Bei Hochrisiko-Transaktionen § 15 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 5 GwG haben Verpflichtete mindestens folgende verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen:
1. Sie müssen einholen:
a) zusätzliche Informationen über den Vertragspartner und den wirtschaftlich Berechtigten,
b) zusätzliche Informationen über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung,
c)...
Weiterlesen