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Was muss in die Datenschutzhinweise?

Was muss in die Datenschutzhinweise? Eine solide Datenschutz- Compliance sollte auf den folgenden vier Grundprinzipien aufgebaut werden:

  • Leitungskultur – Tone from the Top
  • Verantwortlichkeit und Accountability-Prinzip
  • Offene Kommunikation und kritischer Dialog
  • Angemessenes Vergütungssystem

Diese Grundprinzipien sind in einem sog. Verhaltenskodex zu beschreiben.

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Was muss in die Datenschutzhinweise?

 

Zielgruppe zum Lehrgang: Was muss in die Datenschutzhinweise?

  • Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, Führungskräfte des Unternehmens
  • Leiter und Mitarbeiter der Internen Revision,
  • Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte,
  • Compliance-Beauftragte, Datenschutzbeauftragte und Geldwäsche-Beauftragte

 

Dein Vorsprung mit dem Lehrgang: Was muss in die Datenschutzhinweise?

Mit dem Lehrgang erhalten Sie die S+P Tool Box:

  • S+P Musterhandbuch Datenschutz-Management (Umfang ca. 40 Seiten)
  • S+P Check: Datenschutz, IT-Sicherheit und Cyber-Risiken
  • S+P Tool: Risk Assessment  IT-Schutzbedarf mit Scoring
  • S+P Handbuch: Informationssicherheitsleitlinie

 

Seminarprogramm Tag 1

Agile Techniken für eine moderne Datenschutz-Compliance

  •  Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte
  • Agile Methoden für Datenschutz Officer
    • Agiles Auditing
    • Agile Maßnahmenplanung im Datenschutz-Management
    • Agile Ergebniskommunikation
  • Top vorbereitet für
  • Auslagerung oder Fremdbezug? Richtige Bewertung von Software und IT-Dienstleistungen
    • IT-Compliance im Überblick: Verzahnung von IT-Strategie, IT- Governance, Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagement
    • Prüfungsschwerpunkt IT-Compliance: IT-Strategie, IT-Umfeld und IT-Organisation im Fokus der neuen MaRisk, MaGO, KAMaRisk und BCBS 239

 

Die  Teilnehmer erhalten mit dem Seminar die S+P Tool Box:

+ Muster-Handbuch Datenschutz-Management (Umfang ca. 40 Seiten)

+ S+P Check: Datenschutz, IT-Sicherheit und Cyber-Risiken

 

IT-Governance: Risikoanalyse zur Feststellung des IT-Schutzbedarfs

  • Risikoanalyse im Informationsmanagement
  • Durchführung der qualitativ verschärften IT-Risikoanalyse auf Basis einheitlicher  Scoring-Kriterien
  • Einschätzung des Schutzbedarfs mit Blick auf Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Authentizität
  • Neue BaFin-Anforderungen an Cloud-Computing: Strategie, Risikoanalyse und Wesentlichkeitsbewertung
  • Informationssicherheits-Management: Erstellung des Sollmaßnahmenkatalogs und  Ableiten der risikoreduzierenden Maßnahmen

 

Pflichten im Datenschutz: Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit, Geldwäscheprävention und Datenschutz aktiv steuern

  • Module eines wirksamen Datenschutzsystems: Schnittstellenmanagement zu
    • Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
    • Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
    • Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
  • Sicherer Umgang mit selbst entwickelten IT-Anwendungen, Zugriffsrechten, IT-Abnahmen sowie Veränderungen im IT- System
  • Effiziente Kommunikation zu Auslagerungs-, Datenschutz-, Geldwäsche- und Informationssicherheits-Beauftragten
    • Kontrollplan Compliance – Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen
    • Compliance-Anforderungen an Kontroll- und Reportingpflichten im IT-Bereich 

 

Seminarprogramm Tag 2

Was muss in die Datenschutzhinweise? Update zur Datenschutz-Compliance

  • Aktuelle Anforderungen und Auslegungen zum neuen Datenschutzgesetz
  • 5 Regeln für ein agiles Datenschutz-Management
  • Top vorbereitet zu
    • Werbeprofiling bei Finanzunternehmen + Werbung per E-Mail und SMS+lt;/li>
    • WhatsApp in der Kundenkommunikation
    • Kontaktaufnahme ohne Vertragsverhältnis
    • Social Media und Cloud-Computing
  • Binding Corporate Rules gemäß  Art. 47 DSGVO
    • Safe Harbor und EU-US Privacy Shield
    • EU-Standardvertragsklauseln

 

Datenschutz im Vertrieb: Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten –

Lehrgang Datenschutz + Online Lehrgang Datenschutz

  • Überblick zur EU-DSGVO – Was ändert sich?
  • Einrichten eines Datenschutz-Management-Systems (DMS)
    • Ermitteln von Risikoindikatoren
    • Was gilt künftig für Datentransfers ins EWR-Ausland?
    • Abgrenzung zwischen wettbewerbsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Einwilligung
    • Was muss in die Datenschutzhinweise?
  • Verarbeitung personenbezogener Daten im Vertrieb
    • Neukundengewinnung
    • Bestandskundenpflege
    • Kundenrückgewinnung
    • Vertrieb 4.0: Modellbasierte Kundenpotenzial-Analysen

 

Datenschutz im HR-Management: Umgang mit Mitarbeiterdaten – Seminar Datenschutz von A-Z

  • Mindestanforderungen an die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
  • Beschäftigtendatenschutz nach Art. 88 DSGVO
    • Mitteilung von Überstunden an Vorgesetzte
    • Fragerecht des Arbeitgebers bezüglich Gesundheit
    • Zugriff auf das E-Mail-Postfach ausgeschiedener Mitarbeiter
    • Background-Screening über Bewerber
  • Neue Erlaubnistatbestände – Was gilt für Betriebsvereinbarungen?
    • Nutzung und Kontrolle von Kommunikationsmitteln, wie E-Mail, Internet & Co.
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Sonderfall: Datenverarbeitung für Compliance-Zwecke

 

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Lehrgang:

+ S+P Leitfaden: Betriebsvereinbarungen und DSGVO

+ S+P Test: Wie gut ist Dein Compliance Management?

 

Die Teilnehmer haben neben der Schulung auch folgende Online Schulungen und E-Learnings gebucht:

Informationssicherheitsbeauftragter

Zertifizierter Datenschutz-Beauftragter

E-Learning

Was muss in die Datenschutzhinweise?

Achim Schulz
Über den Autor

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.

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