DORA und das Auslagerungsmanagement: Was du jetzt wissen musst
Die DORA (Digital Operational Resilience Act) verändert die Spielregeln im Auslagerungsmanagement grundlegend. Sie zielt darauf ab, die digitale Resilienz von Finanzunternehmen und deren Dienstleistern zu stärken – mit Fokus auf IT-Sicherheit, Cyberrisiken und klare Vorgaben für die Zusammenarbeit. Doch was genau fordert DORA von dir, und wie unterscheidet sie sich von bisherigen Regelungen wie den MaRisk? In diesem Artikel geben wir dir einen kompakten Überblick und zeigen, wie die S+P Seminare dir bei der Umsetzung helfen können.
Was macht DORA so besonders?
Die DORA ist eine EU-Verordnung, die im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Ihr Ziel: eine europaweit einheitliche Regulierung für die digitale Resilienz von Finanzunternehmen und deren Dienstleistern. Damit löst sie bisherige nationale Vorschriften nicht ab, sondern ergänzt sie.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
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EU-weite Harmonisierung: Einheitliche Anforderungen gelten für alle Finanzinstitute und ihre kritischen IT-Dienstleister, unabhängig von ihrem Sitz.
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Stärkere Fokussierung auf IT-Risiken: Cyberrisiken und IT-Ausfälle stehen im Zentrum der DORA-Vorgaben.
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Regelmäßige Tests: Unternehmen müssen ihre IT-Systeme und die ihrer Dienstleister kontinuierlich prüfen, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.
Neue Anforderungen an das Auslagerungsmanagement
1. IT-Resilienz im Fokus
DORA verlangt, dass du sicherstellst, dass deine Dienstleister jederzeit widerstandsfähig gegenüber Störungen sind. Das bedeutet:
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Verfügbarkeitsmanagement: Dienstleister müssen sicherstellen, dass kritische IT-Systeme auch bei Ausfällen schnell wiederhergestellt werden können.
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Notfallpläne: Deine Dienstleister müssen klar definierte Prozesse für den Umgang mit IT-Störungen haben.
Praxis-Tipp: Im S+P Seminar DORA-Compliance lernst du, wie du Notfallpläne und Tests gezielt in deine Prozesse integrierst.
2. Cyberrisiken überwachen
Cyberangriffe sind eines der größten Risiken im digitalen Zeitalter – und stehen im Mittelpunkt der DORA. Folgende Punkte sind verpflichtend:
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Meldung von Sicherheitsvorfällen: Dienstleister müssen dich und die Aufsichtsbehörden innerhalb von Stunden über Vorfälle informieren.
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KPI- und KRI-Definition: Du musst klare Leistungs- und Risikoindikatoren festlegen, um Cyberrisiken messbar zu machen.
Beispiel:
Ein KRI könnte die Anzahl erfolgreicher Cyberangriffe im Quartal sein, während ein KPI die Geschwindigkeit zur Behebung von Schwachstellen misst (z. B. 24 Stunden).
3. Regelmäßige Tests
DORA schreibt vor, dass IT-Systeme von Unternehmen und Dienstleistern regelmäßig geprüft werden müssen. Diese Tests sollen Schwachstellen frühzeitig aufdecken. Dazu gehören:
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Stresstests: Simuliere Szenarien wie Cyberangriffe oder Systemausfälle.
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Regelmäßige Bewertungen: Überprüfe, ob deine Dienstleister die vereinbarten KPIs und KRIs einhalten.
👉 Tipp: Das S+P Seminar Update für Auslagerungsbeauftragte zeigt dir, wie du ein effektives Test- und Prüfkonzept entwickelst.
Unterschiede zwischen DORA und MaRisk
Die MaRisk AT 9 war bisher der zentrale Standard für das Auslagerungsmanagement in Deutschland. Doch DORA geht in mehreren Bereichen darüber hinaus:
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EU-weite Harmonisierung: Während die MaRisk nur in Deutschland gilt, schafft DORA einheitliche Regeln für die gesamte EU.
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Fokus auf IT-Dienstleister: DORA legt einen stärkeren Schwerpunkt auf kritische IT- und Cloud-Dienstleister, während die MaRisk allgemeiner ist.
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Verpflichtende Tests: Regelmäßige IT-Stresstests sind eine Kernanforderung der DORA – in der MaRisk ist dies bislang nur als Best Practice vorgesehen.
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Strengere Überwachung: DORA schreibt detaillierte Überwachungs- und Meldepflichten vor, die die bisherigen MaRisk-Vorgaben deutlich verschärfen.
Wie setzt du die neuen Anforderungen um?
Schritt 1: Identifiziere kritische Dienstleister
Erstelle eine Übersicht, welche Dienstleister für dich und deine IT-Resilienz essenziell sind.
Schritt 2: Passe Verträge an
Ergänze deine Service-Level-Agreements (SLAs) um KPIs, KRIs und klare Vorgaben zu Berichterstattung, Notfallplänen und Tests.
Schritt 3: Führe regelmäßige Tests durch
Plane Stresstests und Risikoanalysen – sowohl für deine internen Prozesse als auch bei deinen Dienstleistern.
Schritt 4: Dokumentiere alles
Halte Ergebnisse von Tests, Berichten und Überwachungen detailliert fest, um jederzeit auditbereit zu sein.
Wie unterstützen dich die S+P Seminare?
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Tiefer Einblick in die DORA-Anforderungen und deren Umsetzung.
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Fokus auf die Anpassung bestehender Prozesse und Verträge.
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Musterlösungen und Checklisten für audit-sicheres Management.
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Fazit: Mit DORA zu sicherem Auslagerungsmanagement
Die DORA stellt hohe Anforderungen an dich als Auslagerungsbeauftragte*n, bietet aber auch die Chance, dein Management auf ein neues Level zu heben. Mit einem klaren Fokus auf IT-Resilienz, regelmäßige Tests und den Schutz vor Cyberrisiken bist du bestens gerüstet, um die neuen Spielregeln umzusetzen.
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Ein Auslagerungsbeauftragter ist für die Überwachung und Koordination der Aktivitäten von externen Dienstleistern zuständig. Er sorgt dafür, dass die Dienstleistungen reibungslos und effizient erbracht werden und die Qualitätsstandards eingehalten werden.
Ein Auslagerungsbeauftragter hat folgende Aufgaben:
- Festlegung der Service Level Agreement (SLA) und Überwachung der Einhaltung dieser Vereinbarungen
- Festlegung von Richtlinien und Verfahren für die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
- Planung und Durchführung von Audits bei externen Dienstleistern
- Koordination der Aktivitäten von externen Dienstleistern
- Kommunikation mit den internen und externen Stakeholdern
- Überwachung des Budgets für die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
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Der Lehrgang Auslagerungsbeauftragter – für mehr Effizienz und Qualität in der Auslagerung.
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Lehrgang Auslagerungsbeauftragter – für mehr Effizienz und Qualität in der Auslagerung
In den letzten Jahren ist die Auslagerung von Unternehmensprozessen zu einem zentralen Thema in der betrieblichen Praxis geworden. Vor allem im Bereich der Informationstechnologie (IT) und der Verwaltung werden zunehmend Aufgaben an externe Dienstleister ausgelagert.
Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von der Suche nach Kosteneinsparungen über die Beseitigung interner Engpässe bis hin zur Schaffung von Flexibilität und Zeitgewinn.
Die Auslagerung eines Prozesses bedarf jedoch einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung, damit sie erfolgreich ist. Hier kommt dem zentralen Auslagerungsmanagement sowie dem Auslagerungsbeauftragten eine entscheidende Rolle zu. Das Auslagerungsmanagement ist für die Planung, Koordination und Überwachung der Auslagerung von Unternehmensprozessen zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört es u.a. die Ziele der Auslagerung festzulegen, den passenden Dienstleister auszuwählen, die Service-Level-Agreement (SLA) zu gestalten sowie die Qualität und Kosten der Dienstleistung im Auge zu behalten.
Der Auslagerungsbeauftragte hingegen ist für die tatsächliche Umsetzung der Auslagerung verantwortlich. Er überwacht den Dienstleister und stellt sicher, dass dieser seine Leistungen ordnungsgemäß erbringt. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für alle Beteiligten bei Fragen oder Problemen rund um die Auslagerung.
Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit Auslagerungen – der Lehrgang Auslagerungsbeauftragter macht es möglich.
Für eine erfolgreiche Auslagerung ist es daher wichtig, sowohl das zentrale Auslagerungsmanagement als auch den Beauftragten für Auslagerungen mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten. Nur so können sich Unternehmen sicher sein, dass ihre Prozesse in guten Händen sind und sie am Ende auch wirklich die erhofften Vorteile erzielen.
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