Abklärung des PEP Status – §10 Abs. 1 Nr.4 GwG
Abklärung des PEP-Status nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG – Definition, Pflichten, Praxis
Kurzüberblick: Verpflichtete müssen mit angemessenen, risikoorientierten Verfahren feststellen, ob Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte eine politisch exponierte Person (PEP), ein Familienmitglied oder eine bekanntermaßen nahestehende Person...