Geldwäscherisiko Immobilien – Anhaltspunkte für Geldwäsche bei Immobilientransaktionen
Geldwäscherisiko Immobilien – Anhaltspunkte für Geldwäsche bei Immobilientransaktionen
Die Regierung von Niederbayern hat in für Immobilienmakler Anhaltspunkte für Geldwäsche bei Immobilientransaktionen zusammengefasst. Im folgenden S+P Informationsblog Geldwäscherisiko Immobilien haben wir für Immobilienmakler die 16 wichtigsten Anhaltspunkte zusammengefasst.
Geldwäscherisiko Immobilien – Anhaltspunkte für Geldwäsche bei Immobilientransaktionen
- Käufer legt bei Vertragsabschluss Kaufpreis bzw. Teilbeträge davon in bar vor
- Kauf einer großen (teuren) Immobilie ohne Finanzierung
- Überweisung großer Geldbeträge in oder aus Problemländern (z. B. Rauschgiftproduktionsländer) für Immobilientransaktionen
- Überweisungen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Hintergrunds des Kunden, bezogen auf die Höhe seines Einkommens, seine wirtschaftlichen Aktivitäten etc., das übliche Maß überschreiten
Geldwäscherisiko Immobilien
- Auslandstransfers mit Bezug zu unbekannten oder ‚exotischen‘ Banken (z. B.Offshore-Bankenplätze) oder über abgelegene Filialen von international tätigen Instituten
- Stellung von Sicherheiten (z. B. Bürgschaften) durch unbekannte Dritte, welche in keiner erkennbaren Beziehung zum Kunden stehen
- Kunde verweigert weitergehende Auskünfte zur Herkunft der Mittel, die zum Kauf einer Immobilie eingesetzt werden sollen
- Kunde nimmt Kredit auf, der den Wert der zu erwerbenden Immobilie signifikant übersteigt
- Nicht nachvollziehbare, frühzeitige Kreditrückführung bzw. hohe außerplanmäßige Tilgung ohne plausiblen Grund bzw. mit Mitteln ungeklärter Herkunft
- Käufer erwirbt Immobilie im Namen eines Dritten, wie z. B. eines Geschäftspartners, eines Verwandten (nicht Ehepartner) oder für minderjährige oder geschäftsunfähige
Geldwäscherisiko Immobilien – Anhaltspunkte für Geldwäsche – Das sollten Sie als Immobilienmakler beachten
- Personen bzw. für Personen, bei denen die finanzielle Ausstattung für eine solche Transaktion nicht gegeben ist
- Immobilie wechselt in kurzer zeitlicher Abfolge mehrfach den Eigentümer (jedes Mal zu einem höheren Preis)
- Käufer zeigt kein besonderes Interesse an den Eigenschaften einer Immobilie (kauft z. B. ohne Besichtigung) und ist auch nicht an den Kosten, die mit der
- Durchführung des Geschäftes verbunden sind, interessiert Erwerb von (Wohn-)Immobilien in Deutschland, obwohl hier kein Aufenthalt geplant oder feststellbar ist
- Vertragsauflösungswunsch nach ungewöhnlich kurzer Zeit (ohne ersichtlichen Grund)
- Abwicklung von Immobilientransaktionen über Hausverwaltungsgesellschaften (Facility Manager)
Geldwäscherisiko Immobilien – Aktuelle Geldwäscherisiken im Immobiliensektor – aktuelle Einschätzung der deutschen Bundesregierung
In der Drucksache 19/2449 vom 04.06.2018 wurde im Deutschen Bundestag die Thematik Geldwäsche im Immobiliensektor näher diskutiert. Im S+P Informationsblog Geldwäscherisiko Immobiliensektor erhalten Sie folgende News:
- Besondere Anfälligkeit der Immobilienbranche für Geldwäsche
- Geldwäsche-Beauftragte sind im Immobiliensektor eine Seltenheit
- Geldwäsche im Nicht-Finanzsektor wird auf bis zu 28.000 Verdachtsfälle pro Jahr geschätzt
- Geldumsatz bewegt sich im Immobiliensektor bei 238 Mrd. €
- Wichtige Aussagen der Bundesregierung zu Geldwäsche im Immobiliensektor
- Bei ca. 40 Prozent der im Immobiliensektor aktiven Geldwäsche-Gruppierungen handelt es sich um russisch-eurasische oder italienische Strukturen.
- Mitglieder der `Ndrangheta tätigen Investitionen insbesondere im Gastronomiebereich, in der Hotellerie und in verschiedenen Handelsbranchen in Deutschland
- Im Jahr 2016 wurden in 147 OK-Ermittlungsverfahren Vermögenswerte in Höhe von annähernd 61 Mio. Euro durch den Staat vorläufig gesichert.
- Aufbau einer Geldwäscheaufsicht für Nicht-Finanzunternehmen – Personelle Ausstattung ist noch lückenhaft.
https://sp-unternehmerforum.de/geldwaeschepraevention-fuer-immobilienmakler/