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Geldwäsche-Compliance – Pflichten & Praxis für Unternehmen

Geldwäsche-Compliance ist Pflicht und Chance zugleich.


Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Unternehmen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu verhindern. Neben Finanzinstituten sind auch zahlreiche Nicht-Finanzunternehmen betroffen (z. B. Immobilien, Handel, Rechts- und Steuerberatung). Wer Risiken reduziert, klare Verantwortlichkeiten festlegt und Prozesse sauber dokumentiert, schützt sein Unternehmen vor Sanktionen und Reputationsschäden – und schafft Vertrauen bei Kunden und Aufsicht.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick über die zentralen Pflichten, die Rolle des Geldwäschebeauftragten und praxiserprobte Lösungen – inklusive Verweisen auf vertiefende Themenseiten.

Geldwäsche-Compliance – Pflichten & Praxis für Unternehmen

Was bedeutet Geldwäsche-Compliance?

  • Ziel: Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Schutz vor Bußgeldern und Haftungsrisiken.

  • Kernbausteine: Risikomanagement, Sorgfaltspflichten, Aufbewahrung und Meldungen.

  • Aufsichtsanforderungen: Wirksame, dokumentierte Prozesse mit klarer Verantwortlichkeit.


Ihre Pflichten aus dem GwG – kurz erklärt

  • Risikomanagement: Durchführung einer Risikoanalyse, Definition interner Sicherungsmaßnahmen.

  • Kunden-Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG): Identifizierung, laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung, PEP-Prüfung, ggf. verstärkte Sorgfalt bei erhöhtem Risiko.

  • Aufzeichnungs- & Aufbewahrungspflichten (§ 8 GwG): Vollständige, prüfbare Dokumentation.

  • Verdachtsmeldungen: Zeitnahe Meldung an die FIU bei Auffälligkeiten.

  • Geldwäschebeauftragter (§ 7 GwG): Zentrale verantwortliche Funktion mit direkter Berichtslinie an die Geschäftsleitung.


Rolle des Geldwäschebeauftragten

Der Geldwäschebeauftragte ist zentrale/r Ansprechpartner:in für Aufsicht und Ermittlungsbehörden, steuert die Umsetzung der Maßnahmen, schult Mitarbeitende, überwacht die Wirksamkeit des Systems und berichtet regelmäßig an die Geschäftsleitung.


Typische Herausforderungen – und wie Sie sie lösen

Herausforderung Risiko Praxislösung
Komplexe Anforderungen & häufige Updates Prüfungsfeststellungen, Bußgelder Klare Richtlinien, regelmäßige Reviews, Verantwortlichkeiten
PEP-/Hochrisikoländer-Prüfung Reputations- & Haftungsrisiken Standardisierte Prozesse, digitale Screening-Tools
Ressourcenknappheit im Tagesgeschäft Verzögerungen, Umsetzungsdefizite Auslagerung der Funktion an spezialisierte Compliance-Expert:innen
Dokumentationspflichten Fehlende Nachweise Checklisten, Vorlagen, revisionssichere Ablage

Auslagerung der Funktion – effizient und sicher

Die Auslagerung des Geldwäschebeauftragten verbindet Fachkompetenz mit Planbarkeit:

  • Sofort verfügbare Expertise und Vertretungsregelungen

  • Schlanke Implementierung, klar definierte SLAs

  • Regelmäßiges Reporting an die Geschäftsleitung

  • Kosten- und Ressourcenvorteile gegenüber interner Vollzeitlösung


Interne Umsetzung oder Outsourcing? – Ihr Entscheidungsleitfaden

Option Merkmale Geeignet für
Interne Umsetzung Eigenes Compliance-Team, volle Kontrolle, kontinuierlicher Personalaufwand. Größere Unternehmen mit bestehender Compliance-Abteilung.
Teilweise Auslagerung Kombination aus internen Ressourcen und externer Fachunterstützung. Unternehmen, die gezielt Expertise oder Kapazität aufstocken wollen.
Vollständiges Outsourcing Externe Übernahme der Funktion, klare SLAs, sofort einsatzbereit, planbare Kosten. KMU oder Institute ohne eigenes Compliance-Team bzw. mit hohem Entlastungsbedarf.

Warum S+P Compliance Services?

S+P Compliance Services ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn Sie Ihre Compliance auslagern und rechtskonform umsetzen möchten. Als erfahrener Anbieter für Outsourcing von Compliance-Funktionen bieten wir Ihnen geprüfte Sicherheit, effiziente Abläufe und individuell zugeschnittene Lösungen – vom Geldwäschebeauftragten bis zur MaRisk-Compliance. Vertrauen Sie auf ein erfahrenes Expertenteam von S+P Compliance Services, das Sie entlastet und regulatorische Risiken aktiv minimiert.

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