Welche Anforderungen sind bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitarbeitern iSd GwG zu beaachten? Die Überprüfung der Zuverlässigkeit ist in § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG geregelt. Detaillierte Hinweise wurden mit den Auslegungs- und Anwendungshinweisen 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz veröffentlicht. Im S+P Blog Überprüfung der Zuverlässigkeit...
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