SDG II regelt Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien (§16a GwG)
SDG II regelt Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien (§16a GwG) S+P Seminare Fortschritt in deiner Karriere Aufgrund der hohen eingesetzten Transaktionsvolumina und der Wertstabilität von Grundstücken ist der deutsche Immobiliensektor für Geldwäscheaktivitäten besonders anfällig. Ein besonderes Geldwäscherisiko geht im...