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Die neue Fassung der MaRisk tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021. Dies gilt für die auf das Auslagerungsregister bezogene Dokumentationsanforderung in AT 9 Tz. 14 MaRisk nur insoweit, als auch die Pflicht zum Vorhalten eines Auslagerungsregisters mit dem Inkrafttreten des FISG bereits zum...

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Unter Step-in Risiken werden sämtliche Risiken zusammengefasst, die aus der Gewährung finanzieller Unterstützung für ein nicht aufsichtlich konsolidiertes Unternehmen resultieren, ohne dass die Bank hierzu vertraglich verpflichtet wäre. Die EBA Guidelines definieren das „Step-in risk“ wie folgt: Step-in-risk ist das Risiko, das durch die...

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MaRisk 6.0: Verschärfte Anforderungen an das Notfallmanagement. Aus den ICT Guidelines werden Anforderungen zum Notfallmanagement im neu gefassten Abschnitt AT 7.3 umgesetzt. Für alle im Rahmen einer durchzuführenden Auswirkungsanalyse identifizierten zeitkritischen Aktivitäten und Prozesse sind zunächst Risikoanalysen durchzuführen. Im...

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MaRisk 6.0: Was ändert sich beim Auslagerungsmanagement? Detaillierte Anforderungen werden aus den Outsourcing Guidelines in Abschnitt AT 9 umgesetzt. Die Änderungen betreffen den gesamten Auslagerungszyklus. So wurden Anforderungen zur Risikoanalyse und zur Bestimmung der Wesentlichkeit, zur Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages sowie...

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Neue MaRisk 6.0: Umsetzung NPE Guidelines. Die NPE Guidelines unterscheiden zwischen notleidenden Krediten (non-performing loans, NPLs) und notleidenden Risikopositionen (non-performing exposures, NPEs). Diese Unterscheidung wird in die MaRisk übernommen: Während der eine Begriff auf die Kategorisierung der Institute zielt, definiert der...

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