Geldwäsche-Compliance – Pflichten & Praxis für Unternehmen
Geldwäsche-Compliance ist Pflicht und Chance zugleich.
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Unternehmen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu verhindern. Neben Finanzinstituten sind auch zahlreiche Nicht-Finanzunternehmen betroffen (z. B. Immobilien, Handel, Rechts- und Steuerberatung). Wer Risiken reduziert, klare Verantwortlichkeiten festlegt und Prozesse sauber dokumentiert, schützt sein Unternehmen vor Sanktionen und Reputationsschäden – und schafft Vertrauen bei Kunden und Aufsicht.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick über die zentralen Pflichten, die Rolle des Geldwäschebeauftragten und praxiserprobte Lösungen – inklusive Verweisen auf vertiefende Themenseiten.
Was bedeutet Geldwäsche-Compliance?
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Ziel: Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Schutz vor Bußgeldern und Haftungsrisiken.
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Kernbausteine: Risikomanagement, Sorgfaltspflichten, Aufbewahrung und Meldungen.
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Aufsichtsanforderungen: Wirksame, dokumentierte Prozesse mit klarer Verantwortlichkeit.
Ihre Pflichten aus dem GwG – kurz erklärt
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Risikomanagement: Durchführung einer Risikoanalyse, Definition interner Sicherungsmaßnahmen.
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Kunden-Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG): Identifizierung, laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung, PEP-Prüfung, ggf. verstärkte Sorgfalt bei erhöhtem Risiko.
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Aufzeichnungs- & Aufbewahrungspflichten (§ 8 GwG): Vollständige, prüfbare Dokumentation.
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Verdachtsmeldungen: Zeitnahe Meldung an die FIU bei Auffälligkeiten.
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Geldwäschebeauftragter (§ 7 GwG): Zentrale verantwortliche Funktion mit direkter Berichtslinie an die Geschäftsleitung.
Rolle des Geldwäschebeauftragten
Der Geldwäschebeauftragte ist zentrale/r Ansprechpartner:in für Aufsicht und Ermittlungsbehörden, steuert die Umsetzung der Maßnahmen, schult Mitarbeitende, überwacht die Wirksamkeit des Systems und berichtet regelmäßig an die Geschäftsleitung.
Typische Herausforderungen – und wie Sie sie lösen
| Herausforderung | Risiko | Praxislösung |
|---|---|---|
| Komplexe Anforderungen & häufige Updates | Prüfungsfeststellungen, Bußgelder | Klare Richtlinien, regelmäßige Reviews, Verantwortlichkeiten |
| PEP-/Hochrisikoländer-Prüfung | Reputations- & Haftungsrisiken | Standardisierte Prozesse, digitale Screening-Tools |
| Ressourcenknappheit im Tagesgeschäft | Verzögerungen, Umsetzungsdefizite | Auslagerung der Funktion an spezialisierte Compliance-Expert:innen |
| Dokumentationspflichten | Fehlende Nachweise | Checklisten, Vorlagen, revisionssichere Ablage |
Auslagerung der Funktion – effizient und sicher
Die Auslagerung des Geldwäschebeauftragten verbindet Fachkompetenz mit Planbarkeit:
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Sofort verfügbare Expertise und Vertretungsregelungen
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Schlanke Implementierung, klar definierte SLAs
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Regelmäßiges Reporting an die Geschäftsleitung
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Kosten- und Ressourcenvorteile gegenüber interner Vollzeitlösung
Interne Umsetzung oder Outsourcing? – Ihr Entscheidungsleitfaden
| Option | Merkmale | Geeignet für |
|---|---|---|
| Interne Umsetzung | Eigenes Compliance-Team, volle Kontrolle, kontinuierlicher Personalaufwand. | Größere Unternehmen mit bestehender Compliance-Abteilung. |
| Teilweise Auslagerung | Kombination aus internen Ressourcen und externer Fachunterstützung. | Unternehmen, die gezielt Expertise oder Kapazität aufstocken wollen. |
| Vollständiges Outsourcing | Externe Übernahme der Funktion, klare SLAs, sofort einsatzbereit, planbare Kosten. | KMU oder Institute ohne eigenes Compliance-Team bzw. mit hohem Entlastungsbedarf. |
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FAQ
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Wer ist zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten verpflichtet?
Unternehmen, die nach § 7 GwG als Verpflichtete gelten (insbesondere Finanzinstitute, darüber hinaus je nach Tätigkeit weitere Branchen).
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Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Bußgelder, aufsichtsrechtliche Maßnahmen, persönliche Haftungsrisiken und Reputationsschäden.
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Wie oft sollten Risikoanalyse und Richtlinien aktualisiert werden?
Regelmäßig sowie anlassbezogen (z. B. neue Produkte, Länderexposition, organisatorische Änderungen).
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Wann ist verstärkte Sorgfalt erforderlich?
Bei erhöhtem Risiko, u. a. bei PEP-Bezug, Hochrisikoländern oder ungewöhnlichen Transaktionen.
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Für wen lohnt sich die Auslagerung?
Besonders für Unternehmen ohne eigenes Compliance-Team oder bei temporären Ressourcenengpässen.
Vertiefende Inhalte zur Geldwäsche-Compliance
Entdecken Sie unsere wichtigsten Themenseiten rund um Geldwäsche-Compliance:
- Geldwäschebeauftragter – Aufgaben & Bestellung
- § 8 GwG – Aufbewahrungsfristen
- § 10 GwG – Sorgfaltspflichten
- Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren
- Outsourcing Geldwäschebeauftragter