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Anordnungsbefugnis Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.   Anordnungsbefugnis Die BaFin kann im Einzelfall Anordnungen gegenüber einem unter ihrer Aufsicht stehenden Verpflichteten erteilen, die geeignet und erforderlich sind, um die erforderlichen internen...

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Sicherstellung der Auskunftbereitschaft – §6 Abs.6 GwG Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht. Sicherstellung der Auskunftbereitschaft – §6 Abs.6 GwG Mit der Vorschrift soll sichergestellt werden, dass die Verpflichteten Vorkehrungen treffen, um den zuständigen...

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Whistleblowing – § 6 Abs. 5 GwG Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.   Whistleblowing – § 6 Abs. 5 GwG Die Vorschrift ergänzt die auf Behördenebene einzurichtende Stelle für Hinweisgeber („Whistleblower“) nach § 53 GwG (bzw. bei der BaFin aufgrund von § 4d...

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