Skip to main content

S+P Compliance Services – Wer wir sind

„S+P Compliance Services ist ein kompetenter Ansprechpartner für Auslagerungslösungen im Beauftragtenwesen. S+P ist seit über 11 Jahren für Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen tätig.“


Sie suchen einen Compliance Dienstleister mit dem Schwerpunkt Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen? Dann sind Sie bei S+P Compliance Services an der richtigen Adresse. S+P Compliance Services bietet Auslagerungslösungen für das Beauftragtenwesen an.

Gerade in Zeiten der Digitalisierung ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Compliance-Aufgaben professionell und prüfungssicher outsourcen können. S+P Compliance Services unterstützt Sie bei dieser Herausforderung mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Auslagerung von Compliance-Funktionen. Unser Schwerpunkt liegt auf Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen. Zu unseren Kunden gehören namhafte Banken, FinTechs, Industrieunternehmen und Wertpapierfirmen in Deutschland, USA und Großbritannien.

S+P Compliance Services ist ein kompetenter Ansprechpartner für Auslagerungslösungen im Beauftragtenwesen. Mit unseren Dienstleistungen sorgen wir für mehr Sicherheit und effiziente Abläufe in Ihrem Unternehmen. 

Sicherheit und Effizienz beim Compliance Management

💡 Sicher: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien.

💡 Effizient: Mit unserer Hilfe sparen Sie Zeit und Geld.

💡 Passend: Unsere Lösungen sind individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche zugeschnitten.

Wir sind Outsourcing-Dienstleister

Wir bieten Auslagerungslösungen für das Beauftragtenwesen. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Beauftragtenwesens übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Bestellung als Geldwäschebeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Compliance Officer, MaRisk-Compliance Officer oder Interne Revision
  • Als Geldwäschebeauftragter überwachen wir die Einhaltung der relevanten Gesetze, einschließlich der Vorgaben aus weiteren Richtlinien des Unternehmens zum Beauftragtenwesen.
  • Als Officer für Datenschutz, Geldwäscheprävention, Compliance oder Interne Revision beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung hinsichtlich bestehender Pflichten und sind zuständig für die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
  • Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen Zeitabständen auf ihre Gesetzes-konformität.
  • Als Officer für Datenschutz, Geldwäscheprävention, Compliance oder Interne Revision übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die Unternehmensleitung.

 

Wir führen online basierte Whistleblowing-Systeme

Mit der Whistleblowing-Richtlinie (EU-RICHTLINIE (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019) wurden Mindestanforderungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, festgelegt. Die EU Richtlinie Whistleblowing schreibt eine Umsetzung in nationales Recht bis spätestens zum 17.12.2021 bzw. bis zum 17.12.2023 vor.

S+P Compliance Services - Whistleblowing
Online Lösung von S+P Compliance

Whistleblowing System gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben

  • Nutzung des S+P Whistleblowing-Portals (DSGVO konform)
  • Fallmanagement: Auswertung und Erst-Beurteilung der Whistleblowing-Meldungen

 

 

Wir machen KYC-Recherchen

  • Das sog. „Know Your Customer“-Prinzip, dessen zentrales Element die Identifizierung des Kunden ist, bildet einen der tragenden Pfeiler der Geldwäscheprävention.
  • Es beinhaltet für die Institute die Verpflichtung, sich bei Anknüpfung der Geschäftsbeziehung über die Identität des Kunden zu vergewissern.
  • Nur durch die Identifizierung des Kunden wird die vollständige Nachvollziehbarkeit des Geld-Flusses und der in der Zahlungskette eingeschalteten Intermediäre, Geld-Inhaber und Akzeptanten ermöglicht.
  • Dies ist nicht nur aus geldwäscherechtlicher sondern auch aus solvenzrechtlicher Sicht erforderlich.

S+P KYC-Recherche

  • KYC Recherche mit Hilfe weltweit führender Datenbanken.
  • UBO-Recherchen für eine vollständige Identifikation des Vertragspartners und Vervollständigung der Dokumentation bei Lücken.

 

 

Wir führen Compliance Monitoring durch

Für Verpflichtete besteht die Pflicht, durch angemessene, risikoorientierte Verfahren zu bestimmen, ob es sich beim Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine PeP handelt.

Die Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit PeP gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG findet zum einen bei Begründung einer Geschäftsbeziehung Anwendung (vgl. § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG). Zeitpunkt der Verpflichtung, den PeP-Status des Kunden zu überprüfen, ist hier der Kundenannahmeprozess bzw. vor Eröffnung der Verfügungsmöglichkeit für den Kunden.

S+P Compliance Monitoring

Damit es für Sie keine Probleme macht diese oder weitere Gesetzmäßigkeiten einzuhalten bietet S+amp;P ein Compliance Monitoring an, welches unter anderem folgende Services beinhaltet:

  • PeP Status des Kunden,
  • Sanktions- und Embargoregelungen,
  • laufendes Transaktionsmonitoring.

 

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

S+P Compliance Team

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie in Ihren Anliegen und Fragen zum Thema Compliance und unseren Dienstleistungen!

 

S+P Compliance Services - Wer wir sind
S+P Compliance
Chaticon