oder gemeinsam
RTOsje Dienstleister hinterlegt
DORAVertragsanforderungen im Blick
Live-Ansicht

DORA und Auslagerung in einer einzigen Liste

Business Continuity Manager, Auslagerungsbeauftragter und DORA-Compliance-Officer pflegen ihre Übersichten oft getrennt. Das Register führt beides zusammen — alle arbeiten auf demselben Stand und behalten gemeinsam den Überblick über die Auslagerung.

Live in SharePoint
sp-compliance.sharepoint.com › S+P Compliance › Outsourcing – BCM – Informationsregister
Auslagerungs- und DORA-Register in SharePoint: Dienstleister mit Kritikalität, Layer, Vertragsnummer, IKT-Lieferkette, Vertragsstatus und Kostenangabe

Ein gemeinsamer Überblick für alle Rollen

Business Continuity Manager, Auslagerungsbeauftragter und DORA-Compliance-Officer arbeiten mit einer gemeinsamen Liste — ein Datenstand statt drei getrennter Übersichten.

DORA und Auslagerung vereint

Kritikalität, Layer, Recovery Time Objectives, IKT-Lieferkette und DORA-Vertragsanforderungen in denselben Einträgen — IKT- und Non-IKT-Dienstleister sauber unterschieden.

Gewohnte Microsoft-Umgebung

Läuft in SharePoint, ohne großes IT-Projekt — in einem für Ihr Institut getrennten, DSGVO-konformen Bereich in der EU.

Regulatorischer Rahmen

Nach welchen Vorgaben Ihr Register geführt wird

Das Auslagerungs- & DORA-Register verbindet die etablierten Auslagerungspflichten mit den DORA-Anforderungen an IKT-Drittparteien — in einer Struktur.

Kein Register gleicht dem anderen. Umfang und Tiefe hängen von Ihrer Auslagerungslandschaft und Ihrer BaFin-Erlaubnis ab — etwa davon, welche und wie viele IKT- und Non-IKT-Dienstleister Sie einsetzen, welche Funktionen ausgelagert sind und welche als kritisch oder wichtig gelten. Der Rahmen unten ist die Grundlage; Ihr Register wird individuell darauf zugeschnitten.

Der Auslagerungsrahmen

MaRisk AT 9

Auslagerung · Fassung 10.0

  • Auslagerungsregister & WesentlichkeitVollständiges Register aller Auslagerungen mit Wesentlichkeitseinstufung.
  • Risikoanalyse & ÜberwachungBewertung vor Vertragsschluss und laufende Überwachung.
  • WeiterverlagerungTransparenz über Sub-Auslagerungen entlang der IKT-Lieferkette.
  • AusstiegsprozesseHandlungsoptionen und Exit-Strategien je Dienstleister.

EBA-Leitlinien

zu Auslagerungen · EBA/GL/2019/02

  • Outsourcing-RegisterRegisterführung nach den EBA-Vorgaben.
  • Kritische & wichtige FunktionenIdentifikation und besondere Anforderungen.
  • Governance & VerantwortlichkeitenKlare Zuständigkeiten und Steuerung.
DORA im Fokus

Der aktuell drängendste Treiber

DORA (Verordnung (EU) 2022/2554) rückt IKT-Drittparteien ins Zentrum. Das Register bildet die drei Kernpflichten aus den Artikeln 28–30 direkt ab:

Art. 28 DORA

Register of Information

Pflicht zum Informationsregister über alle IKT-Vertragsverhältnisse — das Register liefert die Meldebasis für BaFin und ESAs.

Art. 29 DORA

Konzentrationsrisiko

Vorabbewertung von IKT-Konzentrationsrisiken auf Ebene des Instituts — im Register nachvollziehbar dokumentiert.

Art. 30 DORA

Verpflichtende Vertragsklauseln

Mindestinhalte der IKT-Verträge — je Dienstleister dokumentiert, ob die DORA-Anforderungen erfüllt sind.

So arbeiten Sie damit

Von der Einrichtung bis zur DORA-Meldung

Der Einstieg ist unkompliziert — und der laufende Betrieb bleibt es. In vier Schritten von der Einrichtung bis zur meldebereiten Auslagerungsübersicht:

01

Einrichten & zuschneiden

Wir richten das Register in gewohnter Microsoft- oder SharePoint-Umgebung ein und schneiden es auf Ihre Auslagerungslandschaft und BaFin-Erlaubnis zu.

02

Erfassen & einstufen

Jeder Dienstleister wird mit Kritikalität, Layer, RTOs und IKT-Lieferkette hinterlegt — IKT und Non-IKT sauber unterschieden und eingestuft.

03

Zusammenarbeit & Kontrolle

Als Inklusivleistung Ihrer Auslagerung pflegt S+P das Register gemeinsam mit Ihnen — alle drei Rollen arbeiten auf einem Stand, Sie behalten die Kontrolle.

04

DORA-ready & prüfungssicher

Das Register of Information ist jederzeit meldebereit für BaFin und ESAs, DORA-Vertragsanforderungen dokumentiert — prüfungssicher auf Knopfdruck.

Ein Register, drei Perspektiven

Drei Rollen, ein gemeinsamer Überblick

Heute pflegen Business Continuity Manager, Auslagerungsbeauftragter und DORA-Compliance-Officer oft eigene Listen. Im gemeinsamen Register arbeiten alle auf demselben Stand — das bedeutet für jede Rolle konkret:

Heute – drei getrennte Übersichten
Mit dem gemeinsamen Register
Business Continuity ManagerBetriebskontinuität
HeuteKritikalität und Recovery Time Objectives liegen in separaten BCM-Unterlagen — Abhängigkeiten von IKT-Dienstleistern bleiben unklar.
Mit dem RegisterKritikalität und RTOs je Dienstleister dokumentiert und mit der IKT-Lieferkette verknüpft — der Business-Impact ist sofort sichtbar.
AuslagerungsbeauftragterAuslagerungssteuerung
HeuteDas Auslagerungsregister lebt in Excel, Wesentlichkeit und Verträge getrennt abgelegt — Aktualität ist schwer zu halten.
Mit dem RegisterAlle Auslagerungen mit Wesentlichkeit, Vertragsstatus und Zuständigkeit an einem Ort — nach MaRisk AT 9 und EBA-Leitlinien.
DORA-Compliance-OfficerIKT-Compliance
HeuteDORA-Vertragsklauseln und das Register of Information werden ad hoc zusammengetragen — Meldewesen unter Zeitdruck.
Mit dem RegisterDie Anforderungen aus Art. 28–30 strukturiert erfasst — das Register of Information ist jederzeit meldebereit für BaFin und ESAs.

Ein Datenstand für alle drei Rollen — und damit ein prüfungssicherer Nachweis für BaFin-Prüfung und DORA-Meldewesen, ohne mühsames Zusammentragen aus getrennten Listen.

FAQ

Häufige Fragen

Alles Wichtige auf einen Blick.

Ihre Frage ist nicht dabei?
Kontakt aufnehmen →

Was ist der Unterschied zwischen IKT- und Non-IKT-Dienstleistern — und muss ich sie trennen?

IKT-Dienstleister fallen unter DORA, Non-IKT-Dienstleister unter MaRisk AT 9 und die EBA-Leitlinien. Das Register unterscheidet beide sauber und führt sie — je nach Bedarf — getrennt oder gemeinsam in einer Liste.

Deckt das Register das DORA Register of Information ab?

Ja. Die Struktur folgt den Anforderungen aus Art. 28 DORA und liefert die Basis für Ihr Informationsregister — jederzeit meldebereit gegenüber BaFin und ESAs.

Wie werden kritische Auslagerungen und RTOs erfasst?

Je Dienstleister mit Kritikalität, Layer und Recovery Time Objectives, verknüpft mit der IKT-Lieferkette. So sind systemrelevante Abhängigkeiten und Wiederanlaufzeiten sofort sichtbar.

Ist das Register eine Zusatzleistung — und wer pflegt es?

Das Register ist als Inklusivleistung fester Bestandteil Ihrer Auslagerung an S+P Compliance — es entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten. S+P pflegt es gemeinsam mit Ihnen; Business Continuity Manager, Auslagerungsbeauftragter und DORA-Compliance-Officer arbeiten auf einem Stand.

Wo liegen unsere Daten?

In einem für Ihr Institut getrennten Bereich auf dem SharePoint von S+P — in der EU gehostet und DSGVO-konform. Ein Datenaustausch mit anderen Mandanten ist ausgeschlossen.

Brauchen wir zusätzliche Software oder ein großes IT-Projekt?

Nein. Das Register läuft in gewohnter Microsoft- oder SharePoint-Umgebung — ohne eigenen Plattformaufbau und ohne zusätzliche Software. Ihr Team bleibt in der vertrauten Oberfläche.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Sehen Sie das Auslagerungs- & DORA-Register in Aktion.

In einer persönlichen Demo zeigen wir Ihnen, wie das Register in Ihrem Haus arbeitet — unverbindlich und auf Ihre Auslagerungslandschaft bezogen.

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