Korrespondenzbanking §1 Abs. 21 GwG neu definiert
Mehr als Compliance: Korrespondenzbanking neu definiert Mit dem Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) wird ein neues Kapitel in der Regulierung der Finanzmärkte aufgeschlagen. Eine der Kernneuerungen betrifft die Erweiterung und Vertiefung der Sorgfaltspflichten in Korrespondenzbeziehungen gemäß § 1 Abs. 21 des...