WpI MaRisk BTO 1 – Organisation des Handels: effizient, risikobewusst, prüfungssicher
BTO 1 regelt, wie der Wertpapierhandel organisatorisch aufgestellt sein muss, um Interessenkonflikte zu vermeiden und Marktmissbrauch zu verhindern.
Für kleine Wertpapierinstitute gilt: klare Rollen, einfache Abläufe, lückenlose Dokumentation.
Mittlere Institute müssen stärker formalisieren, getrennte Funktionen vorhalten und umfangreichere Kontrollen einbauen.
1. Zielsetzung der BaFin bei BTO 1
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Integrität & Transparenz im Handel sicherstellen
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Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle
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Vermeidung von Marktmissbrauch & Interessenkonflikten
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Proportionalität: Umsetzung passend zu Größe und Handelsvolumen
 
2. Kleine vs. mittlere Institute – die Kernunterschiede
| Kriterium | Kleine Wertpapierinstitute | Mittlere Wertpapierinstitute | 
|---|---|---|
| Funktionstrennung | Handel und Abwicklung in Personalunion möglich, wenn Risiko gering – mit dokumentierter Begründung | Strikte Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle | 
| Handelsrichtlinie | Kurzes Dokument (5–10 Seiten): Grundsätze, Zulässigkeiten, Genehmigungswege | Detailliertes Handels- & Kontrollhandbuch inkl. Produktlisten, Limits, Eskalationswegen | 
| Order- & Ausführungsdokumentation | Einfache elektronische oder manuelle Orderlisten | Vollständige Erfassung im Handelssystem inkl. Zeitstempel | 
| Kontrollen | Stichproben durch Geschäftsleitung | Tägliche Kontrollen durch unabhängige Kontrollfunktion | 
| Compliance-Einbindung | Grundlegende Prüfung neuer Produkte/Strategien | Formale Produktfreigabeprozesse & kontinuierliches Monitoring | 
| Marktmissbrauchsprävention | Basis-Checklisten, jährliche Schulung | Ausführliche Schulungskonzepte, Echtzeitüberwachung relevanter Märkte | 
3. Schritt-für-Schritt-Umsetzung für kleine Institute
Schritt 1 – Handelsgrundsätze definieren
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Welche Produkte gehandelt werden dürfen
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Wer Handelsentscheidungen treffen darf
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Genehmigungswege und Limits festlegen
 
Schritt 2 – Rollen & Verantwortlichkeiten festlegen
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Handelsverantwortliche:r (GL oder Portfoliomanager:in)
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Kontrollinstanz (z. B. Compliance Officer / zweite GL)
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Bei Personalunion → Risikobegründung dokumentieren
 
Schritt 3 – Dokumentationspflichten sicherstellen
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Jede Order: Datum, Uhrzeit, Produkt, Volumen, Preis, Handelsplatz
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Begründung bei Abweichungen vom Standardprozess
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Aufbewahrung nach WpHG & MaRisk
 
Schritt 4 – Kontrollen etablieren
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Wöchentlich/monatlich: Stichprobe durch Geschäftsleitung
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Protokoll mit Unterschrift; Auffälligkeiten & Maßnahmen festhalten
 
Schritt 5 – Schulung & Awareness
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1× jährlich: Insiderrecht, Marktmissbrauchs-VO, Interessenkonflikte
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Kurzfälle aus dem eigenen Handelskontext
 
4. Umsetzung für mittlere Institute – die erweiterten Anforderungen
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Strikte Funktionstrennung: Handel, Abwicklung, Kontrolle organisatorisch/technisch getrennt
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Orderüberwachung in Echtzeit: Systeme mit Pre-Trade-Checks
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Limit-/Stop-Loss-Systeme: verbindlich implementieren
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Produktfreigabe: formales Verfahren mit Risikoprüfung & Compliance-Genehmigung
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Tägliche unabhängige Handelsüberwachung inkl. Marktmissbrauchsanalyse
 
5. Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
❌ Keine schriftliche Handelsrichtlinie → Vorgaben nur „mündlich“
So lösen Sie’s: Richtlinie als Version-datiertes Dokument pflegen; kurze Change-Notiz je Update.
❌ Fehlende Orderdokumentation → Verstoß gegen WpHG-Aufbewahrung
So lösen Sie’s: Einheitliches Order-Template + Kontrollliste (Vollständigkeit/Zeiten).
❌ Unklare Eskalationswege → Verzögerte Reaktion bei Auffälligkeiten
So lösen Sie’s: Eskalationsmatrix (Schwelle → Empfänger:in → Frist → Rückmeldung).
❌ Handel & Kontrolle ohne Risikoanalyse kombiniert → Proportionalität verfehlt
So lösen Sie’s: Begründung der Personalunion (Risikoprofil, Volumen, Kontrollen) schriftlich festhalten.
6. Schnittstellen zu anderen MaRisk-Bereichen
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AT 4.4 → Funktionstrennung als zentrales Kontrollprinzip
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BTO 1.2.2 → Abwicklungsprozesse hängen direkt von der Handelsorganisation ab
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AT 7.3 → Notfallplan muss den Handel berücksichtigen
 
7. Praxis-Tipp für kleine Institute
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Handelsrichtlinie als „lebendes Dokument“
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Nicht statisch – bei Produkt-/Marktänderungen aktualisieren
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Änderungen dokumentieren und im Team kurz vorstellen
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Sofort archivieren, um BaFin-Nachweispflichten zu erfüllen
 
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S+P Fazit
BTO 1 verlangt klare Strukturen, saubere Dokumentation und wirksame Kontrollen.
Für kleine Institute gilt: einfach, aber vollständig – lieber knackige, verständliche Handelsrichtlinien als komplexe Prozesse, die niemand anwendet.
Mittlere Institute brauchen strikte Funktionstrennungen und systemgestützte Überwachung.
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