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Was müssen Sie für ein prüfungssicheres Risikomanagement § 4 GwG und bei der Risikoanalyse § 5 GwG beachten? Risikomanagement und Risikoanalyse §§ 4 und 5 GwG: Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz geben hierzu detaillierte Hinweise und Vorgaben. Der Inhalt des bisherigen BaFin-Rundschreibens 8/2005...

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Risikomanagement und Verantwortlichkeit §§ 4 und 5 GwG Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.   Risikomanagement und Verantwortlichkeit §§ 4 und 5 GwG Nach § 4 Abs. 3 GwG ist ein zu benennendes Mitglied der obersten Leitungsebene (z.B. Vorstand, Geschäftsführer) verantwortlich...

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Neues Geldwäschegesetz – Auslegungshinweise BaFin – Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Abs. 8 Geldwäschegesetz – Die finalen Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin wurden zum neuen Geldwäschegesetz veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte finden Sie direkt in unserer Infothek.     Neues Geldwäschegesetz...

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Umwidmung Handelsbestand in Anlagebestand – § 340e Bewertung von Vermögensgegenständen (3) Finanzinstrumente des Handelsbestands sind zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten. Eine Umgliederung in den Handelsbestand ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für eine Umgliederung aus dem Handelsbestand, es sei...

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