WpI MaRisk BTR 2 – Sonstige Risiken: Der Auffangtatbestand im Risikomanagement
BTR 2 stellt sicher, dass keine wesentlichen Risiken übersehen werden, nur weil sie nicht in anderen Modulen geregelt sind. Es greift für sonstige wesentliche Risiken – proportional zu Größe, Komplexität und Risikoprofil Ihres Instituts.
        
- Was ist BTR 2 und warum ist es wichtig?
 
    
Das Modul BTR 2 im Rundschreiben WpI MaRisk stellt sicher, dass keine wesentlichen Risiken unberücksichtigt bleiben, nur weil sie nicht ausdrücklich in anderen Modulen geregelt sind.
BTR 2 greift für Risikoarten, die
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nicht in BTR 1 (Risiken aus laufender Tätigkeit),
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nicht in BTR 3 (Liquiditätsrisiken) und
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nicht in BTR 4 (Risiko einer ungeordneten Abwicklung)
erfasst werden, aber dennoch wesentlich für Ihr Institut sind. 
Praxisrelevanz: BTR 2 ist der Auffangtatbestand – hier landet alles, was wichtig ist, aber sonst nirgends passt. Typische Beispiele:
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Reputationsrisiken
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IT-/Cyberrisiken (sofern nicht bereits als operationelles Risiko unter BTR 1.3 subsumiert)
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Rechtsrisiken
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Modellrisiken
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ESG-/Klimarisiken
 
2. Kernaussagen von BTR 2
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Ganzheitlicher Blick: Erfassen Sie alle wesentlichen Risiken – auch seltene oder „exotische“.
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Integration: Binden Sie diese Risiken in Identifikations-, Bewertungs-, Steuerungs- und Überwachungsprozesse ein.
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Wesentlichkeitsprüfung: Nur Risiken, die Sie gemäß AT 2.2 als wesentlich eingestuft haben, unterliegen BTR 2.
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Dokumentation: Maßnahmen und Prüfungen sind nachweisbar zu dokumentieren.
 
3. Beispiele für „Sonstige Risiken“ in der Praxis
| Risikoart | Beschreibung | Mögliche Steuerungsmaßnahmen | 
|---|---|---|
| Reputationsrisiko | Imageschäden durch negative Presse, Kundenbeschwerden oder Social-Media-Krisen | Kommunikationsplan, Monitoring von Erwähnungen, schnelle Krisenreaktion | 
| IT-/Cyberrisiken | Hackerangriffe, Systemausfälle, Datenverlust | Firewalls, Backup-Strategien, Notfallübungen | 
| Rechtsrisiken | Verluste durch fehlerhafte Verträge oder Rechtsverstöße | Rechtsprüfungen, Compliance-Checks, externe Gutachten | 
| Modellrisiken | Fehler in Bewertungs- oder Risikomodellen | Validierung durch unabhängige Einheiten, Szenariotests | 
| ESG-/Klimarisiken | Auswirkungen von Umwelt- oder Sozialfaktoren | Integration in Risikoanalyse, ESG-Strategie | 
4. Unterschiede – Klein vs. Mittel
| Anforderung | Kleine Wertpapierinstitute | Mittlere Wertpapierinstitute | 
|---|---|---|
| Erfassung sonstiger Risiken | Qualitative Erfassung, vereinfachte Risiko-Checklisten | Quantitative und qualitative Erfassung, strukturierte Risikoinventur | 
| Analyse | Grundsätzliche Beurteilung, ob Risiko wesentlich ist | Detaillierte Szenarioanalysen und Bewertungsmethoden | 
| Steuerung | Allgemeine Maßnahmen, keine formellen Limits erforderlich | Formelle Limitstrukturen und klare Verantwortlichkeiten | 
| Stresstests | Nicht verpflichtend, konservative Annahmen ausreichend | Pflicht zu regelmäßigen, dokumentierten Stresstests | 
| Dokumentation | Kurze, praxisorientierte Berichte | Ausführliche Berichterstattung inkl. Management-Reporting | 
5. Umsetzungsschritte für BTR 2
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Risikoinventur durchführen – Liste aller Risiken, die nicht durch BTR 1/3/4 abgedeckt sind.
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Wesentlichkeitsprüfung (AT 2.2) – klein: qualitativ; mittel: qualitativ und quantitativ.
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Maßnahmen festlegen – Verantwortlichkeiten, Prozesse, Notfallpläne.
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Monitoring etablieren – z. B. IT-Sicherheitsberichte, Compliance-Reports.
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Dokumentation pflegen – nachvollziehbar, prüfungssicher.
 
6. Häufige BaFin-Prüfungsfeststellungen zu BTR 2
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„Sonstige Risiken“ nicht klar definiert; Abgrenzung zu BTR 1/3/4 fehlt.
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IT-/Cyberrisiken unterschätzt; fehlende Integration ins Risikomanagement.
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Keine ESG-Risikoanalyse, obwohl das Geschäftsmodell betroffen ist.
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Dokulücken: Maßnahmen nicht ausreichend nachvollziehbar festgehalten.
 
7. Best Practices
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Risikomatrix mit „Auffangspalte“ – damit kein Risiko durchs Raster fällt.
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Regelmäßige Workshops – neue Risikoarten identifizieren (Markt/Technologie).
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Externe Quellen nutzen – BaFin-Hinweise, Branchenreports, Cyber-Lageberichte.
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Frühwarnindikatoren definieren – besonders für Reputations- und IT-Risiken.
 
S+P Fazit
BTR 2 ist Ihr Sicherheitsnetz im Risikomanagement – es stellt sicher, dass sonstige wesentliche Risiken nicht übersehen werden. Kleine Institute profitieren von schlanken, pragmatischen Verfahren, mittlere Institute benötigen strukturierte Analysen und detailliertes Reporting.
Merke: Wer BTR 2 ernst nimmt, beugt bösen Überraschungen vor – gerade bei Risiken außerhalb der „klassischen“ Kategorien.
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