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Was ist Know Your Customer (KYC)?

Know Your Customer – kurz KYC – ist einer der zentralen Grundsätze in der Geldwäscheprävention.
Es beschreibt die Verpflichtung, sich vor Beginn einer Geschäftsbeziehung oder vor der Durchführung einer Transaktion über die Identität des Kunden zu vergewissern.
Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Neu als Compliance Officer

Kernelemente des KYC-Prinzips

  • Identifizierungspflicht
    Grundsätzlich muss die Identifizierung vor Beginn der Geschäftsbeziehung erfolgen.
    Ausnahmen sind nur zulässig, wenn:

    • der normale Geschäftsablauf sonst unterbrochen würde

    • geringes Geldwäscherisiko besteht

  • Natürliche Personen
    Erforderliche Angaben:
    Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift

  • Juristische Personen & Personengesellschaften
    Erforderliche Angaben:

    • Firma / Name / Bezeichnung

    • Rechtsform

    • Registernummer

    • Sitzadresse oder Hauptniederlassung

    • Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder gesetzlichen Vertreter

  • Wirtschaftlich Berechtigte
    Falls der Vertragspartner nicht mit dem wirtschaftlich Berechtigten identisch ist, muss dieser ermittelt werden – z. B. über das Transparenzregister.


KYC-Pflichten im Überblick

Kategorie Erforderliche Angaben Besonderheiten
Natürliche Personen Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift Identifizierung vor Beginn der Geschäftsbeziehung; Ausnahme bei geringem Risiko
Juristische Personen & Personengesellschaften Firma, Rechtsform, Registernummer, Sitzanschrift, Vertretungsorgane Zusätzliche Angaben bei juristischen Personen im Vertretungsorgan
Wirtschaftlich Berechtigte Natürliche Personen mit >25 % Kapital- oder Stimmrechtsanteil Ermittlung über Transparenzregister möglich
Unterauftragnehmer Identifikation aller relevanten Beteiligten in der Liefer- oder Eigentumskette Wichtig für internationale und komplexe Firmenstrukturen

Sonderfall: Nicht börsennotierte Gesellschaften

Bei Unternehmen, die nicht an einem organisierten Markt (§ 2 Abs. 5 WpHG) notiert sind und keine vergleichbaren Transparenzanforderungen erfüllen, gilt:

  • Wirtschaftlich Berechtigte sind alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten oder anderweitig Kontrolle ausüben.


Digitale KYC-Recherche – Unternehmensregister in der EU


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Fazit

KYC ist ein unverzichtbares Instrument der Geldwäscheprävention.
Wer die Anforderungen kennt und systematisch umsetzt, schützt nicht nur sein Unternehmen vor Risiken, sondern erfüllt auch alle gesetzlichen Vorgaben.

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