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WpI MaRisk BTO 1 – Organisation des Handels: effizient, risikobewusst, prüfungssicher

BTO 1 regelt, wie der Wertpapierhandel organisatorisch aufgestellt sein muss, um Interessenkonflikte zu vermeiden und Marktmissbrauch zu verhindern.
Für kleine Wertpapierinstitute gilt: klare Rollen, einfache Abläufe, lückenlose Dokumentation.
Mittlere Institute müssen stärker formalisieren, getrennte Funktionen vorhalten und umfangreichere Kontrollen einbauen.

WpI_MaRisk_BTO1

1. Zielsetzung der BaFin bei BTO 1

  • Integrität & Transparenz im Handel sicherstellen

  • Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle

  • Vermeidung von Marktmissbrauch & Interessenkonflikten

  • Proportionalität: Umsetzung passend zu Größe und Handelsvolumen


2. Kleine vs. mittlere Institute – die Kernunterschiede

Kriterium Kleine Wertpapierinstitute Mittlere Wertpapierinstitute
Funktionstrennung Handel und Abwicklung in Personalunion möglich, wenn Risiko gering – mit dokumentierter Begründung Strikte Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle
Handelsrichtlinie Kurzes Dokument (5–10 Seiten): Grundsätze, Zulässigkeiten, Genehmigungswege Detailliertes Handels- & Kontrollhandbuch inkl. Produktlisten, Limits, Eskalationswegen
Order- & Ausführungsdokumentation Einfache elektronische oder manuelle Orderlisten Vollständige Erfassung im Handelssystem inkl. Zeitstempel
Kontrollen Stichproben durch Geschäftsleitung Tägliche Kontrollen durch unabhängige Kontrollfunktion
Compliance-Einbindung Grundlegende Prüfung neuer Produkte/Strategien Formale Produktfreigabeprozesse & kontinuierliches Monitoring
Marktmissbrauchsprävention Basis-Checklisten, jährliche Schulung Ausführliche Schulungskonzepte, Echtzeitüberwachung relevanter Märkte

3. Schritt-für-Schritt-Umsetzung für kleine Institute

Schritt 1 – Handelsgrundsätze definieren

  • Welche Produkte gehandelt werden dürfen

  • Wer Handelsentscheidungen treffen darf

  • Genehmigungswege und Limits festlegen

Schritt 2 – Rollen & Verantwortlichkeiten festlegen

  • Handelsverantwortliche:r (GL oder Portfoliomanager:in)

  • Kontrollinstanz (z. B. Compliance Officer / zweite GL)

  • Bei PersonalunionRisikobegründung dokumentieren

Schritt 3 – Dokumentationspflichten sicherstellen

  • Jede Order: Datum, Uhrzeit, Produkt, Volumen, Preis, Handelsplatz

  • Begründung bei Abweichungen vom Standardprozess

  • Aufbewahrung nach WpHG & MaRisk

Schritt 4 – Kontrollen etablieren

  • Wöchentlich/monatlich: Stichprobe durch Geschäftsleitung

  • Protokoll mit Unterschrift; Auffälligkeiten & Maßnahmen festhalten

Schritt 5 – Schulung & Awareness

  • 1× jährlich: Insiderrecht, Marktmissbrauchs-VO, Interessenkonflikte

  • Kurzfälle aus dem eigenen Handelskontext


4. Umsetzung für mittlere Institute – die erweiterten Anforderungen

  • Strikte Funktionstrennung: Handel, Abwicklung, Kontrolle organisatorisch/technisch getrennt

  • Orderüberwachung in Echtzeit: Systeme mit Pre-Trade-Checks

  • Limit-/Stop-Loss-Systeme: verbindlich implementieren

  • Produktfreigabe: formales Verfahren mit Risikoprüfung & Compliance-Genehmigung

  • Tägliche unabhängige Handelsüberwachung inkl. Marktmissbrauchsanalyse


5. Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Keine schriftliche Handelsrichtlinie → Vorgaben nur „mündlich“
So lösen Sie’s: Richtlinie als Version-datiertes Dokument pflegen; kurze Change-Notiz je Update.

Fehlende Orderdokumentation → Verstoß gegen WpHG-Aufbewahrung
So lösen Sie’s: Einheitliches Order-Template + Kontrollliste (Vollständigkeit/Zeiten).

Unklare Eskalationswege → Verzögerte Reaktion bei Auffälligkeiten
So lösen Sie’s: Eskalationsmatrix (Schwelle → Empfänger:in → Frist → Rückmeldung).

Handel & Kontrolle ohne Risikoanalyse kombiniert → Proportionalität verfehlt
So lösen Sie’s: Begründung der Personalunion (Risikoprofil, Volumen, Kontrollen) schriftlich festhalten.


6. Schnittstellen zu anderen MaRisk-Bereichen

  • AT 4.4 → Funktionstrennung als zentrales Kontrollprinzip

  • BTO 1.2.2 → Abwicklungsprozesse hängen direkt von der Handelsorganisation ab

  • AT 7.3 → Notfallplan muss den Handel berücksichtigen


7. Praxis-Tipp für kleine Institute

  • Handelsrichtlinie als „lebendes Dokument“

    • Nicht statisch – bei Produkt-/Marktänderungen aktualisieren

    • Änderungen dokumentieren und im Team kurz vorstellen

    • Sofort archivieren, um BaFin-Nachweispflichten zu erfüllen


S+P Fazit

BTO 1 verlangt klare Strukturen, saubere Dokumentation und wirksame Kontrollen.
Für kleine Institute gilt: einfach, aber vollständig – lieber knackige, verständliche Handelsrichtlinien als komplexe Prozesse, die niemand anwendet.
Mittlere Institute brauchen strikte Funktionstrennungen und systemgestützte Überwachung.


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