„S+P Compliance Services ist ein kompetenter Ansprechpartner für Auslagerungslösungen im Beauftragtenwesen. S+P ist seit über 11 Jahren für Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen tätig.“
Sie suchen einen Compliance Dienstleister mit dem Schwerpunkt Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen? Dann sind Sie bei S+P Compliance Services an der richtigen Adresse. S+P Compliance Services bietet Auslagerungslösungen für das Beauftragtenwesen an.
Gerade in Zeiten der Digitalisierung ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Compliance-Aufgaben professionell und prüfungssicher outsourcen können. S+P Compliance Services unterstützt Sie bei dieser Herausforderung mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Auslagerung von Compliance-Funktionen. Unser Schwerpunkt liegt auf Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen. Zu unseren Kunden gehören namhafte Banken, FinTechs, Industrieunternehmen und Wertpapierfirmen in Deutschland, USA und Großbritannien.
S+P Compliance Services ist ein kompetenter Ansprechpartner für Auslagerungslösungen im Beauftragtenwesen. Mit unseren Dienstleistungen sorgen wir für mehr Sicherheit und effiziente Abläufe in Ihrem Unternehmen.
💡 Sicher: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien.
💡 Effizient: Mit unserer Hilfe sparen Sie Zeit und Geld.
💡 Passend: Unsere Lösungen sind individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche zugeschnitten.
Wir bieten Auslagerungslösungen für das Beauftragtenwesen. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Beauftragtenwesens übernehmen wir folgende Aufgaben:
Mit der Whistleblowing-Richtlinie (EU-RICHTLINIE (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019) wurden Mindestanforderungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, festgelegt. Die EU Richtlinie Whistleblowing schreibt eine Umsetzung in nationales Recht bis spätestens zum 17.12.2021 bzw. bis zum 17.12.2023 vor.
Für Verpflichtete besteht die Pflicht, durch angemessene, risikoorientierte Verfahren zu bestimmen, ob es sich beim Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine PeP handelt.
Die Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit PeP gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG findet zum einen bei Begründung einer Geschäftsbeziehung Anwendung (vgl. § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG). Zeitpunkt der Verpflichtung, den PeP-Status des Kunden zu überprüfen, ist hier der Kundenannahmeprozess bzw. vor Eröffnung der Verfügungsmöglichkeit für den Kunden.
Damit es für Sie keine Probleme macht diese oder weitere Gesetzmäßigkeiten einzuhalten bietet S+amp;P ein Compliance Monitoring an, welches unter anderem folgende Services beinhaltet:
Gerne beraten wir Sie in Ihren Anliegen und Fragen zum Thema Compliance und unseren Dienstleistungen!