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Zertifizierter Geldwäschebeauftragter – Fit als Geldwäsche Officer

Das Zertifizierungsprogramm „Fit als Geldwäsche Officer“ richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die ihre Sachkunde im Bereich Geldwäscheprävention stärken und nachweisen wollen. In kompakter Form vermittelt das Seminar praxisnahes Wissen zur Risikoanalyse, Verdachtsmeldung und den Anforderungen aus dem GwG und Datenschutzrecht.

Inhalte des Zertifizierungsprogramms

  • Risikoanalyse nach § 5 GwG: Aufbau, Aktualisierung, Konzernstruktur

  • Sorgfaltspflichten & Monitoring gemäß GwG

  • Verdachtsmeldung nach §§ 43 und 45 GwG: rechtssicher und fristgerecht

  • Datenschutz für Geldwäschebeauftragte (§ 58 GwG)

  • Umgang mit Ermittlungsbehörden & neuen Schnittstellen

  • Umsetzung der 4. und 5. EU-Geldwäscherichtlinie

Welche Maßnahmen muss die Risiko-/Gefährdungsanalyse zwingend erfüllen? Wann muss eine Verdachtsmeldung erstellt werden? Was ist bei Datenschutz und Meldepflicht zu beachten? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir im Zertifizierungsseminar.


Zertifizierung zum Geldwäschebeauftragten – Inhalte & Dein Nutzen

Themenbereich Inhalte Dein Vorteil
Risikoanalyse Erstellung & Aktualisierung nach § 5 GwG – auch in der Gruppe Du erhältst praxiserprobte Tools für eine prüfungssichere Analyse
Verdachtsmeldungen Rechtssichere Erstellung gem. §§ 43 & 45 GwG Du arbeitest mit Checklisten für interne und externe Meldungen
Datenschutz § 58 GwG, DSGVO & Schnittstellen zur Datenverarbeitung Du setzt Datenschutz sicher und revisionsfest um
Ermittlungsbehörden Zusammenarbeit mit FIU, BaFin und internen Stellen Du bekommst Praxisleitfäden für die richtige Kommunikation
Anti-Fraud-System Schutz vor internen und externen Betrugsfällen Du erhältst eine komplette Dokumentation zum direkten Einsatz

Teilnahmevoraussetzungen und Aufbau

Die Zertifizierung richtet sich insbesondere an:

  • Geldwäschebeauftragte & deren Stellvertreter

  • Geschäftsführer, Vorstände und Compliance-Beauftragte

  • AML-Verantwortliche in Banken, Versicherungen, Leasing- & Factoringgesellschaften

  • Geldwäschebeauftragte in Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten

  • Mitarbeiter der Zentrale Stelle, Interne Revision und Rechtsabteilung

Mehr Infos zur Zertifizierung auf der S+P Website


Ihr Nutzen mit der Zertifizierung

  • Prüfungssichere Risikoanalyse nach § 5 GwG

  • Rechtssichere Verdachtsmeldung gemäß § 43 GwG

  • Datenschutzumsetzung nach § 58 GwG und DSGVO

  • Zugang zu digitalen Tools, Mustern und Leitfäden

Alle Teilnehmer erhalten:

  • Komplette Dokumentation für das Anti-Geldwäsche- und Fraud-System (80 Seiten)

  • S+P Tools zur Erstellung der Gefährdungsanalyse

  • Muster-Leitfäden und Checklisten (z. B. Verdachtsmeldung, Präventionsmaßnahmen)


Seminartermine & Online-Teilnahme

Unsere Seminare finden vollständig online statt – bequem und flexibel zugänglich.
Aktuelle Termine und Verfügbarkeiten findest du unter unserer Seminarübersicht.


Programm – Zertifizierter Geldwäschebeauftragter

  • Grundlagen der Geldwäscheprävention und aktuelle gesetzliche Anforderungen

  • Erstellung und Fortschreibung der Risikoanalyse nach § 5 GwG

  • Aufbau einer Konzerngefährdungsanalyse

  • Verdachtsmeldungen: Zeitpunkt, Form, Inhalt gemäß § 43 GwG

  • Interne und externe Verdachtsmeldungen – praktische Umsetzung

  • Datenschutzanforderungen nach § 58 GwG (inkl. Schnittstellen zu DSGVO)

  • Prüfungssichere Umsetzung der Kontrollhandlungen und Präventionsmaßnahmen

  • Kommunikation mit Ermittlungsbehörden & Schnittstellen im Unternehmen

  • Dokumentationspflichten & Prüfungsanforderungen durch BaFin / FIU

Teilnehmer erhalten zusätzlich: Bewertungs-Tools, Maßnahmenkataloge, Dokumentationshilfen


Datenschutz für Geldwäschebeauftragte – rechtssicher handeln

  • Neue Anforderungen gemäß § 58 GwG

  • Umsetzung DSGVO & BDSG 2018 in der Praxis

  • Identitätsprüfung & Datenverarbeitung – rechtliche Grenzen

  • Schnittstellen zu Art. 30, 35 und 17 DSGVO (Verzeichnis, Folgenabschätzung, Löschung)

  • Rechtsfolgen bei Verstößen und persönliche Haftungsrisiken


Gruppenweite Risikoanalyse gemäß § 9 GwG

  • Anforderungen an gruppenweite Verfahren laut BaFin

  • Bestellung eines Gruppengeldwäschebeauftragten

  • Genehmigung der Risikoanalyse durch das Leitungsorgan

  • Drittstaatenregelung und Austausch innerhalb der Gruppe

Zum Informationsblog Gruppenweite Risikoanalyse – Geldwäschegesetz