WpI MaRisk 2025: Was sich für kleine und mittlere Wertpapierinstitute jetzt ändert
Die BaFin hat im Mai 2025 das neue Rundschreiben WpI MaRisk veröffentlicht. Damit gibt es erstmals eine eigenständige MaRisk-Regulierung für Wertpapierinstitute, die sich gezielt an kleine und mittlere Institute richtet.
Für Sie als Geschäftsleiter:in, Compliance Officer oder Risikomanager:in bedeutet das: Es gibt mehr Klarheit, mehr Proportionalität – und trotzdem neue Pflichten, die Sie zeitnah umsetzen müssen.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- 
Warum die WpI MaRisk eingeführt wurde und wie sie sich von den bisherigen MaRisk für Banken unterscheidet.
 - 
Welche Anforderungen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute gelten.
 - 
Was sich konkret ändert – mit einer übersichtlichen Vergleichstabelle.
 - 
Wie Sie die Umsetzung strategisch angehen, um keine Lücken im nächsten Audit zu riskieren.
 
1. Hintergrund: Warum WpI MaRisk jetzt kommt
Bisher mussten sich Wertpapierinstitute – unabhängig von ihrer Größe – an den MaRisk (BA) orientieren. Das führte in der Praxis oft zu einer Übererfüllung, weil kleine Institute dieselben komplexen Prozesse dokumentieren mussten wie Großbanken.
Mit dem WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) und der WpI-V (Wertpapierinstituts-Verordnung) hat die EU-Regulierung bereits 2021 einen eigenen aufsichtsrechtlichen Rahmen geschaffen. Die WpI MaRisk sind nun die aufsichtsrechtliche Auslegung dieser Vorschriften für den deutschen Markt.
Kernziele der BaFin:
- 
Proportionalität: kleinere Institute sollen schlankere Prozesse umsetzen können.
 - 
Klarheit: konkrete Vorgaben für kleine, mittlere und große Institute.
 - 
Fokus auf wesentliche Risiken statt pauschaler Vollumfänglichkeit.
 
2. Wer ist „klein“ – und wer „mittel“?
Die Einstufung richtet sich nicht nur nach der Bilanzsumme, sondern vor allem nach den aufsichtlichen Schwellenwerten in der WpI-V.
Große WpI:
- 
Eigenhandel/Emissionsgeschäft + Bilanzsumme ≥ 15 Mrd. EUR (Durchschnitt der letzten 12 Monate)
 - 
Konsolidierte Bilanzsumme der Gruppe ≥ 15 Mrd. EUR
 - 
Beschluss der zuständigen Behörde gemäß § 8 Abs. 1 WpIG
 - 
Vermögenswerte über 30 Mrd. EUR → Einstufung als CRR-Kreditinstitut
 
Mittlere WpI:
- 
Überschreiten mindestens eines Schwellenwerts aus Art. 12 Abs. 1 IFR
 - 
Erreichen nicht die Schwellenwerte für große WpI
 
Kleine WpI:
- 
Überschreiten keinen der Schwellenwerte aus Art. 12 Abs. 1 IFR, darunter:
- 
AUM < 1,2 Mrd. EUR
 - 
COH < 100 Mio. EUR/Tag (Kassageschäfte) oder < 1 Mrd. EUR/Tag (Derivate)
 - 
ASA, CMH, DTF, NPR, CMG, TCD = 0
 - 
Gesamtsumme < 100 Mio. EUR
 - 
Jährliche Bruttogesamteinkünfte < 30 Mio. EUR (Durchschnitt der letzten zwei Jahre)
 
 - 
 
Praxis-Hinweis: Auch wenn Sie formell als „klein“ gelten, kann die BaFin bei besonderen Risikolagen (z. B. hohes Marktrisiko oder komplexe IT-Struktur) einzelne mittlere Anforderungen anordnen.
3. Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Vergleich: MaRisk BA vs. WpI MaRisk 2025
| Bisherige Regelung (MaRisk BA) | Neue Regelung (WpI MaRisk 2025) | 
|---|---|
| Einheitliche Anforderungen für alle Institute, unabhängig von Größe und Komplexität | Dreistufiges System: Kleine, mittlere und große Institute mit abgestuften Anforderungen | 
| Dokumentationspflichten: Umfangreiche für alle Bereiche, inkl. detaillierter Prozesshandbücher | Vereinfachte Dokumentation für kleine Institute: schlankere Berichte, weniger formale Protokolle | 
| Risikomanagement mit vollständigen Szenarioanalysen und jährlichen ICAAP-Überprüfungen | Für kleine Institute: vereinfachtes Risikomanagement ohne komplexe Stresstestmodelle; mittlere Institute müssen adverse Szenarien abbilden | 
| Interne Funktionen (Risikomanagement, Compliance, Revision) müssen organisatorisch strikt getrennt sein | Kleine Institute dürfen Funktionen bündeln, wenn Unabhängigkeit gewahrt bleibt; mittlere Institute brauchen formale Trennung | 
| Interne Revision für alle verpflichtend | Kleine Institute können auf Interne Revision verzichten, wenn Geschäftsleitung Prüfungen übernimmt; mittlere Institute benötigen sie weiterhin | 
| Kapitalplanung mit komplexen Projektionen über mehrere Jahre | Kleine Institute: einfache Planungsrechnungen; mittlere Institute: zusätzlich Stresstest-Szenarien | 
| Berichterstattung in festen Zyklen und Formaten, identisch für alle | Flexiblere Reporting-Pflichten für kleine Institute; mittlere Institute müssen weiterhin strukturiert und formal berichten | 
| Wesentlichkeitsprüfung: Keine ausdrückliche Regelung | Einführung einer Wesentlichkeitsprüfung; kleine Institute dürfen vereinfachte Prüfmethoden nutzen | 
| Starke Orientierung an Kreditinstitutsrisiken (z. B. Kreditportfolio, Großkredite) | Fokus auf wertpapierinstitutsspezifische Risiken: Marktrisiko, Abwicklungsrisiko, Liquiditätsmanagement | 
4. Was das für Sie praktisch bedeutet
a) Sie bekommen mehr Spielraum – müssen ihn aber begründen
Die BaFin will keine regulatorischen Erleichterungen „auf Zuruf“.
Das heißt: Wenn Sie Funktionen bündeln oder auf komplexe Szenarien verzichten, müssen Sie dokumentieren, warum das für Ihr Risikoprofil angemessen ist.
b) Die Wesentlichkeitsprüfung wird zum Kerninstrument
Gerade für kleine Institute ist sie der Schlüssel zur schlanken Umsetzung.
Halten Sie Ihre Bewertungsmethodik einfach, konsistent und plausibel – sonst drohen Nachforderungen.
c) Mittlere Institute stehen stärker im Fokus
Für mittlere Häuser gilt: Stresstests, formale Trennung der Funktionen und strukturierte Berichte sind Pflicht – auch wenn das Geschäft einfach erscheint.
5. Strategische Umsetzung in 4 Schritten
- 
Einstufung prüfen – Kriterien der BaFin anlegen, Schwellenwerte mit aktuellen Kennzahlen vergleichen.
 - 
Gap-Analyse starten – bestehende MaRisk-Umsetzung mit den WpI MaRisk-Anforderungen gegenüberstellen.
 - 
Proportionalitäts-Argumentation entwickeln – jede Erleichterung schriftlich begründen.
 - 
MaRisk-Handbuch anpassen – Richtlinien, Organigramme und Prozesse aktualisieren.
 
6. WpI MaRisk 2025 in der Praxis: 3 typische Szenarien
Szenario 1: Kleines Wertpapierinstitut mit < 100 Mio. EUR Bilanzsumme
- 
Funktionen dürfen gebündelt werden.
 - 
Keine eigene Revision notwendig, wenn die Geschäftsleitung Prüfungen übernimmt.
 - 
Dokumentationspflichten reduziert – Fokus auf Wesentlichkeitsprüfung.
 
S+P Praxis-Hinweis: Eine nachvollziehbare, konsistente Wesentlichkeitsprüfung ist entscheidend.
Szenario 2: Mittleres Wertpapierinstitut mit steigenden Umsätzen
- 
Strikte Trennung von Risikomanagement, Compliance und Revision.
 - 
Adverse Stresstests verpflichtend.
 - 
Strukturierte, formale Berichterstattung.
 
S+P Praxis-Hinweis: Viele Institute unterschätzen die Pflicht zu Stresstests und formalen Reports – ein häufiger Audit-Fallstrick.
Szenario 3: Kleines Institut mit komplexer IT-Struktur
- 
BaFin kann zusätzliche Anforderungen anordnen (z. B. Trennung der Funktionen, detaillierte IT-Dokumentation).
 - 
Fokus auf IT-Risiken, Cybersecurity und Auslagerungsmanagement.
 
S+P Praxis-Hinweis: Auch kleine Häuser sollten frühzeitig ein IT-Risikokontrollsystem etablieren – sonst drohen teure Nachrüstungen.
S+P Fazit
Die WpI MaRisk bringen endlich den Proportionalitätsgedanken in die Aufsichtspraxis der BaFin. Für Sie als kleines oder mittleres Wertpapierinstitut ist das die Chance, Bürokratie abzubauen, Prozesse schlanker zu gestalten und Ressourcen gezielt einzusetzen – solange Sie Ihre Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.
FAQ
Die WpI MaRisk sind die aufsichtsrechtliche Auslegung der Vorgaben aus WpIG/WpI-V für Wertpapierinstitute. Sie machen die Anforderungen proportional – mit klaren Vorgaben für kleine, mittlere und große Institute.
Die WpI MaRisk gelten für Wertpapierinstitute im Anwendungsbereich von WpIG/WpI-V und sind seit Veröffentlichung des BaFin-Rundschreibens im Mai 2025 anzuwenden. Welche Tiefe der Pflichten für Sie relevant ist, hängt von Ihrer Einstufung (klein/mittel/groß) ab. Sofern Übergangsfristen vorgesehen sind, entnehmen Sie diese dem Rundschreiben und dokumentieren Sie Einstufung, Gap-Analyse und Umsetzungsplan.
Proportionalität und Fokus: Statt banktypischer Vollumfänglichkeit richten sich die Anforderungen an der Größe und dem Risikoprofil von Wertpapierinstituten aus. Für kleine Institute sind z. B. vereinfachte Dokumentation, Funktionsbündelung und ein schlankes Risikomanagement möglich – bei plausibler Begründung.
- 
Maßgeblich sind u. a. die Schwellenwerte aus Art. 12 IFR (z. B. AUM, COH, Erträge). Legen Sie eine Checkliste an, gleichen Sie die Schwellen mit Ihren aktuellen Kennzahlen ab und dokumentieren Sie Ergebnis, Verantwortlichkeiten und Review-Zyklus.
 
Die Wesentlichkeitsprüfung ist zentral. Halten Sie die Methodik einfach, konsistent und plausibel. Jede Erleichterung (z. B. Funktionsbündelung) braucht eine schriftliche Proportionalitäts-Begründung und muss in Richtlinien, Organigrammen und das MaRisk-Handbuch einfließen.
- 
Erhöhte Anforderungen: strikte Trennung der Funktionen (Risikomanagement, Compliance, Revision), Durchführung adverser Stresstests und strukturierte, formale Berichte in festen Zyklen.
 
Einstufung prüfen → Gap-Analyse → Proportionalitäts-Argumentation erstellen → MaRisk-Handbuch, Organigramme und Prozesse aktualisieren → Reporting und Reviews festlegen.
Wir übernehmen auf Wunsch die Compliance-Auslagerung (z. B. Compliance-Funktion, Interne Revision, Auslagerungsmanagement) inklusive Proportionalitäts-Begründung, Dokumentationspaketen, Reporting und Audit-Vorbereitung – abgestimmt auf kleine und mittlere Institute.
Wpl MaRisk 2025 – Ressourcen & Praxisleitfäden
AT-Module – Allgemeiner Teil
BTO-Module – Organisation & Abwicklung
BTR -Module – Risikomanagement
Spezialthemen
Kapitalplanung
WpI MaRisk effizient umsetzen – mit S+P Compliance Auslagerung
Sie möchten Proportionalität nutzen, aber Audit-Sicherheit wahren? Wir übernehmen die Compliance-Funktion, unterstützen bei Risikomanagement & Reporting und stellen prüfungsfeste Dokumentation bereit – abgestimmt auf kleine und mittlere Wertpapierinstitute.
- Proportionalitäts-Begründung & Gap-Analyse
 - MaRisk-/WpI-Dokumentationspakete & Reporting
 - Vorbereitung auf Prüfungen der Aufsicht
 
Ihr Nutzen
- Schlanke Umsetzung statt Overengineering
 - Klar dokumentierte Proportionalität
 - Prüfungs- und Audit-Sicherheit
 
Weitere relevante Themen
- WpI MaRisk: Was sich für kleine & mittlere Institute ändert
 - AT 7.3 Notfallmanagement (kleine & mittlere WpI)
 - BTR 3 – Liquiditätsrisiken wirksam steuern
 - AT 4.3.3 – Stresstests für kleine Wertpapierinstitute
 - Risikomanagement: BT 2, BTR 3 & BTR 4 im Detail
 - WpI MaRisk BTR – Allgemeine Anforderungen (BTR 1-4)
 - BTR 2 – Sonstige Risiken (IT, ESG, Reputation)
 - Thema Auslagerung: EBA-Leitlinien (Europäischer Rahmen)