Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren – Pflichten nach GwG
Die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter ist eine zentrale Pflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Unternehmen müssen nachvollziehen, wer letztlich Eigentum oder Kontrolle über ihre Vertragspartner ausübt.
Ziel ist es, Transparenz über Eigentums- und Kontrollstrukturen zu schaffen und das Einschleusen illegaler Gelder über verschachtelte Firmenkonstruktionen zu verhindern.
Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?
Nach § 3 GwG ist wirtschaftlich Berechtigter die natürliche Person, die:
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Mehr als 25 % Kapitalanteile hält,
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Mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert, oder
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Kontrolle auf vergleichbare Weise ausübt (z. B. über Treuhandkonstruktionen).
Sonderfall: Kann keine Person festgestellt werden, gilt die fiktive wirtschaftlich berechtigte Person → das sind die gesetzlichen Vertreter, geschäftsführenden Gesellschafter oder Partner des Vertragspartners.
Schwellenwerte & Nachweise
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25 % Beteiligungsschwelle → maßgeblich für Anteilseigner und Stimmrechte.
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Nachweise → Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge, Transparenzregister-Abfragen.
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Pflicht zur Dokumentation → Ergebnisse müssen schriftlich festgehalten und regelmäßig aktualisiert werden.
Typische Herausforderungen in der Praxis
| Herausforderung | Risiko | Lösung |
|---|---|---|
| Komplexe Eigentümerstrukturen | Verschleierung wirtschaftlich Berechtigter | Transparenzregister, internationale Register, strukturierte Abfragen |
| Nominee- oder Treuhandkonstruktionen | Fehlende Klarheit über Kontrolle | Nachweise & Erklärungen einfordern, verstärkte Sorgfaltspflichten |
| Datenlücken bei Kunden | Prüfungsfeststellungen, Bußgelder | Checklisten, automatisierte Dokumentation |
| Abgleich mit Sanktionen/PEP-Listen | Reputations- & Haftungsrisiken | Digitale Screening-Tools, regelmäßiges Monitoring |
Praxisbeispiel
Ein Immobilienmakler nimmt eine GmbH als Kunden auf:
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Handelsregisterauszug prüfen
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Anteilseigner mit 30 % Beteiligung feststellen → gilt als wirtschaftlich Berechtigter
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Daten dokumentieren und im Kundenstamm abspeichern
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Abgleich mit PEP-/Sanktionslisten durchführen
Praktischer Ablauf – Checkliste zur Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter
- Kundendaten & Rechtsform aufnehmen
Firma, Sitz, Register, UBO-Pflicht - Register prüfen
Handelsregister, Transparenzregister; bei Ausland lokale Register - Eigentums- und Kontrollstruktur erfassen
Gesellschafterliste, Stimmrechte, Treuhand - Schwelle anwenden
Natürliche Person(en) mit >25 % Anteilen oder Stimmrechten
- Vergleichbare Kontrolle prüfen
z. B. Stimmrechtsbindungen, Pool-Verträge, Treuhänder - Fiktiv wirtschaftlich Berechtigte bestimmen
Wenn keine reale Person feststellbar (z. B. Geschäftsführer) - Screening & Risikoabwägung
PEP-/Sanktionslisten prüfen, Hochrisikoländer dokumentieren - Dokumentation & Aufbewahrung
Nach § 8 GwG (Fristen, Löschkonzept) & laufendes Monitoring
Siehe auch: § 10 GwG: Sorgfaltspflichten · § 8 GwG: Aufbewahrungsfristen
Verbindung zu anderen GwG-Pflichten
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§ 10 GwG – Sorgfaltspflichten: Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter ist Pflichtbestandteil der kundenbezogenen Sorgfaltspflichten.
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§ 8 GwG – Aufbewahrungsfristen: Alle erhobenen Informationen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
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Transparenzregister: Verpflichtete müssen regelmäßig prüfen, ob die Angaben aktuell und konsistent sind.
Outsourcing & Unterstützung durch S+P
Gerade bei internationalen Strukturen ist die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter anspruchsvoll.
S+P Compliance Services bietet:
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KYC-as-a-Service mit weltweiten Registerabfragen
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Screening gegen PEP- & Sanktionslisten
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Dokumentation & Reporting nach GwG
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Beratung & Audits zur Wirksamkeit Ihrer Prozesse
FAQ
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Ab welcher Beteiligung gilt jemand als wirtschaftlich Berechtigter?
Ab mehr als 25 % Kapitalanteilen oder Stimmrechten.
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Was ist ein fiktiv wirtschaftlich Berechtigter?
Wenn keine Person festgestellt werden kann → gesetzliche Vertreter, Geschäftsführer oder Partner.
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Wie oft müssen die Daten überprüft werden?
Regelmäßig im Rahmen des laufenden Monitorings und bei relevanten Änderungen.
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Müssen auch Nicht-Finanzunternehmen prüfen?
Ja, auch Immobilienmakler, Güterhändler, Rechtsanwälte und Steuerberater sind verpflichtet.
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