Outsourcing Geldwäschebeauftragter – Effiziente Compliance-Lösung für Ihr Unternehmen
Die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten ist nach § 7 GwG für viele Unternehmen verpflichtend. Doch gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die Funktion intern fachlich kompetent und ressourcenschonend zu besetzen.
Mit dem Outsourcing des Geldwäschebeauftragten an S+P Compliance Services erhalten Sie sofort verfügbare Expertise, rechtliche Sicherheit und klare Entlastung – ohne eigene Vollzeitstelle aufbauen zu müssen.
Ihre Vorteile mit S+P Outsourcing
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Sofortige Verfügbarkeit: Erfahrene Compliance-Expert:innen übernehmen die Funktion direkt.
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BaFin-konform: Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen und klare Reporting-Strukturen.
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Kostenkontrolle: Keine Personalkosten – transparente Honorare nach Leistungsumfang.
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Best Practices: Zugriff auf Erfahrung aus Projekten in Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen.
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Flexibilität & Skalierbarkeit: Passende Lösungen für Start-ups, FinTechs, KVGs und Institute.
Outsourcing bietet Ihnen die Sicherheit, jederzeit einen fachkundigen Geldwäschebeauftragten zur Verfügung zu haben – ohne eigene Ressourcen binden zu müssen. Statt Personal zu rekrutieren und weiterzubilden, profitieren Sie sofort von branchenerprobten Standards, geprüften Prozessen und praxisnaher Expertise. Damit reduzieren Sie Kosten, sichern die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und gewinnen Freiraum für Ihr Kerngeschäft.
Typische Einsatzszenarien
Besonders häufig greifen mittelständische Unternehmen, FinTechs und Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Outsourcing zurück, wenn die regulatorischen Anforderungen steigen oder interne Kapazitäten fehlen. Auch in Phasen des Wachstums oder bei Umstrukturierungen ist ein externer Geldwäschebeauftragter eine flexible Übergangslösung, die sofort für Stabilität und Sicherheit sorgt.
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Standard-Sorgfaltspflichten
gelten bei normalen Risiken und sind der „Regelfall“. -
Verstärkte Sorgfaltspflichten
greifen bei erhöhten Risiken, z. B.:-
Kunden aus Hochrisikoländern
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Politisch exponierte Personen (PEP)
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Auffällige, komplexe oder ungewöhnlich große Transaktionen
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Geschäftsbeziehungen ohne persönlichen Kontakt
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Ablauf – So funktioniert das Outsourcing mit S+P
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Unverbindliches Erstgespräch – Klärung Ihrer Anforderungen & Risikosituation
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Maßgeschneidertes Angebot – Festlegung von Umfang, SLA und Reporting
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Vertrag & Start – Übernahme der Funktion durch S+P, Integration in Ihre Prozesse
Der Einstieg in das Outsourcing ist bewusst einfach gehalten. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot, das genau auf Ihre Unternehmensgröße und Risikosituation zugeschnitten ist. Mit Vertragsabschluss übernimmt S+P unmittelbar die Funktion des Geldwäschebeauftragten und integriert die Aufgaben nahtlos in Ihre bestehenden Prozesse.
Typische Leistungen im Rahmen des Outsourcing
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Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten und Stellvertreters
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Durchführung & Pflege der Risikoanalyse nach GwG
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Erstellung von Richtlinien & Prozessen (KYC, Monitoring, Verdachtsmeldungen)
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Kontinuierliches Monitoring inkl. PEP- & Sanktionslisten-Screening
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Mitarbeiterschulungen & Awareness-Programme
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Reporting an Geschäftsleitung und BaFin
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Regelmäßige Audits & Wirksamkeitsprüfungen
Mit dem Outsourcing deckt S+P nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Funktion ab, sondern übernimmt auf Wunsch auch zusätzliche Aufgaben wie Schulungen, Audits und die Einführung digitaler Tools für Monitoring und Dokumentation. Sie erhalten damit ein Komplettpaket, das sich flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt und höchste regulatorische Standards erfüllt.
Nutzenmatrix – Risiken ohne Outsourcing vs. Vorteile mit S+P
| Risiko ohne Outsourcing | Vorteil mit S+P Outsourcing |
|---|---|
| Mangelnde Fachkunde | Zugriff auf erfahrene Spezialist:innen und Best Practices |
| Erhöhte Haftungs- & Prüfungsrisiken | Geprüfte Prozesse, klare SLAs und prüfungsfeste Dokumentation |
| Fehlende Ressourcen & Kapazitäten | Entlastung von Management & Mitarbeitenden, planbare Kosten |
| Unterbrechungen durch Ausfälle | Durchgehende Vertretung, Ausfallsicherheit, schnelle Reaktionszeiten |
| Komplexe Regulatorik & Updates | Aktuelles Rechtsmonitoring, regelmäßige Reviews und Schulungen |
FAQ
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Ist Outsourcing nach GwG erlaubt?
Ja – das GwG erlaubt die Übertragung, sofern Fachkunde, Unabhängigkeit und ausreichende Ressourcen gesichert sind.
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Muss die BaFin informiert werden?
Ja – die Bestellung des externen Beauftragten wird dokumentiert und der zuständigen Aufsicht (z. B. BaFin) angezeigt.
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Welche Vorteile bringt Outsourcing gegenüber interner Lösung?
Schnelle Verfügbarkeit, geringere Kosten, externe Erfahrung und zusätzliche Risikoabsicherung.
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Kann Outsourcing auch temporär erfolgen?
Ja, Outsourcing eignet sich sowohl als Dauerlösung als auch übergangsweise.
Vertiefende Inhalte zur Geldwäsche-Compliance
Entdecken Sie unsere wichtigsten Themenseiten rund um Geldwäsche-Compliance:
- Geldwäschebeauftragter – Aufgaben & Bestellung
- § 8 GwG – Aufbewahrungsfristen
- § 10 GwG – Sorgfaltspflichten
- Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren
- Outsourcing Geldwäschebeauftragter
Weitere relevante Themen
- Geldwäschebeauftragter: Aufgaben & Bestellung (Die interne Rolle)
- Die Risikoanalyse nach § 5 GwG (Kernaufgabe des GwB)
- § 10 GwG – Sorgfaltspflichten (KYC)
- Wirtschaftlich Berechtigte: Ermittlung & Identifizierung
- § 8 GwG – Aufbewahrungsfristen & Aufzeichnung
- Schulung für Geldwäsche-Beauftragte
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