Zum Hauptinhalt springen
Whistleblowing – § 6 Abs. 5 GwG Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.   Whistleblowing – § 6 Abs. 5 GwG Die Vorschrift ergänzt die auf Behördenebene einzurichtende Stelle für Hinweisgeber („Whistleblower“) nach § 53 GwG (bzw. bei der BaFin aufgrund von § 4d...

Weiterlesen

Verhinderung des Missbrauchs von neuen Produkten und Technologien Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht. Verhinderung des Missbrauchs von neuen Produkten und Technologien Nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 müssen Verpflichtete geeignete Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von...

Weiterlesen