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Prüfung von Sanktionen: Das müssen Sie beachten

Kurz erklärt: Wer Compliance-Pflichten erfüllen will, muss Sanktions- und Embargoregeln sicher anwenden – nicht nur bei Geschäften mit sanktionierten Staaten, sondern auch bei Transaktionen mit Drittländern und sanktionierten Personen/Organisationen.

Finanzsanktionen

1) Sanktionslisten professionell prüfen

Nutzen Sie mindestens diese Quellen und dokumentieren Sie jede Abfrage:

  • EU – Consolidated Financial Sanctions List (FSD): Zusammengefasste Namensliste zu EU-Finanzsanktionen.

  • FiSaLis (NRW): Recherchetool, das die EU-Liste durchsucht.

  • EU Sanctions Map: Erfasst alle in Anhängen gelisteten Personen/Organisationen; komfortable Namenssuche.

  • Zoll/FIU-Updates: Neue Pflichten (z. B. zu Russland/Belarus) und Indikatoren für Verdachtsmeldungen.

Wichtig: Diese Tools sind Hilfsmittel. Verbindlich sind die Texte im Amtsblatt der EU bzw. im Bundesanzeiger.

2) „Treffer“ richtig behandeln (Hit-Handling)

  1. Identität abgleichen: Neben dem Namen stets Geburtsdatum, Ort, Alias, Funktion prüfen.

  2. Belege anfordern: Falls unklar, Ausweiskopie o. Ä. anfordern, um Namensgleichheit auszuschließen.

  3. Zuständigkeit klären & eskalieren:

    • Güterlieferungen: Anfrage an BAFA über ELAN-K2Neue Vorgänge → Sonstige Anfrage → Empfängeranfrage.

    • Zahlungen: Deutsche Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen (München).

  4. Ergebnis dokumentieren: Screenshots, Fundstellen, Entscheidungslogik, Datum/Uhrzeit.

3) Erfüllungsverbote & Altvertragsklauseln

  • Erfüllungsverbote schützen Unternehmen vor Schadenersatzansprüchen aus betroffenen Staaten (z. B. wegen Nichtlieferung) während eines Embargos.

  • Altvertragsklauseln können die Abwicklung vor Embargostart geschlossener Verträge bis zu einem Stichtag zulassen.

  • Prüfen und dokumentieren Sie vertragliche Basis, Zeitpunkte und Rechtsgrundlagen.

4) Sanktionen bei Verstößen (AWG/AWV – Auswahl)

  • § 17 Abs. 1 AWG / § 80 AWV: Vorsätzlicher Verstoß gegen z. B. Waffenembargo → Freiheitsstrafe 1–10 Jahre.

  • § 17 Abs. 5 AWG / § 80 AWV: Leichtfertiger Verstoß → Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.

  • § 18 Abs. 1 AWG: Verstöße gegen EU-Sanktionsakte (ohne Waffenembargo) → bis 5 Jahre oder Geldstrafe.

  • § 19 AWG i. V. m. §§ 81, 82 AWV: Ordnungswidrigkeiten, Geldbußen bis 500.000 €.

  • Auch Beihilfe/Anstiftung (StGB §§ 26 ff.) ist strafbar.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Beziehen Sie bei Zweifeln Ihre Rechtsabteilung/externen Counsel ein.

5) Weitere Rechtsrahmen im Blick

Neben Embargos gelten u. a.: EG-Dual-Use-VO, AWG, AWV, KrWaffKontrG.
Details und Auslegungshilfen: BAFA (inkl. HADDEX/Handbuch der Exportkontrolle).

6) Länderrisiken & Screening-Anforderungen

  • Hochrisiko-Listen: EU-Liste der Hoch-Risikodrittländer, FATF (Call for Action), Anlage 4 der Nationalen Risikoanalyse, Basel AML Index.

  • IT-gestütztes Monitoring: Ex-post und in Echtzeit; Sperre bei Neulistungen; Konten/Vermögenswerte unverzüglich einfrieren; Verfügungs-/Bereitstellungsverbote auch im Zahlungsverkehr durchsetzen.

Weiterführende Informationen finden Sie in „Was ist eine Finanzsanktion?“.

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Hit-Handling Workflow

Schritt Aktion Zuständig Entscheidungsgrundlage Nachweis/Dokument
1. Screening Compliance / AML Tooltreffer inkl. Timestamp Screenshot, Log, Case-ID
2. Ident-Abgleich Name mit DOB/Ort/Alias matchen Compliance Rechtsakt-Anhang, Stammdaten Checkliste Ident-Merkmale
3. Belege Ausweis/Unterlagen anfordern (falls unklar) Frontoffice + Compliance KYC-Dokumente Dokumentenablage, Vermerk
4. Eskalation BAFA (ELAN-K2) bei Gütern / Bundesbank bei Zahlungen Compliance Empfängeranfrage, Richtlinien Ticket/Antwort, Korrespondenz
5. Entscheidung Freigabe, Sperre/Freeze, Meldepflicht prüfen Compliance + Management AWG/AWV, Erfüllungsverbot, Altvertrag Decision Note, Vier-Augen-Freigabe
6. Reporting Dokumentation, ggf. Meldung (z. B. SZ FiSankt) Compliance Meldevorgaben & interne Policy Report, Journal, Audit-Trail
7. Follow-up Monitoring, Lessons Learned, Regelwerk updaten Compliance / Revision KPIs (False Positives, TTR) Review-Protokoll, Policy-Update

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Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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