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Schlagwort: Gruppenweite Umsetzung – §9 GwG

Gruppenweite Umsetzung – §9 GwG Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.   Gruppenweite Umsetzung – §9 GwG Die nunmehr für alle Verpflichteten, die Mutterunternehmen einer Gruppe sind, geltende Pflicht zur gruppenweiten Umsetzung (§ 9 Abs. 1 GwG) entspricht inhaltlich...

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