Auslagerungsmanagement & Outsourcing – BaFin-konform & effizient umsetzen
Die Anforderungen an das Auslagerungsmanagement sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Mit MaRisk, BAIT, KAIT und den EBA-Leitlinien für Auslagerungen haben Unternehmen klare Vorgaben zur Steuerung und Überwachung von ausgelagerten Prozessen. Gleichzeitig steigt der Druck, durch Outsourcing Kosten zu senken, Flexibilität zu erhöhen und regulatorische Sicherheit zu gewährleisten.
Dieser Themenbereich bündelt praxisnahes Wissen und zeigt, wie Sie Auslagerungen strategisch, effizient und BaFin-konform gestalten können.
Typische Herausforderungen – und wie Sie sie meistern
| Herausforderung | Risiko | Praxislösung | 
|---|---|---|
| Fehlende Strategie im Auslagerungsmanagement | Unklare Verantwortlichkeiten, Prüfungsfeststellungen | Klare Auslagerungspolitik, definierte Governance-Strukturen | 
| Unvollständige Risikoanalysen | Bußgelder, aufsichtsrechtliche Beanstandungen | Standardisierte Risikoanalysen nach MaRisk/EBA | 
| Mangelnde Dokumentation | Prüfungsstress, Nachweisprobleme | Revisionssichere Dokumentation & Registerführung | 
| Unklare SLA-Definition | Qualitätseinbußen, Haftungsrisiken | Klare Service-Level-Agreements und Reporting-Verpflichtungen | 
| IT-/IKT-Auslagerungen (DORA) | Cyberrisiken, Compliance-Verstöße | IKT-Risikomanagement & unabhängige Kontrollfunktion | 
Relevante Rechtsgrundlagen
Die Anforderungen an das Auslagerungsmanagement basieren auf einer Vielzahl regulatorischer Vorgaben. Während die MaRisk den Rahmen für deutsche Finanzinstitute setzen, geben die EBA-Leitlinien einen europäischen Standard vor. Spezielle Anforderungen ergeben sich zusätzlich aus den BAIT und KAIT für IT- und KVG-Prozesse. Mit DORA hat die EU zudem ein einheitliches Regelwerk geschaffen, das insbesondere die IKT-Auslagerungen verschärft und Meldepflichten einführt. Unternehmen müssen daher ihre Prozesse so gestalten, dass sie sowohl nationale als auch europäische Anforderungen erfüllen.
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MaRisk AT 9 – Vorgaben für Auslagerungen im Finanzsektor
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EBA-Leitlinien (2019) – europäische Standards für Auslagerungsmanagement
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BAIT & KAIT – Anforderungen an IT- und KVG-spezifisches Auslagerungsmanagement
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DORA (EU 2022/2554) – spezielle Anforderungen an IKT-Risiken & Auslagerungen
 
Pillar-Themen & Unterseiten
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Zentrales Auslagerungsmanagement → Prozesse, Register, Kontrollsysteme
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EBA-Leitlinien Outsourcing → Inhalte, Pflichten, Umsetzung in der Praxis
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Auslagerung IT & IKT (DORA) → Anforderungen, Kontrollfunktionen, IKT-Risiken
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Auslagerung Datenschutzbeauftragter → DSGVO-konform & ressourcenschonend
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Praxisbeispiele & Audits → Lessons Learned aus Aufsichtsprüfungen
 
Ihre Vorteile mit S+P Outsourcing
Die Auslagerung an S+P Compliance Services schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch spürbare Entlastung im Tagesgeschäft. Statt eigene Strukturen aufzubauen, profitieren Sie von erprobten Prozessen, branchenspezifischem Know-how und einem Team erfahrener Expert:innen. Das bedeutet: weniger Aufwand, geringere Kosten und mehr Sicherheit bei jeder Prüfung.
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BaFin-konform: Umsetzung aktueller regulatorischer Vorgaben
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Risikoreduzierung: Standardisierte Risikoanalysen & Kontrollmechanismen
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Effizienz: Schlanke Prozesse, klare SLAs, revisionssichere Dokumentation
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Flexibilität: Outsourcing passgenau für Ihr Geschäftsmodell (Bank, KVG, FinTech, Dienstleister)
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Expertise: Praxiserfahrung aus Projekten mit Banken, Finanzdienstleistern & Nicht-Finanzunternehmen
 
Outsourcing & Unterstützung durch S+P
Viele Unternehmen stoßen beim internen Aufbau von Compliance- und Auslagerungsstrukturen an Grenzen. Outsourcing ermöglicht es, sofort auf Fachwissen zurückzugreifen, ohne eigene Ressourcen langfristig binden zu müssen.
Mit S+P Compliance Services können Sie Auslagerungsmanagement und eine Vielzahl von Compliance-Funktionen vollständig oder teilweise auslagern – von der Erstellung der Risikoanalyse über die Rolle des zentralen Auslagerungsbeauftragten bis hin zum 
FAQ: Auslagerungsmanagement & Outsourcing
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    Was muss ein Auslagerungsregister enthalten?
    
Alle wesentlichen und nicht wesentlichen Auslagerungen inkl. Vertragspartner, SLA, Risikobewertung und Kontrollmaßnahmen.
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    Müssen auch Nicht-Finanzunternehmen ein Auslagerungsmanagement einführen?
    
Ja, wenn sie regulierte Geschäftsbereiche betreiben oder unter spezifische Aufsichtsvorgaben fallen.
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    Welche Rolle spielt DORA?
    
DORA verschärft die Anforderungen an IKT-Auslagerungen – inklusive Meldepflichten, Szenariotests und unabhängigen Kontrollfunktionen.
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    Kann das Auslagerungsmanagement vollständig ausgelagert werden?
    
Ja – S+P übernimmt auf Wunsch die Rolle des zentralen Auslagerungsbeauftragten inkl. Registerführung, Risikoanalysen und Reporting.
 
Vertiefende Inhalte zum Auslagerungsmanagement & Outsourcing
Entdecken Sie unsere wichtigsten Themenseiten rund um Auslagerung und Outsourcing:
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 - Zentrales Auslagerungsmanagement (ZAM)
 - Auslagerung von IT-Dienstleistungen
 - MaRisk: Outsourcing-Risikoanalyse
 - Outsourcing Compliance Officer
 
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