Geldwäschebeauftragter in Banken – Aufgaben, Pflichten & Anforderungen
Was sind die zentralen Aufgaben eines Geldwäschebeauftragten in Banken? Welche Pflichten schreibt das Geldwäschegesetz vor – und was erwartet die BaFin konkret? In diesem Beitrag erhältst du einen praxisnahen Überblick zu den gesetzlichen Anforderungen, zur Rolle in der Bankpraxis und zur erforderlichen Sachkunde.
Sachkunde: Was muss ein Geldwäschebeauftragter können?
Die BaFin fordert gemäß ihrer Verwaltungspraxis (Rundschreiben 1/2014) eine nachgewiesene Sachkunde. Diese umfasst:
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regelmäßige Teilnahme an Schulungen und Fachfortbildungen
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fundierte Kenntnisse zu den Geschäftsbereichen der Bank
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aktive Einbindung bei neuen Produkten, Geschäftsfeldern und Kundenkategorien
Zudem muss der Geldwäschebeauftragte jederzeit erreichbar sein – Vertretungsregelungen inklusive.
Gesetzliche Aufgaben laut GwG & BaFin
Ein Geldwäschebeauftragter übernimmt in der Bank eine Schlüsselrolle zur Umsetzung des GwG. Zu seinen Aufgaben gehören u. a.:
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Implementierung & Überwachung interner Sicherungsmaßnahmen
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Ansprechpartner für FIU, BaFin und Ermittlungsbehörden
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Erstellung und Aktualisierung einer Gefährdungsanalyse
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Verdachtsfallbearbeitung & Abgabe von Meldungen (§§ 43, 45 GwG)
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regelmäßige Information der Geschäftsleitung & des Aufsichtsorgans
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interne Schulungen & Unterstützung der Fachabteilungen
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Dokumentation & Kontrolle aller GwG-relevanten Prozesse
Die vollständige Aufgabenübersicht findest du in der untenstehenden Tabelle.
Aufgaben des Geldwäschebeauftragten – Überblick für Banken
Aufgabenbereich | Konkretisierung der Aufgabe | Relevanz in der Praxis |
---|---|---|
Risikomanagement | Aufbau & Überwachung gem. §25h KWG, Erstellung von Gefährdungsanalysen | Basis für rechtskonforme Geldwäscheprävention im Bankenumfeld |
Interne Sicherungsmaßnahmen | Implementierung von Kontrollmechanismen, Abläufen und Meldewegen | Reduziert Haftungsrisiken und erhöht Prüfungsfestigkeit |
Schulung & Awareness | Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung | Sorgt für flächendeckendes Risikobewusstsein im Institut |
Zusammenarbeit mit Behörden | Kommunikation mit BaFin, FIU, Strafverfolgung und internen Stellen | Stellt Transparenz und zeitgerechte Meldung sicher |
Berichterstattung | Jährliche Berichte an Geschäftsleitung & Aufsichtsorgan | Dokumentiert Maßnahmen & Schwachstellen gemäß §25h KWG |
Verdachtsmeldungen | Analyse & Abgabe gem. §§ 43 ff. GwG | Zentrales Frühwarnsystem zur Prävention von Straftaten |
Bestellung & Entpflichtung
Die Bestellung und auch die Abberufung eines Geldwäschebeauftragten muss der BaFin gemeldet werden – inklusive:
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Name, Datum, Qualifikation (z. B. Werdegang, Schulungsnachweise)
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ggf. Begründung bei Abberufung
Hinweis: Auch der Wechsel in verwandten Funktionen (z. B. WpHG-Compliance) unterliegt der Anzeigepflicht.
Funktionstrennung & Interessenkonflikte
Der Geldwäschebeauftragte darf nicht gleichzeitig in folgenden Rollen tätig sein:
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Interne Revision
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Vertrieb mit direktem Kundenkontakt
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Datenschutzbeauftragter
Zudem sollte die organisatorische Anbindung so gestaltet sein, dass keine Abhängigkeit zu anderen Fachbereichen (z. B. Rechtsabteilung) entsteht.
Achtung: FIU-Typologien beachten
Die Financial Intelligence Unit (FIU) veröffentlicht regelmäßig Typologienpapiere zu neuen Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese Informationen sind für Geldwäschebeauftragte verpflichtend zu berücksichtigen und in die Gefährdungsanalyse sowie Schulungen zu integrieren.
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Entlastung interner Ressourcen bei voller regulatorischer Sicherheit
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