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Aufgaben des Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG

Der Geldwäschebeauftragte (GwB) spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG).

Im Rahmen von § 7 GwG ist der GwB für die Überwachung der Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten im Unternehmen verantwortlich. Diese Aufgabe umfasst sowohl die interne Risikoanalyse als auch die Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen, die Kommunikation mit Behörden und die Schulung der Mitarbeitenden. Dieser Artikel zeigt übersichtlich, wann ein GwB bestellt werden muss, welche Aufgaben ihm konkret übertragen werden und welche Ausnahmen und Meldepflichten dabei zu beachten sind.

1️⃣ Bestellungspflicht gemäß § 7 GwG

Unternehmen, die dem GwG unterliegen, sind zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten verpflichtet, wenn:

  • die Art und der Umfang ihrer Geschäftstätigkeit dies erfordern,

  • die Risikoanalyse auf ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung hinweist.

Die BaFin kann in bestimmten Fällen Ausnahmen zulassen (siehe Punkt 6).


2️⃣ Zentrale Aufgaben des Geldwäschebeauftragten

Der GwB ist für die Umsetzung und Überwachung aller geldwäscherechtlichen Anforderungen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:

  • Erstellung und Pflege der Risikoanalyse (Entwicklung interner Sicherungsmaßnahmen, inkl. Arbeitsanweisungen und Kontrollsystemen

  • Laufende Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften

  • Prüfung und Untersuchung auffälliger Transaktionen

  • Bearbeitung von Verdachtsfällen und ggf. Meldung an die FIU 

  • Beratung und Schulung der Mitarbeitenden

  • Regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung und das Aufsichtsorgan

  • Ansprechpartner für Behörden wie BaFin, FIU, Strafverfolgung

Weitere Hinweise finden Sie in unserem Informationsblog zu den Aufgaben eines Geldwäschebeauftragten.

Aufgabenübersicht gemäß § 7 GwG

Aufgabenbereich Beschreibung Rechtsgrundlage
Risikoanalyse Bewertung unternehmensspezifischer Geldwäscherisiken und regelmäßige Aktualisierung § 5 GwG
Interne Sicherungssysteme Implementierung angemessener Prozesse, Arbeitsanweisungen und Kontrollmechanismen § 6 GwG
Überwachung & Prüfung Risikobasierte Kontrolle der Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten § 7 Abs. 1 i. V. m. § 6 GwG
Verdachtsfallbearbeitung Prüfung, Dokumentation und ggf. Meldung an die FIU § 43 GwG
Berichtswesen Erstellung eines Jahresberichts und Ad-hoc-Berichte an die Leitungsebene § 4 Abs. 3 GwG
Schulung & Awareness Unterweisung der Mitarbeitenden über gesetzliche und interne Pflichten § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG
Kommunikation mit Behörden Ansprechpartner für BaFin, Strafverfolgung und FIU § 7 GwG


3️⃣ Überwachung und Prüfung

Die Überwachung durch den GwB erfolgt risikobasiert und:

  • kann intern oder durch Dritte erfolgen,

  • erfolgt zeitnah oder prozessbegleitend (anders als die retrospektive Prüfung der Internen Revision),

  • umfasst alle wesentlichen Geschäftsbereiche,

  • beinhaltet auch Stichprobenkontrollen.


4️⃣ Berichtspflichten und Kommunikation

  • Der GwB erstellt mindestens jährlich einen Bericht an die Geschäftsleitung.

  • Sonderberichte sind bei besonderen Vorkommnissen erforderlich.

  • Die Leitung informiert das Aufsichtsorgan über diese Berichte.

  • Abweichungen von Vorschlägen des GwB sind zu dokumentieren.


5️⃣ Schulung und Information der Mitarbeitenden

Der GwB informiert und schult Mitarbeitende zu:

  • gesetzlichen Änderungen,

  • aufsichtsrechtlichen Anforderungen,

  • internen Verhaltensregeln.

Er unterstützt die operativen Bereiche aktiv bei der Umsetzung der Pflichten.


6️⃣ Befreiung von der Bestellungspflicht (§ 7 Abs. 2 GwG)

Die BaFin kann eine Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines GwB gewähren, wenn:

  • das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende hat,

  • keine erhöhten Risiken bestehen,

  • andere Vorkehrungen getroffen wurden,

  • kein Informationsverlust durch arbeitsteilige Strukturen zu erwarten ist.

Ein schriftlicher Antrag mit Begründung ist erforderlich.


7️⃣ Anordnungsbefugnis der BaFin (§ 7 Abs. 3 GwG)

Die BaFin kann auch gegen den Willen eines Unternehmens die Bestellung eines GwB anordnen, wenn dies zur effektiven Prävention erforderlich ist.


8️⃣ Weiterbildung & Unterstützung

Für eine effektive Aufgabenwahrnehmung empfiehlt sich regelmäßige Fortbildung:

Empfohlene Seminare bei S+P:

Zertifizierungen:


Tipp: Weitere Informationen zur Risikoanalyse nach § 5 GwG, zur Identifizierungspflicht gemäß § 11 GwG und zur Verdachtsmeldung nach § 43 GwG finden Sie in unseren Fachartikeln.


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